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Ofenbau- und Verlegetechnik

Lehrzeit
4 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.1170,- bis 2.480,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Ofenbau- und Verlegetechniker*innen stellen Öfen, Kachelöfen und Heizungsanlagen für verschiedene Brennstoffe (z. B. Holz, Strom, Öl, Gas und alternative Energieträger) für Einzelräume, Mehrräume und Häuser her. Außerdem verlegen und versetzen sie unterschiedliche Beläge (Fliesen, Platten, Natur- und Kunststeine usw.) und andere keramische Bauteile, Schamott- und Mauersteine an Böden, Wänden und Stufen.
Sie planen nach Kundinnen- und Kundenwunsch die Öfen und Heizungen (Größe, Aussehen etc.), bereiten die Verlegeuntergründe vor, führen die Herstellungs- und Verlegearbeiten durch und bauen Mess-, Steuer- und Regelungssysteme ein. Außerdem erstellen sie Energieausweise für die errichteten Öfen und Heizungsanlagen.

Ofenbau- und Verlegetechniker*innen arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen in Werkstätten von Hafner- und Fliesenlegerbetrieben und Heizungsanlageninstallationsbetrieben sowie bei Bau- und Montagearbeiten direkt bei ihren Kundinnen und Kunden vor Ort.

Wo man arbeitet

Ofenbau- und Verlegetechniker*innen stellen Öfen, Kachelöfen, Heizungsanlagen und Feuerungsstätten wie z. B. offene Kamine, Pizza- und Grillöfen und dergleichen für Brennstoffe wie Holz, Strom, Öl, Gas und alternative Energieträger her. Außerdem verlegen und versetzen sie Boden-, Stufen- und Wandbeläge (Fliesen, Platten, Natur- und Kunststeine usw.) und andere keramische Bauteile sowie Schamott- und Mauersteine.

Sie führen heizungstechnische Berechnungen (Wärmebedarfsberechnungen, Ofen- und Zugberechnungen, Rauchfangberechnungen, Materialbedarf) durch und planen nach Kundinnen- und Kundenwunsch die Öfen und Heizungen (Größe, Aussehen etc.). Sie erstellen Werkskizzen für die Öfen oder Verlegearbeiten, fertigen technische Zeichnungen und Pläne an und lesen technische Unterlagen wie z. B. Verlege-, Anschluss- und Montagepläne oder Einbauanleitungen.

Am Einsatzort bereiten sie die Verlegeuntergründe vor, stellen Kleber-, Mörtel- und Putzmischungen her und führen die Herstellungs- und Verlegearbeiten durch. Dazu stellen sie Alternativ- und Verbundabdichtungen als Untergrund her, bearbeiten die keramischen und nicht-keramischen Materialien, indem sie sie z. B. behauen, schneiden, bohren, lochen und schleifen. Sie verlegen und versetzen die Wand- und Bodenbeläge (z. B. Fliesen, Mosaike), führen Verfugungen durch und bauen Wand- und Bodenheizungen ein. Ein wichtiger Bestandteil ihrer Tätigkeit ist der Einbau moderner Mess-, Steuer- und Regelsysteme für die elektronische Steuerung der Öfen und Heizungsanlagen. Außerdem erstellen sie für die von ihnen errichteten Öfen und Heizungsanlagen Energieausweise.

Ofenbau- und Verlegetechniker*innen führen regelmäßige Servicearbeiten durch, reinigen und reparieren Öfen und Heizungsanlagen, führen Funktions- und Abgasanalysen durch und beraten ihre Kundinnen und Kunden über energiesparendes Heizen und andere Energie-, Klima- und Umweltfragen. Bei allen ihren Arbeiten sorgen sie für die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltstandards.

Insbesondere in Zusammenhang mit höherer Energieeffizienz und verbessertem Umweltschutz entwickeln sich die gesamte Heiztechnik und damit auch der Kachelofenbau ständig weiter. Mit Berechnungsprogrammen kann der Kachelofen z. B. perfekt an den Rauchfang angepasst werden und eine deutliche Verminderung von Emissionen erzielt werden.

Beispiel Errichtung eines Kachelofens:
Zuerst fertigen die Ofenbau- und Verlegetechniker*innen eine Konstruktionszeichnung unter Berücksichtigung der heiztechnischen Raumbedingungen an. Sie berechnen den Materialbedarf und stellen die erforderlichen Materialien bereit. Je nach Aufstellungsort bereiten sie den Untergrund vor, indem sie z. B. eine Schicht aus Zementmörtel („Estrich“) auftragen, auf der wiederum ein Sockel („Gesims“) aufgemauert wird. Das Gesims dient als Basis für den Ofen. Darauf setzen sie dann die einzelnen Kachelreihen sowie die Ofentür. Die Kacheln schneiden sie zuvor mit einer elektrischen Handschneidemaschine zurecht und bringen auf der Innenseite der Kacheln hitzebeständige Schamottplatten an. Mit Drahtklammern werden die Teile verbunden. Diesen Vorgang setzen sie solange fort, bis die gewünschte Höhe des Ofens erreicht ist. Sie kleiden die Heizkammer aus und bauen die Heizgasabzüge ein. Zuletzt bringen sie eine Endabdeckung an und verbinden den Ofen durch ein Abzugsrohr mit dem Kamin.

Siehe auch die Lehrberufe:

  • °Hafner*in (Lehrberuf)#
  • °Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)#
Womit man arbeitet

Ofenbau- und Verlegetechniker*innen arbeiten mit keramischen Bauteilen (wie z. B. Kacheln und Fliesen), Schamott- und Mauersteine oder Natur- und Kunststeine, Drahtklammern und Handschneidemaschinen. Sie verwenden aber auch Maurerutensilien wie Zement, Spachtel, Kelle etc., hantieren mit Wasserwaagen und lesen Konstruktionspläne und -zeichnungen oder fertigen diese selbst an.

Beim Einbau von Heizungsanlagen hantieren sie mit Bau- und Installationsteilen von Heizungen und Verrohrungen (Gas-, Öl-, Elektroeinsätzen, Luftklappen, Ventilatoren, Luftleitungsrohre usw.). Regelmäßig kommen auch elektronische Bauteile für Mess-, Steuer- und Regelsysteme zur Steuerung der Heizungsanlagen zum Einsatz. Beim Entwurf von Kachelöfen verwenden sie in der Regel Softwareprogramme wie CAD (Computer Aided Design) sowie Berechnungsprogramme für die Erstellung von Energieausweisen.

Wie man arbeitet

Ofenbau- und Verlegetechniker*innen arbeiten in Werkstätten von Ofenbau-, Hafner- und Fliesenlegerbetrieben sowie bei Montage- und Einbauarbeiten bei ihren Kundinnen und Kunden vor Ort.
Je nach Auftrag und Projektumfang arbeiten sie eigenständig oder im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und Hilfskräften, aber auch gemeinsam mit anderen Handwerkern wie BodenlegerInnen, Installations- und GebäudetechnikerInnen usw. (siehe z. B. °Bodenleger*in (Lehrberuf)#, °Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)#). Sie haben direkten Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden und AuftraggeberInnen sowie zu Lieferanten.

Die Tätigkeit von Ofenbau- und Verlegetechniker*innen ist trotz technischer Unterstützung durch viel Handarbeit gekennzeichnet, das kann auch körperlich anstrengend sein (viel Stehen, Bücken, Knien).

Was man macht
  • Kundinnen und Kunden über die Öfen, aber auch über energiesparendes Heizen beraten
  • technische Zeichnungen, z. B. Verlegepläne, Ofen- und Montagepläne, Luftleitungssysteme erstellen
  • Berechnungen zum Materialbedarf, Wärmebedarf, Zugberechnungen von Öfen und Küchenherden, Ofenberechnungen durchführen
  • Energieausweise für die erstellten Öfen und Heizungsanlagen erstellen
  • Öfen, offene Kamine, Heizungsanlagen und für unterschiedliche Brennstoffe (feste, flüssige, gasförmige) und alternative Energieträger bauen
  • Untergrund vorbehandeln, reinigen und glätten
  • Mauer-, Trockenbau- und Putzarbeiten ausführen
  • Belagselemente (Fliesen, Platten, Kunst- und Natursteine) und andere keramische Bauteile, Schamott- und Mauersteine auf Böden, Stiegen und an Wänden verlegen und versetzten
  • Dämm- und Isolierstoffe anwenden
  • Mess-, Steuer- und Regelungssysteme in Öfen und Heizungsanlagen einbauen
  • Funktions- und Abgasanalysen durchführen
  • Sanierungs-, Instandhaltungs- und Servicearbeiten durchführen
Für wen man arbeitet
  • Klein- und Mittelbetriebe des Hafner- und Fliesenlegergewerbes bzw. Ofenbaus
  • Heizungsinstallationsbetriebe
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Heizungs- und Klimatechnik
  • Ofenbau, Kaminbau
  • Mess-, Steuer- und Regelungssysteme
  • Dämm- und Isolierstoffe
  • Werkstoff- und Materialienkunde
  • Werkzeug-, Maschinen- und Gerätekunde
  • Arbeitsvorbereitung
  • Kacheln- und Fliesenlegen, Verlegetechniken
  • CAD (Computer Aided Design)
  • Skizzen fertigen (von Hand)
  • Kund*innenberatung und -betreuung
  • Wartung und Reparatur
Wie man sich weiterbilden kann

Ofenbau- und Verlegetechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, Methodenkompetenzen und soziale Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungsmöglichkeiten werden beispielsweise vom Berufsförderungsinstitut (BFI) und vom Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) angeboten, z. B. ein zweiteiliger Lehrgang für Heizungsbau und Klimatechnik für Ofenbau- und Verlegetechniker*innen, aber auch allgemeine Kurse über Heizungs- und Klimatechnik und allgemeine betriebswirtschaftliche Themen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten auch facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs) oder Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Glasbautechnik (Modullehrberuf)#
  • °Hafner*in (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)#
  • °Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Rauchfangkehrer*in (Lehrberuf)#
  • °Steinmetz*in (Lehrberuf)#
  • °Steinmetztechnik (Lehrberuf)#
  • °Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)#
  • °Tischlerei (Lehrberuf)#
  • °Tischlereitechnik (Lehrberuf)#
  • °Zimmerei (Lehrberuf)#
  • °Zimmereitechnik (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Energietechniker*in#
  • °Gebäudetechniker*in#
  • °Glasbautechnik (Modullehrberuf)#
  • °Hafner*in (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Innenausbauer*in#
  • °Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Ökoenergieinstallationstechniker*in#
  • °Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)#
  • °Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Rauchfangkehrer*in (Lehrberuf)#
  • °Raumgestalter*in#
  • °Steinmetz*in (Lehrberuf)#
  • °Steinmetztechnik (Lehrberuf)#
  • °Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)#
  • °Tischlerei (Lehrberuf)#
  • °Tischlereitechnik (Lehrberuf)#
  • °Zimmerei (Lehrberuf)#
  • °Zimmereitechnik (Lehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Hafner*innen, BGBl. II Nr. 55/2003 (Novelle mit Artikel 20 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Handwerk der Keramiker*innen und der Platten- und Fliesenleger*innen, BGBl. II Nr. 61/2003 (Novelle mit Artikel 24 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

Allgemeine Hinweise:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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