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Tiefbau

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.960,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Die Ausbildung im Lehrberuf Tiefbau ist seit 1. Jänner 2020 möglich. Der Lehrberuf ersetzt die bisherigen Lehrausbildung Tiefbauer*in.

Der Tiefbau umfasst Bauprojekte wie den Straßenbau, Brückenbau, Tunnelbau, Kanalbau oder den Bau von Eisenbahnstrecken. Tiefbauer*innen sind bei Tiefbauunternehmen beschäftigt und mit verschiedenen Aufgaben des Tiefbauwesens befasst. Sie vermessen das Gelände, bereiten den Untergrund vor, richten die Baustellen ein und heben Gruben und Gräben aus. Sie stellen Fundamente, Wände und Mauerwerkteile her, führen sämtliche Betonierarbeiten aus (z. B. die Herstellung von Schalungen, Beton und Stahlbetonbauteilen) und verlegen Kabel- und Rohrleitungen in der Erde. Dabei verwenden sie u. a. Schaufeln, Hacken, Presslufthämmer und Bohrmaschinen.
Tiefbauer*innen arbeiten auf Baustellen im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Bauwesens zusammen.

 

Wo man arbeitet

Der Tiefbau umfasst den Straßen-, Brücken- und Tunnelbau, den Gleisbau, den Kanalbau und dergleichen mehr. Tiefbauer*innen richten die Baustellen ein und sichern sie entsprechend der Sicherheits- und Verkehrsvorschriften ab (z. B. Aufstellen von Signal- und Funkanlagen). Sie vermessen das Gelände, heben Baugruben und Künetten aus und stellen Stützungen, Verbauten und Gerüste auf. Sie stellen Fundamente, Wände und Mauerwerk her (z. B. aus Ziegel, Naturstein, Holz, Beton) und verputzen sie. Außerdem führen sie sämtliche Betonierarbeiten aus, wie z. B. Herstellen von Schalungen, Verlegen von Baustahl in den Schalungen, Einfüllen und Verdichten des Betons.

Im Straßen- und Tunnelbau stellen Tiefbauer*innen den Straßenunterbau, den Straßenoberbau sowie Straßendecken aus Beton, Asphalt oder Mischgut her. Sie bringen Schüttungen ein, stellen Böschungen und Böschungssicherungen her und errichten Straßeneinbauten (z. B. Park- und Rastplätze, Fluchtwege in Tunnels). Weitere Aufgaben betreffen die Herstellung von Rohrkanälen und das Verlegen von Kabel- und Rohrleitungen.
Im Bereich Kanalbau führen sie Maßnahmen zur Oberflächenentwässerung, Drainagierung und Abwasserbehandlung durch. Eine wichtige Aufgabe bei allen Arbeiten ist die Beachtung von Vorschriften und Auflagen bezüglich Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Umweltschutz.

Womit man arbeitet

Tiefbauer*innen bedienen, reinigen und warten Werkzeuge, Geräte und kleinere Maschinen wie z. B. Schaufeln, Hacken, Sägen, Schweißgeräte, Presslufthämmer, Bohrmaschinen, Betonmischmaschinen, aber auch große Baumaschinen. Sie setzen unterschiedliche Bau- und Hilfsstoffe ein wie z. B. Beton, Holz, Stahl, Ziegel, Sand, Schotter.

Tiefbuer*innen lesen und verwenden technische Unterlagen wie Bau- und Montagepläne und tragen auf der Baustelle Schutzkleidung, Helme und festes Schuhwerk.
Für Planungs- und Vermessungsarbeiten sowie für die Qualitätskontrollen setzen sie digitale Tools und Messgeräte sowie entsprechende Software ein. Zur Kommunikation auf der Baustelle verwenden sie Mobiltelefone und Funkgeräte.

Wie man arbeitet

Tiefbauer*innen arbeiten für Tiefbauunternehmen an wechselnden Arbeitsorten auf Baustellen. Dabei sind sie überwiegend im Freien tätig und verschiedenen Witterungsverhältnissen wie Hitze, Nässe, Kälte, Wind sowie Staub und Lärm ausgesetzt. Im Rahmen von Sprengarbeiten (insbesondere im Tunnelbau) ist besondere Vorsicht geboten.

Tiefbauer*innen arbeiten auf Baustellen im Team mit Vorgesetzten (Vorarbeiter*innen, Polier*innen, Bauleiter*innen und BaumeisterInnen), mit Berufskolleginnen und -kollegen und mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften (siehe z. B. °Betonbau (Lehrberuf)#, °Betonbauspezialist*in (Lehrberuf)#, °Hochbau (Lehrberuf)#, °Hochbauspezialist*in (Lehrberuf)#, °Gleisbautechnik (Lehrberuf)#, °Bautechniker*in#, °Verkehrsplaner*in#, °Polier*in#, °Asphaltierer*in#.

Wie in den meisten Bauberufen ist auch für Tiefbauer*innen eine gewisse Mobilität erforderlich, weil sich Baustellen meist an unterschiedlichen Orten befinden und auch weiter vom Betriebsstandort oder dem eigenen Wohnort entfernt sein können.

Was man macht
  • Gelände und Bauteile aufnehmen und vermessen
  • Bauablauf planen und besprechen, die Arbeitsschritte einteilen
  • die Baustelle unter Beachtung von Sicherheitsvorschriften einrichten und absichern
  • Gruben und Künetten ausheben, Stützungen herstellen
  • Werkzeuge, Geräte und Maschinen bedienen, reinigen und warten (z. B. Schaufeln, Hacken, Sägen, Schweißgeräte, Presslufthämmer, Bohrmaschinen, Betonmischmaschinen)
  • Mörtel und Betonmischungen herstellen
  • Bodenmasse verfüllen und verdichten
  • Stahlbetonbauteile mit Schalungen herstellen
  • Straßenunter- und Straßenoberbauten herstellen
  • Straßendecken aus Beton, Asphalt, Schotter etc. herstellen
  • Böschungen errichten und absichern
  • erdverlegte Kabel- und Rohrleitungen herstellen
  • Vorschriften des Arbeitsschutzes, Umweltschutzes und der Unfallverhütung beachten
Für wen man arbeitet
  • Bauunternehmen im Bereich Tiefbau (Straßen-, Brücken-, Tunnel-, Gleis- und Kanalbau)
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Die Ausbildung im Lehrberuf Tiefbau ist seit 1. Jänner 2020 möglich. Der Lehrberuf ersetzt die bisherigen Lehrausbildung Tiefbauer*in.

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Bautechnik – Tiefbau, Straßen- und Tunnelbau
  • Baustelleneinrichtung, Baustellensicherung
  • Stahlbetonbau und Schalungsbau
  • Erdarbeiten, Ausheben, Planieren
  • Asphaltieren und Pflastern
  • Maschinen-, Werkzeug- und Gerätekunde
  • Werkstoffe, Hilfs- und Betriebsmittel
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Baurecht, Gesetze und Verordnungen
Wie man sich weiterbilden kann

Tiefbauer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und soziale Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Die Baubranche unterliegt neben saisonalen mitunter auch starken konjunkturellen Schwankungen. Auch aus diesem Grund ist die Weiterbildungsbereitschaft eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Berufsausübung.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (bfi) bieten Kurse und Lehrgänge zu vielen relevanten Themen. Die jeweiligen Landesinnungen der Wirtschaftskammer bieten Seminare und Kurse über neue Techniken und Produkte.Im Lehrbauhof Ost, (NÖ) werden Kurse über Altstadterhaltung und spezielle Althaustechniken angeboten, die auch für Tiefbauer*innen interessant sein können.

Weiters bieten private Institutionen wie z. B. „die Weiterbilder“ (www.dieweiterbilder.at) praxisorientierte Weiterbildung in Form von Workshops, Spezialseminaren, Tagungen und Lehrgängen, z. B. zu Baukalkulation, Bauvertrag, ÖNORM, Bauaufsicht oder Digitalisierung im Bauwesen.

Darüber hinaus führen viele Bauunternehmen für ihre Mitarbeiter*innen interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge (z.B. in Bautechnik, Bauingenieurwesen) an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Auf der Webseite der Bauakademie Österreich (www.bauakdemie.at) findest du umfangreiche Informationen über die Zugangs- und Entwicklungsmöglichkeiten (Karrierewege) im Baubereich.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung
  • Kraft
  • Trittsicherheit
  • Wetterfest

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Planungsfähigkeit
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)#
  • °Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf)#
  • °Betonbau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Betonbauspezialist*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Betonfertigteiltechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Brunnen- und Grundbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einzelhandel – Baustoffhandel (Lehrberuf)#
  • °Gleisbautechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Hochbau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Hochbauspezialist*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)#
  • °Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbauspezialist*in (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Transportbetontechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Baumaschinenführer*in#
  • °Baumeister*in#
  • °Bauökologe / Bauökologin#
  • °Baustatiker*in#
  • °Bautechniker*in#
  • °Bautechnische Assistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)#
  • °Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf)#
  • °Betonbau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Betonbauspezialist*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Betonfertigteiltechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Brunnen- und Grundbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Einzelhandel – Baustoffhandel (Lehrberuf)#
  • °Gleisbautechnik (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Hochbau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Hochbauspezialist*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Kranführer*in#
  • °Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf)#
  • °Polier*in#
  • °Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tiefbauspezialist*in (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Transportbetontechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Wasserbautechniker*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Rechtskraftgewerbe:

    • Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau/Betonbohren und -schneiden
    • Baumeister, BGBl. II Nr. 30/2003, BGBl. II Nr. 160/2004 (1. Novelle) und Novelle mit Artikel 2 BGBl. II Nr. 399/2008
    • Gewerbe der Brunnenmeister, BGBl. II Nr. 31/2003, Novelle mit Artikel 3 BGBl. II Nr. 399/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

 

b) Freie Gewerbe:

  • Erzeugung von Betonwaren

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

 

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein: