Worum es geht
Lackiertechniker*innen behandeln Oberflächen aus Metall, Holz oder Kunststoff (z. B. Fahrzeuglackierungen, Maschinen, Fenster- und Türen, Möbellackierungen). Die Lackierungen werden zum Schutz vor äußeren Einflüssen aufgetragen (z. B. Feuchtigkeit, Hitze, Rost), aber auch zu dekorativen Zwecken. Zu ihren wichtigsten Arbeitstechniken gehören das Grundieren, Schleifen, Streichen, Spritzen, Tauchen und Fluten. Lackiertechniker*innen arbeiten dabei mit Spritzgeräten und -pistolen, mit Pinseln verschiedener Größen, mit Schablonen, Folien und anderen Werkzeugen und Hilfsmitteln.
Lackiertechniker*innen arbeiten in gewerblichen Klein- und Mittelbetrieben sowie in Bereichen der industriellen Fertigung (z. B. Fahrzeugindustrie), wo sie z. B. in Spritzkabinen und an Lackierstraßen eingesetzt werden. Sie arbeiten im Team mit ihren Berufskolleg*innen und Vorgesetzten zusammen und haben Kontakt zu Kund*innen und Lieferant*innen.
Wo man arbeitet
Lackiertechniker*innen lackieren, streichen, bemalen und polieren Oberflächen aus Metall, Holz oder Kunststoff. Vorwiegend sind sie mit der Herstellung von Fahrzeuglackierungen und Möbellackierungen befasst (im Rahmen der gewerblichen oder industriellen Produktion). Bei der Herstellung von Lackierungen reinigen und polieren sie zunächst die Oberflächen und achten darauf, dass diese sauber, trocken und staubfrei sind. Danach bringen sie eine Grundierung, d. h. eine erste deckende Grundschicht auf. Erst dann wird in mehreren weiteren Schichten die eigentliche Lackfarbe aufgetragen.
Bei Reparaturlackierungen befreien sie zuerst die zu behandelnden Oberflächen von Schmutz, alten Lackschichten und Rost. Danach füllen, spachteln und grundieren sie die Oberflächen, bringen Korrosionsschutz auf und schleifen sie fein ab. Nach diesen Vorarbeiten tragen die Lackiertechniker*innen die Farben und Lacke in mehreren Schichten auf. Abschließend reinigen und polieren sie wieder die Oberflächen.
Für das Auftragen der Lackschichten kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz: in Spritzkabinen wird der Lack mit speziellen Spritzpistolen auf die Grundierung aufgetragen. Anschließend trocknen die Werkstücke in sogenannten Trockenkabinen. Bei kleineren oder schwer zugänglichen Flächen arbeiten Lackiertechniker*innen nicht mit Spritzpistolen, sondern mit verschiedenen Pinseln oder mittels „Fluten“: hier wird das Werkstück in eine Wanne gestellt und mit einem Spritzgerät besprüht. Kleinere Werkstücke bearbeiten Lackiertechniker*innen durch Eintauchen in ein Lackbad. Ein Lackierverfahren, das immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist die Elektrophorese: das Lackbad und das Werkstück werden elektrisch aufgeladen, wobei sich der Lack am Werkstück ablagert. Mit diesem Verfahren ist ein gleichmäßiges Aufbringen der Lackschicht auch an besonders schwer zugänglichen Stellen möglich.
Abschließend führen Lackiertechniker*innen Qualitätskontrollen durch, überprüfen, ob die Lackschichten fehlerfrei und durchgängig sind, beheben etwaige Fehler und polieren die Oberflächen.
Lackiertechniker*innen gestalten und designen aber auch Sonderlackierungen. Dabei hat der Computer haben längst Einzug in ihr Arbeitsleben gehalten. Schriften und Motive werden in der Regel am Computer gestaltet und mittels Schablonen am Werkstück aufgetragen. Aber auch die Berechnung der Farbmischungen wird in der seriellen Fertigung (z. B. in der Fahrzeugindustrie) vom Computer gesteuert.
Bei all ihren Arbeiten legen Lackiertechniker*innen besonderes Augenmerk auf umweltschonende und energieeffiziente Arbeitsmethoden und Materialverwendung und sorgen dafür, dass Sicherheits- und Qualitätsstandards genau eingehalten werden.
Womit man arbeitet
Lackiertechniker*innen arbeiten vorwiegend mit Schleif- und Poliermaschinen, Sandstrahlern, Spritzlackiergeräten, Sprühgeräten, Spraydosen, Lackbäder, Mess- und Farbmischgeräten sowie mit Pinseln verschiedenster Arten und Größen. Weiters verwenden sie die verschiedensten Lacke, Farben und Kunstharze, Hilfsmittel wie Farbverdünner, Terpentine, Farblöser, Poliermittel, Reinigungsmittel und dergleichen mehr. Karosserie- und Unterbodenteile von Fahrzeugen bearbeiten sie mit Unterbodenschutz. Sie lesen und verwenden technische Unterlagen, Farbkarten, Farbpaletten und Betriebsbücher wie Stücklisten, Inventarlisten, Arbeitsprotokolle, Wartungsjournale usw.
Wie man arbeitet
Lackiertechniker*innen arbeiten vor allem in gewerblichen Werkstätten oder in den Werks- und Produktionshallen von Industriebetrieben. Je nach Spezialisierung oder Aufgabenbereich sind sie z. B. in Spritzkabinen, an Lackierstraßen, Farbmischstationen oder an Tauch- und Trockenanlagen eingesetzt.
Bei ihrer Arbeit tragen sie Schutzkleidung und Atemmasken, um Haut- und Augenkontakt mit Lacken und das Einatmen von Dämpfen zu vermeiden. Lackiertechniker*innen arbeiten eigenständig sowie im Team mit Berufskolleg*innen und Vorgesetzten zusammen und haben Kontakt zu ihren Kund*innen und Lieferant*innen.Was man macht
- Oberflächen aus Metall, Holz oder Kunststoff behandeln (z. B. von Fahrzeugen, Maschinen, Fenster- und Türen)
- Oberflächen reinigen, trocknen und polieren
- Lackierungen herstellen, dabei Arbeitstechniken wie Grundieren, Schleifen, Streichen, Spritzen, Tauchen und Fluten anwenden
- Karosserie-Teile in verschiedenen Techniken grundieren, spachteln, schleifen, Füller auftragen und lackieren (Uni-, Metallic- und Sonderlackierungen)
- Speziallacke mit Runzel- und Struktureffekten usw. auftragen
- Unterboden- und Hohlraumschutz durchführen
- Türen, Fenster und Bauteile aus Holz, Blech, Kunststoff etc. beschichten
- Metallteile pulverbeschichten
- Schriftzüge und Motive mittels Schablonen anbringen
- Malereien und Dekorformen anfertigen und anbringen
- Lackierungen von Autos, Motorrädern, Motorbooten, Surfbrettern, Schiern etc. künstlerisch gestalten
- dabei mit dem Luftpinsel („Airbrush“-Technik) arbeiten
- Farbregister und Farbpaletten führen
- technische Unterlagen und Dokumentationen, Werkskizzen, Betriebsbücher, Stücklisten etc. führen
Für wen man arbeitet
- Gewerbliche Klein- und Mittelbetriebe wie Kfz-Werkstätten, Autolackierereien
- Industriebetriebe in den Bereichen Fahrzeug-, Möbel-, Ski- und Spielzeugindustrie
Ausbildungsinhalte / Was man lernt
Der Lehrberuf Lackiertechniker*in ersetzt seit 1. Juni 2013 den Vorgängerlehrberuf Lackierer*in.
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Arbeitsvorbereitung
- Oberflächenbehandlung
- Beschichtungstechniken
- Werkstoff- und Materiakunde
- Speziallacke und Sonderlackierungen
- Maschinen-, Anlagen- und Gerätekunde
- CAD (Computer Aided Design)
- CAM (Computer Aided Manufactoring)
- Qualitätsmanagement
- Dokumentation und Projektmanagement
Wie man sich weiterbilden kann
Für Lackiertechniker*innen bedeutet Weiterbildung, berufliches Wissen und Können vor allem in Bezug auf technische Neuerungen laufend zu aktualisieren und zu ergänzen:
Weiterbildung bzw. der Erwerb von Zusatzkenntnissen ist in folgenden Bereichen möglich:
- neue Beschichtungstechnologien
- Oberflächentechniken (Industrielackierung, Fahrzeuglackierung)
- Qualitätskontrolle, Qualitätsmanagement
Weiterbildungserfordernisse ergeben sich auch aus den Bereichen verwandter Lehrberufe (z. B. Karosseriebautechniker*innen, Spengler*innen oder Maler*innen und Anstreicher*innen). Bildungsmöglichkeiten in Form von Kursen bieten unter anderem das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (bfi) an.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Was du mitbringen solltest
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
- Auge-Hand-Koordination
- Farbsehen
- Fingerfertigkeit
- gute körperliche Verfassung
- Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
- Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- Gefühl für Farben und Formen
- gestalterische Fähigkeit
- gutes Augenmaß
- handwerkliche Geschicklichkeit
- räumliches Vorstellungsvermögen
- technisches Verständnis
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Kommunikationsfähigkeit
- Kundinnen- / Kundenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Aufmerksamkeit
- Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Geduld
- Sicherheitsbewusstsein
- Umweltbewusstsein
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- Koordinationsfähigkeit
- Kreativität
- systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Dekormaltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Funktionsbeschichtungen (Lehrberuf), „1. voll“
- Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Historische Maltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Korrosionsschutz (Lehrberuf), „1. voll“
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- Karosseriebautechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Dekormaltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Funktionsbeschichtungen (Lehrberuf), „1. voll“
- Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Historische Maltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Maler*in und Beschichtungstechniker*in – Korrosionsschutz (Lehrberuf), „1. voll“
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
- Handwerk der Lackierer, BGBl. II Nr. 67/2003 (Novelle mit Art. 30, BGBl. II Nr. 399/2008),
- Handwerk der Maler und Anstreicher, BGBl. II Nr. 67/2003 (Novelle mit Art. 30, BGBl. II Nr. 399/2008),
- Handwerk der Schilderherstellung, BGBl. II Nr. 67/2003 (Novelle mit Art. 30, BGBl. II Nr. 399/2008),
- Handwerk der Vergolder und Staffierer, BGBl. II Nr. 67/2003 (Novelle mit Art. 30, BGBl. II Nr. 399/2008)
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte GewerbeALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.
Alle Beschreibungen © BIC.at