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Orthopädie-schuhmacher*in

Lehrzeit
3 1/2 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.830- bis 1.870,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Orthopädieschuhmacher*innen stellen orthopädische Heil- und Hilfsmittel für die Füße her (z. B. Schuhe, Schuheinlagen, Bandagen, Fußstützen, Fußteilprothesen, Gesundheitsschuhe, Sandalen). Sie beraten ihre Kund*innen und erstellen genaue Fußanalysen. Dann fertigen sie Skizzen an und stellen die Passteile her. Dafür verwenden sie computergestützte Maschinen und Geräte, z. B. Schneid- und Fräsmaschinen. Die Orthopädieschuhmacher*innen arbeiten gemeinsam mit ihren Berufskolleg*innen in Werkstätten des Bandagisten- und Orthopädietechnikergewerbes. Sie haben Kontakt mit Kund*innen und deren Fachärzt*innen (für Orthopädie).

Wo man arbeitet

Orthopädieschuhmacher*innen fertigen orthopädische Schuhe und Sandalen sowie orthopädische Heil- und Hilfsmittel wie z. B. Schuheinlagen, Beinverlängerungsprothesen, Fußteilprothesen und Bandagen für Kund*innen mit Fußbeschwerden. Sie stellen diese Produkte nach fachärztlicher Verordnung und/oder eigenen Messungen und Analysen her. Durch orthopädische Behelfe werden Beinlängenunterschiede, Fehlbelastungen, Lähmungen und Lähmungsfolgen, Versteifungen, Missbildungen, Wachstumsstörungen und fehlende Fußteile (z. B. Zehen) ausgeglichen.

Moderne Möglichkeiten zur Fußanalyse, wie Fußdruckmessung und Erstellung von orthopädischen Fußabdrücken mittels Computer (Scannen der Füße) sowie der Einsatz neuer Fertigungsverfahren (z. B. Computerfräsen) erweitern die Möglichkeiten von therapeutischem Schuhwerk und somit auch das Tätigkeitsprofil von Orthopädieschuhmacher*innen.

Orthopädieschuhmacher*innen nehmen zunächst die Fußmaße und fertigen eine Werkzeichnung. Danach stellen sie ein Gipsmodell des Fußes her und gießen es mit flüssigem Kunstharz aus. Nachdem das Kunstharz fest geworden ist, schlagen sie den Gips ab und erhalten so ein Kunstharzmodell, das der Form und den Maßen des Fußes genau entspricht. Auf der Grundlage dieses Kunstharzmodells fertigen die Orthopädieschuhmacher*innen die gewünschten Einlagen, Prothesen, Fußstützen etc. Sie führen Anproben durch und nehmen gegebenenfalls Anpassungen und Änderungen vor. Weiters führen sie verschiedene Wartungs- und Reparaturarbeiten an den orthopädischen Produkten durch. Orthopädieschuhmacher*innen verfügen über medizinische Grundkenntnisse und wissen über ordnungsgemäße Fußpflege Bescheid.

Womit man arbeitet

Orthopädieschuhmacher*innen verarbeiten Materialien wie Leder, Leinen, Baumwolle, Filz und Kunststoffe zu orthopädischen Erzeugnissen wie z. B. Schuheinlagen, Fußstützen, Gesundheitsschuhen und Sandalen. Sie hantieren mit verschiedenen Handwerkzeugen und Geräten, wie z. B. Zangen, Scheren, Messern, Feilen, Hämmer, Schraubenzieher, Klemmen und programmieren und bedienen computergestützte Schneid- und Fräsmaschinen. Sie führen Kund*innendatenbanken, Listen, Dokumente und Journale und benutzen technische und medizinische Unterlagen und Handbücher.

Wie man arbeitet

Orthopädieschuhmacher*innen arbeiten in Werkstätten von gewerblichen Klein- und Mittelbetrieben im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften z. B. °Orthopädietechnik (Lehrberuf)#. Sie betreuen und beraten ihre Kund*innen im Verkaufslokal, in Spitälern, Rehabilitationszentren, Alters- und Behindertenheimen, seltener bei Hausbesuchen in deren Wohnungen. Meist besprechen sie sich auch mit den jeweiligen Fachärzt*innen für Orthopädie (siehe °Arzt / Ärztin#) ihrer Kund*innen.

Was man macht
  • am Fuß der Kund*innen Maß nehmen
  • Werkzeichnungen, Gipsabdrucke und Modelle anfertigen
  • orthopädische Schuhe anfertigen
  • Maßeinlagen und orthopädische Innenschuhteile herstellen
  • Anproben durchführen
  • orthopädische Heilbehelfe herstellen oder reparieren
  • die orthopädischen Erzeugnisse im Fachgeschäft aufstellen und verkaufen
  • Kund*innen beraten und informieren
  • industriell gefertigte Gesundheitsschuhe und Kleinzubehör verkaufen
Für wen man arbeitet
  • gewerbliche Klein- und Mittelbetriebe
  • orthopädische Abteilungen von Kliniken und Spitälern
  • Rehabilitationszentren
Wie man sich weiterbilden kann

Orthopädieschuhmacher*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Für Orthopädieschuhmacher*innen gibt es nur relativ wenige fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten vor allem in relevanten kaufmännischen Bereichen (z. B. Betriebsführung, Verkauf und Marketing), mitunter aber auch in gestalterischen Bereichen Kurse und Lehrgänge an.

Zur Vermittlung von Anwendungskenntnissen neuer Techniken oder Maschinen (z. B. digitale Messung) bieten viele Herstellerfirmen eigene Schulungen an. Die meisten Weiterbildungsmöglichkeiten werden betriebsintern angeboten.

Weiters bietet der Zentralverband für Orthopädieschuhtechnik regelmäßig Seminare, Kurse und Vorträge über neue Arbeitstechniken und Materialien an (z. B. Lehrgänge, Kurse oder Seminare über Innenschuhbau, Bodenbau, orthopädische Therapieschuhe, Informationstechnik, Einkauf, Werbung, Dekoration, Verkaufskunde und Arbeitsvorbereitung).

Auch der Besuch von Messen, Verkaufsveranstaltungen, Branchenevents ermöglicht Weiterbildung zu neuen Entwicklungen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Bundeslehranstalten für Mode.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Fingerfertigkeit

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • kaufmännisches Verständnis
  • medizinisches Verständnis
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Einfühlungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Hygienebewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Einzelhandel – Schuhe (Lehrberuf)#
  • °Hörgeräteakustiker*in (Lehrberuf)#
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#
  • °Oberteilherrichter*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Orthopädietechnik – Orthesentechnik (Lehrberuf)#
  • °Orthopädietechnik – Prothesentechnik (Lehrberuf)#
  • °Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik (Lehrberuf)#
  • °Schuhfertigung (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Schuhmacher*in (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Textilgestaltung (Lehrberuf)#
  • °Textiltechnologie (Lehrberuf)#
  • °Zahntechnik (Lehrberuf)#
  • °Zahntechnische Fachassistenz (Lehrberuf – auslaufend)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Einzelhandel – Schuhe (Lehrberuf)#
  • °Hörgeräteakustiker*in (Lehrberuf)#
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#
  • °Oberteilherrichter*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Orthopädietechnik – Orthesentechnik (Lehrberuf)#
  • °Orthopädietechnik – Prothesentechnik (Lehrberuf)#
  • °Orthopädietechnik – Rehabilitationstechnik (Lehrberuf)#
  • °Schuhfertigung (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Schuhmacher*in (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Textildesigner*in#
  • °Textilgestaltung (Lehrberuf)#
  • °Textiltechnologie (Lehrberuf)#
  • °Zahntechnik (Lehrberuf)#
  • °Zahntechnische Fachassistenz (Lehrberuf – auslaufend)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Orthopädieschuhmacher, BGBl. II Nr. 73/2003,
  • Handwerk der Schuhmacher, BGBl. II Nr. 80/2003 (Novelle durch Art. 38, BGBl. II Nr. 399/2003)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

b) Freie Gewerbe:

  • Instandsetzung von Schuhen
  • Gürtel- und Riemenerzeugung sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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