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Land- und Baumaschinentechnik

Lehrzeit
3 1/2 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.320,- bis 2.880,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Land- und Baumaschinentechniker*innen warten und reparieren Fahrzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen. Je nach Schwerpunkt arbeiten sie hauptsächlich an Baumaschinen (Bagger, Kräne, Raupenfahrzeuge, Transportmaschinen, Lauf- und Förderbänder) oder Landmaschinen (Traktoren, Mähdrescher, Säh- und Pflanzmaschinen, Fütterungs- und Reinigungsmaschinen Melkanlagen). Sie prüfen die Fahrzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit, führen Wartungen und Reparaturen durch und sind auch für Umbauten und Montagearbeiten zuständig. Dafür nutzen sie computergestützte Werkzeugmaschinen, elektronische Diagnosegeräte, aber auch gewöhnliche Handwerkzeuge (Hammer, Schraubenzieher, Feilen usw.) oder Scheiß- und Lötgeräte.

Land- und Baumaschinentechniker*innen arbeiten, je nach Schwerpunkt, in Werkstätten und -hallen von Landmaschinenreparaturbetrieben oder für Unternehmen der Baubranche bzw. Service- und Reparaturbetriebe. Fallweise sind sie auch im Außendienst bei landwirtschaftlichen Betrieben bzw. auf Baustellen im Einsatz. Sie arbeiten zusammen mit Berufskolleginnen und -kollegen und haben Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden.

Der Lehrberuf Land- und Baumaschinentechnik ist ein Schwerpunktlehrberuf. Nähere Beschreibung zum Berufsprofil, Ausbildung, Alternativen etc. findest du bei den folgenden Schwerpunkten:

  • °Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf)#
  • °Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf)#
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Die Berufsschulstandorte und etwaige alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten können je nach Ausbildungsschwerpunkt unterschiedlich sein. Vergleiche dazu die Infos bei den Beschreibungen zu den jeweiligen Schwerpunkten.

  • °Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf)#
  • °Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf)#
Wie man sich weiterbilden kann

Land- und Baumaschinentechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Kurse und Lehrgänge zu relevanten technischen und kaufmännischen Themenbereichen an, z. B. in den Bereichen Fahrzeugtechnik (Motorenkunde, Bremsanlagen, Kraftfahrzeugelektronik, Klimatechnik) sowie in Betriebswirtschaft und Unternehmensführung.
Von spezialisierten Anbietern wie von der Schweißtechnischen Zentralanstalt (SZA) in Wien werden beispielsweise Schweißkurse und andere fachlich relevante Kurse durchgeführt.

In vielen Betrieben der Land- und Baumaschinentechnik werden auch innerbetriebliche Kurse zur Schulung an neuen Maschinen und technischen Zusatzeinrichtungen oder neuer Verfahren und Methoden durchgeführt. Viele Betriebe bieten außerdem Zuliefer- und Servicebetrieben, Maschinen-, Hardware- und Software-Ausstattern die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen. Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote in verwandten Berufen kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Lehranstalten.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (z. B. in Fahrzeugtechnik, Mechatronik, Elektronik) ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Für Weiterbildungsmöglichkeiten je nach Ausbildungsschwerpunkt vergleiche die Infos bei den Beschreibungen zu den jeweiligen Schwerpunkten:

  • °Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf)#
  • °Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf)#

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • gute Beobachtungsgabe
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Berufskraftfahrer*in – Personenbeförderung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Elektronik (Modullehrberuf)#
  • °Elektrotechnik (Modullehrberuf)#
  • °Fahrradmechatronik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Karosseriebautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#
  • °Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Wagner*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Baumaschinenführer*in#
  • °Bergbautechniker*in#
  • °Berufskraftfahrer*in – Güterbeförderung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Berufskraftfahrer*in – Personenbeförderung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Betriebstechniker*in#
  • °Elektronik (Modullehrberuf)#
  • °Elektrotechnik (Modullehrberuf)#
  • °Elektrotechniker*in#
  • °Fahrradmechatronik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fahrzeugbautechniker*in#
  • °Instandhaltungstechniker*in#
  • °Karosseriebautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Kranführer*in#
  • °Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Maschinenbautechniker*in#
  • °Mechatroniker*in#
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Produktionsleiter*in#
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#
  • °Servicetechniker*in#
  • °Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Wagner*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

reglementierte Gewerbe und Handwerke:

Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung im Rahmen eines reglementierten Gewerbes sind je nach Ausbildungsschwerpunkt unterschiedlich, vergleiche dazu die Infos zur Selbständigkeit bei den Beschreibungen zu den jeweiligen Schwerpunkten.

  • °Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf)#
  • °Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf)#

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die du selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst, brauchst du eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhältst du durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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