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Pflasterer / Pflasterin

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.750,- bis 3.100,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Pflasterer/Pflasterinnen verlegen und versetzen Steinplatten, Pflastersteine, Plattenbeläge, Randsteine und Randbegrenzungen. Sie arbeiten nach Skizzen und Verlegeplänen und verlegen nach diesen Straßen, Geh- und Radwege, öffentliche Plätze und Kreuzungen. Sie vermessen die zu bearbeitenden Vorlagemuster und berechnen den benötigten Materialbedarf. Sie stellen den Beton her, versetzen die Pflastersteine, bringen Verfugungen an und führen alle erforderlichen Abschluss- und Komplettierungsarbeiten durch.

Pflasterer und Pflasterinnen verwenden Werkzeuge und Maschinen wie Presslufthämmer, Rüttelmaschinen, Bagger, Walzen und Betonschneidemaschinen. Die Arbeit erfolgt vorwiegend in Arbeitspartien im Freien, in denen sie im Team mit Vorarbeiter*innen, Berufskolleginnen und Berufskollegen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Bauwesens zusammenarbeiten.

Wo man arbeitet

Pflasterer/Pflasterinnen stellen mit Natur- und Kunststeinen verschiedene Pflasterungen für Verkehrsflächen, Gehsteige, Fußgängerübergänge, Wege und Plätze her und führen diverse Ausbesserungs- und Instandsetzungsarbeiten durch. Sie verarbeiten Materialien wie Granitstein, Verbundstein, Kalkstein, Gneisplatten, Kies oder Pflastersand.

Vor Beginn der Arbeiten führen die Pflasterer/Pflasterinnen eine Reihe vorbereitender Arbeiten durch, wie z. B. die Baustelle abmessen und absperren und den Untergrund vorbereiten. Dann erstellen sie zunächst eine Unterlage zur Aufnahme von Pflaster- und Plattenbelägen, dabei führen sie wenn nötig Erdaushubarbeiten durch und bauen den nötigen Unter- und Oberbau auf, planieren Flächen und verdichten den Untergrund. Anschließend pflastern, verlegen oder versetzen sie Groß-, Klein-, Mosaik- und Verbundsteinpflastersteine und -platten, setzen Randsteine und Randleisten und verdichten und verfugen die Pflasterungen.

Pflasterer/Pflasterinnen helfen auch bei Vermessungsarbeiten mit. Die Verlegung wird auf Grundlage von Skizzen und Plänen durchgeführt, die sie zum Teil auch selbst erstellen. Diese Pläne enthalten unter anderem Angaben über die Art der Pflasterung und deren Lage und Höhe. Beim Pflastern treiben die Pflasterer/Pflasterinnen den Stein oder die Platte mit einem Hammer (aus Hartgummi) in die Bettung hinein, so dass er in Lage und Höhe mit der Pflasterfläche übereinstimmt. Sie mischen den Mörtel bestehend aus Zement und Wasser an und verfugen die Pflasterung.

Zu ihrer Tätigkeit gehört auch die fachgerechte Lagerung der Materialien, wie Steine, Zement, Kleber, Fugenmassen. Pflastern ist eine körperlich anstrengende Tätigkeit, die vorwiegend in den wärmeren Monaten durchgeführt wird (Saisonarbeit) und die große Genauigkeit erfordert.

Womit man arbeitet

Pflasterer/Pflasterinnen verarbeiten Steinplatten (z. B. aus Granit, Gneis, Kalk, Marmor) sowie Pflastersteine, Kies, Randsteine und Randsteinplatten. Sie hantieren bei ihrer Arbeit mit verschiedenen Werkzeugen wie z. B. Schaufel, Krampen, Kleinsteinhammer, Großsteinhammer, Meißel oder Pflasterzangen. Sie bedienen Maschinen und Geräte wie z. B. Rüttelwalzen, Kompressoren, Presslufthämmer, Bagger, Verlegmaschinen, Betonschneidemaschinen und Betonmischmaschinen. Weiters benutzen sie verschiedene manuelle und digitale Messgeräte wie Visierkreuz, Wasserwaage, Maßband, Zollstab und Richtschnur.

Bei der Planung, für Verwaltungsarbeiten und in der Kundenbetreuung arbeiten Pflasterer/Pflasterinnen mit Computern, Laptops, Tablets, Smartphones und setzen beispielsweise Planungs- und Bürosoftware ein. Sie lesen und verwenden technische Unterlagen wie Bau- und Montagepläne und tragen auf der Baustelle Schutzkleidung, festes Schuhwerk und mitunter auch Helme.

Wie man arbeitet

Pflasterer/Pflasterinnen arbeiten im Freien auf (Straßen-)Baustellen im Team bzw. in Bau- und Verlegtrupps. Sie arbeiten mit Berufskolleginnen und -kollegen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen und haben, vor allem auf Groß-Baustellen, Kontakt mit weiteren Fachkräften der Baubranche, siehe z. B. °Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau (Lehrberuf)#, °Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)#, °Tiefbau (Lehrberuf)#, °Bautechniker*in#.

Bei der Arbeit im Freien sind sie unterschiedlichen Wetterverhältnissen wie Hitze, Kälte, Nässe oder Zugluft sowie Staub und Lärm ausgesetzt.

Wie in den meisten Bauberufen ist auch für Pflasterer/Pflasterinnen eine gewisse Mobilität erforderlich, weil sich Baustellen meist an unterschiedlichen Orten befinden und auch weiter vom Betriebsstandort oder dem eigenen Wohnort entfernt sein können.

Was man macht
  • Skizzen, Zeichnungen und Verlegepläne anfertigen
  • benötigte Arbeitsmaterialien, Werkzeuge auswählen und Arbeitsmethode festlegen
  • Erde ausheben, Boden ebnen und vorbereiten, einen tragfähigen Untergrund herstellen
  • eine Sandschicht auftragen und Steinplatten und Pflastersteine nach Skizzen und Verlegeplänen anbringen
  • alle Arten von Pflasterungen verlegen wie z. B. Groß-, Klein- und Mosaikpflaster, Verbundpflaster, Gehwegplatten, Rasenkantsteine, Randsteine und Randleisten
  • mit diversen Geräten und Maschinen hantieren wie z. B. Rüttelplatte, Rüttelwalze, Kompressor, Presslufthammer, Bagger, Verlegmaschine, Betonschneidemaschine, Mischmaschine
  • verschiedene Messgeräte anwenden wie z. B. Visierkreuz (Gerät in Kreuzform aus Holzlatten zur Höhenmessung), Wasserwaage, Maßband, Zollstab, Richtschnur
  • die gelegten Pflastersteine durch Mörtel und Pflastersand fixieren
  • Verkehrsflächen, Gehsteige, Hauseinfahrten, Stiegen, Parkplätze etc. gestalten
  • Böschungen bepflastern, Wildpflaster an Flüssen versetzen, Stiegen und Tröge pflastern
  • Entwässerungseinrichtungen herstellen
Für wen man arbeitet
  • Gewerbebetriebe (Bauunternehmen, Tiefbauunternehmen)
  • Straßenbaufirmen mit Pflastererberechtigung
  • Straßenmeistereien
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Baugeräteführung, Baumaschinenführung
  • Pflastern, Planieren
  • Plattenlegen (Garten- und Landschaftsbau)
  • Unterbauherstellen (Straßenbau, Gleisbau)
  • Arbeitsvorbereitung, Ausmessen
  • Drainagearbeiten, Rohrverlegungen
  • Rammen, Rütteln
  • Randbefestigungen herstellen
  • Verdichten, Verfugen
  • Umweltschutz
  • Sicherheitsvorschriften
Wie man sich weiterbilden kann

Pflasterer/Pflasterinnen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und soziale Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungsveranstaltungen für Pflasterer/Pflasterinnen bieten beispielsweise das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) an (z. B. Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung, Kundenberatung und -orientierung, Qualitätsprüfung). Im Ausbildungszentrum Kartause Mauerbach (NÖ) finden Kurse über traditionelle Handwerkstechniken, im Lehrbaufhof Ost der Bauakademie Wien (NÖ) Kurse über spezielle Althaustechniken statt, die auch für Platten- und Fliesenleger*innen interessant sein können.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höheren Technischen Lehranstalten, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige, z. B. im Bereich Bautechnik – Tiefbau.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Auf der Webseite der Bauakademie Österreich (www.bauakdemie.at) finden Sie umfangreiche Informationen über die Zugangs- und Entwicklungsmöglichkeiten (Karrierewege) im Baubereich.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Beweglichkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • Kraft
  • Lärmunempfindlichkeit
  • Wetterfest

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Brunnen- und Grundbau (Lehrberuf)#
  • °Einzelhandel – Baustoffhandel (Lehrberuf)#
  • °Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)#
  • °Hochbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)#
  • °Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Brunnen- und Grundbau (Lehrberuf)#
  • °Einzelhandel – Baustoffhandel (Lehrberuf)#
  • °Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)#
  • °Hochbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Landschaftsplaner*in#
  • °Maurer*in (Lehrberuf)#
  • °Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)#
  • °Schwarzdecker*in#
  • °Straßenbauarbeiter*in#
  • °Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf)#, „1. voll“
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Pflasterer BGBl. II Nr. 74/2003 (Novelle Art. 35 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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