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Metalltechnik – Fahrzeugbautechnik (Modullehrberuf)

Lehrzeit
3 1/2 bzw. 4 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.560,- bis 2.570,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Metalltechniker*innen in der Fahrzeugbautechnik stellen Rahmen, Fahrgestelle, Anhänger und Anhängerteile für Lastkraftwagen, Personenkraftwagen oder Spezialfahrzeuge wie z. B. Tankwagen, Feuerwehr- und Müllfahrzeuge, Baumaschinen und dergleichen her. Sie bauen pneumatische, hydraulische und elektrische Steuereinrichtungen ein und führen verschiedene Reparatur- und Wartungsarbeiten durch. Bei ihrer Arbeit wenden sie Techniken und Verfahren wie z. B. Bohren, Schweißen, Sägen, Löten, Drehen an. Fahrzeugbautechniker*innen arbeiten in Werkstätten von Gewerbebetrieben sowie in Produktionshallen von Betrieben der Fahrzeugindustrie im Team mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und verschiedenen Fach- und Hilfskräften.

Wo man arbeitet

Metalltechniker*innen in der Fahrzeugbautechnik stellen nach Werkzeichnungen und technischen Plänen verschiedene Fahrzeugbauteile wie z. B. Rahmen, Fahrgestelle, Anhänger, Aufbauten, Verkleidungen und dergleichen her. Sie übertragen mit verschiedenen Messwerkzeugen die Maße aus den technischen Plänen auf die Werkmaterialien, z. B. auf Metallbleche, Eisen- und Stahlteile. Danach schneiden sie die Materialien mit Sägen, Schneidbrennern und Stanzmaschinen zu und bearbeiten die Werkstücke, bis sie die gewünschte Form erreicht haben. Dabei kommen verschiedene metallverarbeitende Verfahren und Techniken wie z. B. Warm- und Kaltbiegen, Bohren, Schweißen (Autogen- und Elektroschweißen), Schleifen, Sägen, Löten, Stemmen, Lochen, Stanzen etc. zum Einsatz.

Abschließend bauen sie die fertigen Werkstücke und Einzelteile zusammen und verschweißen die Verbindungsstellen. Sie schleifen die Schweißnähte ab, verspachteln Unebenheiten und lackieren das Werkstück mit Pinsel und Spritzpistolen oder legen es in automatische Tauch- und Spritzanlagen. Sie bauen außerdem Armaturen, Mess- und Steueranlagen oder hydraulische und pneumatische Vorrichtungen ein und montieren Zusatzeinrichtungen wie z. B. hydraulische Lade- und Hebevorrichtungen in Lieferwagen oder Sanitäranlagen in Bussen. In ihren Aufgabenbereich fallen ebenso verschiedene Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an Maschinen, Anlagen und Geräten.

Womit man arbeitet

Metalltechniker*innen in der Fahrzeugbautechnik bedienen verschiedene Anlagen, Maschinen und Geräte wie z. B. Schneidbrenner, Stanzmaschinen, Schweiß- und Lötgeräte, Schleif- und Bohrmaschinen, Sägen und Spritzpistolen. Sie verwenden weiters verschiedene Handwerkzeuge wie Feilen, Schraubenzieher und Schraubenschlüssel und hantieren mit verschiedenen Metallen, Blechen, Metallteilen, Eisen- und Stahlteilen und dergleichen mehr und bedienen und programmieren computergesteuerte Werkzeugmaschinen. Sie lesen und verwenden technische Unterlagen, Werkskizzen, Bau- und Montagepläne und führen Arbeitsprotokolle und Wartungsjournale.

Wie man arbeitet

Metalltechniker*innen in der Fahrzeugbautechnik arbeiten in Werkstätten und Werkhallen der Fahrzeugindustrie sowie in Klein- und Mittelbetrieben der Fahrzeugfertigung. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und verschiedenen Fach- und Hilfskräften, siehe z. B. °Fahrzeugbautechniker*in#, °Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf)#, °Karosseriebautechnik (Lehrberuf)#, °Betriebswirt*in#, °Produktionsleiter*in#. Sie haben Kontakt zu Kundinnen und Kunden sowie zu den Lieferanten von Werkstoffen und Materialien.

Was man macht
  • technische Unterlagen und Pläne lesen und anwenden
  • Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen
  • Arbeitsabläufe planen und koordinieren
  • Materialien und Werkstoffe auswählen, beschaffen und prüfen
  • Bleche und Metallteile für den Fahrzeugbau von Hand und maschinell bearbeiten und formen
  • Karosserie- und Aufbauteile für Fahrzeuge anfertigen; z. B. Rahmen, Fahrgestelle, Anhänger, Anhängerteile, Verkleidungen, Gehäuse
  • dabei verschiedene Verfahren und Methoden der Metallbautechnik anwenden wie z. B.: Bohren, Schweißen, Schleifen, Sägen, Löten, Warm- und Kaltbiegen, Autogen- und Elektroschweißen, Stemmen, Lochen, Stanzen
  • Werkteile und Konstruktionen zusammenbauen und an den Fahrzeugen montieren
  • Hydraulik- und Pneumatikbauteile einbauen, Bremsanlagen zusammenbauen und einbauen
  • Elektro- und Elektronikanlagen installieren, Funktionen einstellen
  • Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards berücksichtigen
  • Oberflächenbehandlungen durchführen, z. B. Lackieren, Versiegeln, Einölen, Korrosionsschutz auftragen
  • Qualitätskontrollen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen
  • technische Daten erfassen und dokumentieren
Für wen man arbeitet
  • Kleinere und mittlere Unternehmen der Fahrzeugfertigung und -reparatur
  • Unternehmen der Fahrzeugindustrie und Fahrzeugzulieferindustrie

Metalltechniker*innen in der Fahrzeugbautechnik stellen Rahmen, Fahrgestelle, Anhänger und Anhängerteile für Lastkraftwagen, Personenkraftwagen oder Spezialfahrzeuge wie z. B. Tankwagen, Feuerwehr- und Müllfahrzeuge, Baumaschinen und dergleichen her. Sie bauen pneumatische, hydraulische und elektrische Steuereinrichtungen ein und führen verschiedene Reparatur- und Wartungsarbeiten durch. Bei ihrer Arbeit wenden sie Techniken und Verfahren wie z. B. Bohren, Schweißen, Sägen, Löten, Drehen an. Fahrzeugbautechniker*innen arbeiten in Werkstätten von Gewerbebetrieben sowie in Produktionshallen von Betrieben der Fahrzeugindustrie im Team mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und verschiedenen Fach- und Hilfskräften.

Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Die Ausbildung im Modullehrberuf Metalltechnik umfasst verpflichtend eine 2jährige Ausbildung im Grundmodul Metalltechnik und eine eineinhalbjährige Ausbildung im Hauptmodul Fahrzeugbautechnik.

Zusätzlich kann in einem weiteren halben Ausbildungsjahr folgendes Spezialmodule gewählt werden:

  • Konstruktionstechnik

Dauer der Lehrzeit:

  • 3,5 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul
  • 4 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul + ein Spezialmodul
  • 4 Jahre: Grundmodul + zwei Hauptmodule

Kombinationsmöglichkeiten: Es sind NICHT alle Haupt- und Spezialmodule miteinander kombinierbar. Die zulässigen Kombinationsmöglichkeiten sind aus der Ausbildungsordnung ersichtlich: Ausbildungsordnung Metalltechnik (Änderung 2022)

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Metalltechnik
  • Fahrzeugbautechnik
  • Arbeitsvorbereitung
  • Werkstoff – und Materialienkunde
  • Werkzeug-, Maschinen- und Gerätekunde
  • Fahrzeugkunde
  • Metallbearbeitung: Schneiden, Schweißen, Bohren, Nieten, Biegen
  • Kraftfahrzeugtechnik und Kraftfahrzeugelektronik
  • Hydraulik, Pneumatik
  • CNC-Programmieren
  • Zusammenbau, Montage, Reinigen, Polieren
  • Qualitätsprüfung, Qualitätssicherung
  • technische Dokumentation
  • digitales Arbeiten
  • nachhaltiges, energieeffizientes Arbeiten
Wie man sich weiterbilden kann

Metalltechniker*innen in der Fahrzeugbautechnik sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten für Metalltechnik-Berufe an, z. B. Programmierung/Steuerung von CNC-Maschinen, Metallbearbeitungstechniken, Schweißkurse, Oberflächenschutz, neue Werkstoffe, Kraftfahrzeugtechnik und Kraftfahrzeugelektronik, Hydraulik, Pneumatik und Elektropneumatik usw., siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).Die Schweißtechnische Zentralanstalt (SZA) in Wien führt beispielsweise Schweißtechnikkurse durch.

In vielen Betrieben der Metalltechnik werden auch innerbetriebliche Kurse zur Schulung an neuen Maschinen und technischen Zusatzeinrichtungen oder neuer Verfahren und Methoden durchgeführt. Viele Betriebe bieten außerdem Zuliefer- und Servicebetrieben, Maschinen-, Hardware- und Software-Ausstattern die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • gute körperliche Verfassung
  • Lärmunempfindlichkeit

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Chirurgieinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Elektronik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Elektrotechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fahrradmechatronik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fernwärmetechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fertigungsmesstechnik – Produktionssteuerung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fertigungsmesstechnik – Produktmessung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Gießereitechnik – Eisen- und Stahlguss (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kälteanlagentechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Karosseriebautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kunststoffformgebung (Lehrberuf – auslaufend)#
  • °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#
  • °Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Mechatronik (Modullehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Metallgießer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Oberflächentechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Orthopädietechnik – Orthesentechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Orthopädietechnik – Prothesentechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Papiertechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Reifen- und Vulkanisationstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Seilbahntechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Sonnenschutztechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Spengler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Textiltechnologie (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tischlereitechnik – Modell- und Formenbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Veranstaltungstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Verpackungstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Waagenhersteller*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Büchsenmacher*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Chirurgieinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Elektronik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Elektrotechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Entwicklungsleiter*in#
  • °Fahrradmechatronik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fernwärmetechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fertigungsmesstechnik – Produktionssteuerung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fertigungsmesstechnik – Produktmessung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Gießereitechnik – Eisen- und Stahlguss (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasverfahrenstechnik – Flachglasveredelung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Glasverfahrenstechnik – Hohlglasproduktion (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Industrial-Designer*in#
  • °Innovationstechniker*in#
  • °Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kälteanlagentechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Karosseriebautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Installations- und Gebäudetechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kunststoffformgebung (Lehrberuf – auslaufend)#
  • °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#
  • °Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Mechatronik (Modullehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Mechatroniker*in#
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Metallgießer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Oberflächentechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Orthopädietechnik – Orthesentechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Orthopädietechnik – Prothesentechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Papiertechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Produktionsleiter*in#
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Qualitätssicherungstechniker*in#
  • °Reifen- und Vulkanisationstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Robotiktechniker*in#
  • °Seilbahntechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Sonnenschutztechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Spengler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Textiltechnologie (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tischlereitechnik – Modell- und Formenbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Veranstaltungstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Verbundstofftechniker*in#
  • °Verpackungstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Waagenhersteller*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Werkstofftechniker*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist im Rahmen folgender

reglementierter Gewerbe und Handwerke möglich:

  • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008).

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

 

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die du selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst, brauchst du eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhältst du durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Noch nichts Richtiges gefunden?

Filtere die Lehrberufe nach A – Z oder stöbere in den Branchen. Vielleicht sagt dir das mehr zu:

Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein: