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Prüftechnik – Physik

Lehrzeit
3 1/2 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.740,- bis 2.870,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Prüftechniker*innen (Fachkräfte der Prüftechnik) im Schwerpunkt Physik untersuchen die physikalischen Eigenschaften (z. B. Dichte, Temperaturbeständigkeit, Härte, Leitfähigkeit) von unterschiedlichen Stoffen, Materialien und Bauteilen mithilfe von Laborgeräten und Apparaten. Sowohl die zu prüfenden Materialien als auch die Prüftechniken und Geräte variieren dabei je nach Produktionsschwerpunkt der Betriebe.
Prüftechniker*innen bereiten die physikalischen Versuche vor, nehmen Proben, die sie aufbereiten und prüfen. Die Ergebnisse ihrer Prüfung werten sie aus und dokumentieren sie mit entsprechender Software.

Prüftechniker*innen im Schwerpunkt Physik arbeiten in unterschiedlichen Forschungs- und Entwicklungslabors von Industriebetrieben und Prüf- und Versuchsanstalten, aber zum Teil auch in wissenschaftlichen Labors von Universitäten (insbesondere Technischen Universitäten) und Fachhochschulen. Sie arbeiten im Team mit °Physiker*in#nen, Ingenieur*innen, Entwickler*innen und Berufskolleg*innen und mit Fachkräften aus den unterschiedlichsten Bereichen, abhängig vom Schwerpunkt ihres Betriebes.

Wo man arbeitet

Prüftechniker*innen im Schwerpunkt Physik prüfen unterschiedliche physikalische Merkmale von Stoffen, Materialien, Bauteilen und fertigen Erzeugnissen. Dafür wählen sie die passenden Prüfmittel aus. Das sind Laborgeräte, Maschinen und Apparate wie z. B. Pumpen, Zentrifugen, Brenner, Heizplatten, Waagen und Öfen, die sie vor den Versuchen und Messungen prüfen, reinigen und anpassen (Kalibrieren) und auch danach wieder reinigen.

Bei ihrer Tätigkeit entnehmen Prüftechniker*innen Proben oder bekommen diese bereits vorbereitet zugestellt. Sie messen und wiegen die Proben, bereiten sie z. B. durch Teilen, Filtrieren, Zerkleinern, Schleifen, Zuschneiden, Trocknen oder Destillieren auf und führen dabei auch chemische Behandlungen durch, z. B. Aufschließen von Proben durch Lösungsmittel. Sie beschriften die Proben mit Identifikationscodes, damit diese später wieder eindeutig zugeordnet werden können und führen anschließend ihre Untersuchungen mit chemischen und physikalischen Methoden durch. Wichtige Grundinformationen entnehmen sie dabei technischen Unterlagen wie Versuchsprotokollen.

Prüftechniker*innen beobachten die Prozesse ihres Versuchs, lesen an den Geräten sämtliche Daten ab und prüfen (etwa durch Vergleiche), ob die Daten plausibel sind. Die Daten werten sie am Ende aus, wofür sie auch Berechnungen durchführen. Die wichtigsten Arbeitsschritte und ihre Ergebnisse dokumentieren Prüftechniker*innen in entsprechenden elektronischen Protokollsystemen oder Datenbanken. Manchmal bereiten sie die Daten, Prüfergebnisse und Berechnungen etwa in Form von Diagrammen auf und präsentieren diese ihren Auftraggeber*innen aus den jeweiligen betrieblichen Bereichen (z. B. °Produktionsleiter*in#nen, °Qualitätssicherungstechniker*in#nen, °Entwicklungsleiter*in#nen).

Womit man arbeitet

Prüftechniker*innen im Schwerpunkt Physik arbeiten mit vielen verschiedenen physikalischen Einrichtungen, Anlagen und Prüfgeräten. Sie verwenden etwa Waagen, Kraft- und Druckmessgeräte, um die Kraft oder den Druck zu prüfen, Multimeter, Oszilloskop für die Prüfung von elektrischer Spannung, von Strom oder elektrischem Widerstand. Spektroskop, Linsen und Laser verwenden sie z. B. für die Prüfung optischer Größen wie Brechung, Farbe und Wellenlänge.

Sie prüfen aber auch Temperatur oder Wärmeleitfähigkeit von Werkstoffen, wofür sie Thermometer oder z. B. Kalorimeter verwenden. Prüftechniker*innen arbeiten auch in Bereichen wie Akustik, Medizintechnik oder Strahlenphysik, wo weitere spezielle Geräte und Apparate zum Einsatz kommen. Zur Vorbereitung (Aufschließung) von Proben werden auch chemische Mittel (z. B. Lösungsmittel) verwendet.

Außerdem verwenden sie Computer/Laptops mit spezieller Software zur Erfassung, Berechnung, Auswertung und Dokumentation von Prüfvorgängen und -ergebnissen. Sie lesen technische und physikalische Unterlagen, Pläne, Handbücher, Skripten etc. und führen Datenbanken, Protokolle und diverse technische Unterlagen.

Wie man arbeitet

Prüftechniker*innen im Schwerpunkt Physik arbeiten in Labors, Büros und Werkstätten unterschiedlichster Industriebetrieben oder in technischen Prüf- und Versuchsanstalten. Zum Teil sind sie auch in wissenschaftlichen Labors an Universitäten (insbesondere Technischen Universitäten), Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen tätig.

Sie arbeiten in Teams mit verschiedenen Expert*innen und weiteren Fachkräften, z. B. mit °Physiker*in#nen und technischen Physiker*innen, °Elektroniker*in#nen oder °Werkstofftechniker*in#nen. Sie haben Kontakt zu Fachkräften aus den verschiedensten Bereichen von Forschung, Produktion und Konstruktion, aber auch zu Mitarbeiter*innen aus der Verwaltung und aus kaufmännischen Betriebsbereichen (z. B. Kalkulation, Controlling, Human Resources).

Im Labor tragen sie unter anderem Schutzkleidung, Handschuhe und erforderlichenfalls auch Schutzbrillen und Mundschutz. Hier arbeiten sie oft bei künstlicher Beleuchtung und manchmal unter besonderen Schutzvorkehrungen. Gelegentlich finden Messungen im Freien statt (z. B. im Bereich der Geophysik).

Was man macht
  • physikalische Laborgeräte vorbereiten, kalibrieren und justieren
  • Proben für Untersuchungen aufbereiten
  • physikalische Vorgänge beobachten und überwachen
  • Prüfergebnisse erheben und dokumentieren
  • Daten an Geräten ablesen und in digitale Protokollbücher und Datenbanken eintragen
  • verschiedene Berechnungen für die Auswertung der Daten am Computer durchführen
  • Ergebnisse z. B. in Form von Diagrammen darstellen und präsentieren
  • Grafiken und Statistiken erstellen
  • Daten und Ergebnisse dokumentieren und archivieren
Für wen man arbeitet

Prüftechniker*innen im Schwerpunkt Physik sind

  • in Industriebetrieben der unterschiedlichsten Branchen (z. B. Metall-, Maschinenbau- und Kfz-Industrie, Chemie- und Kunststoffindustrie, Elektroindustrie, Herstellung optischer und medizinischer Geräte),
  • an Universitäten (insbesondere Technische Universitäten) und Fachhochschulen oder
  • an technischen Prüf- und Versuchsanstalten beschäftigt.
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Die Ausbildung im Lehrberuf Prüftechnik im Schwerpunkt Physik ist seit 1. Mai 2022 möglich.

Wie man sich weiterbilden kann

Prüftechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in vielen relevanten Bereichen Kurse und Lehrgänge an.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an Berufsbildenden Höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Lehranstalten.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (z. B. Technische Physik) ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insbesondere Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • gutes Sehvermögen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • chemisches Verständnis
  • gute Beobachtungsgabe
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • mathematisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Geduld
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Transportbetontechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Chemietechniker*in#
  • °Kunststofftechniker*in#
  • °Labortechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Material- und Verarbeitungstechniker*in#
  • °Messtechniker*in#
  • °Molekulartechniker*in#
  • °Nanotechnologe / Nanotechnologin#
  • °Oberflächentechniker*in#
  • °Physiker*in#
  • °Physiker*in für Technische Physik#
  • °Pyrotechniker*in#
  • °Transportbetontechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Verbundstofftechniker*in#
  • °Verfahrenstechniker*in#
  • °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Werkstofftechniker*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

a) reglementierte Gewerbe:

  • Oberflächentechnik und Metalldesign (verbundenes Handwerk) (BGBl. Nr. II 71/2003; Novelle mit Art. 33 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Kunststoffverarbeitung (BGBl. Nr. II 66/2003; Novelle mit Art. 29 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

b) Rechtskraftgewerbe:

  • Chemische Laboratorien (BGBl. II Nr. 36/2003; Novelle mit Art. 6 BGBl. II Nr. 399/2008)

Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders / der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

c) freie Gewerbe:

  • Aufbringen von partikelfreien nanotechnologischen Schutzschichten auf Oberflächen aller Art, unter Ausschluss der den Gewerben Oberflächentechnik, Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, Karosseriebautechnik und Lackierer vorbehaltenen Tätigkeiten

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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