Orgelbauer*innen erzeugen, reparieren und renovieren unterschiedliche Arten von Orgeln, wie z. B. Pfeifenorgeln, Hausorgeln, Drehorgeln. Sie erstellen Werkzeichnungen und Skizzen, fertigen Einzelteile an, nehmen Montagearbeiten in der Werkstatt vor und bauen das Instrument am Bestimmungsort auf. Dabei verwenden sie verschiedene Materialien wie Holz, Metall, Filz, Kunststoff und hantieren mit Werkzeugen wie Hobel-, Fräs- oder Bohrmaschinen. Weiters reparieren, warten und restaurieren Orgelbauer*innen die Instrumente. Sie arbeiten in den Werkstätten von Klein- und Mittelbetriebe des Orgelbauergewerbes sowie direkt am Einsatzort bei den Kund*innen (meist in Kirchen und Kapellen).
Wo man arbeitet
Orgelbauer*innen führen mit ihren Auftraggeber*innen Besprechungen durch und stellen zunächst die akustischen und räumlichen Gegebenheiten am Aufstellungsort der Orgel fest. Danach fertigen sie technische Zeichnungen, Werkskizzen und Berechnungen an.
In der Werkstatt werden die verschiedenen Bestandteile der Orgel aus Holz, Metall, Leder, Filz, Kunststoff und anderen Werkstoffen angefertigt. Nach Vorlagen und Zeichnungen sägen, hobeln und verleimen die Orgelbauer*innen die verschiedenen Gehäuseteile, wie Pfeifen, Kanäle, Kupplungen etc. Ebenso stellen sie die verschiedenen Teile der Mechanik und den Spieltisch (Tastatur) der Orgel her. Sie gießen, hobeln, polieren und schneiden dünne Metallplatten und löten sie zu Pfeifen zusammen. Orgelbauer*innen wenden bei ihrer Arbeit verschiedene Techniken der Holz- und Metallverarbeitung an und verfügen über Kenntnisse in Pneumatik und Mechanik.
Während des Aufbaus der Orgel arbeiten sie am jeweiligen Einsatzort, meist einer Kirche. Diese Montagearbeiten können viele Tage bzw. Wochen in Anspruch nehmen. Die Orgelbauer*innen bauen die Einzelteile zusammen und führen die abschließende Intonation (Einstellen und Stimmen) der Orgel durch. Bei der Restaurierung einer Orgel werden schadhafte Teile maßgetreu nachgebaut.
Womit man arbeitet
Orgelbauer*innen verwenden bei ihrer Arbeit unterschiedliche Materialien wie Hölzer, Metalle, Leder, Filzstoffe und Kunststoffe. Sie hantieren mit Werkzeugen und Geräten wie z. B. Fräsmaschinen, Kreissägen, Hobelmaschinen, Bohrmaschinen, Schweiß- und Lötgeräten.
Wie man arbeitet
Orgelbauer*innen stellen die einzelnen Komponenten der Orgel in Werkstätten von kleinen und mittleren Orgelbaubetrieben her. Der Zusammenbau bzw. Aufbau der Orgel erfolgt am Bestimmungsort, meist einer Kirche. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, mit weiteren Fach- und Hilfskräften und auch direkt mit den Musiker*innen (meist Organisten/Organistinnen), die die Orgel bespielen werden. Außerdem haben sie direkten Kontakt zu ihren Kund*innen und Auftraggeber*innen (vorwiegend kirchliche Institutionen) und zu Mitarbeiter*innen von Zulieferbetrieben, z. B. Betriebe des Musikalienhandels und Instrumentenzubehörs.
Weitere Lehrberufe des Musikinstrumentenbaus sind
- °Streich- und Saiteninstrumentenbau – Streichinstrumente (Lehrberuf)#
- °Streich- und Saiteninstrumentenbau – Zupfinstrumente (Lehrberuf)#
- °Streich- und Saiteninstrumentenbau – Bogen (Lehrberuf)#
- °Harmonikamacher*in (Lehrberuf)#
- °Klavierbau (Lehrberuf)#
- °Blechblasinstrumentenerzeugung (Lehrberuf)#
- °Holzblasinstrumentenerzeugung (Lehrberuf)#
Was man macht
- Technische Unterlagen, Pläne und Werkzeichnungen lesen und anwenden
- Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen
- Werkstoffe und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, überprüfen und fachgerecht entsorgen
- Werkstoffe wie Metall, Holz, Kunststoff, Filz und Leder be- und verarbeiten
- Orgelteile anfertigen und zusammenbauen
- dabei verschiedene Arbeitstechniken anwenden, wie z. B. Messen, Schneiden, Feilen, Stemmen, Stechen, Schlitzen, Zinken, Bohren, Gewindeschneiden, Leimen, Kleben, Furnieren, Schleifen, Polieren
- Orgeln reinigen, warten, reparieren und restaurieren
- Orgeln stimmen und einstellen
- Trakturen, Koppeln und Schaltgeräte der Orgel justieren und regulieren
- Funktionsprüfungen und Qualitätskontrollen fachgerecht durchführen
- technische Daten erfassen, Arbeitsabläufe dokumentieren
- Kund*innen beraten und informieren
Für wen man arbeitet
- Gewerbliche Klein- und Mittelbetriebe des Orgelbaugewerbes
Ausbildungsinhalte / Was man lernt
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Instrumentenbau
- Orgelbau
- Arbeitsvorbereitung
- Werkskizzenerstellung, von Hand und mit CAD
- Werkzeug-, Maschinen- und Gerätekunde
- Werkstoff- und Materialienkunde
- Orgelbau – Fertigungstechniken
- Orgelbau – Oberflächenbehandlungstechniken
- Tastaturbau, Klangtechnik
- Orgelstimmen
- Wartung und Reparatur
- Restauration
- Betriebsführung, Buchführung
- Kund*innenberatung und -betreuung
Wie man sich weiterbilden kann
Orgelbauer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Für Orgelbauer*innen gibt es nur relativ wenige fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten aber in verschiedenen technischen und handwerklichen Bereichen Kurse und Lehrgänge an, die auch für Orgelbauer*innen relevant sein können. Auch Weiterbildungen in kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereichen (z. B. Betriebsführung, Verkauf und Marketing) werden von zahlreichen Erwachsenenbildungseinrichtungen angeboten.
Auch der Besuch von Fachtagungen, Veranstaltungen (z. B. Exkursionen), der Austausch mit Berufskolleg*innen und das Lesen von Fachliteratur ermöglicht Weiterbildung zu neuen Entwicklungen in ihrem Arbeitsbereich.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Was du mitbringen solltest
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
- Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
- genaues und sorgfältiges Arbeiten
- selbstständiges Arbeiten
- Einsatzfreude
- Verantwortungsbewusstsein
- Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
- Lernbereitschaft
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
- Fingerfertigkeit
- gutes Hörvermögen
- Kraft
Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- gestalterische Fähigkeit
- handwerkliche Geschicklichkeit
- kaufmännisches Verständnis
- räumliches Vorstellungsvermögen
- technisches Verständnis
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Aufgeschlossenheit
- Kommunikationsfähigkeit
- Kund*innenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Aufmerksamkeit
- Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Geduld
- Musikalität
- Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
- Zielstrebigkeit
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
- Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- Planungsfähigkeit
- systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- °Glasmacherei (Lehrberuf)#
- °Gold- und Silberschmied*in und Juwelier*in (Lehrberuf)#
- °Harmonikamacher*in (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
- °Holzblasinstrumentenerzeugung (Lehrberuf)#
- °Klavierbau (Lehrberuf)#
- °Kupferschmied*in (Lehrberuf)#
- °Streich- und Saiteninstrumentenbau (Lehrberuf)#
- °Tapezierer*in und Dekorateur*in (Lehrberuf)#
- °Tischlerei (Lehrberuf)#
- °Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- °Bildhauer*in#
- °Blechblasinstrumentenerzeugung (Lehrberuf)#
- °Bühnenbildner*in#
- °Dekorateur*in#
- °Glasmacherei (Lehrberuf)#
- °Gold- und Silberschmied*in und Juwelier*in (Lehrberuf)#
- °Harmonikamacher*in (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
- °Holzblasinstrumentenerzeugung (Lehrberuf)#
- °Klavierbau (Lehrberuf)#
- °Kupferschmied*in (Lehrberuf)#
- °Metallgestalter*in#
- °Restaurator*in (Möbel und Holz)#
- °Schmuckdesigner*in#
- °Streich- und Saiteninstrumentenbau (Lehrberuf)#
- °Tapezierer*in und Dekorateur*in (Lehrberuf)#
- °Tischlerei (Lehrberuf)#
- °Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf)#
- °Vergolder*in#
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
WKO-Bildungspfade:
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
- Handwerk der Orgelbauer, BGBl. II Nr. 72/2003 (Novelle Art. 34, BGBl. II Nr. 399/2008)
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.