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Kosmetik (Kosmetologie)

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.750,- bis 1.770,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Kosmetiker*innen (Kosmetolog*innen) führen pflegende, gesundheitsfördernde und dekorative Behandlungen an ihren Kundinnen und Kunden durch. Zur pflegenden Kosmetik gehört die Behandlung der Haut an Gesicht und Dekolleté, Körperteilbehandlungen, Hand- und Nagelpflege sowie das Entfernen von Gesichts- und Körperbehaarung. Zur dekorativen Behandlung gehört das Make-up, z. B. Tages- und Abend-Make-up oder auch Fantasie-Make-up. Kosmetiker*innen verwenden verschiedene Behandlungsgeräte, Präparate und kosmetische Mittel.
Sie beurteilen die Haut ihrer Kund*innen und erkennen verschiedene Hauttypen und Hautzustände. Sie beraten ihre Kund*innen auf Basis dieser Beurteilung über erforderliche Pflegemaßnahmen, wählen geeignete kosmetische Behandlungen aus und stimmen diese auf die individuellen Bedürfnisse der Kund*innen ab.

Kosmetiker*innen (Kosmetolog*innen) arbeiten in Kosmetiksalons und Kosmetikfachgeschäften in den Bereichen Behandlung, Beratung und Verkauf und haben engen Kontakt zu ihren Kund*innen.

Wo man arbeitet

„Ich habe mich schon immer für Beauty und Schönheitspflege interessiert und kann diese Leidenschaft nun voll in meinem Beruf ausleben. Als Kosmetikerin und Fußpflegerin kann ich Kunden glücklich machen. Ich freue mich besonders, wenn ich das Lächeln meiner Kunden sehe, wenn sie mit meinen Leistungen zufrieden sind. Das ist die schönste Bestätigung für mich.“
Melanie Chalupsky, Lehrling bei dm drogerie markt GmbH, ibw Fotowettbewerb 2007

Kosmetiker*innen (Kosmetolog*innen) pflegen die Haut ihrer Kund*innen und beraten sie in Schönheits- und Wellnessfragen wie z. B. Behandlungsverfahren, Pflege- und Schminkpräparate. Sie führen kosmetische Behandlungen von Gesicht, Hals, Nacken und Dekolleté durch. Dabei nehmen sie sich ausreichend Zeit für eine genaue Untersuchung des Hauttyps und erkennen am Hautbild Veränderungen der Hautzustände, wie z. B. lichtgeschädigte Haut. Sie wissen über die Wirkstoffe der verwendeten pflanzlichen, tierischen und synthetischen Präparate und Kosmetikartikel Bescheid und beraten ihre Kund*innen über geeignete Mittel für das jeweilige kosmetische Einsatzgebiet. Dazu recherchieren sie regelmäßig Neuentwicklungen und wenden aktuelle Trends im Bereich der Kosmetik an.

Vor jeder Behandlung reinigen Kosmetiker*innen die Haut ihrer Kund*innen mit Reinigungspräparaten und Apparaten und entscheiden über die Art der kosmetischen Behandlung. Sie entfernen Hautunreinheiten und legen Kompressen an. Sie wenden Dampfbäder an, führen Gesichtsmassagen und Lymphdrainagen durch und tragen Gesichtsmasken oder pflegende Packungen auf. Störende Körperhaare entfernen sie mit Wachsstreifen, Epiliergeräten oder mithilfe von Lasergeräten. Außerdem führen sie pflegende, straffende und formende Ganzkörperanwendungen durch.

Bei einer Make-up Behandlung wählen sie typgerechte Schminkfarben, Gesichtspuder, Lidschatten und Wimperntusche aus und tragen diese je nach Anlass als Tages- oder Abend-Make-up auf. Sie färben Augenbrauen und Wimpern, lackieren Fingernägel und bringen die Augenbrauen durch z. B. Zupfen oder Harzen in Form. Außerdem wenden sie Spezialschminktechniken an und gestalten manchmal auch Fantasie-Make-ups.

Im Rahmen der Maniküre pflegen Kosmetiker*innen (Kosmetolog*innen) Hände und Nägel. Sie führen kosmetische Hand- und Armbehandlungen inklusive Handmassagen durch, lackieren und gestalten Fingernägel und führen Nagelmodellagen und Nageldesigns durch.

Kosmetiker*innen (Kosmetolog*innen) beraten ihre Kund*innen über Behandlungsmöglichkeiten und die Wirkung der Behandlung und erklären vorbeugende Maßnahmen zur kosmetischen Gesunderhaltung der Haut und wie sich Kund*innen verhalten sollten, um die Ergebnisse der Kosmetik möglichst lange zu erhalten.
Sie empfehlen kosmetische Produkte und verkaufen z. B. Haut- und Gesichtscremes, Lidschatten, Nagelcremes und Parfümerieartikel. Sie wickeln die Zahlungen ab, vereinbaren und koordinieren Folgetermine und arbeiten beispielsweise an verkaufsfördernden Maßnahmen im Betrieb mit.

Womit man arbeitet

Kosmetiker*innen hantieren mit Instrumenten und Geräten wie z. B. Kompressen, Laser, elektrischen Schleifbürsten, Nagelscheren, Epiliergeräten, Pinzetten, Applikatoren und Pinseln. Sie verwenden Massageöle, Hautcremes, Kräuterpackungen, Modellagen, Masken, Lidschatten, Lippenstifte, Nagellacke, Wimperntuschen, Schminkfarben und Gesichtspuder etc. Um die zu behandelnden Stellen gut sehen zu können, arbeiten sie auch mit sogenannten Leuchtlupen.

Hygiene spielt in der Kosmetik eine große Rolle. Mehrweginstrumente (Werkzeuge, die mehrfach verwendet werden) müssen daher nach jeder „Behandlung“ sterilisiert werden. In Kosmetiksalons behandeln sie ihre Kundinnen und Kunden auf speziellen Kosmetikliegen oder -stühlen.

Im Rahmen von kaufmännischen und verwaltenden Tätigkeiten arbeiten sie mit Computern, Laptops, Tabletts und entsprechender Bürosoftware sowie mit die betriebsüblichen Kommunikationsgeräten. Tabletts und Simulationssoftware können beispielsweise auch bei der Kundenberatung eingesetzt werden, um Make-up bildlich darzustellen.

Wie man arbeitet

Kosmetiker*innen (Kosmetolog*innen) arbeiten in kleinen Kosmetiksalons ebenso wie in größeren Schönheitssalons, Wellnesseinrichtungen, Thermen, Kurbädern usw. Manchmal sind sie auch mobil tätig und besuchen ihre Kund*innen zu Hause oder auch in Alten- und Pflegeheimen. Sie arbeiten vorwiegend eigenständig. In größeren Instituten/Studios arbeiten sie im Team mit Fachkräften der Schönheits- und Körperpflege, siehe z. B. °Masseur*in (Lehrberuf)#, °Friseur*in (Stylist*in) (Lehrberuf)#, °Fußpflege (Podologie) (Lehrberuf)#.

Kosmetiker*innen (Kosmetolog*innen) haben direkten Kontakt mit ihren Kundinnen und Kunden, aber auch zu Produktvertreter*innen, Fachberater*innen und Lieferant*innen.

Die Arbeitszeiten von Kosmetiker*innen (Kosmetolog*innen) richten sich nach den geregelten Öffnungszeiten der Kosmetiksalons.

WICHTIG: Kosmetiker*innen (Kosmetolog*innen) führen nur Behandlungen an gesunder Haut durch, in Grenzbereichen (z. B. Aknebehandlungen) arbeiten sie auf Anweisung von Hautärzten und -ärztinnen (siehe °Arzt / Ärztin#).

Was man macht

allgemeine Tätigkeiten:

  • Kundinnen und Kunden fachkundig und fallbezogen beraten, Verkaufsgespräche führen
  • Instrumente, Apparate, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe bedienen und gemäß den Hygienevorschriften reinigen
  • kosmetische Produkte verkaufen
  • bei verkaufsfördernden Maßnahmen, kaufmännischen Tätigkeiten, Hygienemaßnahmen usw. mitwirken

pflegende Kosmetik:

  • die Haut mit Reinigungspräparaten reinigen, Hautdiagnose (Hauttyp, Hautzustand) erstellen
  • Dekolleté, Nacken, Schultern, Gesicht, Hals und Hände massieren, um die Muskeln zu lockern und die Durchblutung zu fördern
  • Peelings durchführen, Hautunreinheiten entfernen und Packungen und Masken auftragen/auflegen
  • Körperhaare (z. B. Bein- und Achselhaare) durch Auftragen von Kalt- oder Warmharz oder mittels Laser entfernen
  • Spezialpackungen auf Gesicht, Hals und Hände auftragen und eincremen

dekorative Kosmetik:

  • im Gesicht, am Hals und teilweise auch am Dekolleté Make-up auftragen
  • Augenbrauen und Wimpern färben/faconieren
  • den Augenbereich mit Kajalstift, Lidschatten und Wimperntusche schminken, gegebenenfalls künstliche Wimpern aufsetzen
  • Lippenkonturen mit einem Lipliner nachziehen und Lippenstift mit einem Pinsel auftragen
Für wen man arbeitet
  • gewerbliche Kosmetiksalons und Kosmetikfachgeschäfte
  • Thermen und Wellnesshotels
  • vereinzelt Kreuzfahrtschiffe
  • in Facharztordinationen wie Dermatologen/Dermatologinnen oder Plastische Chirurgen/Chirurginnen
  • im Verkauf oder Vertrieb von Kosmetikunternehmen
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Der Lehrberuf Kosmetiker*in wurde im Dezember 2023 modernisiert und heißt jetzt Kosmetik (Kosmetologie). Die Lehrzeit beträgt nach der Modernisierung 3 Jahre.

Wie man sich weiterbilden kann

Kosmetiker*innen (Kosmetolog*innen) sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie beispielsweise das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (BFI) bieten in vielen relevanten Bereichen Kurse und Lehrgänge an, insbesondere auch zu betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Themenbereichen.

Größere Betriebe der Branche, insbesondere Friseur- und Kosmetikketten bieten zur Weiterbildung und Höherqualifizierung ihrer Mitarbeiter*innen auch innerbetriebliche Kurse und Lehrgänge, zum Teil in eigenen Akademien an. Außerdem werden von Kosmetikherstellern und Zulieferbetrieben regelmäßig Produktschulungen angeboten. Auch der Besuch von Messen, Verkaufsveranstaltungen, Branchenevents ermöglicht Weiterbildung hinsichtlich neuer Entwicklungen, Techniken und Pflegeprodukte im Tätigkeitsbereich.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an Höheren Lehranstalten für Mode.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • ausgeprägter Tastsinn
  • Farbsehen
  • Fingerfertigkeit

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • Gefühl für Farben und Formen
  • gestalterische Fähigkeit
  • gute Deutschkenntnisse
  • gute rhetorische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Bereitschaft zum Zuhören
  • Einfühlungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Hygienebewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • Organisationsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Fußpflege (Podologie) (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Kosmetik (Kosmetologie) / Fußpflege (Podologie) (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Maskenbildner*in (Lehrberuf)#
  • °Masseur*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Fotomodell (m./w./d.)#
  • °Friseur*in (Stylist*in) (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fußpflege (Podologie) (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Kosmetik (Kosmetologie) / Fußpflege (Podologie) (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Mannequin / Dressman#
  • °Maskenbildner*in (Lehrberuf)#
  • °Masseur*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tätowierer*in und Piercer*in#
  • °Visagist*in#
  • °Wellnesstrainer*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Reglementiertes Gewerbe:

  • Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege), BGBl. II Nr. 139/2003 (Novelle mit Artikel 56 BGBl. II Nr. 399/2008), Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende BGBl. II Nr. 262/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

b) Freies Gewerbe:

BITTE BEACHTE: Das freie Gewerbe umfasst keine Berechtigung zur Ausübung von Tätigkeiten der Kosmetik oder der Fußpflege, sondern ist ausschließlich auf die im Gewerbewortlaut bezeichneten Tätigkeiten begrenzt.

  • Farb-, Typ-, Stil- und Imageberatung betreffend Farben, Bekleidung und Accessoires nach geschmacklichen und optischen Gesichtspunkten im Hinblick auf Wirkung und Auftreten
  • Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)
  • Erzeugung kosmetischer Artikel

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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