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Oberteilherrichter*in

Lehrzeit
2 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.830,- bis 1.870,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Oberteilherrichter*innen stellen Oberteile von Schuhen her. Dafür verwenden sie Materialien wie Leder, Leinen oder synthetische Stoffe (Kunststoffe). Sie führen die Fertigung der Oberteile großteils maschinell durch, nur in Ausnahmefällen schneiden sie Oberteile mit der Hand zu. Dabei arbeiten sie nach Schnittmustern, die sie manchmal auch selbst entwerfen. Oberteilherrichter*innen arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleg*innen in Werkstätten oder in Produktionshallen. Je nach Art und Größe des Betriebes haben sie auch Kontakt zu anderen Fachkräften, z. B. im technischen Bereich (°Betriebstechniker*in#), im Bereich Gesundheit (°Orthopädieschuhmacher*in (Lehrberuf)#) und mit Fachkräften im Bereich Designerstellung.

Wo man arbeitet

Oberteilherrichter*innen fertigen Schuhoberteile aus Leder- oder Kunststoff nach Maß (in Gewerbebetrieben) oder in Serie (in Industriebetrieben) an. Die Art ihrer Tätigkeit ist in den beiden Betriebsformen unterschiedlich. Oberteilherrichter*innen in Gewerbebetrieben führen großteils Maßanfertigungen durch, das bedeutet, dass die Schnitte für die Schuhoberteile für die Kundinnen und Kunden individuell hergestellt werden. Die Oberteilherrichter*innen erhalten hier die Fußmaße der Kundin oder des Kunden und eine Modellskizze von Schuhmacher*innen, Schuhfertiger*innen oder Orthopädieschuhmacher*innen. Sie erstellen ein Schnittmuster, schneiden die Schnittteile aus und passen sie an den „Leisten“ bzw. am Fuß des Kunden an. In der gewerblichen Fertigung werden sämtliche Arbeitsschritte von den Oberteilherrichter*innen ausgeführt.

Oberteilherrichter*innen wählen das zu verarbeitende Material z. B. Leder, Leinen oder Kunststoff aus, übertragen die Schnitteile auf das Material und schneiden es zu. Im Anschluss daran flachen sie die Kanten der Obermaterialteile an der Schärfmaschine ab („schärfen“) und schlagen die Kanten des Obermaterials händisch oder an der Buggmaschine um („buggen“). Sie nähen die einzelnen Schuhteile an der Steppmaschine zusammen, flachen Kanten ab und nähen oder kleben Bänder, Ziernähte, Verschlüsse und andere Teile wie Schnallen, Nieten oder Ösen an. Die fertigen Schuhoberteile werden im nächsten Fertigungsschritt an die Bodenarbeit (Oberteil wird mit der Laufsohle verbunden) weitergegeben.

Oberteilherrichter*innen in Industriebetrieben arbeiten an der Serienfertigung von Schuhoberteilen. Die Arbeitsschritte sind dabei arbeitsteilig auf mehrere Oberteilherrichter*innen aufgeteilt. Sie führen hier vor allem bestimmte einzelne Tätigkeiten wie z. B. Zuschneiden, Schärfen oder Buggen an entsprechenden Maschinen durch.

Womit man arbeitet

Oberteilherrichter*innen arbeiten an verschiedenen Maschinen wie z. B. an der Schärfmaschine, Buggmaschine (zum Kanten schlagen), Stepp- und Nähmaschinen (zum Zusammennähen der Teile). Sie verarbeiten Materialien wie Leder, Leinen, Kunststoffe zu Schuhoberteilen und bringen Bänder, Ziernähte, Verschlüsse, Schnallen, Kettchen, Nieten und Ösen an den Teilen an. Sie hantieren mit verschieden Kleinwerkzeugen, Zangen, Scheren, Klebstoffen etc.

Wie man arbeitet

Oberteilherrichter*innen arbeiten in Werkstätten von kleinen und mittleren Gewerbebetrieben oder in Produktionshallen der industriellen Schuhfertigung. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Arbeitskolleg*innen sowie mit Hilfskräften zusammen. Weiters haben sie Kontakte zu anderen Fachkräften z. B. im technischen Bereich oder im Bereich Designerstellung, siehe °Schuhmacher*in (Lehrberuf)# (Gewerbe), °Schuhfertigung (Lehrberuf)# (Industrie) sowie °Orthopädieschuhmacher*in (Lehrberuf)#.

Was man macht
  • das zu bearbeitende Material (Leder oder Kunststoff) nach Farbe und Qualität auswählen
  • das Material zur Feststellung von Rissen und Schnitten strecken und ziehen
  • Schnittteile (Zuschneidemuster aus Pappe) auf das Ober- und das Futtermaterial übertragen
  • Material zuschneiden
  • Futter an das Obermaterial festkleben, Kanten des Obermaterials an der Schärfmaschine abflachen („Schärfen“)
  • Kanten des Obermaterials umschlagen, händisch oder an der Buggmaschine („Buggen“)
  • einzelne Teile an der Steppmaschine zusammennähen
  • Bänder und Borden annähen oder ankleben
  • Ziernähte, Verschlüsse und Accessoires wie z. B. Schnallen, Kettchen usw. anbringen, Nieten und Ösen einsetzen
  • die fertigen Schuhoberteile für die Ausführung der Bodenarbeit (= Verbindung des Oberteils mit der Innen- und Laufsohle) an die nächste Produktionsabteilung weitergeben
Für wen man arbeitet
  • Betriebe der Schuhindustrie (in Österreich vorwiegend in Kärnten, Oberösterreich und der Steiermark)
  • Gewerbliche Klein- und Mittelbetriebe (seltener)
Wie man sich weiterbilden kann

Oberteilherrichter*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Für Oberteilherrichter*innen gibt es nur relativ wenige fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten vor allem in relevanten kaufmännischen Bereichen (z. B. Betriebsführung, Verkauf und Marketing), mitunter aber auch in gestalterischen Bereichen Kurse und Lehrgänge an.

Zur Vermittlung von Anwendungskenntnissen neuer Techniken (z. B. Software für die Gestaltung von Mustern) bieten Herstellerbetriebe eigene Schulungen an. Die meisten Weiterbildungsmöglichkeiten werden betriebsintern angeboten. Außerdem ermöglicht der Besuch von Messen, Verkaufsveranstaltungen, Branchenevents Weiterbildung zu neuen Entwicklungen auf dem Modesektor.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Bundeslehranstalten für Mode.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Aufgrund des hohen Konkurrenzdrucks auf die österreichische Ledererzeugung und -verarbeitung durch billigere ausländische Produkte und den zunehmenden Automatisierungsgrad der industriellen Fertigung ist die laufende Weiterentwicklung durch Weiterbildung und Spezialisierung für Fachkräfte in diesem Bereich besonders wichtig. Dadurch die hohe Qualität ihrer Arbeit und die laufende Weiterentwicklung ihrer spezialisierten Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen bleiben Oberteilherrichter*innen konkurrenzfähig und finden interessante Beschäftigungsmöglichkeiten vor, insbesondere in anderen Bereichen der Textil-, Leder- und Modebranche.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung – Weiterreichen / Greifen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Bekleidungsgestaltung – Kürschner*in und Säckler*in (Modullehrberuf)#
  • °Bekleidungsgestaltung (Modullehrberuf)#
  • °Einzelhandel – Schuhe (Lehrberuf)#
  • °Orthopädieschuhmacher*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Polsterer / Polsterin (Lehrberuf)#
  • °Sattlerei – Fahrzeugsattlerei (Lehrberuf)#
  • °Sattlerei – Reitsportsattlerei (Lehrberuf)#
  • °Sattlerei – Taschnerei (Lehrberuf)#
  • °Schuhfertigung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Schuhmacher*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Tapezierer*in und Dekorateur*in (Lehrberuf)#
  • °Textilchemie (Lehrberuf)#
  • °Textilgestaltung (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Bekleidungsgestaltung – Kürschner*in und Säckler*in (Modullehrberuf)#
  • °Bekleidungsgestaltung (Modullehrberuf)#
  • °Einzelhandel – Schuhe (Lehrberuf)#
  • °Industrial-Designer*in#
  • °Orthopädieschuhmacher*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Polsterer / Polsterin (Lehrberuf)#
  • °Sattlerei – Fahrzeugsattlerei (Lehrberuf)#
  • °Sattlerei – Reitsportsattlerei (Lehrberuf)#
  • °Sattlerei – Taschnerei (Lehrberuf)#
  • °Schuhfertigung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Schuhmacher*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Tapezierer*in und Dekorateur*in (Lehrberuf)#
  • °Textilchemie (Lehrberuf)#
  • °Textildesigner*in#
  • °Textilgestaltung (Lehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Orthopädieschuhmacher*innen, BGBl. II Nr. 73/2003
  • Handwerk der Schuhmacher*innen, BGBl. II Nr. 80/2003 (Novelle durch Art. 38, BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

b) Freie Gewerbe:

  • Instandsetzten von Schuhen
  • Gürtel- und Riemenerzeugung sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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