Worum es geht
Metallbearbeiter*innen sind mit der handwerklichen und maschinellen/industriellen Herstellung und Montage von Einzelteilen, Komponenten und Baugruppen aus Metall befasst. Zu diesem Zweck bearbeiten sie verschiedene Metalle und Metallbleche wie z. B. Eisen, Stahl, Aluminium und stellen daraus verschiedene Werkstücke wie Rohre, Stangen, Geländer und Verstrebungen, Baukonstruktionen, Maschinenteile und Gerüstteile her. Bei ihrer Arbeit setzen sie metallbearbeitende Verfahren wie z. B. Feilen, Bohren, Schweißen, Drehen, Nieten, Wärmebehandeln und Löten ein.
Metallbearbeiter*innen arbeiten in Werkstätten und Werkhallen von Industrie- und Gewerbebetrieben; sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, Vorarbeiter*innen und Produktionsleiter*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen.
Wo man arbeitet
Metallbearbeiter*innen sind in Industrie- und Handwerksbetrieben mit der Fertigung und Montage von Einzelteilen, Komponenten und Baugruppen aus Metall befasst. Nach technischen Zeichnungen und Werkskizzen fertigen sie z. B. Einzelteile, Bauteile und Baukonstruktionen aus Blech, Stab- oder Bandeisen, Aluminium oder auch Kunststoff an. Zu ihren Aufgaben gehört es außerdem, vorgefertigte Bauteile einzupassen und miteinander zu verbinden. Dabei verwenden sie auch mechanische und pneumatische Systeme. Nach Wartungsplänen oder nach Bedarf führen Metallbearbeiter*innen verschiedene Wartungs- und Reparaturarbeiten an Maschinen, Anlagen, Werkzeugen und Geräten durch.
Bei ihrer Arbeit wenden sie sowohl manuelle (händische) als auch maschinelle metallbearbeitende Verfahren wie z. B. Sägen, Feilen, Bohren, Fügen, Drehen, Nieten, Löten, Wärmebehandeln, Gewindeschneiden, Senken, Schleifen oder Fräsen an. Häufig stellen sie Schweißverbindungen her und beherrschen dazu wichtige Schweißverfahren wie Gasschmelzschweißen, Elektroschweißen und Schutzgasschweißen.
Im Rahmen von Wartungs- und Servicearbeiten sowie im Rahmen von Qualitätssicherungsmaßnahmen überprüfen sie Werkstücke, Bauteile und Komponenten. Sie stellen Materialfehler wie Risse oder Sprünge fest und beseitigen Mängel und Störungen. Sie reinigen und entrosten Metalloberflächen z. B. durch Sandstrahlen oder Polieren und bringen Oberflächenschutzmittel und Schutzlacke auf. Sie befüllen Maschinen und Geräte in regelmäßigen Abständen mit Schmier- und Kühlmittel und reinigen und warten diese.
Bei all ihren Arbeiten legen Metallbearbeiter*innen besonderes Augenmerk auf umweltschonende und energieeffiziente Arbeitsmethoden und Materialverwendung und sorgen dafür, dass Sicherheits- und Qualitätsstandards genau eingehalten werden.
Womit man arbeitet
Metallbearbeiter*innen arbeiten mit Metallen und Metallblechen aller Art, z. B. mit Eisen, Stahl, Aluminium, Titan, Kupfer und Bronze aber auch mit diversen Kunststoffen und montieren und demontieren Maschinenelemente wie Passfedern, Stifte, Lager, Kupplungen, Dichtungen und Schrauben. Bei ihrer Arbeit verwenden sie metallbearbeitende Maschinen, Werkzeuge und Geräte wie Bohrer, Löt- und Schweißgeräte sowie Drehbänke und Fräs- und Schneidmaschinen und hantieren mit Schraubenziehern, Schraubenschlüssel, Hämmer und Feilen. Sie setzen weiters verschiedene Schmier- und Kühlmittel ein, lesen und verwenden technische Unterlagen wie z. B. Werkskizzen und Montagepläne und führen Arbeits- und Wartungsprotokolle.
Wie man arbeitet
Metallbearbeiter*innen arbeiten in den Werkstätten von gewerblichen Schlossereien und Schweißereien sowie in Werk- und Produktionshallen (Montagebänder, Bau- und Montagestellen) von großen Industriebetrieben. Sie arbeiten außerdem auf Baustellen sowie bei ihren Kundinnen und Kunden vor Ort. Metallbearbeiter*innen arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, Vorgesetzten und verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Bereiches Metallverarbeitung, siehe z. B.: Metalltechnik (Modullehrberuf), Metalldesign (Lehrberuf), Metallgestalter*in, Maschinenbediener*in. Sie arbeiten aber auch eigenständig.
Was man macht
- Arbeitsvorbereitung: Arbeitsplatz einrichten, Werkmaterialien, Bleche und Metalle, zusammenstellen
- technische Skizzen und Pläne, Werkzeichnungen usw. lesen und verwenden
- Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen
- Werkstücke, Einzelteile, Bauteile und Baugruppen aus Metall herstellen
- dabei Metall bearbeitende Verfahren und Techniken anwenden wie z. B.: Feilen, Bohren, Sägen, Schweißen, Drehen, Fräsen, Wärmebehandeln, Gewindeschneiden, Senken, Schleifen, Reiben
- Maschinen, Geräte, Einrichtungen, Konstruktionen, Bauteile usw. zusammenbauen, befestigen, montieren und in Betrieb nehmen unter Berücksichtigung von mechanischen und pneumatischen Systemen
- dabei Bau- und Konstruktionspläne lesen und anwenden
- Arbeitsergebnisse beurteilen, Qualitätskontrollen durchführen
- einschlägige Sicherheitsvorschriften, Normen und Umwelt- und Qualitätsstandards berücksichtigen
- Qualitätskontrollen an Werkstücken durchführen
- Arbeits- und Wartungsprotokolle führen
Für wen man arbeitet
- Industriebetriebe der Stahl- und Metallbaubranche
- Klein- und Mittelbetriebe der Metallbe- und -verrarbeitung wie Schlossereien, Schweißereien, Schmiede-Betriebe
Was du mitbringen solltest
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
- gute körperliche Verfassung
- gute Reaktionsfähigkeit
- Lärmunempfindlichkeit
- Unempfindlichkeit gegenüber Staub
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
- gutes Augenmaß
- handwerkliche Geschicklichkeit
- räumliches Vorstellungsvermögen
- technisches Verständnis
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- Kommunikationsfähigkeit
- Kundinnen- / Kundenorientierung
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Aufmerksamkeit
- Belastbarkeit / Resilienz
- Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Sicherheitsbewusstsein
- Umweltbewusstsein
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Prozessverständnis
- systematische Arbeitsweise
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- Gießereitechnik – Eisen- und Stahlguss (Lehrberuf)
- Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf)
- Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf), „1. voll“
- Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf), „1. voll“
- Gleisbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Hafner*in (Lehrberuf)
- Hufschmied*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
- Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)
- Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)
- Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf)
- Kunststoffformgebung (Lehrberuf)
- Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Lebensmitteltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Mechatronik (Modullehrberuf), „1. voll“
- Metallgießer*in (Lehrberuf)
- Metalltechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
- Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)
- Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Reifen- und Vulkanisationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Seilbahntechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Sonnenschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Textiltechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
- Tischlerei (Lehrberuf)
- Zimmerei (Lehrberuf)
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- Apparatebautechniker*in
- Baumaschinenführer*in
- Fahrradmechatronik (Lehrberuf), „1. voll“
- Gießereitechnik – Eisen- und Stahlguss (Lehrberuf)
- Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf)
- Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf), „1. voll“
- Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf), „1. voll“
- Gleisbautechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Hafner*in (Lehrberuf)
- Hufschmied*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf), „1. voll“
- Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)
- Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)
- Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf)
- Kunststoffformgebung (Lehrberuf)
- Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Lebensmitteltechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), „1., 2. voll“
- Maschinenbautechniker*in
- Mechatronik (Modullehrberuf), „1. voll“
- Metallgestalter*in
- Metallgießer*in (Lehrberuf)
- Metalltechnik (Modullehrberuf), „1., 2. voll“
- Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)
- Prozesstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Reifen- und Vulkanisationstechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Seilbahntechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Sonnenschutztechnik (Lehrberuf), „1. voll“
- Spengler*in (Lehrberuf), „1. voll“
- Textiltechnologie (Lehrberuf), „1. voll“
- Tischlerei (Lehrberuf)
- Zimmerei (Lehrberuf)
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist im Rahmen folgender
a) reglementierter Gewerbe und Handwerke möglich:
- Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
- Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008),
- Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008).
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbeb) Freie Gewerbe:
- Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen
- Schleifen von Schneidwaren
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.
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