Lebzelter*innen und Wachszieher*innen erzeugen verschiedene Lebkuchen und gießen, formen bzw. ziehen aus Wachs, Stearin oder Paraffin Kerzen aller Art (z. B. Kirchen-, Zier-, Relief- und Duftkerzen oder Haushaltskerzen und Grablichter). Die Erzeugung erfolgt je nach Art der Kerze maschinell oder manuell. Sie schmelzen das Ausgangsmaterial in großen Kesseln und gießen es anschließend in Formen bzw. ziehen die Kerzen. Dafür verwenden sie meistens maschinelle Wachsziehtrommeln. Bei der Lebkuchenherstellung stellen die Lebzelter*innen und Wachszieher*innen unterschiedliche Teige her und formen daraus die Lebkuchen, die sie anschließend backen und verpacken. Vereinzelt produzieren Lebzelter*innen und Wachszieher*innen auch Met- und Honigwein. Sie arbeiten überwiegend in gewerblichen Kleinbetrieben oder Familienbetrieben.
Wo man arbeitet
Lebzelter*innen und Wachszieher*innen stellen zur Lebkuchenherstellung zunächst einen Grundteig aus Mehl und Honig her. Dieser wird, je nach Rezept, eine Woche bis sechs Monate gelagert. Während der Lagerung gärt der Teig, was ihn locker macht und ihm den charakteristischen Lebkuchengeschmack verleiht. Anschließend wird der Grundteig mit dem so genannten „Gewürzteig“, einer Mischung aus Eiern, Zucker, Gewürzen und Treibmitteln vermengt und verknetet. Aus dem ausgerollten Teig stechen oder schneiden Lebzelter*innen und Wachszieher*innen verschieden geformte Lebkuchenstücke aus und backen diese in Etagenbacköfen. Abschließend werden die fertigen Backstücke mit Schokolade oder Zuckergüssen überzogen, verziert und luftdicht verpackt.
Bei der Kerzenherstellung schmelzen Lebzelter*innen und Wachszieher*innen zunächst das Wachs (Kunst- oder Bienenwachs), Stearin oder Paraffin in einem Kessel und färben die Masse ein. Das geschmolzene Wachs pressen oder gießen sie in Formen, oft ziehen sie die Kerzen. Dabei tauchen sie einen Docht immer wieder in das flüssige Wachs, wobei sich eine Schicht Wachs nach der anderen an den Docht legt. Dies wird so oft wiederholt, bis die Kerze ihre gewünschte Stärke erreicht hat. Bei der maschinellen Herstellung besorgt diese Arbeit eine so genannte „Wachsziehtrommel“, eine Maschine, die den Kerzendocht durch das flüssige Wachs zieht. Gegebenenfalls bemalen und verzieren Lebzelter*innen und Wachszieher*innen die von ihnen hergestellten Kerzen oder überziehen die Kerzenrohlinge mit einem farbigen und harten Wachsüberzug.
Womit man arbeitet
Lebzelter*innen und Wachszieher*innen verwenden für die Lebkuchenherstellung neben den erforderlichen Lebensmitteln (Mehl, Eier, Zucker, Honig, Gewürze etc.) insbesondere spezielle Arbeitstische, Messer, Bretter und Formen. Aber auch Geräte wie Backöfen, Teig-, Rühr- und Knetmaschinen sind wichtige Arbeitsmittel. Für das Wachsziehen verwenden sie vor allem eigene Schmelzkessel, Wachsziehtrommeln sowie verschiedene Wachsarten, Farbstoffe und Kerzenformen. Die fertigen Produkte verpacken sie mit speziellen Verpackungsmaterialien (z. B. Karton, Zellophan).
Wie man arbeitet
Lebzelter*innen und Wachszieher*innen arbeiten in Backstuben und Werkstätten von meist kleinen Familienbetrieben. Sie sind gemeinsam mit Berufskolleg*innen, oft auch Familienangehörigen tätig und haben gegebenenfalls Kontakt zu Kund*innen.
Was man macht
Lebkuchenherstellung:
- Grundteig und Gewürzteig zubereiten
- Grund- und Gewürzteig händisch oder in der Teigknetmaschine miteinander vermengen
- Teig ausrollen und verschiedene Formen ausstechen bzw. ausschneiden
- Lebkuchen in einem Etagenbackofen backen
- Lebkuchen mit Schokolade oder anderen Glasuren überziehen
- fertige Backwerke verpacken
Kerzenherstellung:
- festes Wachs, Bienenwachs oder Paraffin in einem Kessel einschmelzen
- Wachsmasse mit speziellen Wachsfärbemitteln einfärben
- Dochtfaden in das flüssige Grundmaterial einziehen
- bei maschineller Herstellung Wachsziehertrommel bedienen
- große Kerzen oder Wachsreliefs durch Ausgießen von entsprechenden Formen mit flüssigem Wachs erzeugen
- Kerzen verzieren bzw. mit einem Wachsüberzug überziehen
Für wen man arbeitet
- gewerbliche Kleinbetriebe (meist Familienbetriebe)
Ausbildungsinhalte / Was man lernt
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Bäckerei- und Konditoreiwesen
- Lebkuchenherstellung
- Wachs- und Kerzenherstellung
- Arbeitsvorbereitung
- Rezepturen
- Backstuben – Werkzeug- und Gerätekunde
- Zutaten und Materialienkunde
- Produkt- und Warenkunde
- Warenpräsentation
- Verpackung und Lagerung
- Betriebsführung, Buchführung
- Kund*innenberatung und -betreuung
Wie man sich weiterbilden kann
Lebzelter*innen und Wachszieher*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Für Lebzelter*innen und Wachszieher*innen gibt es nur relativ wenige fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten insbesondere in relevanten kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereichen (z. B. Betriebsführung, Verkauf und Marketing) Kurse und Lehrgänge an.
Zur Vermittlung von Anwendungskenntnissen neuer Techniken und Produktionsmethoden (z. B. Design-Software, digitale Produktionssteuerung) führen vor allem Hersteller eigene Schulungen durch. Die meisten Weiterbildungsmöglichkeiten werden betreibsintern angeboten.
Auch der Besuch von Messen, Verkaufsveranstaltungen, Branchenevents ermöglicht Weiterbildung hinsichtlich neuer Entwicklungen in dem Bereich.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige (z. b. Lebensmitteltechnologie).
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Was du mitbringen solltest
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
- Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
- genaues und sorgfältiges Arbeiten
- selbstständiges Arbeiten
- Einsatzfreude
- Verantwortungsbewusstsein
- Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
- Lernbereitschaft
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
- Fingerfertigkeit
- guter Geschmackssinn
- Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen
Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- gestalterische Fähigkeit
- gutes Augenmaß
- handwerkliche Geschicklichkeit
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Kommunikationsfähigkeit
- Kund*innenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Aufmerksamkeit
- Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
- Hygienebewusstsein
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- Kreativität
- unternehmerisches Denken
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- °Backtechnologie (Lehrberuf)#
- °Koch / Köchin (Lehrberuf)#
- °Konditorei (Zuckerbäckerei) – Allgemeine Konditorei (Lehrberuf)#, „1. voll, 2. halb“
- °Konditorei (Zuckerbäckerei) – Patisserie (Lehrberuf)#, „1. voll, 2. halb“
- °Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- °Backtechnologie (Lehrberuf)#
- °Bonbon- und Konfektmacher*in#
- °Kaffeeröster*in#
- °Koch / Köchin (Lehrberuf)#
- °Konditorei (Zuckerbäckerei) – Allgemeine Konditorei (Lehrberuf)#, „1. voll, 2. halb“
- °Konditorei (Zuckerbäckerei) – Patisserie (Lehrberuf)#, „1. voll, 2. halb“
- °Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)#
- °Lebensmitteltechniker*in#
- °Speiseeiserzeuger*in#
- °Süßwarenhersteller*in#
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
WKO-Bildungspfade:
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Reglementiertes Gewerbe/Handwerk:
- Handwerk der Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung, BGBl. II Nr. 63/2003, Novelle mit Artikel 26 BGBl. II Nr. 399/2008
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
b) Freie Gewerbe (im Wortlaut der Liste der freien Gewerbe, z. B.:
- Erzeugung von Lebzelten und kandierten und getunkten Früchten
- Erzeugung von kunstgewerblichen Zier- und Schmuckgegenständen aus unedlen Metallen, Draht, Gips, Holz, Horn, Kunststoff, Leder, textilen Materialien, Stroh, Papier und Glaselementen, Gemüse und Obst sowie durch Fädeln von Edelsteinen, Silber-, Glas-, Kunststoff- und Filzelementen und das Bemalen und das Verzieren von Holz, Keramik, Porzellan, Seide, Textilien, Billets und Wachswaren
Informationen zum „Freien Gewerbe“:
Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.