Pharmazeutisch-kaufmännische Assistent*innen (PKA) sind sowohl für kaufmännische Tätigkeiten wie Bestellungen, Lagerwirtschaft, Abrechnungen und Schriftverkehr in einer Apotheke zuständig als auch für die Unterstützung bei der Kund*innenberatung und im Verkauf und in der Herstellung von Arzneiformen.
Im Bereich Wareneinkauf und Lagerhaltung ermitteln die Pharmazeutisch-kaufmännischen Assistent*innen den Warenbedarf des Betriebes, holen Angebote von Großhändler*innen ein und bestellen die benötigten Waren. Sie überwachen die Einhaltung der Liefertermine, kontrollieren die gelieferten Waren und Lieferpapiere und führen bei Mängeln oder Transportschäden Reklamation durch. Sie lagern die Apothekerwaren gemäß den gesetzlichen Lagerungsvorschriften (besonders wichtig bei empfindlichen Arzneimitteln) und führen regelmäßige Qualitätskontrollen an den gelagerten Produkten durch (z. B. Kontrolle der Ablauffristen). Nicht vorrätige Medikamente werden auf Kund*innenwunsch beim Großhandel angefordert und häufig noch am selben Tag angeliefert.
Im Verkauf assistieren sie den Apotheker*innen und informieren und beraten selbstständig Kund*innen über Anwendungsmöglichkeiten und Verwendung beispielsweise von Kosmetika, Tees oder Pflegeprodukten. Bei der Abgabe von Medikamenten beachten sie genau ihre Abgabekompetenz sowie die jeweiligen Abgabebestimmungen und wissen, wie sie mit ärztlichen Rezepten und Verordnungen umgehen. Besonders wichtig ist es dabei zu wissen, wann sie ein Beratungsgespräch an den/die Apotheker*in übergeben müssen, weil es um medizinische Produkte und Anwendungen geht.
Pharmazeutisch-kaufmännischen Assistent*innen wirken außerdem bei der Gestaltung des Verkaufsraumes mit. Sie platzieren die Produkte auf Regalen, Tischen und Verkaufsständern (z. B. Drehständer), dekorieren Auslagen und den Innenraum und überlegen sich dabei, auf welche Produkte man die Kund*innen besonders aufmerksam machen möchte und wie diese gut zur Geltung kommen. Sie bringen Informationsplakate an und legen Werbe- und Informationsfolder aus. Im Büro arbeiten sie außerdem an der Buchhaltung und Kostenrechnung mit und unterstützen im Schriftverkehr, in der Abrechnung mit Sozialversicherungsanstalten, bei Preiskalkulationen und Inventuren.
Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der Pharmazeutisch-kaufmännischen Assistent*innen sind Arbeiten im Labor sowie das Assistieren bei verschiedenen Apothekertätigkeiten. Beispielsweise helfen sie beim Zubereiten von Arzneimitteln (Arzneipulvermischungen, Teemischungen, Salben, Zäpfchen, Sirupe, Tinkturen, Tropfen usw.) mit, sie füllen Tinkturen in Flaschen ab, mischen Salben an oder stellen verschiedene Alkohollösungen, Pasten und Cremes her. Sie sterilisieren und desinfizieren diverse Werkzeuge, Geräte, Ampullen, Behälter und Flaschen mittels Dampfsterilisation oder mit speziellen Chemikalien und reinigen medizinische Hilfsgeräte wie Apothekerwaagen und stellen deren Funktionen ein.
Bei allen Arbeiten achten sie besonders auf Hygiene und Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.