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Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.020,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Pharmazeutisch-kaufmännische Assistent*innen (PKA) unterstützen Apotheker*innen bei der fachgerechten Versorgung ihrer Kund*innen mit Arzneimitteln und anderen Produkten aus dem Warensortiment von Apotheken. Dabei kümmern sie sich um die kaufmännisch-organisatorische Seite des Apothekenbetriebes und assistieren bei der Kund*innenbetreuung. Sie überprüfen den Warenbestand, geben Bestellungen auf, übernehmen Lieferungen und achten auf die ordnungsgemäße Lagerung der Arzneimittel. Außerdem bearbeiten sie Rechnungen und Lieferscheine.
Im Verkauf beraten sie selbstständig Kund*innen über Produkte wie z. B. über Anwendungsmöglichkeiten und Verwendung von Kosmetika, Tees, Pflegeprodukten und assistieren den Apotheker*innen bei der Herstellung und Abfüllung apothekenüblicher Arzneimittel und beim Verkauf.

Je nach Arbeitsplatz (Apotheke, Krankenhaus, pharmazeutischer Großhandel) arbeiten sie gemeinsam mit Berufskolleg*innen sowie mit weiteren Fachkräften (z. B. °Apotheker*in#nen, Ärzt*innen, °Pharmareferent*in#nen).

Wo man arbeitet

Pharmazeutisch-kaufmännische Assistent*innen (PKA) sind sowohl für kaufmännische Tätigkeiten wie Bestellungen, Lagerwirtschaft, Abrechnungen und Schriftverkehr in einer Apotheke zuständig als auch für die Unterstützung bei der Kund*innenberatung und im Verkauf und in der Herstellung von Arzneiformen.

Im Bereich Wareneinkauf und Lagerhaltung ermitteln die Pharmazeutisch-kaufmännischen Assistent*innen den Warenbedarf des Betriebes, holen Angebote von Großhändler*innen ein und bestellen die benötigten Waren. Sie überwachen die Einhaltung der Liefertermine, kontrollieren die gelieferten Waren und Lieferpapiere und führen bei Mängeln oder Transportschäden Reklamation durch. Sie lagern die Apothekerwaren gemäß den gesetzlichen Lagerungsvorschriften (besonders wichtig bei empfindlichen Arzneimitteln) und führen regelmäßige Qualitätskontrollen an den gelagerten Produkten durch (z. B. Kontrolle der Ablauffristen). Nicht vorrätige Medikamente werden auf Kund*innenwunsch beim Großhandel angefordert und häufig noch am selben Tag angeliefert.

Im Verkauf assistieren sie den Apotheker*innen und informieren und beraten selbstständig Kund*innen über Anwendungsmöglichkeiten und Verwendung beispielsweise von Kosmetika, Tees oder Pflegeprodukten. Bei der Abgabe von Medikamenten beachten sie genau ihre Abgabekompetenz sowie die jeweiligen Abgabebestimmungen und wissen, wie sie mit ärztlichen Rezepten und Verordnungen umgehen. Besonders wichtig ist es dabei zu wissen, wann sie ein Beratungsgespräch an den/die Apotheker*in übergeben müssen, weil es um medizinische Produkte und Anwendungen geht.

Pharmazeutisch-kaufmännischen Assistent*innen wirken außerdem bei der Gestaltung des Verkaufsraumes mit. Sie platzieren die Produkte auf Regalen, Tischen und Verkaufsständern (z. B. Drehständer), dekorieren Auslagen und den Innenraum und überlegen sich dabei, auf welche Produkte man die Kund*innen besonders aufmerksam machen möchte und wie diese gut zur Geltung kommen. Sie bringen Informationsplakate an und legen Werbe- und Informationsfolder aus. Im Büro arbeiten sie außerdem an der Buchhaltung und Kostenrechnung mit und unterstützen im Schriftverkehr, in der Abrechnung mit Sozialversicherungsanstalten, bei Preiskalkulationen und Inventuren.

Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der Pharmazeutisch-kaufmännischen Assistent*innen sind Arbeiten im Labor sowie das Assistieren bei verschiedenen Apothekertätigkeiten. Beispielsweise helfen sie beim Zubereiten von Arzneimitteln (Arzneipulvermischungen, Teemischungen, Salben, Zäpfchen, Sirupe, Tinkturen, Tropfen usw.) mit, sie füllen Tinkturen in Flaschen ab, mischen Salben an oder stellen verschiedene Alkohollösungen, Pasten und Cremes her. Sie sterilisieren und desinfizieren diverse Werkzeuge, Geräte, Ampullen, Behälter und Flaschen mittels Dampfsterilisation oder mit speziellen Chemikalien und reinigen medizinische Hilfsgeräte wie Apothekerwaagen und stellen deren Funktionen ein.

Bei allen Arbeiten achten sie besonders auf Hygiene und Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.

Womit man arbeitet

Pharmazeutisch-kaufmännische Assistent*innen arbeiten mit verschiedenen pharmazeutischen Produkten und Waren wie z. B. Tabletten, Arzneipulvermischungen, Salben, Zäpfchen, Tinkturen, Tropfen, Teemischungen, Babynahrung und Kosmetikprodukte. Sie hantieren mit medizinischen Werkzeugen und Laborgeräten wie z. B. Ampullen, Reagenzgläser, Apothekerwaagen, Pinzetten oder Scheren, aber beispielsweise auch mit Blutdruckmessgeräten. Sie bedienen digitale Kassensysteme und für Verwaltungsarbeiten verwenden sie verschiedene Bürogeräte wie Computer/Laptops, Drucker und Kopiergeräte und Bürosoftware, wie Bestellprogramme, Lagerhaltungsprogramme und spezialisierte Software für die Abrechnung mit Sozialversicherungsanstalten.

Wie in allen Handels- und Dienstleistungsbereichen ist die eigene Person ein wichtiges Arbeitsmittel für Pharmazeutisch-kaufmännische Assistent*innen. Freundlichkeit, sicheres und kompetentes Auftreten und hohe Kund*innenorientierung sind in diesem Beruf besonders wichtig.

Wie man arbeitet

Pharmazeutisch-kaufmännische Assistent*innen arbeiten in den Verkaufsräumen, Labors, Büros und Lagerräumen von (Krankenhaus-)Apotheken oder pharmazeutischen Großhandelsbetrieben. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, °Apotheker*in#nen und weiteren Fachkräften und haben Kontakt zu °Pharmareferent*in#nen, zu den Lieferant*innen des pharmazeutischen Großhandels und zu den Kund*innen der Apotheke. Wenn sie in Krankenhausapotheken arbeiten, haben sie außerdem Kontakt zu Ärzt*innen und anderen Kolleg*innen aus dem Gesundheitsbereich.

Wie in anderen Handelsberufen arbeiten Pharmazeutisch-kaufmännische Assistent*innen auch in Teilzeit und teilweise an Samstagen und am Abend. Im Handel wird viel im Stehen gearbeitet, was eine gewisse körperliche Fitness erfordert.

Was man macht

Bereich Warenverkauf und Kund*innenberatung:

  • Apotheker*innen beim Verkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel unterstützen
  • Kund*innen über Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, sachgerechte Aufbewahrung und über Qualitäts- und Preisunterschiede der Waren informieren und beraten
  • nicht-rezeptpflichtige Apothekerwaren (z. B. Kindernahrung, Heilbehelfe, Körperpflegemittel, Tees) eigenständig verkaufen
  • Verkaufsräume und Schaufenster gestalten (Auslegen der Waren, Dekorationsarbeiten)

Bereich Labor:

  • den Apotheker*innen beim Zubereiten von Arzneien assistieren, z. B. von Arzneipulvermischungen, Teemischungen, Salben, Zäpfchen, Tinkturen, Tropfen
  • pharmazeutische Werkzeuge, Geräte, Ampullen, Behälter, Flaschen usw. mittels Dampfsterilisation, Reinigungsmittel und Chemikalien reinigen und desinfizieren
  • Funktionen von Messgeräten, z. B. Apothekerwaagen, einstellen und kontrollieren

Bereich Wareneinkauf und Lagerung:

  • Warenbedarf des Betriebes ermitteln
  • gegebenenfalls Angebote von Lieferant*innen einholen
  • benötigte Waren bei Großhändlern bestellen
  • Lieferpapiere und Rechnungen kontrollieren, Zahlungen abwickeln
  • eingelangte Waren auf Mängel oder Transportschäden überprüfen
  • Arzneiwaren gemäß den Lagerungsvorschriften einlagern

Bereich Büro/Vertrieb und betriebliches Rechnungswesen:

  • Telefon-, E-Mail- und Schriftverkehr (Bestellungen, Geschäftsbriefe usw.) durchführen
  • Postein- und -ausgang erledigen
  • Buchungsunterlagen (Lieferscheine, Rechnungen usw.) prüfen und ordnen
  • Rezepte mit den Sozialversicherungsanstalten verrechnen
  • Zahlungsverkehr mit Lieferant*innen, Kund*innen, Behörden, Kreditinstituten durchführen
  • bei der Kalkulation der Verkaufspreise der Waren mitwirken
  • regelmäßige Inventuren (Aufnahme des Warenbestandes) durchführen
Für wen man arbeitet

Pharmazeutisch-kaufmännische Assistent*innen sind in

  • Apotheken,
  • Krankenhausapotheken,
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens oder
  • Betrieben des pharmazeutischen Großhandels beschäftigt.
Wie man sich weiterbilden kann

Pharmazeutisch-kaufmännische Assistent*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungsmöglichkeiten zu kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Themen bieten zum Beispiel das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) an. Auch die Österreichische Apothekerkammer und die PKA-Akademie des Österreichischen Apothekerverbands veranstalten regelmäßig Seminare, Kurse und Schulungen zur beruflichen Weiterbildung.

Darüber hinaus bieten viele Apotheken regelmäßig interne Schulungen zu neuen Medikamenten, pharmazeutischen Produkten oder Naturheilmittel an oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Informationsveranstaltungen vor Ort durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an Berufsbildenden Höheren Schulen (insbesondere Handelsakademien). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insbesondere Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • chemisches Verständnis
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Deutschkenntnisse
  • gutes Augenmaß
  • gutes Gedächtnis
  • kaufmännisches Verständnis
  • medizinisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Hilfsbereitschaft
  • interkulturelle Kompetenz
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Selbstorganisation
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Hygienebewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Informationsrecherche und Wissensmanagement
  • Koordinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Drogist*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einkäufer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einzelhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fitnessbetreuung (Lehrberuf)#
  • °Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Labortechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Personaldienstleistung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Pharmatechnologie (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Reisebüroassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Speditionslogistik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Sportadministration (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Steuerassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Direktberater*in#
  • °Drogist*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °E-Commerce-Manager*in#
  • °EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einkäufer*in#
  • °Einkäufer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einzelhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fitnessbetreuung (Lehrberuf)#
  • °Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Handelsvertreter*in#
  • °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Labortechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Medizintechnische*r Fachberater*in#
  • °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Personaldienstleistung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Pharmakologe / Pharmakologin#
  • °Pharmareferent*in#
  • °Pharmatechnologie (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Reisebüroassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Sachbearbeiter*in#
  • °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Speditionslogistik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Sportadministration (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Steuerassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Verkäufer*in#
  • °Verkaufstechniker*in / Vertriebstechniker*in#
  • °Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) reglementierte Gewerbe:

  • Drogisten (BGBl. II Nr. 130/2003)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

b) freie Gewerbe:

  • Handelsgewerbe

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein: