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Kupferschmied*in

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.560,- bis 2.570,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Kupferschmied*innen verarbeiten vor allem Kupfer, mitunter aber auch andere Metalle wie z. B. Stahl, Aluminium, Messing, Bronze, Nickel, Zinn oder Blei. Sie formen daraus Bleche und Platten, belegen Dächer mit Kupfer und stellen Produkte wie z. B. Kessel, Turbinen, Warmwasserbereiter, Rohrleitungen sowie verschiedene Gebrauchs- und Ziergegenstände her. Dabei hantieren sie mit Handwerkzeugen wie Hammer, Amboss, Rohrzangen, Feilen und Blechscheren und bedienen Maschinen und Anlagen wie z. B. Biege- und Abkantpressen, Schneid- und Richtanlagen.

Kupferschmied*innen arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen in Werkstätten von handwerklichen Gewerbebetrieben sowie in Produktionshallen von größeren Industriebetrieben. Sie montieren die erzeugten Produkte bei ihren Kund*innen vor Ort, führen mit ihnen Beratungs- und Verkaufsgespräche durch und erklären die Handhabung der Produkte.

Wo man arbeitet

Kupferschmied*innen decken Dächer mit Kupfer, stellen Kessel, Behälter, Apparate und Rohrleitungen aus Metallen (vor allem aus Kupfer, Aluminium, Eisen und Stahl) sowie verschiedene Gebrauchsgegenstände aus Metalllegierungen her. Darüber hinaus fertigen sie auch Dekor- und Ziergegenstände wie Schalen, Krüge, Vasen, Becher usw. an. Bei ihrer Arbeit kommen handwerkliche Fertigkeiten und Techniken sowie auch moderne computergesteuerte Werkzeugmaschinen zum Einsatz, welche die Kupferschmied*innen programmieren, steuern und bedienen.

Diverse Apparate, Anlagen und Rohrleitungen montieren Kupferschmied*innen bei den Kund*innen am jeweiligen Einsatzort. Sie verlegen Kabel und Rohrleitungen und verbinden diese mit den Kesseln, Behältern usw. Sie stellen die Anlagen und Apparaturen ein und nehmen sie in Betrieb. Für die Montage der Anlagen einschließlich der zugehörigen Armaturen müssen Kupferschmied*innen über Kenntnisse der Mess- und Regeltechnik verfügen. Sie führen Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten durch und beraten und informieren ihre Kund*innen. Sie warten und reparieren diese Anlagen, indem sie z. B. lecke Schweißstellen abdichten oder rostige Nieten erneuern.

Womit man arbeitet

Kupferschmied*innen be- und verarbeiten vor allem Kupfer, aber teilweise auch andere Metalle wie z. B. Eisen, Stahl, Aluminium, Messing, Bronze, Nickel, Zinn oder Blei und führen Material-, Lager- und Stücklisten sowie Betriebsbücher und lesen technische Unterlagen, Werkskizzen und Entwurfszeichnungen. Zur Herstellung und Bearbeitung der Werkstücke bedienen sie Maschinen und Geräte wie Rohrbiegemaschinen, Biege- und Abkantpressen, Schneid- und Richtanlagen und verwenden Handwerkzeuge wie Hammer, Amboss, Rohrzange, Feile und Blechschere. Generell werden immer mehr computergesteuerte Werkzeugmaschinen eingesetzt, welche die Kupferschmied*innen steuern und bedienen.

Wie man arbeitet

Kupferschmied*innen arbeiten in Werkstätten von Gewerbebetrieben, in Produktionshallen von Industriebetrieben sowie direkt vor Ort bei den Kund*innen bei der Montage. Bei Dacharbeiten sind sie auch in größerer Höhe tätig.
Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften der Metallverarbeitung, siehe z. B. °Metalltechnik (Modullehrberuf)# oder °Spengler*in (Lehrberuf)#, auf Baustellen z. B. auch mit Dachdecker*innen (siehe °Dachdecker*in (Lehrberuf)#) und haben Kontakt zu Kund*innen und Lieferant*innen.

Was man macht
  • Werkskizzen und Werkzeichnungen anfertigen
  • Materialien, Bleche, Metallplatten usw. auswählen und bereitstellen
  • Maße mit Schiebelehre, Reißnadel und Maßband auf das ausgewählte Blechstück übertragen
  • Teile mit Blechscheren oder automatischen Schlagscheren zuschneiden, Blechteile mit Einrollmaschinen zurechtbiegen
  • eingerollte Blechteile verschweißen, Schweißnähte mit Schlichthämmer verhämmern
  • zusammengeschweißte Teile erhitzen, eingerollte Ränder herausarbeiten
  • Metallteile durch Hämmern, Biegen, Pressen usw. formen
  • Böden (z. B. Kesselböden) einschweißen, Schweißnaht glätten und verhämmern
  • ausgekühlten Werkstücke in ein Bad mit verdünnter Schwefelsäure eintauchen (zur Glättung der Oberfläche)
  • fertige Werkstücke reinigen, trocknen und polieren, sachgerecht verpacken und lagern
  • Schweißstellen erneuern, Oberflächen erneuern
  • Bauteile montieren und erneuern (z. B. bei Kupferdächern, Apparaturen)
Für wen man arbeitet
  • Klein- und Mittelbetriebe des Metallgewerbes
  • Betriebe der metallverarbeitenden Industrie
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

 

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Schmieden, Kupferschmieden
  • Arbeitsvorbereitung
  • Schweiß- und Schmiedetechniken
  • Oberflächenbehandlungstechniken
  • Maschinen-, Anlagen- und Gerätekunde
  • Werkstoff- und Materialienkunde
  • CAD (Computer Aided Design)
  • CAM (Computer Aided Manufactoring)
  • Qualitätsmanagement
  • technische Dokumentation
Wie man sich weiterbilden kann

Kupferschmied*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Kurse und Lehrgänge zu verschiedenen relevanten technischen und kaufmännischen Themenbereichen an, z. B. in den Bereichen Betriebswirtschaft, Metallbearbeitung.
Das Schmiedezentrum Ybbsitz (OÖ) veranstaltet Weiterbildungskurse zu traditionellen Handwerkstechniken.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Lehranstalten.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • Lärmunempfindlichkeit

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Umweltbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Gießereitechnik (Lehrberuf)#
  • °Kunststoffformgebung (Lehrberuf – auslaufend)#
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#
  • °Metalldesign (Lehrberuf)#
  • °Metallgießer*in (Lehrberuf)#
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#
  • °Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf)#
  • °Modellbauer*in (Lehrberuf – auslaufend)#
  • °Oberflächentechnik (Lehrberuf)#
  • °Spengler*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Gießereitechnik (Lehrberuf)#
  • °Kunststoffformgebung (Lehrberuf – auslaufend)#
  • °Maschinenbautechniker*in#
  • °Material- und Verarbeitungstechniker*in#
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#
  • °Metalldesign (Lehrberuf)#
  • °Metallgestalter*in#
  • °Metallgießer*in (Lehrberuf)#
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#
  • °Metallurg*in#
  • °Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf)#
  • °Modellbauer*in (Lehrberuf – auslaufend)#
  • °Oberflächentechnik (Lehrberuf)#
  • °Spengler*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Verbundstofftechniker*in#
  • °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Spengler und Kupferschmiede, BGBl. II Nr. 84/2003 (Novelle mit Art. 39, BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Gewerbe der Gas- und Sanitärtechnik, BGBl. II Nr. 50/2003 (Novelle mit Art. 16, BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Handwerk der Heizungs- und Lüftungstechnik, BGBl. II Nr. 56/2003 (Novelle mit Art. 21, BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die du selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst, brauchst du eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhältst du durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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