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Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.750,- bis 2.970,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Straßen werden durch Witterungseinflüsse wie Hitze und Kälte, aber auch durch ständige Nutzung stark beansprucht. Straßenerhaltungsfachleute sind für die Wartung von Straßen und Verkehrsflächen zuständig. Sie führen verschiedene Reparatur-, Wartung- und Ausbesserungsarbeiten an Verkehrsflächen durch und sorgen für die Sicherung und Begrünung von Böschungen und Straßenrändern während sie Zweige, Äste und Gebüsch die über den Straßenrand wuchern, zurechtschneiden. Weiters sind sie für das Anbringen von Straßenmarkierungen, von Straßen- und Verkehrsschildern sowie für die Absicherung von Straßenbaustellen verantwortlich. Im Winterdienst führen sie die Schneeräumung und das Streuen von Salz und Kiesel durch.

Straßenerhaltungsfachleute arbeiten im Team von zwei bis sechs Personen, großteils im Freien, häufig früh am Morgen und wenn erforderlich auch nachts (z. B. bei Schneeräumungen).

Wo man arbeitet

Straßenerhaltungsfachleute kontrollieren und warten Straßen und Verkehrsflächen (z. B. Geh- und Radwege, Rast- und Parkplätze, Brücken, Tunnel, Über- und Unterführungen). Die Straßenerhaltung erfordert allgemeine Bautätigkeiten, z. B. Betonierarbeiten, Straßenpflasterung, Holz- und Metallarbeiten. Sie stellen Straßenunterbauten und Straßendecken her, indem sie den Untergrund aufbauen, planieren und verdichten und die jeweilige Decke (Beton, Pflastersteine etc.) auftragen. Straßenerhaltungsfachleute errichten auch Entwässerungsanlagen (Drainagen) und halten diese instand. Sie bringen Verkehrsschilder, Verkehrsleiteinrichtungen und Fahrbahnmarkierungen an und sichern Unfallorte und Baustellen durch Absperrungen und Warnlampen ab.

Sie begrünen Flächen in nächster Nähe von Verkehrswegen (z. B. Bankette, Böschungen, Parkplätze, Baum- und Strauchstreifen) und sorgen für Pflege und Schutz der Pflanzen. Sie arbeiten bei der Reinigung der Straßen bei gefährlicher Verschmutzung und insbesondere bei Schneefall (Schneeräumung) mit. Dazu sammeln sie Wetterinformationen für den Wetterdienst, werten diese Informationen aus und leiten die nötigen Räumarbeiten ein. Sie streuen die Fahrbahn bei Schnee- oder Eislage mit Streugut wie z. B. Salz- und Solemischungen oder Splitt.

Straßenerhaltungsfachleute sind außerdem für die Instandhaltung und Reparatur der Fahrzeuge, Geräte und Maschinen in ihrem Arbeitsbereich verantwortlich. Kleinere Reparaturen führen sie dabei auch selbst durch.

Womit man arbeitet

Straßenerhaltungsfachleute hantieren bei ihrer Arbeit mit kleineren Werkzeugen (Hämmer, Schaufeln, Zangen usw.) ebenso wie mit großen Baumaschinen (z. B. Bagger, Straßenwalzen, Planierraupen) und Nutzfahrzeugen (Straßenräumfahrzeugen, LKWs). Sie verbauen unterschiedliche Materialien wie Beton, Asphalt, Kies, Pflastersteine und Erde und setzen Sträucher und Bäume. Außerdem bringen sie bei ihren Arbeiten Verkehrsschilder, Absperrungen und Warnlampen an.

Wie man arbeitet

Straßenerhaltungsfachleute arbeiten für die öffentliche Straßenbauverwaltung, für Straßenmeistereien, Bauhöfe und Bauunternehmen. Sie sind überwiegend im Freien tätig und dabei unterschiedlichen Witterungsverhältnissen wie Hitze, Kälte, Regen oder Schnee ausgesetzt. Der Einsatzort von Straßenerhaltungsfachleuten umfasst meist ein bestimmtes regionales Gebiet, für das sie zuständig sind.

Straßenerhaltungsfachleute arbeiten bei der Unfallsicherung mit Polizei und Rettung zusammen und stehen in Kontakt mit Mitarbeiter*innen von Behörden (z. B. Straßenbauabteilungen).

Was man macht

allgemeine Aufgaben:

  • die Sicherheit von Straßen, Brücken, Tunnels, Über- und Unterführungen und sonstiger Verkehrsflächen kontrollieren
  • Sicherheitsmängel beheben oder an andere zuständige Stellen melden
  • Werkzeuge, Maschinen und Geräte warten und instand halten

Instandhaltung und bauliche Maßnahmen:

  • Verkehrszeichen, Straßenmarkierungen und sonstige Verkehrsleiteinrichtungen anbringen
  • Straßendecken und Straßenbegrenzungen herstellen und reparieren (z. B. Geländer, Leitplanken, Lärmschutzeinrichtungen)
  • den Untergrund aufbauen, planieren und verdichten
  • Betonier- und Pflasterungsarbeiten vornehmen, Schächte und Schalungen anlegen
  • Entwässerungsanlagen und Drainagen herstellen
  • Zeichnungen, Skizzen und Verlegepläne lesen und erstellen
  • mit Werkzeugen und spezifischen Bau- bzw. Gärtnereigeräten hantieren

Winterdienst & Straßenreinigung:

  • Wetterinformationen sammeln und auswerten und die nötigen Räummaßnahmen einleiten
  • bei Schneeräumungen und Streugutausbringung mitarbeiten
  • Streugut (Salz, Splitt etc.) unter ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswählen, Salz- und Solemischung herstellen und Fahrzeuge mit dem Streugut beladen
  • Schneeräumungs-, Straßenreinigungs-, Streu- und andere Nutzfahrzeuge instand halten
Für wen man arbeitet

Straßenerhaltungsfachleute sind

  • im öffentlichen Dienst bei Straßenbauverwaltungen (z. B. entsprechende Abteilungen der Städte, Gemeinden oder des Bundes),
  • bei Straßen- und Autobahnmeistereien und Bauhöfe,
  • Bauunternehmen, Tiefbauunternehmen oder andere verwandte Branchen wie Landschaftsgärtnereien oder Schneeräumungsunternehmen beschäftigt.
Wie man sich weiterbilden kann

Straßenerhaltungsfachleute sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und soziale Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie beispielsweise das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) führen Kurse und Lehrgänge zu relevanten Themenbereichen durch.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung nach Absolvierung der Lehre bieten insbesondere Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge oder Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Auf der Website der Bauakademie Österreich findest du ein umfangreiches Kursangebot aus dem Bereich Bauwirtschaft.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung
  • Kraft
  • Unempfindlichkeit gegenüber Staub
  • Wetterfest

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • gute Beobachtungsgabe
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Motivationsfähigkeit

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Organisationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)#
  • °Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf)#
  • °Brunnen- und Grundbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Gleisbautechnik (Lehrberuf)#
  • °Hochbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Bauarbeiter*in#
  • °Baumaschinenführer*in#
  • °Bautechniker*in#
  • °Bautechnische Assistenz (Lehrberuf)#
  • °Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)#
  • °Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf)#
  • °Brunnen- und Grundbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Gleisbautechnik (Lehrberuf)#
  • °Hochbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Landschaftsplaner*in#
  • °Parkraumüberwacher*in#
  • °Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Straßenwärter*in#
  • °Tiefbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbauspezialist*in – Baumaschinenbetrieb (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbauspezialist*in – Siedlungswasserbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbauspezialist*in – Verkehrswegebau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Verkehrsplaner*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

a) freie Gewerbe:

  • Asphaltierer*in
  • Erzeugung von Betonwaren
  • Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten
  • Schneeräumung, Betreuung und Reinigung von Verkehrsflächen (Sommer- und Winterdienst)

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe

b) reglementierte Gewerbe:</strong >

  • Pflasterer*in (BGBl. II Nr. 74/2003, Novelle mit Art. 35 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Gärtner (BGBl. II Nr. 49/2003, Novelle mit Art. 15 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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