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Pflegefachassistenz

Lehrzeit
4 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.640,- bis 2.650,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Die Ausbildung im Beruf Pflegefachassistenz in Form einer Lehre ist seit 1. September 2023 möglich.

Pflegefachassistent*innen arbeiten vor allem in Krankenhäusern, aber auch in Alten- und Pflegeheimen und in der mobilen Hauspflege. Sie unterstützen Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen sowie Ärztinnen und Ärzte und führen von diesen übertragende pflegerische, diagnostische und therapeutische Maßnahmen eigenverantwortlich aus.

Sie beobachten laufend den Gesundheitszustand ihrer Patientinnen und Patienten, erheben und dokumentieren pflegerelevante Daten und führen verschiedene standardisierte Pflegehandlungen, medizinische Routinekontrollen und Untersuchungen durch. Bei Notfällen setzen sie entsprechende Sofortmaßnahmen.

Pflegefachassistent*innen begleiten und mobilisieren ihre Patient*innen, führen Gespräche und schulen die Patient*innen und ihre Angehörigen in Grundtechniken für Pflege- und Betreuungsmaßnahmen zu Hause. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, diplomierten Pflegekräften, Ärzt*innen und zahlreichen weiteren medizinischen und pflegerischen Fachkräften.

Wo man arbeitet

Pflegefachassistent*innen haben gegenüber Pflegeassistent*innen einen erweiterten Aufgabenbereich, vor allem aber einen höheren Grad an Eigenständigkeit und Verantwortung, da sie zwar auf Anweisung von Ärzt*innen und diplomierten Pflegekräften tätig sind, aber nicht unter laufender Aufsicht.

Pflegefachassistent*innen bereiten Untersuchungen vor, unterstützen Ärztinnen und Ärzte bei Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen und übernehmen nach Anordnung durch Ärztinnen und Ärzte bzw. diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen eigenverantwortlich unterschiedliche pflegerische, diagnostische und therapeutische Aufgaben. Ebenso wichtig wie die pflegerischen Tätigkeiten ist dabei die soziale und psychische Betreuung der Patientinnen und Patienten.

Pflegefachassistent*innen beobachten laufend den Gesundheitszustand ihrer Patientinnen und Patienten. Sie führen verschiedene medizinische Routinekontrollen durch und erheben und überwachen medizinische Basisdaten wie Puls, Blutdruck, Atmung, Temperatur, Bewusstsein, Gewicht, Größe, Ausscheidung. Dabei führen sie auch standardisierte diagnostische Programme wie z. B. EKG, EEG oder Lungenfunktionstest durch. Sie dokumentieren die Daten über Diagnose, Behandlungsverlauf und Pflegemaßnahmen in Gesundheitsakten, erkennen Veränderungen, Notfälle und lebensbedrohliche Zustände und leiten entsprechende Sofortmaßnahmen ein.

Pflegefachassistent*innen führen beispielsweise standardisierte Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen sowie Blutentnahmen aus der Kapillare und Schnelltestverfahren durch. Sie legen und entfernen Magensonden und Harnkatheter bei Frauen (mit Ausnahme von Kindern), bereiten bestimmte Arzneimittel vor und verabreichen sie (in stabilen Pflegesituationen) oder führen Injektionen von Insulin und blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln sowie Blutentnahmen aus peripheren Venen gemäß Anweisung durch. Sie schließen laufende Infusionen an und ab (ausgenommen Zytostatika und Transfusionen von Vollblut), führen einfache Wundversorgungen durch und legen Mieder, Orthesen und elektrisch betriebene Bewegungsschienen an.

Speziell die mobile Betreuung (Hauskrankenpflege) gewinnt immer mehr an Bedeutung. Diese ermöglicht, dass Kranke, Behinderte und alte Menschen in ihrem eigenen Heim betreut und gepflegt werden. Hierbei werden die Angehörigen intensiv in die Betreuung mit eingebunden. Pflegefachassistent*innen sind beispielsweise dafür zuständig, diese zu beraten, zu informieren, sie einzuschulen und Pflege- und Betreuungsmaßnahmen zu erklären.

Pflegefachassistent*innen wirken außerdem in der Ausbildung von Pflegeassistenzkräften mit. Sie leiten diese an und unterweisen sie in den unterschiedlichen Aufgaben und Tätigkeiten im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches.

Womit man arbeitet

Pflegefachassistent*innen verwenden verschiedene Arbeitsmittel der Grund- und Behandlungspflege, z. B. Magensonden, Sauerstoffbrillen, Sekretsauger und benutzen Messinstrumente wie Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte, Fieberthermometer und Personenwaagen oder verschiedene Hilfsmittel und Geräte zur Förderung der Mobilisation der Patientinnen und Patienten. Sie bedienen medizinische Geräte und Instrumente, z. B. Monitore, Röntgengeräte, EEG, EKG, Lungenfunktionstest und verwenden Materialien wie Mieder, Orthesen, Stützverbände und -strümpfe, Wickel, Bandagen, Medikamente und Infusionen.

Außerdem führen sie Dokumentationen zum Gesundheitszustand der Patient*innen, häufig in digitalen Gesundheitsakten. Dabei arbeiten sie mit Computern, Laptops, Tablets oder anderen Erfassungsgeräten sowie Pflegedokumentationsprogrammen. Für die Kommunikation verwenden sie Telefone, Mobiltelefone, Gegensprechanlagen, Lichtruf- und Pflegekommunikationsanlagen usw.

Wie man arbeitet

Pflegefachassistent*innen arbeiten in Bettenstationen und anderen Räumlichkeiten von Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Ambulanzen, Hospizen und in Pflegeheimen. Sie halten sich in Patientenzimmern auf oder arbeiten in Untersuchungs- und Behandlungsräumen, in Operationssälen, in Ambulanzen oder in der Notfallaufnahme sowie in Gemeinschafts- und Aufenthaltsräumen.

Pflegefachassistent*innen arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen (insb. °Pflegeassistent*in#nen), mit Kolleg*innen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (°Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in#), Ärzt*innen (siehe °Arzt / Ärztin#) und mit Fachkräften aus anderen medizinischen Bereichen, beispielsweise mit dem medizinisch-technischen Personal (siehe z. B. °Diplomierte*r medizinische*r Fachassistent*in (MFA)#) mit Radiologietechnolog*innen (siehe °Radiologietechnologe / Radiologietechnologin#), °Physiotherapeut*in#nen, °Ergotherapeut*in#nen und °Stationsassistent*in#nen.

Wie in allen pflegerischen und medizinischen Berufen muss man in diesem Beruf mit Nacht- und Wochenenddiensten rechnen, weil Patient*innen rund um die Uhr überwacht und betreut werden müssen. Der laufende Umgang mit kranken Menschen kann auch psychisch beanspruchend sein und trotz technischer Hilfsmittel sind auch körperliche Belastungen immer noch Teil des Berufs (z. B. Heben von Patient*innen, viel Stehen).

Pflegefachassistent*innen sind grundsätzlich unter Anweisung von Ärzt*innen sowie Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen tätig, im Gegensatz zu Pflegeassistent*innen handeln sie aber eigenverantwortlich, d. h. nicht unter ständiger Aufsicht.

Was man macht
  • bei der Beobachtung und Überwachung des Gesundheitszustand von Patient*innen mitwirken und Veränderungen im Pflegeverlauf erkennen
  • bei der Erhebung definierter pflegerelevanter Daten im Rahmen von standardisierten Pflege-Assessmentinstrumenten und/oder Risikoanalysen mitwirken (z.B. Dekubitus, Sturz, Schmerzen, Ernährung)
  • Ärzt*innen sowie Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen bei Behandlungen und Pflegemaßnahmen unterstützen
  • standardisierte Pflegemaßnahmen in unterschiedlichen Pflegesituationen durchführen
  • medizinische Basisdaten wie Puls, Blutdruck, Atmung, Temperatur, Bewusstsein, Gewicht, Größe, Ausscheidung erheben und überwachen
  • Maßnahmen gegen Wundliegen durchführen (präventive Positionierung/Lagerung); unbewegliche Patient*innen regelmäßig umbetten
  • Patient*innen mobilisieren und körperliche, geistige, psychische und soziale Ressourcen unterstützen und fördern
  • Notfälle und lebensbedrohliche Zustände erkennen und Sofortmaßnahmen ergreifen
  • standardisierte diagnostische Programme durchführen, z. B. EKG, EEG, Lungenfunktionstests
  • Magensonden legen und entfernen; transurethraler Katheter bei Frauen setzen und entfernen (ausgenommen bei Kindern)
  • laufende Infusionen ab- und anschließen (ausgenommen Zytostatika und Transfusionen mit Vollblut)
  • Blutabnahme, Wickel, Bandagen und Verbände anlegen, Insulininjektionen legen usw.
  • Mieder, Orthesen und elektrisch betriebene Bewegungsschienen anlegen
  • Patient*innen und deren Angehörige einfache Pflegemaßnahmen erklären
  • Pflegedokumentation durchführen

Pflegefachassistent*innen handeln in allen ihren Tätigkeits- und Aufgabenbereichen gemäß pflegerischer und/oder ärztlicher Anordnung.

Hinweis:Eine vollständige Auflistung der Kompetenzen, die in der Ausbildung erworben werden, und damit mögliche Tätigkeitsbereiche darstellen, findest du im Berufsprofil in der Ausbildungsordnung BGBl. II 245/2023.

Für wen man arbeitet
  • in Krankenhäusern: stationärer Bereich, ambulanter Bereich, operativer Bereich
  • Alten- und Pflegeheime
  • Institutionen mobiler Dienste (Hauskrankenpflege)
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • sonstigen Einrichtungen, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Der Lehrberuf Pflegefachassistent ist als Ausbildungsversuch eingerichtet. Die Ausbildung ist seit 1. September 2023 möglich.

WICHTIG: Für Lehrlinge, die das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können medizinisch-pflegerische Maßnahmen nur in Form von Simulationen durchgeführt werden. Die Ausbildung muss so gestaltet werden, dass eine medizinisch-pflegerische Tätigkeit an Patient*innen nicht vor Vollendung des 17. Lebensjahres erfolgt.

Wie man sich weiterbilden kann

Pflegefachassist*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Für Pflegefachassistent*innen besteht eine Fortbildungsverpflichtung im Ausmaß von 40 Stunden innerhalb von 5 Jahren.

Es bestehen zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten, die sowohl von den Ausbildungseinrichtungen als auch von öffentlichen und privaten Einrichtungen der medizinischen Fort- und Weiterbildung angeboten werden, z. B. Zusatzqualifikationen für die Altenbetreuung, Sterbebegleitung, Pflege von chronisch Kranken oder Hauskrankenpflege.

Pflegefachassistent*innen, die den Beruf zwei Jahre lang vollbeschäftigt (oder entsprechend länger bei einer Teilzeitbeschäftigung) ausgeübt haben, können eine verkürzte Ausbildung (mindestens 15 Monate) im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (siehe z. B. Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in) absolvieren. Diese verkürzte Ausbildung kann auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses erfolgen. (vgl. § 44 GuKG); Voraussetzung ist allerdings die Studienberechtigung (siehe unten: Studium ohne Matura).

Weitere Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung im Bereich der Gesundheitsberufe bieten die Fortsetzung der Ausbildung zur Pflegefachassistenz, Ausbildungen zur Fach- und Diplomsozialbetreuer*in in den Bereichen Altenarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung oder Familienarbeit, in Medizinischen Assistenzberufen oder in der Operationstechnischen Assistenz.

Viele Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen außerdem innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute Deutschkenntnisse
  • medizinisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Bereitschaft zum Zuhören
  • Einfühlungsvermögen
  • Hilfsbereitschaft
  • interkulturelle Kompetenz
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung
  • Motivationsfähigkeit
  • soziales Engagement

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Selbstorganisation
  • Verschwiegenheit / Diskretion

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Hygienebewusstsein
  • Infektionsfreiheit

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Organisationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Desinfektionsassistent*in#
  • °Diplom-Sozialbetreuer*in für Familienarbeit#
  • °Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in#
  • °Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in (Case and Care Management)#
  • °Diplomierte*r Kinderkrankenpfleger*in#
  • °Diplomierte*r medizinische*r Fachassistent*in (MFA)#
  • °Diplomierte*r psychiatrische*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in#
  • °Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*in für Altenarbeit#
  • °Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*in für Behindertenarbeit (BA)#
  • °Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*in für Behindertenbegleitung (BB)#
  • °Fach-Sozialbetreuer*in / Diplom-Sozialbetreuer*in#
  • °Fach-Sozialhelfer*in#
  • °Gipsassistent*in#
  • °Heimhelfer*in#
  • °Obduktionsassistent*in#
  • °Operationsassistent*in#
  • °Operationstechnische Assistenz (m./w./d.)#
  • °Ordinationsassistent*in#
  • °Personenbetreuer*in#
  • °Pflegeassistenz (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Röntgenassistent*in#
  • °Sanitäter*in#
  • °Sozialarbeiter*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Der Beruf Pflegefachassistent*in wird grundsätzlich nur in einem Dienstverhältnis ausgeübt.

Eine selbstständige Tätigkeit ist über das freie Gewerbe „Personenbetreuung“ möglich.

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

Eine Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger*in) ermöglicht außerdem den Zugang zum freien Beruf Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege. Dazu ist der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung zu erbringen und die Meldung der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.

Zu beachten sind überdies – wie bei jeder selbstständigen Berufstätigkeit – die Meldepflichten bei Finanzamt und Sozialversicherung.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein:

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