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Metalldesign – Gürtlerei

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.560,- bis 2.570,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Metalldesigner*innen mit Schwerpunkt Gürtlerei stellen nach Werkzeichnungen und Skizzen verschiedene Gebrauchs- und Ziergegenstände (z. B. Kerzenhalter, Becher, Lampenschirme, Luster) aus verschiedenen Buntmetallblechen und Buntmetallguss-Stücken wie z. B. Messing, Kupfer, Gold oder Bronze her. Dafür verwenden sie Schweiß- und Lötgeräte aber auch Schmiedeöfen und Presslufthämmer. Sie montieren ihre Produkte am Bestimmungsort (wie z. B. Stiegen- und Balkongeländer), führen Reparaturen und Restaurationsarbeiten durch und sind zum Teil auch in der Denkmalpflege tätig, z. B. bei der Wartung und Reparatur von Gussplastiken.

Gürtler*innen arbeiten in Werkstätten von Metallgürtlereien sowie in Werk- und Produktionshallen der metallverarbeitenden Industrie im Team mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und verschiedenen Fach- und Hilfskräften.

Wo man arbeitet

Metalldesigner*innen mit Schwerpunkt Gürtlerei bearbeiten und verformen Metall und Buntmetall in den verschiedenen Halbzeugformen (Drähte, Stangen, Rohre, Tafeln) und kombinieren die Metallteile mit anderen Werkstoffen, z. B. mit Holz- oder Kunststoffteilen. Zu ihren Erzeugnissen zählen z. B. Beleuchtungskörper (Lampenschirme, Stehlampen, Kristallluster), Wohnungseinrichtungsgegenstände aus Messing (Stiegengeländer, Kamingarnituren, Betten, Möbel- und Türbeschläge), Tafelgeräte aus Silber (Servierteller, Bestecke), Kirchengegenstände (Tabernakel, Monstranzen, Kelche, Kerzenleuchter), Bijouteriewaren (Schmuckimitationen) oder Messing- und Bronzefiguren.

Weiters gehören verschiedene Wartungs-, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten an Werkzeugen, Geräten und Maschinen zu ihren Aufgaben. Sperrige Gegenstände, wie z. B. Architekturteile oder Teile für Raumausstattungen, werden an ihren Bestimmungsort gebracht und dort aufgestellt oder eingebaut. Metalldesigner*innen mit Schwerpunkt Gürtlerei sind auch bei Institutionen und Organisationen der Denkmalpflege beschäftigt. In diesem Zusammenhang restaurieren, warten und reparieren sie Denkmäler, wie z. B. Statuen und Plastiken aus Metall. Sie reinigen z. B. Kupfer- und Bronzeteile und führen an ihnen verschiedene Oberflächenbehandlungen wie Reinigen, Polieren und Versiegeln durch.

Womit man arbeitet

Metalldesigner*innen mit Schwerpunkt Gürtlerei bedienen verschiedene Geräte, Maschinen und Anlagen, wie z. B. Schmiedeöfen, Schmiede- und Presslufthämmer, Schweiß- und Lötgeräte, Schneidbrenner, Schleif- und Bohrmaschinen und Handwerkzeuge. Weiters hantieren sie mit Handwerkzeugen wie Feilen, Bohrern, Metallsägen, Schraubenziehern und Schraubenschlüsseln.

Als Werkstoffe verwenden sie Bleche, Metalle und Buntmetalle sowie Metallteile aus Kupfer, Bronze, Stahl oder Aluminium, aber auch Holz und Kunststoffe sowie diverse Drähte, Stangen, Rohre, Platten und dergleichen. Sie lesen und verwenden technische Unterlagen, Skizzen und Werkzeichnungen und führen Arbeitsprotokolle, Wartungs- und Reparaturjournale.

Wie man arbeitet

Metalldesigner*innen mit Schwerpunkt Gürtlerei arbeiten je nach Betrieb und Aufgabenbereich in Werkstätten und Werkhallen. Sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und verschiedenen Fach- und Hilfskräften, z. B. °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, °Metallgestalter*in#, °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#, °Spengler*in (Lehrberuf)#.
Bei Einzelanfertigungen haben sie auch direkten Kontakt zu ihren Kund*innen und Auftraggeber*innen sowie zu den Lieferant*innen von Metallen und anderen Werkstoffen.

Was man macht
  • Werkstücke planen, entwerfen und kreativ gestalten (auch mit EDV-Unterstützung)
  • Arbeiten im Bereich der Gürtlerei selbstständig planen, durchführen und kontrollieren
  • Beleuchtungskörper, Einrichtungsgegenstände, sakrale Gegenstände usw. aus Buntmetallen herstellen und montieren
  • Oberflächen veredeln z. B. durch Schleifen, Reinigen, Polieren, Glänzen, Färben, Beizen, Brennen, Patinieren
  • technische Unterlagen lesen und anwenden
  • technische Daten über Arbeitsablauf und Ergebnisse erfassen und dokumentieren
  • Ausrüstungen, Maschinen und Werkzeuge pflegen und warten
  • Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen
  • Qualitätskontrollen an den Erzeugnissen durchführen
  • Kund*innen beraten und informieren
Für wen man arbeitet
  • Klein- und Mittelbetriebe des Gürtlereigewerbes
  • Industriebetriebe (z. B. Metall verarbeitende Industrie, Möbel- und Beleuchtungskörperbau)
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Der Lehrberuf Metalldesign ist ein Schwerpunktlehrberuf mit drei Ausbildungsschwerpunkten:

  • °Metalldesign – Gürtlerei (Lehrberuf)#
  • °Metalldesign – Gravur (Lehrberuf)#
  • °Metalldesign – Metalldrückerei (Lehrberuf)#

Die Berufsschulstandorte und etwaige alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten können je nach Ausbildungsschwerpunkt unterschiedlich sein.

Wie man sich weiterbilden kann

Metalldesigner*innen mit Schwerpunkt Gürtlerei sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Zahlreiche Kurse und Lehrgänge zu relevanten technischen und kaufmännischen Themenbereichen an, z. B. in den Bereichen Betriebswirtschaft, Metalltechnik, Metallbearbeitung.
Das Schmiedezentrum Ybbsitz (OÖ) veranstaltet Weiterbildungskurse zu traditionellen Handwerkstechniken.
Darüber hinaus können für Metalldesigner*innen auch diverse Zusatzqualifikationen aus anderen metallverarbeitenden Bereichen und Berufen wie Kupferschmiede, Metalltechnik und dergleichen von Vorteil sein.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Lehranstalten.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gutes Sehvermögen
  • Lärmunempfindlichkeit
  • Unempfindlichkeit gegenüber Staub

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • gestalterische Fähigkeit
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Umweltbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Gießereitechnik (Lehrberuf)#
  • °Gold- und Silberschmied*in und Juwelier*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hufschmied*in (Lehrberuf)#
  • °Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kupferschmied*in (Lehrberuf)#
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#
  • °Metallgießer*in (Lehrberuf)#
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#
  • °Oberflächentechnik (Lehrberuf)#
  • °Spengler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Steinmetz*in (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Bildhauer*in#
  • °Gießereitechnik (Lehrberuf)#
  • °Gold- und Silberschmied*in und Juwelier*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Grafikdesigner*in#
  • °Hufschmied*in (Lehrberuf)#
  • °Industrial-Designer*in#
  • °Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kupferschmied*in (Lehrberuf)#
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#
  • °Metallgestalter*in#
  • °Metallgießer*in (Lehrberuf)#
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#
  • °Modedesigner*in#
  • °Oberflächentechnik (Lehrberuf)#
  • °Schmuckdesigner*in#
  • °Spengler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Steingutdesigner*in#
  • °Steinmetz*in (Lehrberuf)#
  • °Textildesigner*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) freie Gewerbe:

  • Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe

b) reglementierte Gewerbe:

  • Oberflächentechnik und Metalldesign (verbundenes Handwerk) (BGBl. Nr. II 71/2003; Novelle mit Art. 33 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 67/2003; Novelle mit Art. 30 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein:

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