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Tischlereitechnik

Lehrzeit
4 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.180,- bis 2.430,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Von der Einbauküche bis zur Holzvertäfelung – Tischlereitechniker*innen produzieren Möbel und Einrichtungen aus Holz. Dabei stellen sie sowohl Einzelstücke als auch große Serien her. Tischlereitechniker*innen mit dem Schwerpunkt Planung entwerfen und planen Möbel mit Hilfe von CAD-Programmen, beraten ihre Kundinnen und Kunden, wählen das Material aus, prüfen die Produktqualität und arbeiten fallweise auch direkt in der Produktion mit. Im Schwerpunkt Produktion planen Tischlereitechniker*innen die Materialien und den Produktionsprozess, bestücken und bedienen die Maschinen und Anlagen, programmieren die CNC-Maschinen, überwachen die Produktion und nehmen erforderlichenfalls Änderungen und Anpassungen der Einstellung vor. Im Schwerpunkt Modell- und Formenbau planen und erstellen Modelle, Werkzeuge, Bauelemente, Formen und Prototypen aus Holz, aber auch anderen Werkstoffen wie Metall oder Kunststoff, die als Vorlage für Einzel- und Serienfertigungen verschiedener Produkte verwendet werden

Tischlereitechniker*innen arbeiten in Werkstätten, Produktionshallen und Planungsbüros von Tischlereien und holzverarbeitenden Betrieben zusammen mit Berufskolleginnen und -kollegen, verschiedenen Fach- und Hilfskräften und haben Kontakt zu ihren Kundinnen und -kunden sowie zu Lieferantinnen und Lieferanten.

Der Lehrberuf Tischlereitechnik ist ein Schwerpunktlehrberuf. Nähere Beschreibung zu Berufsprofil, Ausbildung, Alternativen etc. findest du bei den folgenden Schwerpunkten:

  • °Tischlereitechnik – Modell- und Formenbau (Lehrberuf)#
  • °Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf)#
  • °Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf)#
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Die Berufsschulstandorte und etwaige alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten können je nach Ausbildungsschwerpunkt unterschiedlich sein. Vergleiche dazu die Infos bei den Beschreibungen zu den jeweiligen Schwerpunkten.

  • °Tischlereitechnik – Modell- und Formenbau (Lehrberuf)#
  • °Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf)#
  • °Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf)#

Für Maturantinnen und Maturanten besteht die Möglichkeit den Beruf im Rahmen der Duale Akademie zu erlernen.

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Holztechnik
  • Holzbauten, Holzkonstruktion
  • Tischlereitechnik, Zimmereitechnik
  • CAD – Computer Aided Design
  • Holzbearbeitungstechniken
  • Maschinen-, Werkzeug- und Gerätekunde
  • Materialien- und Werkstoffkunde
  • Holzoberflächenbehandlung
  • Baubiologie/Bauökologie
  • Dämmstoffe und Isoliermaterialien
  • Qualitätssicherung
  • Baupläne, Werkskizzen lesen und erstellen
Wie man sich weiterbilden kann

Tischlereitechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie beispielsweise das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (BFI) bieten Kurse und Lehrgänge in verschiedenen relevanten Bereichen an, u. a. Fachkurse in CAD, CNC, Fräsen, Möbel- und Innenausbau, Restaurieren von historischen Stil- und Bauernmöbel, Holzoberflächenbehandlung, Holzdrechseln, Holzeinkauf und Holzerkennung an.
Auch die jeweiligen Landesinnungen der Wirtschaftskammer bieten Seminare und Kurse über neue Techniken, Materialien und Produkte.

Viele Unternehmen führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten beispielsweise Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs) sowie Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen für Berufstätige, z. B. in den Bereichen Bautechnik oder Holztechnik.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z. B. in Holztechnik oder Holzwirtschaft, Design).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Siehe auch die Weiterbildungsmöglichkeiten in den jeweiligen Ausbildungsschwerpunkten:

  • °Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf)#
  • °Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf)#

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • gute körperliche Verfassung
  • Unempfindlichkeit gegenüber Staub

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • mathematisches Verständnis
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Bootbauer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Drechsler*in (Lehrberuf – auslaufend)#, „1. voll“
  • °Fassbinder*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fertigteilhausbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Forsttechnik (Lehrberuf)#
  • °Forstwirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Modellbauer*in (Lehrberuf – auslaufend)#, „1. voll“
  • °Skibautechnik (Lehrberuf)#
  • °Steinmetz*in (Lehrberuf)#
  • °Steinmetztechnik (Lehrberuf)#
  • °Tischlerei (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Wagner*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Zimmerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Zimmereitechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Bootbauer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bühnenbildner*in#
  • °Drechsler*in (Lehrberuf – auslaufend)#, „1. voll“
  • °Fassbinder*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fertigteilhausbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Forsttechnik (Lehrberuf)#
  • °Forstwirtschaft (Lehrberuf)#
  • °Holzkaufmann / Holzkauffrau#
  • °Holzspielzeugmacher*in#
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Holztechniker*in#
  • °Innenarchitekt*in#
  • °Innenausbauer*in#
  • °Innovationstechniker*in#
  • °Möbelbautechniker*in#
  • °Möbelmonteur*in#
  • °Modellbauer*in (Lehrberuf – auslaufend)#, „1. voll“
  • °Schiffsbautechniker*in#
  • °Skibautechnik (Lehrberuf)#
  • °Steinmetz*in (Lehrberuf)#
  • °Steinmetztechnik (Lehrberuf)#
  • °Tischlerei (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Verbundstofftechniker*in#
  • °Wagner*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Zimmerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Zimmereitechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Tischler, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
  • Handwerk der Drechsler, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
  • Handwerk der Binder, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
  • Handwerk der Bootbauer, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
  • Handwerk der Modellbauer, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008

b) Rechtskraftgewerbe:

  • Holzbau-Meister, BGBl. Nr. II 102/2003, Novelle mit Artikel 49 BGBl. II Nr. 399/2008

Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

c) Freies Gewerbe:

  • Zusammenbau von Möbelbausätzen
  • Wagner
  • Erzeugung von kunstgewerblichen Zier- und Schmuckgegenständen aus unedlen Metallen, Draht, Gips, Beton, Holz, Horn, Kunststoff, Leder, textilen Materialien, Stroh, Papier und Glaselementen, Gemüse und Obst sowie durch Fädeln von Edelsteinen, Silber-, Glas-, Kunststoff- und Filzelementen und das Bemalen und das Verzieren von Holz, Keramik, Porzellan, Seide, Textilien, Billets und Wachswaren
  • Erzeugung von Spielzeug
  • Holzschuherzeuger

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

Allgemeine Hinweise:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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