Steuerassistenz

Lehrzeit: 3 Jahre

Einstiegsgehalt nach der Lehre: ca. 1.650,- bis 1.680,- €

Lehrberuf

  • Worum es geht

    Steuerassistentinnen und -assistenten arbeiten in der österreichischen Finanzverwaltung, in Wirtschaftstreuhandkanzleien und überall dort, wo neben kaufmännischen Kenntnissen auch fundiertes Wissen über Steuern und Abgaben und im Rechnungswesen gefragt ist. In den Finanzbehörden unterstützen sie die verschiedenen Abteilungen der Finanz- und Zollämter bei der Bearbeitung von Steuererklärungen, Exekutionsverfahren, Stundungs- und Rückzahlungsanträgen, Einsprüchen, Sozialleistungsanträgen und anderen Eingaben.

    In Wirtschaftstreuhandkanzleien führen sie laufende Buchhaltungen, Lohn- und Gehaltsverrechnungen, unterstützen die Wirtschaftstreuhänder*innen und Steuerberater*innen bei Jahresabschlussarbeiten und -prüfungen und sorgen für die termingerechte Einbringung von Steuererklärungen, Voranmeldungen, Rückzahlungs- und Stundungsanträgen usw.
    Steuerassistentinnen und -assistenten arbeiten in Büros mit Berufskolleginnen/-kollegen, Finanzbeamten/-beamtinnen, Wirtschaftstreuhänder*innen und anderen Spezialistinnen/Spezialisten und Fachkräften zusammen.

  • Wo man arbeitet

    Steuerassistentinnen und -assistenten sind vor allem für die öffentliche Finanzverwaltung und für Wirtschaftstreuhandkanzleien tätig. Grundsätzlich können Steuerassistent*innen überall dort zum Einsatz kommen, wo fundiertes Wissen zu Steuern, Recht, Buchhaltung und kaufmännischem Rechnen gefragt ist.

    Steuerassistentinnen und -assistenten, die in der Finanzverwaltung tätig sind, arbeiten in verschiedenen Abteilungen von Finanz- und Zollämtern und unterstützen die dort tätigen Finanzbeamten/-beamtinnen bei der Bearbeitung von Steuererklärungen, Exekutionsverfahren, Stundungs- und Rückzahlungsanträgen, Einsprüchen, Sozialleistungsanträgen und anderen Eingaben, Kontrollen und Analysen. Sie bereiten Schriftstücke und Dokumente vor, führen Akten und prüfen eingereichte Unterlagen. Auf Basis dieser Unterlagen und Steuererklärungen berechnen sie den von den Steuerpflichtigen (Unternehmen, Arbeitnehmer*innen, Selbstständige usw.) abzuführenden Steuerbetrag, wobei die Berechnungen weitestgehend automatisiert erfolgen und Steuerassistent*innen hauptsächlich Überprüfungen der erfassten Daten durchführen.

    Steuerassistentinnen und -assistenten in Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhandkanzleien unterstützen die Wirtschaftstreuhänder*innen und Steuerberater*innen bei ihrer Arbeit. Dazu kennen sie die relevanten steuer- und abgaberechtlichen Gesetze und wenden dieses Wissen bei ihrer Mitarbeit an der Erstellung von Jahresabschlüssen, der Lohn- und Gehaltsverrechnung und der allgemeinen Buchhaltung an. Im Auftrag ihrer Vorgesetzten beurteilen, erfassen und kontrollieren sie Sachverhalte der Lohn- und Gehaltsverrechnung nach steuer-, abgaben- und sozialrechtlichen Kriterien und nehmen Meldeverpflichtungen gegenüber Behörden wahr. Dabei achten sie insbesondere auf die genaue Einhaltung relevanter Fristen.

    Steuerassistent*innen recherchieren steuer-, abgaben- und sozialrechtliche Informationen in Rechts- und Literaturdatenbanken und erledigen anfallende allgemeine Büroarbeiten wie z. B. Beschaffung von Büromaterialien, allgemeiner Schriftverkehr und Ablage, Terminüberwachung und Terminkoordination usw.

  • Womit man arbeitet

    Steuerassistentinnen und -assistenten arbeiten an modern ausgestatteten Büroarbeitsplätzen. Die meisten Arbeitsschritte erledigen sie an mit fachspezifischer Software ausgerüsteten Computern, teilweise arbeiten sich aber auch mit Formularen (z. B. Steuererklärungen), Belegen und sonstigen Unterlagen. Zudem verwenden sie Gesetzestexte, Nachschlagewerke und Dienstvorschriften. Zur Kommunikation verwenden sie alle gängigen Kommunikationsformen über Telefon, Mobiltelefon, E-Mail, Internet- und Videotelefonie usw. Sie beherrschen außerdem den Umgang mit den Onlineportalen der Finanzverwaltung und Sozialversicherungen im Rahmen des E-Government.

  • Wie man arbeitet

    Je nach Tätigkeitsfeld arbeiten Steuerassistentinnen und -assistenten in den Büroräumen von Finanz- und Zollämtern, Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhandkanzleien oder in weiterer Folge auch im betrieblichen Rechnungswesen von Unternehmen verschiedenster Branchen. Bei Prüfungen und Beratungsterminen sind sie auch direkt vor Ort bei Unternehmen und Steuerpflichtigen in Besprechungsräumen und Büros tätig.
    Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen/-kollegen und mit verschiedenen Fachkräften zusammen (siehe z. B. Finanzbeamter / Finanzbeamtin, Buchhalter*in, Revisionsassistent*in, Sachbearbeiter*in), haben Kontakt zu Steuerzahler*innen, Steuerberater*innen und Wirtschaftstreuhänder*innen.

    Steuerassistentinnen/-assistenten arbeiten hauptsächlich während der betriebsüblichen Bürozeiten, speziell in Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhandkanzleien können aber auch Mehrarbeit und Überstunden notwendig werden, wenn z. B. Einreichfristen eingehalten werden müssen. Sie sind viel an Bildschirmarbeitsplätzen und damit im Sitzen tätig.

  • Was man macht

    • in allen steuer- und abgabenrechtlichen Bereichen Anträge und Erklärungen bearbeiten: z. B. Umsatzsteuer-, Einkommensteuer-, Körperschaftsteuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen, Gebühren und Abgaben, Rückzahlungsanträge, Stundungsanträge, Beitragsgrundlagennachweise usw.
    • div. Steuerformulare bearbeiten, Daten erfassen bzw. kontrollieren, Berechnungen prüfen, Belege kontrollieren
    • Eingaben (Erklärungen und Anträge) von Steuerpflichtigen auf Richtigkeit und Rechtmäßigkeit prüfen und beurteilen
    • Wissen über Belegwesen und Nachweispflichten (z. B. Rechnungsmerkmale; Ausfuhrnachweise) anwenden
    • Lohn- und Gehaltsverrechnung führen: Daten erfassen und kontrollieren, Lohnkonten führen, monatliche Gehaltsabrechnungen durchführen, entsprechende Formulare ausfüllen und Meldeverpflichtungen gegenüber Behörden wahrnehmen
    • mit FinanzOnline und ELDA arbeiten
    • Abläufe von Steuerverfahren kennen und die Einhaltung von Fristen kontrollieren und überwachen
    • im Rechnungswesen (Doppelte Buchhaltung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) mitarbeiten: laufende Buchungen, Um- und Nachbuchungen vornehmen, bei der Bilanzierung mitwirken
    • bei Kalkulationsarbeiten und Budgeterstellung mitarbeiten
    • allgemeine Büroarbeiten durchführen: Briefe und E-Mails schreiben, Telefonieren, Termine vereinbaren und überwachen, Büromaterialien beschaffen, Zahlungsverkehr
    • steuer- und abgabenrechtliche sowie betriebswirtschaftliche Statistiken, Dateien und Datenbanken anlegen, führen und auswerten
  • Für wen man arbeitet

    • Finanzverwaltung: Bundesministerium, Finanz- und Zollämter
    • Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhandkanzleien
  • Ausbildungs­inhalte / Was man lernt

    Wichtige Ausbildungsinhalte:

    • Bürowesen, Büromanagement
    • Wirtschaft und Recht
    • Steuerwesen
    • Buchhaltung, Buchführung
    • SAP, betriebliche Softwareprogramme
    • Office-Programme, Datenbanken
    • Schriftverkehr, Korrespondenz
    • Terminplanung, Koordination
    • betriebliche Dokumentation
  • Wie man sich weiterbilden kann

    Steuerassistentinnen/-assistenten sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

    Weiterbildungsbereiche für Steuerassistentinnen/-assistenten sind beispielsweise:

    • SAP, betriebliche Software und Datenbanken
    • Büromanagement, Büroleitung
    • Buchhaltung, Controlling, Rechnungswesen
    • Administration, Dokumentation
    • Internet, Social Media und Multimedia
    • Datenanalyse und Big Data
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • Controlling
    • Kalkulation und Kostenrechnung
    • Personalverrechnung
    • neue Entwicklungen im Steuerrecht (z. B. EU-Rechtsnormen, internationales Steuerrecht)
    • Fremdsprachen
    • Automatisierung in der Buchhaltung, Administration
    • E-Government

    Zahlreiche Weiterbildungsanbieter wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) oder die Akademie der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer oder das Österreichische Controllerinstitut führen zahlreiche für den Tätigkeitsbereich von Steuerassistentinnen/-assistenten relevante Weiterbildungskurse durch.

    Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen. Mit dem Abschluss ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

    Steuerassistentinnen und -assistenten können nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und entsprechenden Weiterbildungen zu Büroleiter*innen oder Teamleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Möglichkeit zur Spezialisierung, etwa im Bereich Buchhaltung, Bilanzbuchhaltung, Controlling, Steuersachbearbeitung, Personalverrechnung usw. sowie die selbstständigen Berufsausübung als „Selbstständige*r Bilanzbuchhalter*in“ bzw. als „Buchhalter*in“ (mit eingeschränkten Befugnissen) besteht (siehe Selbstständigkeit).

    Steuerassistentinnen und -assistenten, die in der Finanzverwaltung tätig sind, können sich z. B. an der Bundesfinanzakademie, wichtige Zusatzqualifikationen aneignen und so für neue Aufgaben vorbereiten.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Was du mitbringen solltest

    Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.

    Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.

     

    Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

     

    Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

    • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
    • Datensicherheit und Datenschutz
    • gute Deutschkenntnisse
    • kaufmännisches Verständnis
    • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

    • Aufgeschlossenheit
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Kundinnen- / Kundenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

    • Aufmerksamkeit
    • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
    • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
    • Geduld
    • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
    • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

    • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

    • Informationsrecherche und Wissensmanagement
    • Koordinationsfähigkeit
    • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
    • Organisationsfähigkeit
    • Planungsfähigkeit
    • systematische Arbeitsweise
  • Was es noch gibt

    Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

    Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Steuerassistenz ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf

     

    Verwandte Lehrberufe

    Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).

    Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

    • ?Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1. voll“
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    • Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Bankangestellter / Bankangestellte
    • Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf), „1. voll“
    • Buchhalter*in
    • Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), „1., 2., 3. voll“
    • Controller*in
    • Drogist*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einkäufer*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Einzelhandel (Lehrberuf), „1. voll“
    • Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), „1., 2. voll“
    • Finanzbeamter / Finanzbeamtin
    • Finanzberater*in
    • Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hausverwalter*in
    • Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf), „1. voll“
    • Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Mobilitätsservice (Lehrberuf), „1. voll“
    • Personaldienstleistung (Lehrberuf), „1. voll“
    • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), „1. voll“
    • Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Revisionsassistent*in
    • Sachbearbeiter*in
    • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Speditionslogistik (Lehrberuf), „1. voll“
    • Sportadministration (Lehrberuf), „1. voll“
    • Steuerberater*in
    • Unternehmensberater*in
    • Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf), „1. voll“
    • Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf), „1. voll“
    • Wirtschaftstreuhänder*in
  • Lehre und Matura

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

    Und so geht es:

    Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

    Wie funktioniert die Vorbereitung?

    Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

    Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

    Link: Häufig gestellte Fragen!

  • Selbst­ständigkeit

    Selbstständigkeit

    Steuerassistent*innen üben ihren Beruf grundsätzlich nicht selbstständig aus. Bei entsprechendem Engagement und einschlägiger Weiterbildung ist allerdings die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung beispielsweise als „Selbstständige*r Bilanzbuchhalter*in“ gegeben.

    Die selbstständige Berufsausübung wird seit 1. Jänner 2007 durch das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) geregelt.
    Zusätzlich zur Berufsausübung als „Selbstständige*r Bilanzbuchhalter*in“ bestehen durch das BiBuG auch die eingeschränkten Befugnisse zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit als „Buchhalter*in“ oder „Personalverrechner*in“.

    Durch das neue Gesetz sind Bilanzbuchhalter*innen zur uneingeschränkten Geschäftsbuchhaltung, Lohnverrechnung, Kostenrechnung sowie zu einschlägigen Beratungen berechtigt. Die Erstellung von Bilanzen ist bis zu einem Umsatz von rund 360.000 Euro möglich.
    Neben den Buchführungs-, Abrechnungs- und Bilanzierungsrechten stehen den Bilanzbuchhaltern auch zusätzliche Vertretungsrechte (z. B. Einbringen von Rückzahlungsanträgen an die Finanzämter, Vertretungsrechte in Zusammenhang mit der Lohnverrechnung) sowie das Recht auf Akteneinsicht auf elektronischem Weg bei den Abgabenbehörden des Bundes zu.

    Ausführliche Informationen zum Berufsrecht „Selbstständiger Bilanzbuchhalter*innen“ finden Sie auf den Seiten der Wirtschaftskammer Österreich – Fachverband UBIT

    Für die bisherigen selbstständigen Berufsausübungen als „Selbstständige*r Buchhalter*in“ oder „Gewerbliche*r Buchhalter*in“ gibt es Upgrading Lehrgänge zum/zur „Selbstständigen Bilanzbuchalter*in“, die z. B. vom WIFI, vom bfi oder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) angeboten werden. Informationen dazu finden sich ebenfalls unter dem oben angeführten Link.

     

    Das Recht zur Berufsausübung als Selbstständige Bilanzbuchhalter*in, Buchhalter*in oder Personalverrechner*in wird durch eine öffentliche Bestellung durch die Paritätische Kommission erworben. Das BiBuG regelt die Voraussetzungen wie folgt:

     

    § 7. (1) Allgemeine Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung sind:
    1. die volle Handlungsfähigkeit,
    2. die besondere Vertrauenswürdigkeit,
    3. geordnete wirtschaftliche Verhältnisse,
    4. eine aufrechte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und
    5. ein Berufssitz.

     

    (2) Weitere Voraussetzung für die öffentliche Bestellung als
    1. Bilanzbuchhalter ist die erfolgreich abgelegte Fachprüfung für Bilanzbuchhalter und die Erklärung über die Mitgliedschaft zu den Wirtschaftskammern oder zur Kammer der Wirtschaftstreuhänder,
    2. Buchhalter ist die erfolgreich abgelegte Fachprüfung für Buchhalter und
    3. Personalverrechner die erfolgreich abgelegte Fachprüfung für Personalverrechner.

     

    Zulassungsvoraussetzungen – Bilanzbuchhalter
    § 12. (1) Zur Fachprüfung für Bilanzbuchhalter ist zuzulassen, wer eine mindestens dreijährige berufliche fachliche Tätigkeit im Rechnungswesen ausgeübt hat.
    (2) Tätigkeiten, die die gesetzliche Normalarbeitszeit nicht erreichen, sind nur verhältnismäßig anzurechnen.
    (3) Unter fachlichen Tätigkeiten gemäß Abs. 1 sind Tätigkeiten zu verstehen, die geeignet sind, die Erfahrungen und Kenntnisse zu vermitteln, die zur selbständigen Ausübung des Berufes Bilanzbuchhalter erforderlich sind.

     

    Zulassungsvoraussetzungen – Buchhalter
    § 13. (1) Zur Fachprüfung für Buchhalter ist zuzulassen, wer eine mindestens eineinhalbjährige berufliche fachliche Tätigkeit im Rechnungswesen ausgeübt hat.
    (2) Tätigkeiten, die die gesetzliche Normalarbeitszeit nicht erreichen, sind nur verhältnismäßig anzurechnen.
    (3) Unter fachlichen Tätigkeiten gemäß Abs. 1 sind Tätigkeiten zu verstehen, die geeignet sind, die Erfahrungen und Kenntnisse zu vermitteln, die zur selbständigen Ausübung des Berufes Buchhalter erforderlich sind.

     

    Zulassungsvoraussetzungen – Personalverrechner
    § 14. (1) Zur Fachprüfung für Personalverrechner ist zuzulassen, wer eine mindestens eineinhalbjährige berufliche fachliche Tätigkeit im Rechnungswesen ausgeübt hat.
    (2) Tätigkeiten, die die gesetzliche Normalarbeitszeit nicht erreichen, sind nur verhältnismäßig anzurechnen.
    (3) Unter fachlichen Tätigkeiten gemäß Abs. 1 sind Tätigkeiten zu verstehen, die geeignet sind, die Erfahrungen und Kenntnisse zu vermitteln, die zur selbständigen Ausübung des Berufes Personalverrechner erforderlich sind.

     

    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
    Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

    Weitere Informationen und Kontakte:

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