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Schädlingsbekämpfer*in

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.170,- bis 2.870,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Vom „Kammerjäger“ bis zum/zur heutigen Schädlingsbekämpfer*in war es ein langer Weg. Während früher zur Bekämpfung von Schaben, Wanzen, Mäusen und Ratten noch sehr giftige Präparate verwendet wurden, stehen heute Mittel zur Verfügung, die den Menschen und die Umwelt nur noch gering belasten. Schädlingsbekämpfer*innen helfen den Menschen, ihre Gesundheit, ihre Lebensmittel und ihr Eigentum vor Schadorganismen zu schützen und bei Befall diese zu entfernen. Sie wählen die geeigneten Mittel und Geräte aus und wenden sie umweltbewusst an.

Schädlingsbekämpfer*innen üben ihre Tätigkeit sowohl in privaten Haushalten als auch in Betrieben (z. B. Lebensmittel-verarbeitende Industrie) oder im öffentlichen Bereich aus und informieren ihre Kund*innen über die Anwendung und Wirkungsweise der eingesetzten Präparate und Geräte.

Wo man arbeitet

Schädlingsbekämpfer*innen führen verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung von pflanzlichen und tierischen Schädlingen durch. Es werden z. B. Gesundheitsschädlinge in Kindergärten und Seniorenheimen beseitigt, Schaben in einer Wohnung bekämpft oder Dachstühle gegen Holzschädlinge behandelt. Bei der Rattenbekämpfung legen sie an geeigneten Plätzen (meist Keller) Rattenköder aus und bringen zur Information über die Giftigkeit der Köder Warnschilder an. Für die Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation arbeiten sie im Team mit Kanalräumer*innen (siehe °Kanalfacharbeiter*in#). Um den Taubenbestand zu regulieren, bringen sie Netze, elektrische Drähte und Stacheln an Dächern, Vorsprüngen, Nischen an, die den Tauben als Ruhe- und Nistplätze dienen.

Bei der Bekämpfung von Vorratsschädlingen in Nahrungsmittelbetrieben werden für Menschen möglichst ungiftige Chemikalien eingesetzt, die durch Vernebeln (Versprühen eines fein zerstäubten flüssigen Wirkstoffes) in den Räumen verbreitet werden. Dabei berücksichtigen sie die Flächen- bzw. Raummaße und führen die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durch. Durch Aussprühen mit Insektiziden oder durch Anbringen von Detektoren (Insektenfallen mit Sexuallockstoffen) verhindern Schädlingsbekämpfer*innen das Überhandnehmen von Fliegen, Ameisen oder anderen Insektenkulturen. Mauerpilze und -schwämme bekämpfen sie durch Bestreichen der Mauerstellen mit desinfizierenden Mitteln.

Zu den Aufgaben von Schädlingsbekämpfer*innen gehört es auch, in Lebensmittelbetrieben mittels Indikatoren die Schädlingsfreiheit nachzuweisen und zu dokumentieren. Bei einem Schädlingsbefall durch Einschleppung werden mit den Kund*innen genaue Bekämpfungsmaßnahmen besprochen und durchgeführt. Bei all diesen Aufgaben ist ein hohes Maß an Konzentrationsfähigkeit Voraussetzung, damit, z. B. bei der Arbeit mit Chemikalien, Unfälle vermieden werden.

Womit man arbeitet

Schädlingsbekämpfer*innen arbeiten mit den unterschiedlichsten mechanischen (z. B. Fallen), biologischen (z. B. Fallen mit Sexualduftstoffen) und chemischen (verschiedenste Wirkstoffe und Desinfektionsmittel) Hilfsmitteln. Soweit erforderlich tragen sie Ganzkörper-Schutzkleidung und Atemschutz (insbesondere bei der Verwendung giftiger Gase). Bei der Taubenabwehr sind Schädlingsbekämpfer*innen auch in großen Höhen auf Dächern tätig und tragen dabei Schutzhelme und verwenden Seile und Sicherungsgeschirr zur Selbstsicherung.

Wie man arbeitet

Schädlingsbekämpfer*innen arbeiten in kleinen und mittleren Betrieben oder sind bei größeren Reinigungsunternehmen beschäftigt. Der Einsatzbereich von Schädlingsbekämpfer*innen erstreckt sich auf landwirtschaftliche und Lebensmittel verarbeitende Betriebe, auf private Haushalte und alle anderen Betriebe, in denen Schädlingsprobleme auftreten. Außerdem arbeiten sie im öffentlichen Bereich z. B. in Parkanlagen, Kanalsystemen und in Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen, Kindergärten.

Schädlingsbekämpfer*innen arbeiten häufig eigenverantwortlich, bei der Betreuung größerer Objekte aber auch im Team. Sie arbeiten direkt vor Ort bei den Kund*innen, beraten diese und besprechen mit ihnen je nach Schädlingsbefall die Vorgehensweise und klären sie über die eingesetzten Gifte und Chemikalien auf.

Was man macht
  • Detektoren anbringen (Insektenfallen mit Sexuallockstoffen)
  • Taubenabwehr: Netze über Lichthöfen oder an Loggien oder Balkonen befestigen
  • Bekämpfung von Mauerschwamm und -pilzen: den Verputz abschlagen und die angegriffenen Mauerstellen mit desinfizierenden Mitteln behandeln
  • Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen gegen Schädlingsinsekten wie Wanzen, Flöhe, Läuse oder Küchenschaben durch Aussprühen von Giften und Chemikalien durchführen
  • Ratten und Tauben durch das Auslegen von Ködern bekämpfen
  • mögliche Ruhe und Nistplätze von Tauben durch Netze und Stacheln (= Spikes) unzugänglich machen
  • Holzschutz- und Hygieneschutzmaßnahmen durchführen
  • Kund*innen über Wirkung und Anwendung von Wirkstoffen und Geräten zur Schädlingsbekämpfung beraten
Für wen man arbeitet

Schädlingsbekämpfer*innen sind in

  • kleinen bis mittleren Betrieben der Schädlingsbekämpfung oder
  • größeren Reinigungsunternehmen mit eigenen Abteilungen für Schädlingsbekämpfung beschäftigt.
Wie man sich weiterbilden kann

Schädlingsbekämpfer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungsmöglichkeiten zu verschiedenen relevanten Bereichen bieten unter anderem das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) mit Kursen für Umweltschutz, Umweltrecht, Arbeitssicherheit, sowie kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Themen wie z. B. Buchhaltung, Kostenrechnung, Unternehmensführung, Marketing. Wichtige Weiterbildungsveranstaltungen hinsichtlich neuer Wirkstoffe und Techniken für die Schädlingsbekämpfung werden auch von der Bundesinnung der chemischen Gewerbe und von Hersteller*innen angeboten.

Die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote in verwandten Berufen wie °Labortechnik (Modullehrberuf)# oder °Entsorgungs- und Recyclingfachkraft (Lehrberuf)# kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung für Schädlingsbekämpfer*innen in Frage.

Viele Betriebe führen regelmäßig zur beruflichen Weiterbildung der Mitarbeiter*innen interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verfahren durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen vor Ort durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an Berufsbildenden Höheren Schulen für Berufstätige (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insbesondere Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung
  • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • chemisches Verständnis
  • gute Beobachtungsgabe

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Hygienebewusstsein
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Chemieverfahrenstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Labortechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Präparator*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Reinigungstechnik (Lehrberuf)#
  • °Textilchemie (Lehrberuf)#
  • °Textilreiniger*in (Lehrberuf)#
  • °Tierpfleger*in (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Abwassertechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Biochemiker*in#
  • °Biologe / Biologin#
  • °Biotechniker*in#
  • °Botaniker*in#
  • °Chemietechniker*in#
  • °Chemieverfahrenstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Chemiker*in#
  • °Labortechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Nachhaltigkeitsmanager*in#
  • °Präparator*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Reinigungstechnik (Lehrberuf)#
  • °Textilchemie (Lehrberuf)#
  • °Textilreiniger*in (Lehrberuf)#
  • °Tierpfleger*in (Lehrberuf)#
  • °Umweltberater*in#
  • °Verhaltensforscher*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise durch das folgende reglementierte Gewerbe gegeben:

  • Schädlingsbekämpfung (Handwerk) (BGBl. II Nr. 78/2003; Novelle mit Art. 57 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein: