Rotwein über den teuren Lieblingspulli verschüttet oder Suppe auf den neuen Anzug? Hartnäckigen Flecken rücken Textilreiniger*innen zu Leibe. Sie sortieren die Wäschestücke nach Gewebe, Farbe und Verschmutzung und reinigen die Kleidungsstücke und andere Textilien in Waschmaschinen und weiteren Spezialmaschinen. Stark verschmutzte Textilien werden händisch vor- und nachbehandelt. Die gereinigten Textilien werden gebügelt und gedämpft, um sie in Form zu bringen. Auf Wunsch behandeln und veredeln Textilreiniger*innen die Textilien mit Imprägnierungen, Appreturen usw., um sie z. B. wasserfest zu machen. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleg*innen in Betrieben der Chemischputzerei.
Wo man arbeitet
Textilreiniger*innen reinigen Kleidungsstücke wie Mäntel, Kostüme, Hosen, Jacken, Pullover etc. und weitere Textilien wie Vorhänge, Decken, Bezüge, Teppiche usw. aus verschiedenen Natur- und Kunstfasern. Sie reinigen und waschen außerdem Berufskleidung, Krankenhaus- und Hotelwäsche.
Textilreiniger*innen übernehmen die zu reinigenden Textilien und sortieren sie nach Stoffart, Farbe und Verschmutzungsgrad. Sie bestimmen anhand der eingenähten Pflegezeichen die geeignete Reinigungsmethode. Bei schwer zu entfernenden Flecken führen sie eine händische Vorbehandlung (Vordetachur) auf Detachiertischen durch. Dazu bringen sie mit einer Sprühanlage Wasser, Dampf, Pressluft und Detachiermittel auf die zu entfernenden Flecken auf, um zu verhindern, dass sich bei der Maschinenreinigung starke Verunreinigungen im Gewebe fixieren.
Danach führen sie die eigentliche Grundreinigung in Reinigungsmaschinen, die mit Lösungsmitteln wie Tetrachloräthylen oder Kohlenwasserstoff arbeiten, durch. Sie bringen das jeweilige Lösungsmittel mit Reinigungsverstärker und Appreturzusätzen in den vorgesehenen Tank der Maschine ein. Die Trommel der Maschine beladen sie mit den verunreinigten Textilien und stellen die Steuerungsautomatik (Programmcomputer) auf das gewünschte Reinigungsverfahren ein. Werden keine Lösungsmittel eingesetzt, spricht man von Nassreinigung. Dabei unterziehen Textilreiniger*innen die Textilien einer Fleckbehandlung mit flüssigen Seifen und reinigen sie anschließend mit Wasser und flüssigen Waschmitteln in speziellen Nassreinigungsmaschinen.
Nach der Grundreinigung überprüfen sie die Textilien. Stellen sie dabei Flecken fest, führen sie eine Nachreinigung (Nachdetachur) durch. Auf Wunsch von Kund*innen behandeln Textilreiniger*innen Textilien mit feuerfesten, antistatischen oder ölabweisenden Ausrüstungsstoffen (Appreturen und Imprägnierungen). Schließlich bringen sie die Textilien durch Bügeln mit dem Dampfbügeleisen (händisch) oder mit verschiedenen Bügelmaschinen in Form.
Womit man arbeitet
Textilreiniger*innen arbeiten mit unterschiedlichsten Textilien (z. B. verschiedene Kleidungsstücke, Vorhänge, Teppiche, Krankenhaus- und Hotelwäsche). Sie arbeiten an computergesteuerten Wasch-, Reinigungs- und Finishmaschinen, Schleudern, Trockenmaschinen, Bügelmaschinen und -anlagen und Einrichtungen zum Desinfizieren von Textilien. Dabei lesen sie technischen Unterlagen wie Rezepturen, Bedienungsanleitungen und Wartungspläne für die Maschinen und Anlagen.
Textilreiniger*innen verwenden Substanzen wie Reinigungsverstärker, Färbemittel, Appreturen, Farbauffrischer, aber auch teilweise haut- und atemwegsreizende Wasch- und Reinigungslaugen, toxische (giftige) Substanzen und chemische Gase.
Wie man arbeitet
Textilreiniger*innen arbeiten in Reinigungs- und Verkaufsräumen von Chemischputzereien und in Wäschereien mit Arbeitskolleg*innen zusammen. Sie haben Kontakt mit Geschäfts- und Privatkund*innen, Lieferant*innen und Kundendiensttechniker*innen.
In den Reinigungs- und Bügelräumen arbeiten Textilreiniger*innen oft bei hohen Temperaturen und „feuchtem Klima“.
Was man macht
- die zu reinigenden Textilien übernehmen, die Textilien nach Stoffart, Farbe und Verschmutzungsgrad sortieren, die geeignete Reinigungsmethode bestimmen
- bei schweren Verunreinigungen auf sogenannten Detachiertischen händisch vorbehandeln (Vordetachur)
- eigentliches Chemisch-Trockenreinigen (Grundreinigen): Lösungsmittel, Reinigungsverstärker, Appreturzusätze und Filterpulver in die Reinigungsmaschine einfüllen
- die Trommel der Reinigungsmaschine mit den verunreinigten Textilien beladen
- das gewünschte Reinigungsverfahren einstellen und die Maschine starten
- die Textilien in der Trockenanlage schleudern und trocknen
- die gereinigten und getrockneten Textilien überprüfen, falls nötig nachreinigen
- auf Wunsch mit wasserabweisenden, feuerfesten, ölabweisenden oder antistatischen Imprägnierungen imprägnieren
- die Kleidungsstücke glätten, bügeln und in Form bringen
- die Kleidungsstücke in Plastikfolie oder Papier verpacken, mit Nummern kennzeichnen und in Regale oder Kleiderständer einordnen</li
Für wen man arbeitet
Textilreiniger*innen sind in Wäscherein und Chemischputzereien beschäftigt.
Wie man sich weiterbilden kann
Textilreiniger*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Für Textilreinigerinnen*innen gibt es nur relativ wenige fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI), bieten insbesondere in vielen relevanten kaufmännischen Themenbereichen (z. B. Betriebsführung, Rechnungswesen, Verkauf und Marketing) Kurse und Lehrgänge an.
Zur Vermittlung von Anwendungskenntnissen neuer Techniken (z. B. Software für Gestaltung der Muster) oder Maschinen (z. B. digitale Steuerung) bieten viele Herstellerfirmen eigene Schulungen an.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an Berufsbildenden Höheren Schulen, insbesondere an Bundeslehranstalten für Mode.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insbesondere Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Was du mitbringen solltest
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
- Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
- genaues und sorgfältiges Arbeiten
- selbstständiges Arbeiten
- Einsatzfreude
- Verantwortungsbewusstsein
- Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
- Lernbereitschaft
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
- gute körperliche Verfassung
- Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
- Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen
Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- chemisches Verständnis
- Datensicherheit und Datenschutz
- handwerkliche Geschicklichkeit
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Kommunikationsfähigkeit
- Kund*innenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Aufmerksamkeit
- Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Freundlichkeit
- Geduld
- Sicherheitsbewusstsein
- Umweltbewusstsein
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- °Bekleidungsgestaltung (Modullehrberuf)#
- °Chemieverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
- °Gerberei (Lehrberuf)#
- °Labortechnik (Modullehrberuf)#
- °Präparator*in (Lehrberuf)#
- °Reinigungstechnik (Lehrberuf)#
- °Sattlerei (Lehrberuf)#
- °Textilchemie (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Textilgestaltung (Lehrberuf)#
- °Textiltechnologie (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- °Bekleidungsgestaltung (Modullehrberuf)#
- °Bekleidungstechniker*in#
- °Chemietechniker*in#
- °Chemieverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
- °Gerberei (Lehrberuf)#
- °Labortechnik (Modullehrberuf)#
- °Präparator*in (Lehrberuf)#
- °Reinigungstechnik (Lehrberuf)#
- °Sattlerei (Lehrberuf)#
- °Textilchemie (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Textildesigner*in#
- °Textilgestaltung (Lehrberuf)#
- °Textiltechnologie (Lehrberuf)#
- °Verfahrenstechniker*in#
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
WKO-Bildungspfade:
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
a) reglementierte Gewerbe:
- Textilreiniger*in (Chemischreiniger*in, Wäscher*in und Wäschebügler*in) (Handwerk) (BGBl. II Nr. 90/2003; Novelle mit Art. 54 BGBl. II Nr. 399/2008)
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe
b) freie Gewerbe:
- Änderungsschneiderei
- Färber*in
- Reinigung von Polstermöbeln und nicht festverlegten Teppichen
- Wäschebügeln
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. findest du unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. findest du unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.
- Liste freier und reglementierter Gewerbe: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Gewerbetätigkeiten