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Landwirtschaftliche Lagerhaltung

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.940,- bis 2.710,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Die Berufsausbildung in Landwirtschaftliche Lagerhaltung bildet die Basis für den Beruf Landwirtschaftliche Lagerhalter*in.

Landwirtschaftliche Lagerhalter*innen sind für die fachgerechte Einlagerung von landwirtschaftlichen Produkten und für die Aufbereitung von Saatgut und Düngemitteln zuständig. Sie wiegen und beurteilen die Qualität der von den Landwirt*innen angelieferten Ernteprodukte wie z. B. Getreide, Mais, Rüben oder Kartoffeln und lagern diese fachgerecht ein. Sie stellen Empfangsscheine aus und führen Protokolle über die Warenein- und -ausgänge. Landwirtschaftliche Lagerhalter*innen arbeiten in landwirtschaftlichen Lagerhäusern und Lagerhausgenossenschaften, gemeinsam mit Berufskolleg*innen und Hilfskräften und stehen in Kontakt mit Landwirt*innen und Mitarbeiter*innen des Lagerhauses.

Wo man arbeitet

Landwirtschaftliche Lagerhalter*innen sind mit der fachgerechten Lagerung von landwirtschaftlichen Produkten und von landwirtschaftlichen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen beschäftigt. Sie überwachen und dokumentieren den Warenein- bzw. -ausgang und bereiten Saatgut, Düngemittel und Mischfutter auf. Die Landwirte liefern das geerntete Getreide direkt vom Feld an. Die Traktor-Ladeanhänger werden auf der Brückenwaage bei der Einfahrt und nach Abladen des Getreides gewogen. Die Differenz wird als Gewicht der Getreidelieferung notiert. Dann entnehmen die Landwirtschaftliche Lagerhalter*innen Proben, um verschiedene Qualitätsmerkmale festzustellen.

Bei der Saatgutaufbereitung putzen die Landwirtschaftliche Lagerhalter*innen das Saatgut mit Siebmaschinen, um Stroh, Steinchen oder Erdklümpchen auszuscheiden. Danach sieben sie das Saatgut nach Kornform, Korndicke und Kornlänge und erhalten dadurch Saatgut von einheitlicher Größe. Anschließend werden die Körner durch Aufsprühen von chemischen Substanzen gegen Schädlings- und Pilzbefall geschützt, gebrochene Saatkörner werden ausgeschieden, da diese meist nicht mehr keimfähig sind. Danach wird das Saatgut mit Abfüll- und Sackierungsmaschinen abgefüllt und eingelagert. Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass nur gesundes und keimfähiges Saatgut in den Verkauf gelangt.

Bei der Düngemittelaufbereitung bereiten die Landwirtschaftliche Lagerhalter*innen mineralische Düngermischungen aus Stickstoff, Phosphor, Magnesium und Kalk zu. Sie reinigen und warten Maschinen, Geräte und Anlagen, messen regelmäßig Temperatur und Luftfeuchtigkeit im Lagerhausbereich und führen Arbeiten in der Verwaltung durch (z. B. Telefon- und Schriftverkehr, Führen von Protokollen und Dokumenten, Notieren von Warenein- und -ausgängen).

Womit man arbeitet

Landwirtschaftliche Lagerhalter*innen verwenden für ihre Arbeit z. B. Waagen, Siebmaschinen, Abfüllanlagen, Schädlingsbekämpfungsmittel und Substanzen wie Phosphor oder Magnesium. Sie lenken auch Fahrzeuge, wie Traktoren und Stapler. Teilweise tragen sie bei der Arbeit Schutzkleidung und Atemmasken, besonders, wenn sie mit chemischen Mitteln zur Schädlingsbekämpfung hantieren. Für die Dokumentation ihrer Arbeiten stehen ihnen beispielsweise Empfangsscheine, Protokolle und sonstige Belege zur Verfügung. Dabei arbeiten sie auch mit Computern, Notebooks, Tablets und entsprechender Bürosoftware.

Wie man arbeitet

Landwirtschaftliche Lagerhalter*innen sind in Lagerhallen und Verkaufsräumen von Lagerhäusern und Lagerhausgenossenschaften, aber auch von Verwertungsgenossenschaften oder auf großen landwirtschaftlichen Betrieben mit umfangreichem eigenen Lagerbetrieb beschäftigt. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, °Lagerarbeiter*in#nen und Hilfskräften und haben direkten Kontakt zu Lieferant*innen und Kund*innen (z. B. °Landwirt*in#nen) und zu Mitarbeiter*innen im Verwaltungsbereich.

Was man macht
  • angelieferte landwirtschaftliche Ernteprodukte (z. B. Getreide, Rüben, Kartoffel) annehmen und wiegen
  • Qualitätskontrollen durchführen
  • Arbeiten im Rahmen der Saatgutaufbereitung (Waschen, Sieben, Kalibrieren, Beizen des Saatguts) durchführen
  • Saatgut und landwirtschaftliche Ernteprodukte (unter Berücksichtigung von Temperatur, Luftfeuchtigkeit) fachgerecht einlagern
  • Arbeiten im Rahmen der Düngemittelaufbereitung durchführen; Düngemittelmischungen aus Stickstoff, Phosphor, Magnesium, Kalk usw. herstellen; Mischungen in verkaufsfertige Kanister abfüllen
  • Lagerbestand überwachen und kontrollieren, Protokolle über Warenein- und -ausgänge führen
  • bei Verladearbeiten mithelfen
Für wen man arbeitet
  • Lagerhäuser und Lagerhausgenossenschaften und Verwertungsgenossenschaften
  • landwirtschaftliche Groß- und Gutsbetriebe mit eigenen Lagereinrichtungen

HINWEIS:
Wenn du einen landwirtschaftlichen Betrieb (Bauernhof) oder landwirtschaftlichen Flächen kaufen willst, um deinen eigenen Bauernhof zu führen, solltest du dich über die im jeweiligen Bundesland geltenden Ausbildungsnachweise informieren. Beispielsweise kann es erforderlich sein, dass du einen Facharbeiter*innenbrief, also eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur landwirtschaftlichen Facharbeiter*in hast. Rechtsgrundlage dafür ist das jeweilige Grundverkehrsgesetz deines Bundeslandes. (vgl. www.lehrlingsstelle.at)

Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Der Lehrberuf Landwirtschaftliche Lagerhaltung ist ein land- und forstwirtschaftlicher Lehrberuf.

Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist. Häufig erfolgt die Ausbildung in diesem Lehrberuf über den zweiten Bildungsweg (siehe unten).

Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:

Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Ausbildungsgebiet
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Facharbeiterprüfung

Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

Meister*innenqualifikation:

Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:

  • Berechtigung, sich als „Meister*in“ zu bezeichnen
  • Ausbildung von Lehrlingen
  • Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens (z. B. Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe)

Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:

    • Vollendung des 20. Lebensjahres, mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

oder

    • Vollendung des 24. Lebensjahres, mindestens dreijährige Führung eins land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

oder

  • mindestens siebenjährige Praxis im betreffenden Ausbildungsgebiet und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)

Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung

Wie man sich weiterbilden kann

Landwirtschaftliche Lagerhalter*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Viele Lagerhäuser und Lagergenossenschaften führen für ihre Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen, Geräten und technischen Einrichtungen oder bieten landwirtschaftlichen Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben oder Erzeugerbetriebe von Düngemitteln, Saatgut, Baustoffen, etc. Produktschulungen durchzuführen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche-Berufe an, z. B. Agrartechnik, Landmaschinentechnik, biologische/nachhaltige Landwirtschaft, Ökologie und Umweltschutz aber auch in Buchhaltung, Kostenrechnung usw., siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Darüber hinaus bieten verschiedene Institutionen und Bildungsträger der landwirtschaftlichen Berufsverbände Weiterbildungsmöglichkeiten für Landwirtschaftliche Lagerhalter*innen an. Die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern führen gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse beispielsweise in den Bereichen Lagerhaltung, Unternehmensführung, Persönlichkeitsbildung, Gesundheit und Ernährung, Unfallverhütung, Verkaufstraining, Wirtschaft und Recht oder IT und Informatik.

Außerdem führen die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen und unterschiedlichen Bildungsanbietern Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine facheinschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge durch.

Die Raiffeisen-Landesorganisationen bieten regelmäßig Stapler- und Kranführer*innenkurse, Produktschulungen, Fachschulungen über Futtermittel, Pflanzenschutz, Saatgut und Sämereien usw. an.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung
  • Unempfindlichkeit gegenüber Staub

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • kaufmännisches Verständnis
  • mit Pflanzen umgehen können
  • Zahlenverständnis und Rechnen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Umweltbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Koordinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Gartenbau (Lehrberuf)#
  • °Lagerarbeiter*in#
  • °Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement (Lehrberuf)#
  • °Landwirt*in#
  • °Landwirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Logistiker*in#
  • °Magazineur*in#
  • °Obstbau und Obstverwertung (Lehrberuf)#
  • °Platzmeister*in (Bau)#
  • °Transportarbeiter*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:

  • Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
  • Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, z. B. Ver- und Bearbeitung des eigenen Naturproduktes, Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden usw.
  • Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, soweit kein Handelsgewerbe oder Lohnverarbeitung für andere Genossenschaften oder Nicht-Genossenschaftsmitgliedern vorliegt

Informationen zu „Betrieben der Land- und Forstwirtschaft“:
Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der*die Käufer*in eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.

b) Freies Gewerbe:

  • Handelsgewerbe

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit oder in der Land- und Forstwirtschaft) ist diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (z. B. Sozialversicherungsanstalt der Bauern oder Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein:

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