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Seilbahntechnik

Lehrzeit
3 1/2 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.050,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Seilbahntechniker*innen sind Allrounder*innen für den Betrieb und die Wartung von Seilbahnanlagen. Sie bedienen die Seilbahnen, überprüfen die Funktionstüchtigkeit der Seilbahnanlagen und führen laufende Service- und Wartungsarbeiten durch. Teilweise sind sie auch in der Beratung und Betreuung der Gäste tätig. Sie achten auf die Einhaltung der Beförderungsbedingungen und der Betriebsvorschriften. Zu überwachen sind im Speziellen die Beförderungen von Kindern (Schulgruppen usw.) sowie der Transport von Menschen mit Behinderungen, die Beförderungen diverser Wintersportgeräte und Lasten und dergleichen mehr. Im Fahrbetrieb gilt es insbesondere im Falle von schwierigen Witterungsbedingungen wie Nebel, Gewitter, Wind besonders achtsam zu sein, und die dafür notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

Seilbahntechniker*innen arbeiten sowohl im Winter als auch im Sommer viel im Freien. Sie arbeiten im Team im Berufskolleg*innen und weiteren Fach- und Hilfskräften, haben Kontakt mit Fahrgästen, aber auch mit Fachkräften aus Tourismus und Technik.

Wo man arbeitet

Seilbahntechniker*innen bedienen, warten und überprüfen Seilbahnanlagen, wie z. B. Standseilbahnen, Kabinenseilbahnen, Sesselbahnen und Schlepplifte. Sie überwachen den laufenden Betrieb, warten die Anlagen und achten auf die Einhaltung der Betriebsvorschriften und Beförderungsbedingungen. Sie unterstützen den/die Betriebsleiter*in beim täglichen Technik-Check für jede Seilbahnanlage (Funktions-, Fahr- und Bremsproben etc.). Sie kontrollieren die Fahrstrecke, die Stützen und Seile, Klemmen, Laufwerke und Stationseinrichtungen, kennen alle Betriebssignale und können entsprechend mit den Funkanlagen umgehen.

In der Station bedienen und warten sie die Antriebe, Bremsanlagen, Getriebe und Notantriebe. Ebenso tauschen sie bei Bedarf Verschleißteile aus. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen werden Seilbahnanlagen jährlich einer technischen Überprüfung – der Hauptrevision – unterzogen, welche außerhalb der Saison zwischen Winter- und Sommerbetrieb durchgeführt wird.

Seilbahntechniker*innen beraten und betreuen auch die Gäste und sind somit die ersten Ansprechpartner*innen und das Aushängeschild des Seilbahnunternehmens. Kundengerechtes Verhalten sowie hohe Kommunikationsfähigkeit werden daher von den Seilbahntechniker*innen erwartet. Sie helfen auch bei der Pistenerhaltung mit und lernen in ihrer Ausbildung die Grundsätze der Pistenplanung, der Entwässerungssysteme und Begrünungsmöglichkeiten. Seilbahntechniker*innen müssen sich in regelmäßigen Abständen an Erste Hilfe- und Bergeübungen beteiligen, wo man sich im Training für den Ernstfall vorbereitet. Sie sollten auch das Skifahren gut beherrschen und gerne mit und in der Natur arbeiten.

Womit man arbeitet

Seilbahntechniker*innen bedienen Seilbahnanlagen. Sie überprüfen die Funktionsfähigkeit von Liftsesseln, Bubbles, Bügeln, Kabinen, Seilen, Stützen, Laufrollen usw. Dabei hantieren sie mit Teilen der Seilbahnanlage, mit Metallen und Kunststoffen, elektrischen, hydraulischen und pneumatischen Einrichtungen, mit Reinigungs-, und Schmiermittel sowie mit Kraftstoffen und mit Standard-Werkzeugen wie z. B. Zangen, Schraubenzieher und -schlüssel, Löt- und Schweißgeräte und mit seilbahnspezifischen Spezialwerkzeugen (Hub- und Hebezeuge), aber auch mit elektronischen Messgeräten zur Feststellung von Störungen in den Steuerungsanlagen.

Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten lesen Seilbahntechniker*innen technische Unterlagen, Schaltpläne und Konstruktionszeichnungen. Sie führen Betriebstagebücher, Untersuchungsberichte, Wartungspläne und Materiallisten und dergleichen mehr.

Wie man arbeitet

Seilbahntechniker*innen arbeiten in Werkstätten und Büros, vor allem aber in den Stationen der verschiedenen Anlagen, und oft auch im Freien (mitunter bei schwierigen Wetterverhältnissen wie Regen, Sturm oder Nebel. Vor allem im Winter sind sie Schneefall und Kälte ausgesetzt. Sie haben in erster Linie Kontakt zu den Fahrgästen und arbeiten im Team mit anderen Kollegen und Kolleginnen des Seilbahnunternehmens aus den Bereichen Verwaltung, Technik und Kundenbetreuung zusammen.

Was man macht
  • Seilbahnanlagen und Schleppliftanlagen bedienen, warten und überwachen
  • den laufenden Seilbahn-Betrieb überwachen
  • dabei die Betriebsvorschriften einhalten und die Beförderungsbedingungen kontrollieren
  • Seilbahnanlagen regelmäßig überprüfen
  • Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an den Anlagen durchführen
  • an Erste Hilfe-, Berge- und Brandschutzübungen teilnehmen
  • betriebliche Funksysteme bedienen
  • Arbeiten auch unter Berücksichtigung des Umweltschutzes ausführen
  • im Anlassfall Erste Hilfe leisten, Rettung informieren
  • bei der Pistenerhaltung mitarbeiten
  • regelmäßige Überprüfungsarbeiten an Seilen und Rollenbatterien durchführen
  • außerhalb der Betriebssaison Generalüberholung der Anlage (Hauptrevision)
  • Gäste beraten und informieren
Für wen man arbeitet
  • Seilbahnunternehmen
  • Unternehmen in der Seilbahnherstellung
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Mechanik, Elektrik (Grundkenntnisse)
  • Maschinen- und Anlagentechnik
  • Seilbahntechnik
  • Seilbahnbedienung
  • Ski-Pistenplanung, Pistenerhaltung
  • Wartung und Reparatur
  • Hauptrevision
  • Sicherheitsstandards
  • Betriebsvorschriften und Beförderungsbedingungen
  • Erste Hilfe
  • Qualitätsmanagement
  • Umweltschutz
  • technische Dokumentation
Wie man sich weiterbilden kann

Seilbahntechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in vielen relevanten Bereichen Kurse und Lehrgänge an. Mit der Seilbahnakademie der WKO steht außerdem ein auf Seilbahnen spezialisierter Weiterbildungsanbieter zur Verfügung.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Lehranstalten.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (Z. B. Maschinenbau) ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • gute körperliche Verfassung
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • Lärmunempfindlichkeit
  • Schwindelfreiheit
  • Trittsicherheit
  • Wetterfest

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • gute Beobachtungsgabe
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Hilfsbereitschaft
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Naturliebe
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Problemlösungsfähigkeit
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Mechatronik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Veranstaltungstechnik (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Berg- und Schiführer*in#
  • °Betriebstechniker*in#
  • °Elektrotechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Elektrotechniker*in#
  • °Gebäudetechniker*in#
  • °Mechatronik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Mechatroniker*in#
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Schilehrer*in#
  • °Servicetechniker*in#
  • °Shaper (m./w./d.)#
  • °Snowboardlehrer*in#
  • °Veranstaltungstechnik (Lehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Betrieb einer Seilbahn:

  • als öffentliche Seilbahn: Für den Bau und Betrieb bzw. nur den Betrieb einer Seilbahn ist eine Konzession gemäß § 21 des Seilbahngesetzes erforderlich. Die Konzession wird für Standseilbahnen, Pendelseilbahnen, Kabinenseilbahnen und Sesselbahnen vom örtlich zuständigen Landeshauptmann erteilt, in allen übrigen Konzessionsverfahren vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie in allen Fällen von den Gemeinden, deren örtlicher Wirkungsbereich durch die geplante Seilbahn berührt wird.
  • b) als nicht öffentliche Seilbahnen als freies Gewerbe: Das sind Schlepplifte sowie Seilbahnen mit Personenbeförderung, die ein Unternehmen lediglich für eigene Zwecke betreibt (Materialseilbahnen mit Werksverkehr oder beschränkt öffentlichem Verkehr). Nicht öffentliche Seilbahnen unterliegen nicht der Konzessionspflicht gemäß § 16 Seilbahngesetz.

Details siehe Seilbahngesetz im RIS

b) Rechtskraftgewerbe:

  • Elektrotechnik, BGBl. II Nr. 41/2003 (Novelle Art. 10 BGBl. II Nr. 399/2008)

Rechtskraftgewerbe sind regelmentierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

c) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008).

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschleißlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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