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Tischlerei – Allgemeine Tischlerei

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.180,- bis 2.430,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Tischler*innen im Schwerpunkt Allgemeine Tischlerei stellen Möbel, Fenster, Türen, Holzverkleidungen und andere Bauteile aus Holz nach Plänen und Werkzeichnungen her. Sie bauen die Teile zusammen, bringen auch Beschläge an und montieren ihre Produkte in der Werkstatt oder vor Ort bei ihren Kund*innen. Außerdem führen sie Reparaturarbeiten an beschädigten und fehlerhaften Werkstücken durch. Tischler*innen fertigen Zeichnungen ihrer Werkstücke mithilfe von Konstruktionssoftware wie etwa CAD an, wählen die richtigen Holzarten und Werkstoffe aus und bearbeiten die Materialien durch Hobeln, Sägen, Schleifen, Pressen etc. Dabei hantieren sie mit manuellen und elektrischen Werkzeugen und Geräten und bedienen – vor allem im Bereich der industriellen Fertigung – auch computergestützte Holzbearbeitungsmaschinen (z. B. CNC-Maschinen).

Tischler*innen arbeiten in Betrieben des Tischlereigewerbes oder in der Holzverarbeitenden Industrie in Werkstätten, Werkhallen oder bei Kund*innen vor Ort. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften.

Wo man arbeitet

Tischler*innen im Schwerpunkt Allgemeine Tischlerei können sowohl in kleinen und mittleren Gewerbebetrieben als auch in Großtischlereien und in Betrieben der Holz verarbeitenden Industrie tätig sein In kleinen und mittleren Betriebe stellen sie in der Regel Einzelanfertigungen oder Kleinserien her. Sie wählen die passenden Hölzer, Hilfsmittel und Werkzeuge aus, prüfen die Qualität der Materialien und fertigen verschiedene Möbelstücke, Werkstücke oder ganze Einrichtungen nach Plänen und Zeichnungen unter Berücksichtigung der Wünsche und Vorstellungen ihrer Kund*innen. Dabei ist die Kund*innenberatung eine wichtige Aufgabe. Ihre Erzeugnisse reichen z. B. von Tischen, Sesseln, Betten, über Schränke bis hin zu Küchen, Wohn- und Schlafzimmereinrichtungen. Sie liefern die Werkstücke zu den Kund*innen, stellen sie vor Ort auf, bauen Einzelteile zusammen, montieren Fenster und Türen, bringen Beschläge an und montieren und verankern Regale, Schränke usw. sicher an Wänden.

In Betrieben der Holz verarbeitenden Industrie sind Tischler*innen vorwiegend mit der Serienproduktion befasst. Sie bedienen und überwachen computergesteuerte Maschinen und führen Qualitätskontrollen sowie verschiedene Nachbearbeitungs- und Korrekturarbeiten durch.

Im Baubereich stellen Tischler*innen z. B. Fenster- und Türstöcke, Wand- und Deckenverkleidungen oder Treppen und Balkongeländer her. Im Bereich der industriellen Möbelerzeugung fertigen sie verschiedene Einrichtungsgegenstände wie z. B. Tische, Sessel, Schränke, Kästen, Einbauküchen, Betten oder Gartenmöbel. Im Bereich Kunsttischlerei sind Tischler*innen mit der Restaurierung oder mit dem originalgetreuen Nachbau von historischen Stilmöbeln befasst. Dabei setzen sie häufig auch noch alte Handwerkstechniken ein.

Tischler*innen setzen bei ihrer Arbeit verschiedene holzbearbeitende Verfahren und Techniken ein, wie z. B. Messen, Anreißen, Hobeln, Sägen, Bohren, Schleifen, Schlitzen, Zinken, Dübeln, Fräsen, Leimen oder Kleben.

Womit man arbeitet

Tischler*innen im Schwerpunkt Allgemeine Tischlerei hantieren mit manuellen und elektrischen Werkzeugen und Geräten aller Art, wie z. B. Bohrern, Sägen, Hobeln, Feilen, Hämmern, Schraubenziehern und bedienen verschiedene Fertigungsmaschinen, die häufig computergesteuert sind (z. B. CNC-Fräsen). Sie bearbeiten verschiedene Holzarten wie z. B. Buche, Fichte, Birke oder Eiche, kennen deren Eigenschaften und Nutzungsmöglichkeiten und setzen auch andere Werkstoffe und Materialien wie Kunststoffe, Metalle und Glas ein. Außerdem verwenden sie Furniere und Pressspannplatten sowie allerlei Hilfsmittel und -materialien wie z. B. Nägel, Schrauben, Scharniere, Lacke und Leime.

Tischler*innen lesen Werkzeichnungen und Konstruktionspläne, führen Material- und Stücklisten und diverse Datenbanken und verwenden dazu Computer und entsprechende Software.

Wie man arbeitet

Tischler*innen im Schwerpunkt Allgemeine Tischlerei arbeiten in Werkstätten, Werkhallen und Planungs- und Entwicklungsbüros von Betrieben des Tischlereigewerbes oder in der Holz verarbeitenden Industrie, aber auch bei Kundinnen und Kunden vor Ort, wo sie Möbel aufstellen, und auf Baustellen, wo sie Fenster und Türen einbauen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen (siehe z. B. °Tischlereitechnik (Lehrberuf)#, °Holztechniker*in#, °Produktdesigner*in#, °Produktionsleiter*in#) und haben je nach Größe ihres Betriebes Kontakt zu Kundinnen und Kunden.

Tischler*innen arbeiten üblicherweise zu geregelten Arbeitszeiten, Überstunden können erforderlich werden, wenn Liefer- und Montagetermine eingehalten werden müssen. Trotz Einsatz moderner Technologie und entsprechender Schutzvorkehrungen müssen sie bei ihrer Arbeit mit Staub- und Lärmbelastung rechnen und tragen daher erforderlichenfalls Mund- und Gehörschutz.

Was man macht
  • Skizzen und Zeichnungen – u. a. mit Konstruktionssoftware (CAD) – erstellen, lesen und anwenden
  • Werkstücke planen und entwerfen
  • Holzsorten, Werkstoffe und Hilfsstoffe auswählen, prüfen und fachgerecht lagern
  • Materialien bearbeiten, z. B. durch Messen, Hobeln, Sägen, Stemmen, Bohren, Anreißen, Schleifen, Schweifen, Fügen, Schlitzen, Zinken, Dübeln, Fräsen, Leimen, Kleben etc.
  • Werkzeuge, Geräte und Maschinen bedienen, z. B. Hämmer, Schraubenzieher, Feilen, Säge-, Hobel-, Fräs- und Dreh- und Bohrmaschinen
  • computergestützte Holzbearbeitungsmaschinen (z. B. CNC) einstellen, bedienen und steuern
  • Produkte und Werkstücke aus Holz herstellen, z. B. Möbel, Türen, Tore, Portale, Fenster, Fensterbalken, Rollläden, Jalousien, Wand- und Deckenverkleidungen, Holzfußböden etc.
  • Werkstücke aus Holz zusammenbauen und montieren (in der Werkstätte oder bei Kund*innen am Aufstellungsort)
  • Werkzeuge, Geräte und Maschinen reinigen, rüsten, bedienen und warten
  • Oberflächen durch Hobeln, Polieren, Schleifen, Imprägnieren, Lackieren, Versiegeln etc. behandeln
  • Funktionsprüfungen und Qualitätskontrollen durchführen
  • Fehler beheben und Schäden reparieren
  • Kunden und Kundinnen beraten und informieren
Für wen man arbeitet
  • Betriebe des Tischlereigewerbes
  • Betriebe der Holz verarbeitenden Industrie
  • Fenster-, Türen-, Möbelbaubetriebe
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Tischlereitechnik
  • CAD – Computer Aided Design
  • Holzbearbeitungstechniken
  • Maschinen-, Werkzeug- und Gerätekunde
  • Materialien- und Werkstoffkunde
  • Bedienung computergesteuerter Maschinen (CNC)
  • Holzoberflächenbehandlung
  • Qualitätssicherung
  • Pläne, Werkskizzen lesen und erstellen
  • digitales Arbeiten
  • nachhaltiges, energieeffizientes Arbeiten
Wie man sich weiterbilden kann

Tischler*innen im Schwerpunkt Allgemeine Tischlerei sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie beispielsweise das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (BFI) bieten Kurse und Lehrgänge in verschiedenen relevanten Bereichen an, u. a. Fachkurse in Fräsen, Möbel- und Innenausbau, Restaurieren von historischen Stil- und Bauernmöbel, Holzoberflächenbehandlung, Holzdrechseln, Holzeinkauf und Holzerkennung an.
Auch die jeweiligen Landesinnungen der Wirtschaftskammer organisieren zum Teil Seminare und Kurse über neue Techniken, Materialien und Produkte.

Viele Unternehmen führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten beispielsweise Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs) sowie Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen für Berufstätige, z. B. in Bereichen Holztechnik oder Innenraumgestaltung.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z. B. in Holztechnik oder Holzwirtschaft, Design).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • Kraft
  • Lärmunempfindlichkeit
  • Unempfindlichkeit gegenüber Staub

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • Planungsfähigkeit
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Fassbinder*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fertigteilhausbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Holzblasinstrumentenerzeugung (Lehrberuf)#
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Maler*in und Beschichtungstechniker*in (Lehrberuf)#
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#
  • °Steinmetz*in (Lehrberuf)#
  • °Steinmetztechnik (Lehrberuf)#
  • °Tapezierer*in und Dekorateur*in (Lehrberuf)#
  • °Tischlereitechnik – Modell- und Formenbau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Wagner*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Zimmerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Zimmereitechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Bühnenbildner*in#
  • °Dekorateur*in#
  • °Fassbinder*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fertigteilhausbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Holzblasinstrumentenerzeugung (Lehrberuf)#
  • °Holzkaufmann / Holzkauffrau#
  • °Holzspielzeugmacher*in#
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Holztechniker*in#
  • °Holzwirt*in#
  • °Innenarchitekt*in#
  • °Innenausbauer*in#
  • °Maler*in und Beschichtungstechniker*in (Lehrberuf)#
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#
  • °Möbelbautechniker*in#
  • °Produktdesigner*in#
  • °Restaurator*in (Möbel und Holz)#
  • °Steinmetz*in (Lehrberuf)#
  • °Steinmetztechnik (Lehrberuf)#
  • °Tapezierer*in und Dekorateur*in (Lehrberuf)#
  • °Tischlereitechnik – Modell- und Formenbau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Wagner*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Zimmerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Zimmereitechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Tischler, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
  • Handwerk der Drechsler, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
  • Handwerk der Modellbauer, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

 

b) Freie Gewerbe:

  • Zusammenbau von Möbelbausätzen
  • Wagner
  • Erzeugung von Holzschuhen
  • Erzeugung von Kisten und sonstigen Verpackungen aus Holz
  • Erzeugung von kunstgewerblichen Zier- und Schmuckgegenständen aus unedlen Metallen, Draht, Gips, Beton, Holz, Horn, Kunststoff, Leder, textilen Materialien, Stroh, Papier und Glaselementen, Gemüse und Obst sowie durch Fädeln von Edelsteinen, Silber-, Glas-, Kunststoff- und Filzelementen und das Bemalen und das Verzieren von Holz, Keramik, Porzellan, Seide, Textilien, Billets und Wachswaren
  • Erzeugung von Schneid- und Jausenbrettern aus Holz, Kuststoff und anderen Materialien
  • Erzeugung von Spielzeug
  • Erzeugung von Werkzeugstielen, Holzgabeln und Holzrechen

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein:

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