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Kunststoffformgebung (Lehrberuf – auslaufend)

Lehrzeit
3 Jahre
Berufskategorie
Hauptberuf

Der Lehrberuf Kunststoffformgebung wurde per 1. September 2022 durch den Lehrberuf Kunststoffverfahrenstechnik ersetzt.

Kunststoffformgeber*innen stellen Kunststoffartikel, Halbfabrikate und Bauteile her. Dazu zählen z. B. Haushalts- und Küchengeräte, Dosen, Deckel, Gehäuse, ebenso wie Rohre, Folien, Verpackungen, Fahr- und Flugzeugteile oder Kunststoffteile für andere Bauzwecke. Sie bedienen und steuern verschiedene, meist computergesteuerte Maschinen und Anlagen, wenden aber auch mechanische Verfahren wie z. B. Sägen, Bohren, Schneiden, Kleben, Löten oder Härten an.

Kunststoffformgeber*innen arbeiten in Werkstätten und Werkhallen von Betrieben der Kunststoffverarbeitung im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften in der Produktion und Entwicklung.

Wo man arbeitet

Bei der Herstellung von Kunststoffartikeln und Kunststoffbauteilen werden Formmassen aus Kunststoff aufbereitet. Kunststoffformgeber*innen vermischen dafür zunächst die Grundmasse (Granulat, Pulver, Paste) mit Hilfsstoffen wie Weichmachern, Stabilisatoren, Farb- und Füllstoffen in Knet- und Walzmaschinen. Anschließend erhitzen sie die Kunststoffmasse und stellen daraus verschiedene Formteile her. Dazu bedienen sie z. B. Extrudermaschinen, welche die Kunststoffmasse mithilfe von formgebenden Düsen unter hohem Druck und hoher Temperatur in Formen pressen (extrudieren). Neben Spritzguss und Extrusion sind auch Thermoformen, Laminieren, Prototypenfertigung und Serienfertigung wichtige Verarbeitungstechniken.

So entstehen die unterschiedlichsten Produkte und Bauteile, etwa für Haushalts-, Bedarfs- oder Spielzeugartikel (z. B. Dosen, Deckel, Griffe und Gehäuse), Massenerzeugnisse wie Rohre, Platten, Schläuche, Kabel, Dämmstoffplatten, oder für Gehäuse, Computertastaturen, Fahrzeug- und Flugzeugbauteile, Sanitäreinrichtungen, Beleuchtungskörper, Fensterrahmen, Kunststoffverpackungen. Kunststoffformgeber*innen sind für die laufende Qualitätskontrolle zuständig und führen mit Mess- und Prüfgeräten verschiedene Tests an den Endprodukten durch, um z. B. Festigkeit, Druck, Biegsamkeit, Hitzebeständigkeit zu überprüfen.

Bei der handwerklichen Bearbeitung oder Nachbearbeitung von Kunststoff(produkten) arbeiten Kunststoffformgeber*innen mit verschiedenen Werkzeugen und Geräten und wenden Verfahren wie Stanzen, Sägen, Bohren, Feilen, Drehen, Fräsen, Schleifen oder Polieren an. Die fertigen Werkstücke werden gereinigt, gegebenenfalls lackiert, bedruckt, imprägniert oder geprägt, sachgerecht verpackt und gelagert.

Womit man arbeitet

Kunststoffformgeber*innen arbeiten mit Kunststoffmaterialien und Kunststoffgrundmassen (Granulate, Pulver, Pasten) aller Art. Sie verwenden Weichmacher, Stabilisatoren, Farb- und Füllstoffe und bedienen verschiedene, meist computergesteuerte Maschinen und Anlagen wie Knet- und Walzmaschinen, Schneidmaschinen, Abfüll- und Spritzgussmaschinen.
Zur Qualitätskontrolle der fertigen Produkte verwenden sie verschiedene Mess- und Prüfgeräte und hantieren auch mit anderen Laborgerätschaften, wie z. B. mit Mikroskopen, Reagenzgläsern, Indikatoren, sowie mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln. Sie führen Betriebsbücher, Material-, Lager- und Stücklisten, wofür sie entsprechende Materialverwaltungssoftware verwenden.

Wie man arbeitet

Kunststoffformgeber*innen arbeiten in Werkstätten, Produktions- und Werkshallen sowie Entwicklungs- und Prüflabors von Unternehmen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften aus allen Bereichen der Produktion, Forschung und Entwicklung in der Kunststofftechnologie und Chemie, aber auch der Metallverarbeitung und dem Maschinen- und Fahrzeugbau (z. B. °Kunststofftechniker*in#, °Chemiker*in#, °Verfahrenstechniker*in#).

Die Arbeitszeiten von Kunststofftechnolog*innen entsprechen den üblichen (gesetzlichen) Normalarbeitszeiten der Betriebe, in denen sie tätig sind. In der Produktion kann das auch Schichtbetrieb bedeuten, der frühe und späte Arbeitsstunden umfasst.

Was man macht
  • Werkzeichnungen und technische Unterlagen lesen und anwenden
  • Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen
  • Arbeitsabläufe steuern und planen, Arbeitsergebnisse beurteilen, Qualitätsmanagementsysteme anwenden
  • technische Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse erfassen, dokumentieren und beurteilen
  • Arbeiten unter Berücksichtigung der facheinschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards ausführen
  • erforderliche Materialien auswählen, aufbereiten, beschaffen und überprüfen
  • Kunststoffe und Kunststoffhalbzeuge spanend und spanlos bearbeiten
  • Maschinen und Anlagen nach Vorgabe rüsten, prüfen und in Betrieb nehmen
  • Produkte aller Art aus Kunststoffen unter Verwendung von branchenüblichen Verarbeitungstechniken herstellen
  • Oberflächen veredeln
  • Mängel erkennen und beheben
  • Restprodukte fachgerecht entsorgen und verwerten
Für wen man arbeitet

Beschäftigungsmöglichkeiten für Kunststoffformgeber*innen bieten

  • Betriebe in der Kunststoffverarbeitung sowie
  • Betriebe des Maschinen- und Fahrzeugbaues.
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Der Lehrberuf Kunststoffformgebung wurde per 1. September 2022 durch den Lehrberuf Kunststoffverfahrenstechnik ersetzt. Die Ausbildung in der Kunststoffformgebung erfolgt nun in diesem Lehrberuf Kunststoffverfahrungstechnik.

Wie man sich weiterbilden kann

Kunststoffformgeber*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten für Kunststoffformgeber*innen an, z. B. in Kunststofftechnik, Umwelttechnik, Recycling, Produktions- und Verfahrenstechnik, Prozessleittechnik usw., siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

In größeren Betrieben der Kunststofftechnik werden zur beruflichen Weiterbildung der Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulung an neuen Maschinen und Einrichtungen oder zu neuen Verfahren, Prozessen und Technologien durchgeführt.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an Berufsbildenden Höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung
  • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • chemisches Verständnis
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Chemieverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
  • °Glasverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Labortechnik (Modullehrberuf)#
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#
  • °Modellbauer*in (Lehrberuf – auslaufend)#, „1. voll“
  • °Papiertechnik (Lehrberuf)#
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Skibautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Verpackungstechnik (Lehrberuf)#
  • °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Chemieverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
  • °Glasverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Industrietechniker*in#
  • °Innovationstechniker*in#
  • °Kunststofftechniker*in#
  • °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Labortechnik (Modullehrberuf)#
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#
  • °Modellbauer*in (Lehrberuf – auslaufend)#, „1. voll“
  • °Papiertechnik (Lehrberuf)#
  • °Produktentwickler*in#
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Skibautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Verbundstofftechniker*in#
  • °Verfahrenstechniker*in#
  • °Verpackungstechnik (Lehrberuf)#
  • °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#
  • °Werkstofftechniker*in#
  • °Zellstofftechniker*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

a) reglementierte Gewerbe:

  • Kunststoffverarbeitung (BGBl. Nr. II 66/2003; Novelle mit Art. 29 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

b) Rechtskraftgewerbe:

  • Chemische Laboratorien (BGBl. II Nr. 36/2003; Novelle mit Art. 6 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Herstellung von Chemikalien und Reagenzien oder zur Durchführung chemischer Analysen und chemischer Untersuchungen bedarf es einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Chemischen Laboratorien.

Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders / der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein: