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Kristallschleiftechnik (Lehrberuf – auslaufend)

Lehrzeit
3 Jahre
Berufskategorie
Hauptberuf

Hinweis: Der Lehrberuf Kristallschleiftechnik wurde per 31.07.2021 aufgehoben. Eine Ausbildung in diesem Lehrberuf ist nicht mehr möglich.

Kristallschleiftechniker*innen verarbeiten Kristallglas, Edelsteine und andere Werkstoffe wie Silber, Eisen, Stahl, Aluminium sowie Kunststoffe zu Haushalts- und Ziergegenständen aller Art, wie z. B. Spiegel, Gläser, Schüsseln, Glasfiguren und vieles mehr. Bei der Herstellung ihrer Produkte setzen Kristallschleiftechniker*innen handwerkliche Fertigkeiten in Kombination mit hochmodernen Produktions- und Fertigungsverfahren ein. Neben der manuellen Ausführung und Feinarbeit programmieren und bedienen sie auch halb- und vollautomatische Schleifanlagen.

Kristallschleiftechniker*innen arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften in Werkstätten von Gewerbebetrieben der Glasverarbeitung sowie in Werks- und Produktionshallen der glasverarbeitenden Industrie.

Wo man arbeitet

Kristallschleiftechniker*innen schleifen, schneiden, facettieren und polieren Werkstoffe wie Kristallglas, Edelsteine, Metalle und Kunststoffe und stellen daraus allerlei Arten von Glas- und Spiegelprodukten wie z. B. Einrichtungs- und Ziergegenstände (Luster, Lampenschirme, Weihnachtsschmuck und Christbaumkugeln, Vasen, Glasschalen und -schüsseln) und Schmuck wie z. B. Armbänder, Broschen, Halsketten, Ringe und dergleichen her. Weiters stellen sie auch Teile für andere Produkte, vor allem Uhrengehäuse aus Kristallglas her.

Das Bearbeiten der Werkstoffe erfolgt mit Hilfe von halb- und vollautomatischen (computergesteuerten) Maschinen und Werkstoffschleifanlagen. Kristallschleiftechniker*innen sind für die Einstellung, Programmierung und Bedienung der Geräte, Maschinen und Produktionsanlagen zuständig. Sie führen außerdem Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Maschinen und Anlagen durch (Reinigen, Austauschen von Verschleißteilen usw.), dabei beheben sie Fehler, Mängel und Störungen in den mechanischen, elektrischen und elektronischen Teilen der Produktionsanlagen.

Neben der Bedienung von Maschinen und Anlagen führen Kristallschleiftechniker*innen auch handwerkliche Tätigkeiten, vor allem im Rahmen von Feinarbeit und Endbearbeitung durch. Technisches Wissen sowie handwerklich-gestalterisches Geschick und genaues, präzises Arbeiten sind in diesem Beruf gleichermaßen gefragt. Im Rahmen von Qualitätskontrollen an den fertigen Produkten kontrollieren sie diverse Materialeigenschaften wie z. B. Reinheit, Klarheit, Lichtbrechung der Gläser, und ob diese den vorgegebenen Standards entsprechen.

Womit man arbeitet

Kristallschleiftechniker*innen verarbeiten Kristallglas, Edelsteine sowie Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin, Edelstahl oder Titan und dergleichen mehr. Sie hantieren mit Spezial- und Feinwerkzeugen sowie mit verschiedenen Maschinen und Geräten der Kristallschleiftechnik, vor allem mit Präzisionsschleifmaschinen. Weiters setzen sie diverse Hilfsmittel wie Wasser, Reinigungsmittel, Schleif- und Poliermittel ein. Sie verwenden technische Unterlagen, Werkzeichnungen und Skizzen und führen Betriebsbücher wie Lager-, Material- und Stücklisten.

Wie man arbeitet

Kristallschleiftechniker*innen arbeiten in Werkstätten und Ateliers von Gewerbebetrieben bzw. in Werkshallen von Industriebetrieben. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen anderen Fach- und Hilfskräften, siehe z. B. °Industrial-Designer*in#, °Metallgestalter*in#, °Metalldesign (Lehrberuf)#, °Feinoptik (Lehrberuf)#, °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, °Edelsteinschleifer*in# und haben Kontakt zu Kund*innen und Lieferant*innen.

Was man macht
  • Arbeitsvorbereitung: Werkstoffe auswählen, beschaffen und prüfen
  • nach Werkzeichnungen und technischen Unterlagen Materialien zusammenstellen, messen, zuschneiden
  • Kristallglas, Edelsteine, Metalle und Kunststoffe bearbeiten: z. B. schneiden, sägen, rundieren, schleifen, glätten, polieren
  • Schleifarbeiten unter Berücksichtigung des vorgesehenen Designs planen
  • verschiedene Schleiftechniken wie z. B. Tafel-, Mugel-, Facettenschliff, freigestalteter Schliff anwenden
  • Maschinen und Produktionsanlagen bedienen, Arbeitsabläufe überwachen
  • Qualitätskontrollen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen
  • Fehler, Mängel und Störungen an den Produktionsanlagen aufsuchen, eingrenzen und beseitigen
  • Werkzeuge, Maschinen und Anlagen warten, einfache Instandhaltungsarbeiten durchführen
  • technische Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse erfassen und dokumentieren
  • Protokolle, Betriebsbücher, technische Unterlagen usw. führen
Für wen man arbeitet
  • Klein-, Mittel- und Großbetriebe des Glasveredelungsgewerbes
  • Kleinbetriebe des Edelsteinschleifgewerbes
  • Betriebe der glasverarbeitenden Industrie
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Hinweis: Der Lehrberuf Kristallschleiftechnik wurde per 31.07.2021 aufgehoben. Eine Ausbildung in diesem Lehrberuf ist nicht mehr möglich. Es gibt für diesen Lehrberuf auch keinen Nachfolgelehrberuf.

Wie man sich weiterbilden kann

Kristallschleiftechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Kurse und Lehrgänge in relevanten Bereichen an. Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote in anderen Bereichen der Glas-, Edelstein- und Metallbearbeitung usw. sowie Weiterbildungsangebote in verwandten Berufen wie Glasbau oder Glasinstrumentenerzeugung kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

Größere Unternehmen für Kristallschleiftechnik führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen außerdem regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen vor Ort durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs) oder Werkmeisterschulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gutes Sehvermögen
  • Lärmunempfindlichkeit

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Feinoptik (Lehrberuf)#
  • °Fertigungsmesstechnik (Lehrberuf)#
  • °Glasbautechnik (Modullehrberuf)#
  • °Glasmacherei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
  • °Gold- und Silberschmied*in und Juwelier*in (Lehrberuf)#
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Steinmetz*in (Lehrberuf)#
  • °Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Feinoptik (Lehrberuf)#
  • °Fertigungsmesstechnik (Lehrberuf)#
  • °Glasbautechnik (Modullehrberuf)#
  • °Glasgestalter*in#
  • °Glashüttentechniker*in#
  • °Glasmacherei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
  • °Gold- und Silberschmied*in und Juwelier*in (Lehrberuf)#
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Produktentwickler*in#
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Qualitätssicherungstechniker*in#
  • °Schmuckdesigner*in#
  • °Steinmetz*in (Lehrberuf)#
  • °Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf)#
  • °Verfahrenstechniker*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer, der Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler, BGBl. Nr. II 53/2003 (Novelle durch Art. 18, BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Handwerk der Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung, BGBl. Nr. II 53/2003 (Novelle durch Art. 18, BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

b) Freies Gewerbe:

  • Schleifen von Edelsteinen und Mineralien

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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