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Steinmetz*in

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.650,- bis 2.910,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Steinmetz*innen verarbeiten Natur- und Kunststein für Architektur und Bau, Garten- und Landschaftsbau, Innenarchitektur und Einrichtung, Friedhof und Grabmal, Restaurierung und Denkmalpflege sowie für Gestaltung, Kunst und Design. Sie bearbeiten ihr Material mit Handwerkszeugen oder Maschinen, formen und gestalten, beschriften und ornamentieren, verlegen und versetzen die Werkstücke und restaurieren historische Denkmäler.

Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Berufskolleginnen und -kollegen in Steinbrüchen, Werkstätten und Produktionshallen und bei Verlege-, Versetz- und Restaurierungsarbeiten vor Ort bei ihren Auftraggeber*innen. Dabei sind Steinmetz*innen häufig im Freien tätig.

Wo man arbeitet

Steinmetz*innen verarbeiten Natur- und Kunststein (z. B. Granit, Marmor, Kalkstein, Sandstein, Porphyr) für Architektur und Bau (z. B. Boden-, Wand- und Stufenbeläge, Fassadenverkleidungen, Säulen und Pfeiler, Tür- und Fensterumrahmungen), Garten- und Landschaftsbau (z. B. Terrassenbeläge und Gehwege, Pflanzentröge, Brunnen), Innenarchitektur und Einrichtung (z. B. Küchenarbeitsplatten, Waschtische, Kaminverkleidungen), Friedhof und Grabmal (z. B. Grabsteine, Grüfte, Friedhofeinrichtungen), Restaurierung und Denkmalpflege (z. B. Steinreinigung, Steinkonservierung), Dorf- und Stadterneuerung (z. B. Ortsbrunnen, Kleindenkmäler) sowie für Gestaltung, Kunst und Design (z. B. Bauplastik, Beschriftungen).

Steinmetz*innen erstellen in den technischen Büros mittels händischer Zeichnungen oder CAD-Software die Pläne, Material-, Werk- und Versetzlisten und Schablonen. Sie wählen die zu bearbeitenden Natur- oder Kunststeine aus und bearbeiten diese auf Basis der Anleitungen bzw. der technischen Zeichnungen händisch, maschinell oder computergesteuert (z. B. mit einer CNC-Maschine), indem sie die Steine sägen, fräsen, schleifen, polieren, etc. Bei Bedarf gestalten Steinmetz*innen auch Schriften, Ornamente und Symbole und übertragen sie auf die Steinerzeugnisse bzw. bringen dort Metallschriften oder Einlegeteile an.

Neben der Herstellung von Steinerzeugnissen gehört auch das Verlegen von Boden-, Stufen- und Wandplatten, das Versetzen von handwerklichen Massivarbeiten, wie Tür- und Fensterumrahmungen, Säulen, Pfeiler, Blockstufen oder Brunnenanlagen, aber auch das Versetzen von Grabmälern und Friedhofseinrichtungen zu den Tätigkeiten von Steinmetz*innen. Auch die Restaurierung und Denkmalpflege gehört zu ihrem Aufgabengebiet. Natursteinarbeiten bei Kirchen, Altstadthäusern, Kleindenkmälern und Plastiken werden von Steinmetz*innen gereinigt, konserviert oder restauriert. Dabei arbeiten sie eng mit Fachleuten aus der Denkmalpflege zusammen. Denkmäler aus Stein werden von Steinmetz*innen meist gemeinsam mit Künstler*innen oder Bildhauer*innen hergestellt.

Womit man arbeitet

Steinmetz*innen verwenden für ihre Arbeit eine breite Palette an Werkzeugen, Maschinen und Geräten. Diese reichen von einfachen Handwerkzeugen (z. B. Meißel und Hammer), Druckluftwerkzeugen, Handmaschinen (z. B. Winkelschleifer), Maschinen (z. B. mit Diamantenscheiben bestückte Sägen, Fräs- und Schleifmaschinen) bis hin zu computergesteuerten Anlagen (z. B. CNC-Maschine, Waterjet Cutting). Für Verbindungen verwenden sie verschiedene Hilfsmaterialien (z. B. Kitte und Mörtel).

In der Fassadensanierung und Denkmalpflege reinigen sie die Natursteinoberflächen mit Dampf- und Sandstrahlern. Für die Gestaltung und das Herstellen von technischen Zeichnungen verwenden sie branchenspezifische Grafik- und CAD-Software. Außerdem bedienen sie Hebe- und Transportmaschinen, um die oft sehr schweren Materialen zu bewegen.

Wie man arbeitet

SteinmetzInnen sind in Klein- und Mittelbetrieben des Steinmetzgewerbes, aber auch in der Natursteinindustrie tätig. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen (siehe auch °Steinmetztechnik (Lehrberuf)#) in den Werkstätten ihrer Betriebe. Bei Montage- oder Restaurierungsarbeiten (siehe °Restaurator*in#) sind sie an wechselnden Arbeitsorten bei ihren Kundinnen/Kunden und AuftraggeberInnen vor Ort und dabei häufig im Freien tätig. Bei der Herstellung von Denkmälern oder anderen besonderen Steinprodukten arbeiten sie gegebenenfalls auch gemeinsam mit KünstlerInnen oder Holz- und SteinbildhauerInnen (siehe °Bildhauerei (Lehrberuf)#, °Bildhauer*in#) zusammen.

Auch wenn die Arbeit der Steinmetze/Steinmetzinnen heute vielfach von automatisch gesteuerten Maschinen unterstützt wird, ist durch den Umgang mit schweren Arbeitsmaterialien in diesem Beruf immer noch eine gewisse Kraft und körperliche Fitness erforderlich.

Was man macht
  • Zeichnungen, CAD-Pläne, Material-, Werk- und Versetzlisten, Schablonen anfertigen und konstruieren
  • Natur- und Kunststein auswählen und Zeichnungen, Skizzen, Pläne, Maß- oder Versetzlisten lesen
  • Natur- und Kunststein bearbeiten, versetzen, restaurieren
  • Steinerzeugnisse nach Vorgaben fräsen, spalten, schneiden, polieren
  • computergesteuerte Maschinen einrichten und überwachen
  • Schriften, Ornamente und Symbole entwerfen und gravieren
  • Metallschriften und Einlegeteile anbringen
  • Werkstücke, Bodenplatten, Wandplatten, Stufen usw. transportieren
  • Platten, Fließen, Tür- und Fensterumrahmungen, Säulen, Pfeiler, Blockstufen verlegen, einbauen oder versetzen
  • Steinarbeiten restaurieren und konservieren
  • gemeinsam mit Berufskolleginnen/-kollegen, Bildhauer*innen oder Künstler*innen Denkmäler herstellen
  • Qualität des Steins und der Bearbeitung überprüfen
Für wen man arbeitet
  • Klein- und Mittelbetriebe des Steinmetzgewerbes
  • Mittel- und Großbetriebe der Natursteinindustrie
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Steinmetzerei
  • Gestaltung und Konzeption
  • Natur- und Kunststeine: Werkstoff- und Materialienkunde
  • Maschinen-, Werkzeug- und Gerätekunde
  • Fertigungstechniken (Schnitzen, Meiseln, Hobeln, Polieren)
  • Formgebung
  • Oberflächenbehandlung
  • Denkmalschutz
  • Restauration
  • Marketing und Werbung
  • technisches/künstlerisches Projektmanagement
Wie man sich weiterbilden kann

Steinmetz*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Das Steinzentrum Hallein, das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Kurse (z. B. über Schriftenzeichnen und Schriftenhauen) an. Das Ausbildungszentrum Kartause Mauerbach (NÖ) führt Kurse für Steinmetz*innen und andere Berufe im Bereich der Baudenkmalpflege durch.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung nach Absolvierung der Lehre bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Insbesondere ein Universitätsstudium in Bildhauerei an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz, an der Universität für angewandte Kunst Wien und an der Akademie der bildenden Künste Wien könnte für Steinmetz*innen eine künstlerische Weiterentwicklung ermöglichen. Die Zulassung ist an den Nachweis der künstlerischen Reife durch Vorlage von Arbeitsproben sowie an die Ablegung einer Aufnahmeprüfung gebunden.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • ausgeprägter Tastsinn
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • gutes Sehvermögen
  • Kraft
  • Lärmunempfindlichkeit
  • Unempfindlichkeit gegenüber Staub
  • Wetterfest

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Bildhauerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hafner*in (Lehrberuf)#
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)#
  • °Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)#
  • °Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)#
  • °Steinmetztechnik (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#
  • °Zimmerei (Lehrberuf)#
  • °Zimmereitechnik (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Betonfertigteiltechnik (Lehrberuf)#
  • °Bildhauer*in#
  • °Bildhauerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bühnenbildner*in#
  • °Hafner*in (Lehrberuf)#
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Baukeramik (Lehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Gebrauchskeramik (Lehrberuf)#
  • °Keramiker*in – Industriekeramik (Lehrberuf)#
  • °Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf)#
  • °Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)#
  • °Restaurator*in#
  • °Steingutdesigner*in#
  • °Steinmetztechnik (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#
  • °Zimmerei (Lehrberuf)#
  • °Zimmereitechnik (Lehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

Reglementiertes Handwerk:

  • Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher, BGBl. II Nr. 86/2003, Novelle mit Artikel 41 BGBl. II Nr. 399/2008
  • Handwerk der Bildhauer, BGBl. II Nr. 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

 

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Weitere Informationen und Kontakte:

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