Reisebüroassistent*innen informieren und beraten ihre Kund*innen über Reisen und Veranstaltungen aller Art. Sie vermitteln Reisen ins In- und Ausland und betreuen ausländische Tourist*innen, die nach Österreich kommen. Sie arbeiten in Büro- und Beratungsräumen von Reisebüros und bei Reiseveranstalter*innen. Dabei verwenden sie Informations- und Kommunikationsmittel wie Computer und Telefon. Nach Absprache mit ihren Kund*innen buchen sie Hotelzimmer und Flugtickets und kümmern sich um Fahrtrouten und Führungen. Sie arbeiten eng mit Reiseverkehrsfachleuten, Tourismuskaufleuten, Reiseleiter*innen usw. zusammen und haben Kontakt mit ihren Kund*innen.
Wo man arbeitet
Reisebüroassistent*innen, die bei Reiseveranstalter*innen beschäftigt sind, organisieren Reisen und erstellen Reiseangebote. Reisebüroassistent*innen in Reisebüros beraten Kund*innen und verkaufen Reiseprogramme. Sie vermitteln Reisen ins In- und Ausland (Outgoing-Bereich) und betreuen ausländische Tourist*innen, die nach Österreich reisen (Incoming-Bereich).
Reisebüroassistent*innen organisieren Reisen und Reisedienstleistungen wie Beförderung (Flug, Bahn, Bus), Verpflegung, Unterbringung, Führungen, Ausflüge usw. Sie legen vorerst mit ihren Kund*innen gemeinsam Urlaubsziele und Reiserouten fest. Dabei berücksichtigen sie Sehenswürdigkeiten und andere Fremdenverkehrsangebote wie kulturelle und sportliche Veranstaltungen. Sie informieren ihre Kund*innen über Wechselkurse, Devisenbestimmungen, Visa-, Pass- und Impfbestimmungen usw. Danach wählen sie die verkehrs- und preisgünstigsten Transportmittel wie z. B. Bahn, Flugzeug, Bus oder Schiff aus und führen Hotelzimmerbestellungen durch.
Reisebüroassistent*innen überprüfen oft durch eigene Besichtigungsreisen die Qualität (Service, Sauberkeit) von Hotels, Hotelanlagen, Pensionen, Wellness Resorts etc. Sie kalkulieren die Gesamtreisekosten unter Berücksichtigung aller Kostenfaktoren wie An- und Rückreise, Verpflegung, Flugtaxen, Mietspesen und Provisionen. Sie stellen Reiseprospekte, Kataloge und Unterlagen für die Kund*innen zusammen und geben sie an diese aus. Falls das Reisebüro nur Reisen vermittelt (ohne solche auch zu veranstalten), entfallen die meisten der genannten Tätigkeiten, Reisebüroassistent*innen führen in diesem Fall nur die Kalkulation der Reisekosten und Buchungen durch. Auf Wunsch von Kund*innen besorgen sie auch Visa und schließen Reiseversicherungen ab. Bei Reiserücktritten stornieren sie Buchungen und berechnen Stornogebühren.
Womit man arbeitet
Reisebüroassistent*innen arbeiten an und mit modernen Informations- und Kommunikationsmitteln wie Computer, Internet, E-Mail, Telefon. Für die Buchungen, Abrechnung und den anfallenden Schriftverkehr verwenden sie branchenspezifische EDV-Programme (Reservierungs- und Buchungssysteme). Sie führen Datenbanken und Unterlagen wie Kund*innenkarteien, Kataloge, Info-Mappen und Informationsbroschüren.
Wie man arbeitet
Reisebüroassistent*innen arbeiten in Büro- und Verkaufsräumen gemeinsam mit Berufskolleg*innen und mit weiteren Fachkräften des Fremdenverkehrswesens, siehe z. B. °Tourismuskaufmann / Tourismuskauffrau#, °Reiseleiter*in# usw. zusammen. Sie haben direkten Kontakt zu ihren Kund*innen und zu Reiseveranstalter*innen.
Sie reisen immer wieder auch direkt vor Ort, um die Reiseziele und Hotels, die sie ihren Kund*innen empfehlen persönlich kennenzulernen.
Was man macht
- Reiseleistungen und Nebenleistungen des Reisebüros und der Leistungsträger anbieten, verkaufen bzw. vermitteln, organisieren, reservieren und abwickeln
- Kund*innen über verschiedene Destinationen, Transportmittel und deren Tarife, Reiseversicherungen, länderspezifische Erfordernisse und Bedingungen beraten, auch in einer Fremdsprache
- Kund*innen- und Verkaufsgespräche führen, Verkaufsabschluss unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften
- Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten
- den einschlägigen Schriftverkehr führen, auch in Englisch
- Tickets, Fahrausweise und Reiseunterlagen (Gutscheine) sowie einschlägige Bestätigungen und Rechnungen ausstellen, Formulare ausfüllen sowie Arbeiten im Zahlungsverkehr durchführen (auch Umrechnung von Fremdwährungen)
- bei der Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen sowie bei der Erstellung von Reisekatalogen und Prospekten mitwirken
- administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen
- an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken
- Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten
Für wen man arbeitet
- Reisebüros und Reiseveranstalter*innen
- Fremdenverkehrsämter
Ausbildungsinhalte / Was man lernt
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Tourismus- und Freizeitwirtschaft
- Reiseberatung
- Rhetorik und Kommunikation
- Fremdsprachen
- Organisation
- Terminplanung, Terminkoordination
- Buchhaltung, Dokumentation
- Kund*innenberatung und -betreuung
Wie man sich weiterbilden kann
Reisebüroassistent*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen. Besonders regelmäßige Reisetätigkeiten sind in dieser Branche für die Weiterentwicklung wichtig.
Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in vielen relevanten Bereichen (z. B. Management, Marketing) Kurse und Lehrgänge an.
Größere Reisebürounternehmen führen außerdem regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Verkaufs- und Beratungsmethoden durch oder bieten Reiseveranstalter*innen, Hotels, Urlaubsregionen usw. die Möglichkeit ihre Angebote (Produkte) vorzustellen. Der Österreichische Reiseverband ermöglicht mit der ÖRV-Akademie zielgruppenspezifische Weiterbildungsangebote.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Tourismusschulen und Handelsakademien.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (z. B. Tourismusmanagement) ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Was du mitbringen solltest
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
- Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
- genaues und sorgfältiges Arbeiten
- selbstständiges Arbeiten
- Einsatzfreude
- Verantwortungsbewusstsein
- Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
- Lernbereitschaft
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
- gutes Sehvermögen (viel Lesen bzw. Arbeiten am Computer)
Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- Anwendung und Bedienung digitaler Tools
- Datensicherheit und Datenschutz
- Fremdsprachenkenntnisse
- gute Deutschkenntnisse
- kaufmännisches Verständnis
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Aufgeschlossenheit
- Hilfsbereitschaft
- Kommunikationsfähigkeit
- Kontaktfreude
- Kritikfähigkeit
- Kund*innenorientierung
- Verkaufstalent
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Aufmerksamkeit
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Freundlichkeit
- Geduld
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
- gepflegtes Erscheinungsbild
- Reisebereitschaft
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- Koordinationsfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Planungsfähigkeit
- systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- °Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
- °Drogist*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Einkäufer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Einzelhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Personaldienstleistung (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Speditionslogistik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Sportadministration (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Steuerassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- °Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
- °Drogist*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Einkäufer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Einzelhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Eventmanager*in#
- °Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Fremdenführer*in#
- °Fremdsprachenkorrespondent*in#
- °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Personaldienstleistung (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Reiseleiter*in#
- °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Speditionslogistik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Sportadministration (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Steuerassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
WKO-Bildungspfade:
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
a) Rechtskraftgewerbe:
- Reisebüros, BGBl. Nr. II 76/2003 (Novelle mit Art. 52 BGBl. II Nr. 399/2008)
Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.
Information zum „Reglementierten Gewerbe“: die Zulassungsbedingungen für reglementierte Handwerke und Gewerbe sind bundesgesetzlich geregelt (siehe hierzu die jeweils angegebenen Bundesgesetzblätter, einsehbar unter: Rechtsinformationssystem Österreich.
a) Freie Gewerbe:
- Reisebetreuung
- Vermittlung von Privatzimmern an Reisende zu vorübergehendem Aufenthalt
- Kartenbüros
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.