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Masseur*in

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.750,- bis 1.990,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Masseur*innen führen verschiedene Arten von Massagen zur Erhaltung des allgemeinen körperlichen Wohlbefindens und zu sportlichen Zwecken durch. Sie arbeiten mit bloßen Händen unter Einsatz verschiedener Massagetechniken am Körper ihrer Kund*innen. Durch Wärme- und Wasserbehandlungen, Bestrahlungen und Schlammpackungen setzen sie außerdem Maßnahmen zur Hebung der körperlichen Widerstandsfähigkeit und Leistungssteigerung. Sie arbeiten mit verschiedenen medizinischen und therapeutischen Fachkräften wie z. B. °Physiotherapeut*in#nen, °Heilmasseur*in#nen sowie mit Ärzt*innen zusammen.

Hinweis: (Gewerbliche) Masseur*innen dürfen nur Massagen an gesunden Menschen durchführen, nicht zu medizinischen Zwecken oder Heilzwecken. Dazu ist eine Ausbildung bzw. Aufschulung zum/zur medizinischen Masseur*in bzw. °Heilmasseur*in# erforderlich.

Wo man arbeitet

Im Berufsfeld Massage ist grundsätzlich zwischen gewerblichen, medizinischen und Heil-Masseur*innen zu unterschieden. (Gewerbliche) Masseur*innen dürfen laut Gesetz nur den gesunden Körper zur Prävention behandeln, medizinische Masseur*innen und Heilmasseur*innen hingegen auch den kranken Körper. Während medizinische Masseur*innen in der Regel in Krankenhäusern usw. angestellt sind, können °Heilmasseur*in#nen freiberuflich und eigenverantwortlich und auf Zuweisung von Ärzt*innen tätig sein. Gewerbliche Masseur*innen können sich zu medizinischen Masseur*innen weiterbilden und diese können eine Aufschulung zu Heilmasseur*innen absolvieren.

Im Mittelpunkt der Arbeit von Masseur*innen stehen die zu „behandelnden“ und zu pflegenden Kund*innen. Sie erfragen deren Wünsche und Beschwerden und erkundigen sich nach eventuellen ärztlichen Befunden und Vorschreibungen. Sie nehmen Daten auf und tragen diese in Karteikarten und Datenbanken ein. Masseur*innen erstellen zu Beginn der Massage Tast- und Sichtbefunde, sie untersuchen die Haut auf Rötungen und Ekzeme und stellen den Spannungszustand der Muskeln sowie Verhärtungen und Dehnbarkeit des Gewebes durch Tasten fest. Bei Gelenksmassagen prüfen sie den Bewegungsumfang der Gelenke. Mit diesen Untersuchungen legen sie auch Art und Dosierung der Massagetechniken fest.

Masseur*innen decken die nicht zu massierenden Körperteile mit Tüchern und Decken ab, um einer teilweisen Abkühlung vorzubeugen. Anschließend tragen sie Massageöl auf die eigenen Hände und auf die zu massierenden Körperteile auf und behandeln Körperteile wie z. B. Rücken, Schultern, Schenkel mit streichenden, reibenden, knetenden oder klopfenden Handgriffen. Dabei wenden sie klassische Teil- und Ganzkörpermassagen oder spezielle Massagetechniken wie Fußreflex- und Akupunkturmassagen an. Sie bereiten Packungen, Wickel und Kompressen vor und tragen diese auf die betreffenden Körperteile auf. Masseur*innen wenden außerdem Bestrahlungen mit Heißluft, Rotlicht, Blaulicht usw. an. Schließlich helfen sie gegebenenfalls beim Aufstehen und Ankleiden und bereiten Massagebett und -raum für den nächsten Kunden / die nächste Kundin vor.

Womit man arbeitet

Das wichtigste Arbeitsmittel von Masseur*innen sind ihre Hände. Masseur*innen arbeiten an Massagetischen und Liegebetten (auch mobile). Sie verwenden verschiedene wohlriechende, beruhigende oder aktivierende Massageöle, Handtücher und Hilfsgeräte, wie z. B. Heizstrahler und Lampen sowie Gelenks- und Nackenrollen. Sie setzen zur Behandlung verschiedene Heilpackungen und Wickel aus organischen Substanzen wie z. B. Lehm, Moor oder Topfen ein. Masseur*innen führen Kund*innendatenbanken und Aufzeichnungen über Kund*innen und verwenden Unterlagen wie Handbücher und Fachbücher.

Masseur*innen müssen körperlich belastbar sein, da sie die Massagetätigkeit oft stehend verrichten und ihre Hände stark beansprucht werden.

Wie man arbeitet

Masseur*innen arbeiten in wohltemperierten und gut beheizten Massageräumen. Sie arbeiten überwiegend allein, zum Teil aber auch zusammen mit °Heilmasseur*in#nen, medizinischen Masseur*innen, °Wellnesstrainer*in#nen, Ärzt*innen, Bade- und Saunawärter*innen sowie Angehörigen anderer medizinischer Berufe bzw. Wellnessberufe. Außerdem haben sie Kontakt zu Mitarbeiter*innen von Rehabilitations- und Kuranstalten und physiotherapeutischen Instituten (z. B. °Physiotherapeut*in#nen) oder zu betrieblichen Auftraggeber*innen.

Masseur*innen arbeiten zum Teil auch direkt bei ihren Kund*innen zu Hause oder im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge in Betrieben. Dazu müssen sie mobil sein und verwenden mobile Massagebetten.

Was man macht
  • Kund*innen über Massagetechniken, Empfehlungen und Verhaltensmaßnahmen zur Erhaltung des Massageergebnisses beraten
  • Kund*innen (insb. älteren und gebrechlichen Personen) gegebenenfalls beim Auskleiden, Hinlegen, Aufstehen und Ankleiden helfen
  • Tast- und Sichtbefunde erstellen, Haut und Muskulatur auf Rötungen, Ekzeme usw. untersuchen
  • den Spannungszustand der Muskeln, Verhärtungen und Dehnbarkeit des Gewebes durch Tasten feststellen
  • Dehnungsvermögen und Bewegungsumfang der Gelenke prüfen
  • verschiedene Massagetechniken: klassische Teil- und Ganzkörpermassagen, Nacken- und Fußreflexzonenmassagen, Segmentmassagen, Akupunkt Meridian Massagen, Bindegewebsmassagen, Sportmassagen usw.
  • Bäder, Packungen und Wickel anwenden
  • Kältepackungen anwenden, Eiskompressen anlegen
  • Licht- und Thermoanwendungen durchführen (z. B. Heißlicht, Lichtkasten, Rotlicht, Blaulicht, Laser)
  • gegebenenfalls beim Aufstehen und Ankleiden helfen
  • Massagebett für die nächste Massage vorbereiten (desinfizieren, Handtuch wechseln etc.)
  • Geräte, Instrumente, Apparate und Arbeitsbehelfe regelmäßig reinigen, desinfizieren und instandhalten
  • Verwaltungsarbeiten und Zahlungsverkehr durchführen
Für wen man arbeitet

Masseur*innen sind in

  • Kleinbetriebe des Masseur*innengewerbes,
  • Rehabilitationskliniken und Kuranstalten,
  • Arztpraxen,
  • physiotherapeutischen Praxen oder
  • Fremdenverkehrsbetrieben (Bäder, Sauna, Sport- und Freizeitzentren, Wellness-Hotels) beschäftigt.
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

WICHTIG: Gemäß der Rechtsvorschrift für Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche sind Masseurarbeiten am menschlichen Körper erst für Jugendliche ab dem vollendeten 17. Lebensjahr erlaubt (vgl. KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, §7 Z20).

Allerdings kann gemäß Erlass des Wirtschaftsministeriums vom 2.8.2007 die Ausbildung im Lehrberuf Masseur*in auch bereits vor Vollendung des 17. Lebensjahres begonnen werden, wenn vor Vollendung des 17. Lebensjahrs nur Teilkörpermassagen durchgeführt werden (z. B. Nacken- und Fußreflexzonenmassagen).

Genauere Informationen dazu erteilen die Lehrlingsstellen des jeweiligen Bundeslandes: Kontaktdaten Lehrlingsstellen

Die Ausbildung zum/zur Masseur*in kann – zusätzlich zur Lehrausbildung – auch über Lehrgänge von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen (z. B. BFI, WIFI und andere Institute) absolviert werden. Wer den Beruf als gewerbliche*r Masseur*in selbstständig ausüben will, muss eine Befähigungsprüfung über alle sechs klassischen Massagetechniken ablegen.

Wie man sich weiterbilden kann

Masseur*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten für Masseur*innen an, z. B. Heilmassage, chinesische Medizin, Physiotherapie, aber auch in kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereichen wie Buchhaltung, Kostenrechnung, Qualitätsmanagement usw.

Auch die Vereinigung Österreichischer Sportmasseure und der Bundesverband der Heilmasseure und medizinischen Masseure Österreichs bieten berufsrelevante Kurse und Weiterbildungsveranstaltungen an.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • ausgeprägter Tastsinn
  • Beweglichkeit
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • Kraft
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Beobachtungsgabe
  • medizinisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Bereitschaft zum Zuhören
  • Einfühlungsvermögen
  • Hilfsbereitschaft
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung
  • Motivationsfähigkeit

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Bewegungsfreudigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Hygienebewusstsein
  • Infektionsfreiheit

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Organisationsfähigkeit
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Fußpflege (Podologie) (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kosmetik (Kosmetologie) (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kosmetik (Kosmetologie) / Fußpflege (Podologie) (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Fitnessbetreuung (Lehrberuf)#
  • °Fußpflege (Podologie) (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Gesundheitsmanager*in#
  • °Gesundheitstrainer*in#
  • °Heilmasseur*in#
  • °Kosmetik (Kosmetologie) (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kosmetik (Kosmetologie) / Fußpflege (Podologie) (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Medizinische*r Masseur*in#
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#
  • °Physiotherapeut*in#
  • °Sporttherapeut*in#
  • °Wellnesstrainer*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) reglementierte Gewerbe:

  • Massage (BGBl. II Nr. 68/2003; Novelle BGBl. II Nr. 135/2009; Ausübungsregeln gemäß BGBl. II Nr. 308/2013)

Für das reglementierte Gewerbe Massage ist die Befähigungsprüfung über alle sechs klassischen Massagetechniken abzulegen.

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

b) freie Gewerbe:

  • Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe

c) freie Berufe:

  • Heilmasseur*in

Für den freien Beruf °Heilmasseur*in# ist der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung zu erbringen und eine Meldung der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt / Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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