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Steuerassistenz

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.000,- bis 2.010,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Steuerassistent*innen arbeiten in der österreichischen Finanzverwaltung, in Wirtschaftstreuhandkanzleien und überall dort, wo neben kaufmännischen Kenntnissen auch fundiertes Wissen über Steuern und Abgaben und im Rechnungswesen gefragt ist.

In den Finanzbehörden unterstützen sie die verschiedenen Bereiche des Finanzamts Österreich bei der Bearbeitung von Steuererklärungen, Exekutionsverfahren, Stundungs- und Rückzahlungsanträgen, Einsprüchen, Sozialleistungsanträgen und anderen Eingaben. In Wirtschaftstreuhandkanzleien führen sie laufende Buchhaltungen, Lohn- und Gehaltsverrechnungen, unterstützen die °Steuerberater*in#nen und °Wirtschaftsprüfer*in#nen bei Jahresabschlussarbeiten und -prüfungen und sorgen für die termingerechte Einbringung von Steuererklärungen, Voranmeldungen, Rückzahlungs- und Stundungsanträgen usw.

Steuerassistent*innen arbeiten in Büros mit Berufskolleg*innen, Finanzbeamt*innen, Wirtschaftstreuhänder*innen und anderen Spezialist*innen und Fachkräften zusammen.

Wo man arbeitet

Steuerassistent*innen sind vor allem für die öffentliche Finanzverwaltung und für Wirtschaftstreuhandkanzleien tätig. Grundsätzlich können Steuerassistent*innen überall dort zum Einsatz kommen, wo fundiertes Wissen zu Steuern, Recht, Buchhaltung und kaufmännischem Rechnen gefragt ist.

Steuerassistent*innen, die in der Finanzverwaltung tätig sind, arbeiten in verschiedenen Abteilungen des Finanzamts Österreich und unterstützen die dort tätigen Finanzbeamt*innen bei der Bearbeitung von Steuererklärungen, Exekutionsverfahren, Stundungs- und Rückzahlungsanträgen, Einsprüchen, Sozialleistungsanträgen und anderen Eingaben, Kontrollen und Analysen. Sie bereiten Schriftstücke und Dokumente vor, führen Akten und prüfen eingereichte Unterlagen. Auf Basis dieser Unterlagen und Steuererklärungen berechnen sie den von den Steuerpflichtigen (Unternehmen, Arbeitnehmer*innen, Selbstständige usw.) abzuführenden Steuerbetrag, wobei die Berechnungen weitestgehend automatisiert erfolgen und Steuerassistent*innen hauptsächlich Überprüfungen der erfassten Daten durchführen.

Steuerassistent*innen in Wirtschaftstreuhand-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien unterstützen die °Steuerberater*in#nen und °Wirtschaftsprüfer*in#nen bei ihrer Arbeit. Dazu kennen sie die relevanten steuer- und abgaberechtlichen Gesetze und wenden dieses Wissen bei ihrer Mitarbeit an der Erstellung von Jahresabschlüssen, der Lohn- und Gehaltsverrechnung und der allgemeinen Buchhaltung an. Im Auftrag ihrer Vorgesetzten beurteilen, erfassen und kontrollieren sie Sachverhalte der Lohn- und Gehaltsverrechnung nach steuer-, abgaben- und sozialrechtlichen Kriterien und nehmen Meldeverpflichtungen gegenüber Behörden wahr. Dabei achten sie insbesondere auf die genaue Einhaltung relevanter Fristen.

Steuerassistent*innen recherchieren steuer-, abgaben- und sozialrechtliche Informationen in Rechts- und Literaturdatenbanken und erledigen anfallende allgemeine Büroarbeiten wie z. B. Beschaffung von Büromaterialien, allgemeiner Schriftverkehr und Ablage, Terminüberwachung und Terminkoordination usw.

Womit man arbeitet

Steuerassistent*innen arbeiten an modern ausgestatteten Büroarbeitsplätzen. Die meisten Arbeitsschritte erledigen sie an mit fachspezifischer Software ausgerüsteten Computern, teilweise arbeiten sich aber auch mit Formularen (z. B. Steuererklärungen), Belegen und sonstigen Unterlagen. Zudem verwenden sie Gesetzestexte, Nachschlagewerke und Dienstvorschriften. Zur Durchführung ihrer Tätigkeiten verwenden sie die üblichen Bürogeräte und Kommunikationsmittel wie Computer/Laptops, (Mobil-)Telefone, Drucker, Scanner, Kopiergeräte, E-Mail, Internet, Videokonferenz- und Onlinemeeting-Tools. Außerdem beherrschen sie den Umgang mit Onlinemeldesystemen (FinanzOnline, ELDA) der Finanzverwaltung und Sozialversicherungen im Rahmen des E-Government.

Wie man arbeitet

Je nach Tätigkeitsfeld arbeiten Steuerassistent*innen in den Büroräumen der verschiedenen Dienststellen des Finanzamts Österreich, von Wirtschaftstreuhand-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien oder in weiterer Folge auch im betrieblichen Rechnungswesen von Unternehmen verschiedenster Branchen. Bei Prüfungen und Beratungsterminen sind sie auch direkt vor Ort bei Unternehmen und Steuerpflichtigen in Besprechungsräumen und Büros tätig.
Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fachkräften (z. B. Finanzbeamt*innen, °Buchhalter*in#nen, °Revisionsassistent*in#nen, °Sachbearbeiter*in#nen), haben Kontakt zu Steuerzahler*innen, °Steuerberater*in#nen und °Wirtschaftsprüfer*in#nen.

Steuerassistent*innen arbeiten hauptsächlich während der betriebsüblichen Bürozeiten, speziell in Wirtschaftstreuhandkanzleien können aber auch Mehrarbeit und Überstunden notwendig werden, wenn z. B. Einreichfristen eingehalten werden müssen. Sie sind viel an Bildschirmarbeitsplätzen und damit im Sitzen tätig.

Was man macht
  • in allen steuer- und abgabenrechtlichen Bereichen Anträge und Erklärungen bearbeiten, z. B. Umsatzsteuer-, Einkommensteuer-, Körperschaftsteuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen, Gebühren und Abgaben, Rückzahlungsanträge, Stundungsanträge, Beitragsgrundlagennachweise usw.
  • diverse Steuerformulare bearbeiten, Daten erfassen bzw. kontrollieren, Berechnungen prüfen, Belege kontrollieren
  • Eingaben (Erklärungen und Anträge) von Steuerpflichtigen auf Richtigkeit und Rechtmäßigkeit prüfen und beurteilen
  • Wissen über Belegwesen und Nachweispflichten (z. B. Rechnungsmerkmale, Ausfuhrnachweise) anwenden
  • Lohn- und Gehaltsverrechnung führen: Daten erfassen und kontrollieren, Lohnkonten führen, monatliche Gehaltsabrechnungen durchführen, entsprechende Formulare ausfüllen und Meldeverpflichtungen gegenüber Behörden wahrnehmen
  • mit FinanzOnline und ELDA arbeiten
  • Abläufe von Steuerverfahren kennen und die Einhaltung von Fristen kontrollieren und überwachen
  • im Rechnungswesen (Doppelte Buchhaltung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) mitarbeiten: laufende Buchungen, Um- und Nachbuchungen vornehmen, bei der Bilanzierung mitwirken
  • bei Kalkulationsarbeiten und Budgeterstellung mitarbeiten
  • allgemeine Büroarbeiten durchführen: Briefe und E-Mails schreiben, Telefonieren, Termine vereinbaren und überwachen, Büromaterialien beschaffen, Zahlungsverkehr
  • steuer- und abgabenrechtliche sowie betriebswirtschaftliche Statistiken, Dateien und Datenbanken anlegen, führen und auswerten
Für wen man arbeitet

Steuerassistent*innen sind in

  • der Finanzverwaltung, also im Bundesministerium für Finanzen oder beim Finanzamt Österreich, und
  • Wirtschaftstreuhand-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien beschäftigt.
Wie man sich weiterbilden kann

Steuerassistent*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Zahlreiche Weiterbildungsanbieter wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) oder die Akademie der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen sowie das Österreichische Controllerinstitut führen laufend Kurse, Seminare und Lehrgänge zu relevanten Themenbereichen für Steuerassistent*innen durch.

Steuerassistent*innen, die in der Finanzverwaltung tätig sind, können sich z. B. an der Bundesfinanzakademie, wichtige Zusatzqualifikationen aneignen und so für neue Aufgaben vorbereiten.

Größere Wirtschaftstreuhand-, Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzleien bieten umfangreiche, teils internationale betriebsinterne Weiterbildungsprogramme.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen, insb. Handelsakademien. Mit dem Abschluss ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Deutschkenntnisse
  • kaufmännisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • gepflegtes Erscheinungsbild

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Informationsrecherche und Wissensmanagement
  • Koordinationsfähigkeit
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Drogist*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einkäufer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einzelhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Personaldienstleistung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Reisebüroassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Speditionslogistik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Sportadministration (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bankangestellter / Bankangestellte#
  • °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Buchhalter*in#
  • °Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Controller*in#
  • °Drogist*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einkäufer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einzelhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Finanzbeamter / Finanzbeamtin#
  • °Finanzberater*in#
  • °Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hausverwalter*in#
  • °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Personaldienstleistung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Reisebüroassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Revisionsassistent*in#
  • °Sachbearbeiter*in#
  • °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Speditionslogistik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Sportadministration (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Steuerberater*in#
  • °Unternehmensberater*in#
  • °Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Wirtschaftstreuhänder*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Steuerassistent*innen üben ihren Beruf grundsätzlich nicht selbstständig aus. Bei entsprechendem Engagement und einschlägiger Weiterbildung ist allerdings die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung beispielsweise durch folgende freie Berufe gegeben:

  • Bilanzbuchalter*in (BiBuG, BGBl. I Nr. 191/2013)
  • Buchhalter*in (BiBuG, BGBl. I Nr. 191/2013)
  • Personalverrechner*in (BiBuG, BGBl. I Nr. 191/2013)

Nähere Informationen findest du auf den Seiten des Fachverbandes UBIT der Wirtschaftskammer Österreich.

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt / Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein: