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Kosmetik (Kosmetologie) / Fußpflege (Podologie)

Lehrzeit
4 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.750,- bis 1.770,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Kosmetiker*innen (Kosmetolog*innen) und Fußpfleger*innen (Podolog*innen) führen pflegende, gesundheitsfördernde und dekorative Behandlungen an ihren Kundinnen und Kunden durch. Zur pflegenden Kosmetik gehört die Behandlung der Haut an Gesicht und Dekolleté, Körperteilbehandlungen, Hand- und Nagelpflege sowie das Entfernen von Gesichts- und Körperbehaarung. Zur dekorativen Behandlung gehört das Make-up, z. B. Tages- und Abend-Make-up oder auch Fantasie-Make-up. Sie verwenden für ihre Arbeit verschiedene Behandlungsgeräte, Präparate und kosmetische Mittel.
In der Fußpflege behandeln sie Fußprobleme wie z. B. Schwielen, verhornte Hautstellen, Hühneraugen oder eingewachsene Nägel. Sie führen Fußmassagen durch, Verabreichung Fußbädern und lackieren und gestalten Nägel nach Kundenwunsch.

Kosmetiker*innen und Fußpfleger*innen beurteilen die Haut ihrer Kund*innen und erkennen verschiedene Hauttypen und Hautzustände. Sie stellen Veränderungen an Gesichts- und Körperhaut oder an Füßen fest, beraten ihre Kund*innen auf Basis dieser Beurteilung über erforderlichen Pflegemaßnahmen, wählen geeignete kosmetische und pflegende Behandlungen aus und stimmen diese auf die individuellen Bedürfnisse der Kund*innen ab.

Kosmetiker*innen und Fußpfleger*innen arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen in Kosmetik- und Fußpflegesalons, in Spas und Wellnesseinrichtungen, teilweise aber auch bei den Kundinnen und Kunden zu Hause

Wo man arbeitet

Kosmetiker*innen (Kosmetolog*innen) und Fußpfleger*innen (Podolog*innen) pflegen die Haut, Füße und Nägel ihrer Kund*innen und beraten sie in Schönheits- und Wellnessfragen wie z. B. Behandlungsverfahren, Pflege- und Schminkpräparate sowie in vorbeugenden Maßnahmen gegen Fuß- und Nagelveränderungen.

In der Kosmetik führen sie kosmetische Behandlungen von Gesicht, Hals, Nacken und Dekolleté durch. Dabei nehmen sie sich ausreichend Zeit für eine genaue Untersuchung des Hauttyps und erkennen am Hautbild Veränderungen der Hautzustände, wie z. B. lichtgeschädigte Haut. Sie wissen über die Wirkstoffe der verwendeten pflanzlichen, tierischen und synthetischen Präparate und Kosmetikartikel Bescheid und beraten ihre Kund*innen über geeignete Mittel für das jeweilige kosmetische Einsatzgebiet. Dazu recherchieren sie regelmäßig Neuentwicklungen und wenden aktuelle Trends im Bereich der Kosmetik an.

Vor jeder Behandlung reinigen Kosmetiker*innen und Fußpfleger*innen die Haut ihrer Kund*innen mit Reinigungspräparaten und Apparaten und entscheiden über die Art der kosmetischen Behandlung. Sie entfernen Hautunreinheiten und legen Kompressen an. Sie wenden Dampfbäder an, führen Gesichtsmassagen und Lymphdrainagen durch und tragen Gesichtsmasken oder pflegende Packungen auf. Störende Körperhaare entfernen sie mit Wachsstreifen, Epiliergeräten oder mithilfe von Lasergeräten. Außerdem führen sie pflegende, straffende und formende Ganzkörperanwendungen durch.

Bei einer Make-up Behandlung wählen sie typgerechte Schminkfarben, Gesichtspuder, Lidschatten und Wimperntusche aus und tragen diese je nach Anlass als Tages- oder Abend-Make-up auf. Sie färben Augenbrauen und Wimpern, lackieren Fingernägel und bringen die Augenbrauen durch z. B. Zupfen oder Harzen in Form. Außerdem wenden sie Spezialschminktechniken an und gestalten manchmal auch Fantasie-Make-ups.

Im Rahmen der Maniküre pflegen Kosmetiker*innen und Fußpfleger*innen Hände und Nägel. Sie führen kosmetische Hand- und Armbehandlungen inklusive Handmassagen durch, lackieren und gestalten Fingernägel und führen Nagelmodellagen und Nageldesigns durch.

Wichtige Bereiche der Fußpflege sind das Entfernen von Hautverhärtungen (Hornhaut, Hühneraugen, Schwielen), das Kürzen und Formen der Zehennägel („Pediküre“) sowie die Behandlung eingewachsener und deformierter (ungestalteter) Zehennägel, die Fußmassage und gegebenenfalls die Anfertigung von Nagelprothetik und Korrektur- bzw. Stützteilen („Orthesen“) zur Korrektur von Fuß- und Zehenveränderungen.

Einer Fußbehandlung geht zunächst ein Fußbad voran, das die Kosmetiker*innen und Fußpfleger*innen mit verschiedenen Badezusätzen (Badesalz, Kräuteröl, Desinfektionsmittel usw.) zubereiten. Das Fußbad dient der Reinigung, Desinfektion (Hautpilzerkrankungen) und der Erweichung von Zehennägeln und Hornhautbildungen. Bei der Entfernung von Hornhautbildungen und Hühneraugen lösen die Kosmetiker*innen und Fußpfleger*innen zunächst die abgestorbenen Hautteile mit verschiedenen Instrumenten (z. B. Skalpell, Hornhauthobel, Spezialscheren). Bei der Nagelpflege schneiden sie die Zehennägel, reinigen den Nagelrand und das Nagelbett. Weiters entfernen sie mit einer Hautschere oder einer Hautzange abgestorbene Hautteilchen und feilen die Nagelränder mit einer Feile oder einem Fräsgerät (vor allem bei verdickten Nägeln) ab. Auf Wunsch ihrer Kund*innen lackieren sie die Nägel mit Nagellack und führen andere dekorative Gestaltungsarbeiten durch. Nach der Behandlung cremen sie den Fuß mit einer Salbe ein, die das Austrocknen der Haut und das Nachwachsen der Hornhaut verhindern soll.

Druckstellen und Wunden an den Füßen und Beinen versorgen Kosmetiker*innen und Fußpfleger*innen mit Druckentlastungsmaterialien und -produkten. Soweit erforderlich legen sie zur Erstversorgung geeignete Verbände an und verweisen die Kund*innen zur weiteren Wundversorgung an Ärzt*innen oder andere Gesundheitsdienstanbieter*innen.

Kosmetiker*innen und Fußpfleger*innen beraten ihre Kund*innen über Behandlungsmöglichkeiten und die Wirkung der Behandlung und erklären vorbeugende Maßnahmen zur kosmetischen und pflegenden Gesunderhaltung der Haut, der Gefäße, Füße, Beine und Hände und wie sich Kund*innen verhalten sollten, um die Ergebnisse der Kosmetik bzw. Fußpflege möglichst lange zu erhalten.
Sie empfehlen Pflegeprodukte und kosmetische Produkte und verkaufen z. B. Haut- und Gesichtscremes, Lidschatten, Nagelcremes, Parfümerieartikel, Fußbäder, Salben usw. Sie wickeln die Zahlungen ab, vereinbaren und koordinieren Folgetermine und arbeiten beispielsweise an verkaufsfördernden Maßnahmen im Betrieb mit.

Womit man arbeitet

Kosmetiker*innen und Fußpfleger*innen hantieren mit Instrumenten und Geräten wie z. B. Kompressen, Laser, elektrischen Schleifbürsten, Nagelscheren, Feilen, Epiliergeräten, Pinzetten, Applikatoren und Pinseln. Sie verwenden Massageöle, Hautcremes, Kräuterpackungen, Modellagen, Masken, Badesalze, Salben, Lidschatten, Lippenstifte, Nagellacke, Wimperntuschen, Schminkfarben und Gesichtspuder etc. Um die zu behandelnden Stellen gut sehen zu können, arbeiten sie auch mit sogenannten Leuchtlupen.

In der Fußpflege (Podologie) kommen darüber hinaus beispielsweise Spezialscheren, Hautscheren, Hautzangen, Skalpelle, Fräsgeräte (vor allem bei verdickten Nägeln), Hornhautschwämme, Hornhauthobel, Nagelprothetik und Korrektur- bzw. Stützteile („Orthesen“) zum Einsatz.

Hygiene spielt in der Kosmetik und Fußpflege eine große Rolle. Mehrweginstrumente (Werkzeuge, die mehrfach verwendet werden) müssen daher nach jeder „Behandlung“ sterilisiert werden. Desinfektionsmittel, Mundschutz und Einweghandschuhe gehören daher ebenso zu den Arbeitsmitteln von Kosmetiker*innen und Fußpfleger*innen wie Sterilisationsgeräte wie z. B. Ultraschall für die verwendeten Instrumente. In Kosmetik- und Fußpflegesalons behandeln sie ihre Kundinnen und Kunden auf speziellen Kosmetik- bzw. Fußpflegeliegen oder -stühlen.

Wie man arbeitet

Kosmetiker*innen und Fußpfleger*innen arbeiten in kleinen Kosmetik- und Fußpflegesalons ebenso wie in größeren Schönheitssalons, Wellnesseinrichtungen, Thermen, Kurbädern usw. Zunehmend sind sie auch mobil tätig und besuchen ihre Kund*innen zu Hause oder auch in Alten- und Pflegeheimen. Sie arbeiten vorwiegend eigenständig. In größeren Instituten/Studios arbeiten sie im Team mit Fachkräften der Schönheits- und Körperpflege, siehe z. B. °Masseur*in (Lehrberuf)#, °Friseur*in (Stylist*in) (Lehrberuf)#.

Kosmetiker*innen und Fußpfleger*innen haben direkten Kontakt mit ihren Kundinnen und Kunden, aber auch zu Produktvertreter*innen, Fachberater*innen und Lieferant*innen.

Die Arbeitszeiten von Kosmetiker*innen und Fußpfleger*innen richten sich nach den geregelten Öffnungszeiten der Kosmetiksalons bzw. Fußpflegeinstitute. Speziell in der mobilen Fußpflege und als selbstständige*r Kosmetiker*in und Fußpfleger*in sind auch davon abweichende Arbeitszeiten möglich.

WICHTIG: Kosmetiker*innen und Fußpfleger*innen führen nur Behandlungen an gesunder Haut durch, in Grenzbereichen (z. B. Aknebehandlungen) arbeiten sie auf Anweisung von Hautärzten und -ärztinnen (siehe °Arzt / Ärztin#). Bei ihrer Tätigkeit als Fußpfleger*in (Podolog*in) arbeiten sie mit Fuß- und Nägelproblemen und führen auch Erstversorgung von Druckstellen und Wunden durch, verweisen zur weiteren Wundversorgung aber auch hier an Ärztinnen und Ärzte oder andere Gesundheitsberufe.

Was man macht

allgemeine Tätigkeiten:

  • Kundinnen und Kunden fachkundig und fallbezogen beraten, Verkaufsgespräche führen
  • Instrumente, Apparate, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe bedienen und gemäß den Hygienevorschriften reinigen, desinfizieren bzw. sterilisieren
  • kosmetische Produkte, Fußpflegeprodukte verkaufen
  • bei verkaufsfördernden Maßnahmen, kaufmännischen Tätigkeiten, Hygienemaßnahmen usw. mitwirken

pflegende Kosmetik:

  • die Haut mit Reinigungspräparaten reinigen, Hautdiagnose (Hauttyp, Hautzustand) erstellen
  • Dekolleté, Nacken, Schultern, Gesicht, Hals und Hände massieren, um die Muskeln zu lockern und die Durchblutung zu fördern
  • Peelings durchführen, Hautunreinheiten entfernen und Packungen und Masken auftragen/auflegen
  • Körperhaare (z. B. Bein- und Achselhaare) durch Auftragen von Kalt- oder Warmharz oder mittels Laser entfernen
  • Spezialpackungen auf Gesicht, Hals und Hände auftragen und eincremen

dekorative Kosmetik:

  • im Gesicht, am Hals und teilweise auch am Dekolleté Make-up auftragen
  • Augenbrauen und Wimpern färben/faconieren
  • den Augenbereich mit Kajalstift, Lidschatten und Wimperntusche schminken, gegebenenfalls künstliche Wimpern aufsetzen
  • Lippenkonturen mit einem Lipliner nachziehen und Lippenstift mit einem Pinsel auftragen

Fußpflege / Podologie:

  • den Hautzustand aus kosmetischer und podologischer (fußpflegerischer) Sicht beurteilen
  • Füße, Beine, Hände und Arme massieren (aber keine Massage zu Heilzwecken)
  • Fuß- und Handbäder verabreichen
  • physikalische Fußpflege (Elektrizität, Wasser, Licht, Wärme und Kälte) anwenden
  • Nagelveränderungen und Nageldeformationen an den Zehen- und Fingernägeln behandeln und normalisieren
  • Nägel schneiden, schleifen, feilen, fräsen und lackieren
  • Verhärtungen, Schwielen, Hühneraugen und verhornte Hautstellen entfernen
  • eingewachsene Nägel behandeln, Nagelspangen anwenden
  • Druckschutzverbände, Schmetterlingsverbände und andere Verbände zur Erstversorgung bei Druckstellen und Wunden anlegen
  • Hände und Nägel pflegen
  • spezielle Behandlungen des Diabetesfußes anwenden
Für wen man arbeitet
  • gewerbliche Kosmetik- und Fußpflegesalons und Kosmetikfachgeschäfte
  • Drogeriemärkte mit angeschlossenen Kosmetiksalons
  • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime
  • Kurbäder, Thermen und Thermalbäder, Wellnessresorts
  • Sozialdienste mit mobiler Fußpflege
  • vereinzelt Kreuzfahrtschiffe
  • in Facharztordinationen wie Dermatologen/Dermatologinnen oder Plastische Chirurgen/Chirurginnen
  • im Verkauf oder Vertrieb von Kosmetikunternehmen
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Der Beruf Kosmetiker*in / Fußpfleger*in kann über eine Lehrausbildung in Kosmetik (Kosmetologie) / Fußpflege (Podologie) (Lehrberuf) erlernt werden. Diese Ausbildung ist ab Februar 2024 möglich.

Wie man sich weiterbilden kann

Kosmetiker*innen und Fußpfleger*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie beispielsweise das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (BFI) bieten in vielen relevanten Bereichen Kurse und Lehrgänge an, insbesondere auch zu betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Themenbereichen.

Größere Betriebe der Branche, insbesondere Friseur- und Kosmetikketten bieten zur Weiterbildung und Höherqualifizierung ihrer Mitarbeiter*innen auch innerbetriebliche Kurse und Lehrgänge, zum Teil in eigenen Akademien an. Außerdem werden von Kosmetikherstellern und Zulieferbetrieben regelmäßig Produktschulungen angeboten. Auch der Besuch von Messen, Verkaufsveranstaltungen, Branchenevents ermöglicht Weiterbildung hinsichtlich neuer Entwicklungen, Techniken und Pflegeprodukte im Tätigkeitsbereich.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an Höheren Lehranstalten für Mode.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • ausgeprägter Tastsinn
  • Farbsehen
  • Fingerfertigkeit

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • Gefühl für Farben und Formen
  • gestalterische Fähigkeit
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute Deutschkenntnisse
  • gute rhetorische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Bereitschaft zum Zuhören
  • Einfühlungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Hygienebewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • Organisationsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Friseur*in (Stylist*in) (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fußpflege (Podologie) (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Kosmetik (Kosmetologie) (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Maskenbildner*in (Lehrberuf)#
  • °Masseur*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Farb- und Typberater*in#
  • °Fotomodell (m./w./d.)#
  • °Friseur*in (Stylist*in) (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fußpflege (Podologie) (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Kosmetik (Kosmetologie) (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Mannequin / Dressman#
  • °Maskenbildner*in (Lehrberuf)#
  • °Masseur*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tätowierer*in und Piercer*in#
  • °Visagist*in#
  • °Wellnesstrainer*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Reglementiertes Gewerbe:

  • Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege), BGBl. II Nr. 139/2003 (Novelle mit Artikel 56 BGBl. II Nr. 399/2008), Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende BGBl. II Nr. 262/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

b) Freies Gewerbe:

BITTE BEACHTE: Das freie Gewerbe umfasst keine Berechtigung zur Ausübung von Tätigkeiten der Kosmetik oder der Fußpflege, sondern ist ausschließlich auf die im Gewerbewortlaut bezeichneten Tätigkeiten begrenzt.

  • Farb-, Typ-, Stil- und Imageberatung betreffend Farben, Bekleidung und Accessoires nach geschmacklichen und optischen Gesichtspunkten im Hinblick auf Wirkung und Auftreten
  • Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)
  • Erzeugung kosmetischer Artikel

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein: