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Polsterer / Polsterin

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.770,- bis 2.220,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Polsterer und Polsterinnen fertigen und reparieren händisch und maschinell Polstermöbel, Sofas, Matratzen usw. aus verschiedenen Materialien wie z. B. Leder, Velours, Leinen, Baumwolle, Filz oder Kunststoff. Dabei bauen sie das Untergestell auf, richten die Polsterung ein, ummanteln diese und befestigen den Überzug mit Stiften und Klammern. Außerdem reparieren sie hochwertige Polstermöbel und restaurieren Stilmöbel. Polsterer und Polsterinnen arbeiten in Werkstätten und Fertigungshallen in der Einzel- und Serienfertigung mit Berufskolleg*innen, Vorarbeiter*innen sowie mit angelernten Hilfskräften zusammen.

Wo man arbeitet

Polsterer und Polsterinnen verarbeiten verschiedene pflanzliche, tierische und synthetische Materialien, wie Jute, Mollino, Wolle, Watte, Kokos, Palmblätter usw. aber auch Federkern- und Schaumstoffteile. Sie fertigen und reparieren Sitzgarnituren, Sofas, Sessel, Polsterelemente, Couchen, Fauteuils, Innenausstattung von Autos, Federkern- und Rosshaarmatratzen, Wand- und Türpolsterungen. Der Tätigkeitsbereich von Polsterern und Polsterinnen reicht von der Reparatur und Restaurierung bis zur Entwicklung und Umsetzung von eigenen Ideen und Stücken, wofür sie zunehmend auch digitale Anwendungen (CAD) verwenden.

Polsterer und Polsterinnen arbeiten sowohl in der handwerklichen Einzelfertigung in kleinen Gewerbebetrieben als auch in der industriellen Serienfertigung. Sie erstellen Schablonen, Schnitt und Nähpläne händisch oder mittels CAD-Design und wählen die richtigen Materialien und Werkstoffe aus. Bei der klassischen Einzelfertigung bauen sie die Polsterung des Möbelstücks auf einem Untergestell auf und überspannen die Polsterung mit Gurten aus Jute oder Kunststofffasern. An dieser Begurtung befestigen sie Sprungfedern, welche auf die gewünschte Polsterhöhe zusammengedrückt wurden. Danach verbinden sie die Sprungfedern mit Schnüren, dadurch wird der Federgrund gebildet, der der Polsterung die nötige Festigkeit verleiht. Sie ummanteln den Federgrund mit der sogenannten Grundfasson (aus Kokosfasern oder Afrik). Darüber bringen sie zuerst eine weiche, elastische Polsterschicht aus Rosshaar, Wollvlies oder Watte und dann einen Unterbezug (z. B. aus Mollino) auf. Die Polsterung ist damit fertig. Bei der Herstellung von modernen Polstermöbeln verwenden Polsterer/Polsterinnen nach dem Begurten Federkern und/oder Schaumstoffkombinationen, um die Polsterung herzustellen. Für den Überzug schneiden sie die Werkstoffe anhand von Schablonen zu und nähen die Stücke entsprechend der gewünschten Form und der Arbeitsschritte zusammen. Anschließend wird das Möbelstück mit dem vorbereiteten Möbelstoff, Leder oder Kunstleder bezogen.

In der industriellen Serienfertigung von Polstermöbeln erfolgt der Aufbau der Polsterung vor allem mit Kunststoffen. Polsterer und Polsterinnen führen hier hauptsächlich Arbeiten in der Arbeitsvorbereitung, in der End- und Qualitätskontrolle, teilweise auch in der Entwurfs- bzw. Entwicklungsabteilung durch und fertigen Prototypen an. Sie steuern und bedienen Maschinen und Anlagen die teilweise computergestützt (CAM) arbeiten und überwachen die Produktionsabläufe.

Womit man arbeitet

Polsterer und Polsterinnen arbeiten mit verschiedenen Maschinen wie Näh-, Zuschneide- und Füllmaschinen und Bügelanlagen. Sie verarbeiten Materialien und Textilien wie Leder, Velours, Wolle, Watte, Baumwolle, Leinen, Kokosfasern, Afrik sowie synthetische Stoffe wie z. B. Polyester, aber auch Federkern- oder Schaumstoffmaterialien oder Kunstleder. Sie hantieren bei ihrer Arbeit mit verschiedenen Werkzeugen und Geräten wie z. B. Elektroscheren, Gurtspanner, Pressluftpistolen, Zangen, Hämmer oder Feilen und verwenden verschiedener Kleber und Leime. Besonders bei der modernen und industriellen Fertigung arbeiten sie auch mit Spezial-Software zum Erstellen von Design (CAD) und Planen der Arbeitsschritte (CAM) sowie teilweise mit automatisierten Maschinen z. B. zum Stoffzuschnitt.

Wie man arbeitet

Polsterer und Polsterinnen arbeiten in Werkstätten und Fertigungshallen von Gewerbe- und Industriebetrieben. Mitunter sind sie Maschinenlärm sowie Staub und Dämpfen von Füllmaterialien und Klebern ausgesetzt. Sie arbeiten mit Arbeitskolleg*innen verschiedener Abteilungen und in größeren Betrieben mit Montagefachkräften zusammen. Je nach Größe des Betriebes haben sie auch Kontakt mit Kund*innen und Lieferant*innen.

Was man macht
  • eigene Ideen für Polstermöbel entwickeln und Designs erstellen
  • Arbeitsschritte planen, Material-, Werk- und Hilfsstoffe auswählen, Schablonen erstellen
  • Werk-, und Hilfsstoffe zuschneiden, Näharbeiten an Bezugsstoffen durchführen
  • Polsterung des Möbelstücks auf einem Untergestell aufbauen, Polsterung mit Gurten aus Jute oder Kunststofffasern überspannen
  • bei klassischer Fertigung: Federn anbringen, schnüren und Federgrund einbringen und Polsterschicht und Unterbezug anbringen
  • bei moderner Fertigung: Federkern oder Schaumstoffkombinationen einbringen
  • Bezugstoffe anbringen und fixieren
  • hochwertige Polstermöbel reparieren, Stilmöbel restaurieren
  • bei serieller Fertigung: Arbeitsvorbereitung und Qualitätskontrollen durchführen
  • bei serieller Fertigung: Maschinen bedienen und Anlagen überwachen
  • bei serieller Fertigung: Modelle entwickeln, Serien mittels CAD- und CAM-Software planen
Für wen man arbeitet
  • Polstermöbelindustrie
  • Betriebe des Polsterer- und Tapezierer*innengewerbes
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Arbeitsvorbereitung
  • Anreißen, Vorzeichnen, Anzeichnen
  • Erstellen von Skizzen und Zeichnungen
  • Polstermöbelherstellung
  • Matratzen- und Polsterherstellung
  • Zuschneiden, Polstern, Nähen
  • Beziehen (Polster, Möbel)
  • Gestaltung und Entwurf
  • Design mit rechnergestützten Systemen (CAD)
  • Maschinen- und Anlagenführung
  • Wartung und Reparatur
  • Restauration (historische Polstermöbel)
  • Qualitätsprüfung, Qualitätssicherung
Wie man sich weiterbilden kann

Polsterer und Polsterinnen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Für Polsterer und Polsterinnen gibt es nur relativ wenige fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten. Allerdings bieten sich wegen der Überschneidungen mit den Aufgabenbereichen viele Weiterbildungsmöglichkeiten im verwandten Lehrberuf „Tapezierer*in und Dekorateur*in“ an. Diese Kurse werden von Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. dem Berufsförderungsinstitut (BFI) und dem Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) angeboten. Diese bieten auch in vielen weiteren relevanten Bereichen (z. B. Betriebsführung, Verkauf und Marketing) Kurse und Lehrgänge an.

Zur Vermittlung von Anwendungskenntnissen neuer Techniken (z. B. Design-Software) und Produktionsmethoden (z. b. digital gesteuerte Zuschneideautomaten) bieten viele Herstellerfirmen eigene Schulungen an. Die meisten Weiterbildungsmöglichkeiten werden betriebsintern angeboten.

Auch der Besuch von Messen, Verkaufsveranstaltungen, Branchenevents ermöglicht Weiterbildung hinsichtlich neuer Entwicklungen auf dem Möbelsektor.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Bundeslehranstalten.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (z. B. Restaurierung und Konservierung) ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • Unempfindlichkeit gegenüber Staub

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Freihandzeichnen
  • Gefühl für Farben und Formen
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Bekleidungsgestaltung – Kürschner*in und Säckler*in (Modullehrberuf)#
  • °Sattlerei – Fahrzeugsattlerei (Lehrberuf)#
  • °Sattlerei – Reitsportsattlerei (Lehrberuf)#
  • °Sattlerei – Taschnerei (Lehrberuf)#
  • °Tapezierer*in und Dekorateur*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Textiltechnologie (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Bekleidungsgestaltung – Kürschner*in und Säckler*in (Modullehrberuf)#
  • °Dekorateur*in#
  • °Industrial-Designer*in#
  • °Innenausbauer*in#
  • °Modedesigner*in#
  • °Raumgestalter*in#
  • °Sattlerei – Fahrzeugsattlerei (Lehrberuf)#
  • °Sattlerei – Reitsportsattlerei (Lehrberuf)#
  • °Sattlerei – Taschnerei (Lehrberuf)#
  • °Tapezierer*in und Dekorateur*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Textiltechnologie (Lehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Tapezierer und Dekorateure, BGBl. II Nr. 88/2003 (Novelle Art. 43 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

b) Freies Gewerbe:

  • Reinigung von Polstermöbeln und nicht fest verlegten Teppichen

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein:

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