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Systemgastronomiefachkraft

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.860,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Systemgastronomie ist ein Sammelbegriff für Restaurants und Gastronomieketten, die ein standardisiertes Gastronomiekonzept umsetzten. D. h., dass alle Filialen der jeweiligen Restaurantkette nach demselben Prinzip funktionieren und die Tätigkeitsabläufe zentral festgelegt sind. Dabei handelt es sich meist entweder um Betriebe, die Schnellgerichte und Schnellimbisse anbieten, oder sehr große Restaurants (z. B. in Einkaufszentren).

Systemgastronomiefachmänner und Systemgastronomiefachfrauen sind in allen Bereichen von systemgastronomischen Betrieben tätig und unter anderem für die Organisation zuständig. Sie nehmen die Bestellungen der Kund*innen entgegen, bereiten die Speisen zu (meist aus Halbfertigprodukten), servieren Speisen und Getränke und kassieren den Rechnungsbetrag. Sie wirken außerdem in Bereichen wie Personalplanung, Einkauf, Lagerhaltung und im Marketing mit.
Systemgastronomiefachleute arbeiten in Küchen, Büro-, Gast- und Verkaufsräumen mit Kolleg*innen aus anderen Berufen des Gastgewerbes zusammen. Sie haben laufend Kontakt mit Kund*innen und Lieferant*innen.

Wo man arbeitet

In systemgastronomischen Betrieben sind Angebot und Ausstattung (Inneneinrichtung, Küchenausstattung etc.) nach einem zentralen System standardisiert. Dabei handelt es sich oft um Fast-Food-Ketten, die Halbfertigprodukte (=Convenience-Produkte) nach vorgegebenen Rezepturen zubereiten und anbieten. Kund*innen erhalten in allen Betrieben derselben Marke die gleiche Qualität und den gleichen Service. Die bekanntesten systemgastronomischen Unternehmen sind internationale Konzerne wie z. B. McDonalds oder Starbucks, die Franchising-Verträge an Kleinunternehmen weitergeben. Systemgastronomie wird aber auch in anderen gastronomischen Bereichen, vom großen Restaurant im Einkaufszentrum bis zum Bahnhofsbistro, eingesetzt.

Systemgastronomiefachleute bereiten Speisen und Getränke unter Anwendung von vorgegebenen Arbeitstechniken und Rezepturen zu. Dabei bedienen sie systemgastronomische Maschinen, Geräte und Werkzeuge. Sie geben Speisen und Getränke aus (Selbstbedienung) oder servieren sie. Sie betreuen ihre Gäste, beraten sie, bearbeiten anfallende Reklamationen und arbeiten an der Kasse.
Im Rahmen der betrieblichen Warenwirtschaft führen sie Inventuren durch und werten die Inventurergebnisse aus. Sie bestellen und beschaffen Lebensmittel, Getränken und anderen Waren aus verschiedenen Lagerstandorten, überwachen Liefertermine und Lagerhaltung und prüfen Qualität und Frische der angelieferten Lebensmittel und Zutaten. Außerdem wirken sie bei der Umsetzung und Kontrolle der betrieblichen Sauberkeits- und Hygienestandards mit.

Zu den Aufgaben von Systemgastronomiefachleuten zählen auch die Präsentation der im Gastronomiebetrieb angebotenen Produkte und die Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Werbeaktionen in Prospekten, Zeitschriften oder im Internet. Sie arbeiten bei der Personalplanung und -administration mit und verwalten Dateien und Verkaufsstatistiken mit branchenüblicher Software.

Womit man arbeitet

Systemgastronomiefachleute arbeiten mit allen Produkten des Verkaufs, wie Speisen und Getränken, Vorprodukten und vorgefertigten Produkten. Sie bedienen Zapfanlagen, Kaffeemaschinen, Mikrowellenöfen, Backöfen und Frittiertröge, aber auch Kassen. Für die organisatorischen Tätigkeiten verwenden sie die üblichen Büro- und Kommunikationsgeräte wie Computer, Tablets, Kopiergeräte, Telefon usw. und branchenspezifische Software für die Personaleinsatzpläne, Bestands- und Bestelllisten, betriebswirtschaftliche Kennzahlen usw.
Systemgastronomiefachleute tragen meistens Dienstkleidung.

Wie man arbeitet

Systemgastronomiefachleute sind in Küchen, Büro-, Gast- und Verkaufsräumen von Gastronomieketten und anderen Gastgewerbebetrieben tätig. Sie arbeiten mit Kolleg*innen aus anderen Berufen des Hotel- und Gastgewerbes zusammen, siehe z. B. °Koch / Köchin (Lehrberuf)#, °Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, aber auch mit Mitarbeiter*innen der für das Systemkonzept verantwortlichen Zentrale. Systemgastronomiefachleute stehen in ständigem Kontakt zu Kund*innen und Lieferant*innen.

Was man macht
  • Speisen aus Halbfertigprodukten herstellen
  • Speisen und Getränken ausgeben oder servieren
  • Gäste beraten und betreuen, Reklamationen bearbeiten
  • Produkte präsentieren, bei der Vorbereitung und Durchführung von Werbeaktionen und verkaufsfördernden Maßnahmen mitarbeiten
  • die im Betrieb verwendeten spezifischen Arbeitsgeräte und Maschinen bedienen, reinigen und warten, erforderliche Reparaturen dieser Geräte veranlassen
  • die Kasse führen, Kreditkarten abrechnen
  • das betriebliche Warenwirtschaftssystem anwenden (Bestellungen im Waren- und Dienstleistungsbereich durchführen, Liefertermine und Lagerhaltung überwachen)
  • Maßnahmen zur Qualitätskontrolle und -sicherung durchführen
  • die vorgegebenen Standards in den Filialen umsetzen und überwachen
  • bei der Umsetzung und Anwendung des betrieblichen Hygienekontrollsystems mitwirken
  • bei der Personalplanung und -administration mitarbeiten
  • Dateien und Verkaufsstatistiken führen und verwalten
Für wen man arbeitet
  • Gastgewerbebetriebe und Gastronomieketten
  • Speisewagendienst der Eisenbahnbetriebe
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Systemgastronomie, systemgastronomische Prozesse
  • Gästeservice, Aufnehmen der Bestellung, Kassieren
  • Produktzubereitung
  • Lager und Warenwirtschaft
  • betriebliche Software und digitale Anwendungen, digitales Arbeiten
  • Personalmanagement
  • Betriebliches Qualitätsmanagement
  • Hygiene und Sauberkeit, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
  • Digitales Arbeiten, Datensicherheit, Datenschutzgrundverordnung
  • Kund*innen/Gästebetreuung, Umgang mit Beschwerden und Reklamationen
  • Buchhaltung, Kostenrechnung, Kalkulation
  • betriebliche Datei- und Ablageorganisation
  • Informationssuche und -beschaffung, Bewertung von Daten und Informationen
Wie man sich weiterbilden kann

Systemgastronomiefachkräfte sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Besonders in größeren Franchise-Betrieben der Branche werden zur Weiterbildung und Höherqualifizierung auch innerbetriebliche Kurse oder Lehrgänge durchgeführt. Manche Betriebe haben inzwischen auch eigene Akademien zur Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen eingerichtet.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in vielen relevanten Bereichen (z. B. Gastronomiemanagement) Kurse und Lehrgänge an.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Tourismusschulen.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (z. B. Betriebswirtschaft, Tourismusmanagement) ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • gute Deutschkenntnisse
  • kaufmännisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Hilfsbereitschaft
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kritikfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Hygienebewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Koordinationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Gastronomiefachmann / Gastronomiefachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#
  • °Koch / Köchin (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konditorei (Zuckerbäckerei) (Lehrberuf)#
  • °Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)#
  • °Milchtechnologie (Lehrberuf)#
  • °Reisebüroassistent*in (Lehrberuf)#
  • °Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Brau- und Getränketechnik (Lehrberuf)#
  • °Catering-Spezialist*in#
  • °Diätologe / Diätologin#
  • °Food Designer*in#
  • °Foodstylist (m./w./d.)#
  • °Gastronomiefachmann / Gastronomiefachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau#
  • °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#
  • °Koch / Köchin (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konditorei (Zuckerbäckerei) (Lehrberuf)#
  • °Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)#
  • °Lebensmitteltechniker*in#
  • °Milchtechnologie (Lehrberuf)#
  • °Reisebüroassistent*in (Lehrberuf)#
  • °Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Rezeptionist*in (Hotel)#
  • °Tourismusassistent*in#
  • °Tourismusberater*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Gastgewerbe, BGBl. II Nr. 51/2003

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

b) Freie Gewerbe:

  • diverse genau definierte Gastgewerbe-Betriebsarten – Details siehe Liste der freien Gewerbe

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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