Die Ausbildung zum/zur Nutzfahrzeugtechniker*in erfolgt im Modullehrberuf Kraftfahrzeugtechnik im Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik.
Kraftfahrzeugtechniker*innen im Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik führen Wartungs- und Reparaturarbeiten an Nutzfahrzeugen wie LKWs, Bussen oder Sonderfahrzeugen, wie z. B. Tanklastwägen, Kranwägen oder Feuerwehrfahrzeugen durch. Sie warten und ersetzen mechanische Teile am Fahrwerk und Motor und ersetzten elektrische und elektronische Bauteile, wie Beleuchtungs-, Zünd- und Startanlagen, Fahrtenschreiber, Bordcomputer und Alarmanlagen. Sie nehmen Einstellungen am Motor, an den Bremsen, an der Lenkung oder an der Lichtanlage vor und führen die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheits- und Umweltüberprüfung („Pickerlprüfung“) durch. Bei ihrer Arbeit hantieren sie mit elektronischen Mess- und Prüfgeräten, aber auch mit Handwerkzeugen wie Schraubenzieher, Schraubenschlüssel, Feilen, Zangen usw.
Nutzfahrzeugtechniker*innen arbeiten in Kfz-Werkstätten, Verkehrsbetrieben und Fuhrparks von Unternehmen eigenständig und im Team mit Vorgesetzten und Berufskolleg*innen und haben Kontakt mit ihren Auftraggeber*innen und Kundinnen und Kunden. In Industriebetrieben arbeiten Nutzfahrzeugtechniker*innen auch bei der Herstellung von Nutzfahrzeugen mit.