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Tischlereitechnik – Modell- und Formenbau

Lehrzeit
4 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.880,- bis 2.570,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Tischlereitechniker*innen im Schwerpunkt Modell- und Formenbau planen und erstellen Modelle, Werkzeuge, Bauelemente, Formen und Prototypen aus Holz, Metall oder Kunststoff. Diese werden als Vorlage für Einzel- und Serienfertigungen verschiedener Produkte verwendet. Die Werkstücke werden etwa durch Gussverfahren oder mittels 3D-Druck hergestellt und durch z. B. Sägen, Schleifen, Fräsen, Drehen, aber auch unter Anwendung computergestützter Maschinen (CNC) bearbeitet. Auch der Zusammenbau, die Montage und Nachbearbeitung der Oberflächen gehört zu den Aufgaben der Fachkräfte für Modell- und Formenbau.

Tischlereitechniker*innen im Modell- und Formenbau arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und anderen Fach- und Hilfskräften in Werkstätten, Produktionshallen und Planungsbüros von Betrieben des Tischlergewerbes, der Holz verarbeitenden Industrie und Möbelindustrie oder auch in der Kunststoffproduktion, im Maschinen- und Werkzeugbau usw.

Wo man arbeitet

Bevor neue Holz-, Kunststoff- und Metallprodukte in Serienproduktion gehen, stellen Tischlereitechniker*innen im Modell- und Formenbau detail- und maßstabgetreue Modelle von diesen Produkten und deren Einzelteilen her. Die Modelle dienen als Vorlage für die Serienfertigung aber auch zu Demonstrationszwecken für Kundinnen und Kunden und Auftraggeber*innen.

Tischlereitechniker*innen im Schwerpunkt Modell- und Formenbau planen und entwerfen die Werkstücke unter Anwendung moderner Zeichenprogramme (CAD). Ihre Ideen, Skizzen und Zeichnungen übertragen sie in für die Produktion notwendige Darstellungen und definieren dafür bestimmte Faktoren wie Maßstäbe und Skalierungen. Je nach Material und Modell wählen sie die geeignete Möglichkeit für die Modell-, Werkzeug- oder Prototypenherstellung aus (z. B. Gießen, Tiefziehen, 3D-Druck oder Laserintern), legen Teilungen, Schnitte und Trennebenen fest, und definieren Formschrägen und Wanddicken. Sie prüfen, ob die Konstruktion so umgesetzt werden kann, und erzeugen die erforderlichen Darstellungen und Produktionsdatensätze.

Tischlereitechniker*innen für Modell- und Formenbau bedienen die erforderlichen Maschinen und Anlagen, fertigen die Modelle an, führen mittels Sägen, Schleifen, Fräsen, Drehen, Polieren, Strahlen usw. Fein- und Korrekturarbeiten an den Modellen durch und bauen sie z. B. durch Verkleben zusammen. Die Fachkräfte bearbeiten schließlich die Oberflächen ihrer Modelle, indem sie sie beispielsweise lackieren oder wachsen, und prüfen deren Qualität mit unterschiedlichen Messmitteln.

Auf diese Weise fertigt sie z. B. Kernkästen, Schablonen, Werkzeuge, Gießerei-, Nachform-, Kopier- und Urformmodelle, Formen, Architektur- und Funktionsmodelle, Design- und Urmodelle, Mockups, Modell- und Aufspannvorrichtungen sowie Konfektionierungswerkzeuge für die unterschiedlichsten Einsatzbereiche an.

Womit man arbeitet

Tischlereitechniker*innen im Schwerpunkt Modell- und Formenbau verwenden für ihre Arbeit neben traditionellen Tischlereiwerkzeugen und Maschinen (wie z. B. Hobel, Sägen, Schleifmaschinen, Drehmaschinen, Fräsen, Zwingen) vor allem moderne, CNC-gesteuerte Maschinen und Anlagen (z. B. CNC-gesteuerte Oberfräsen und Präzisionsmaschinen), Gießwerkzeuge und Tiefzieheinrichtungen sowie 3D-Drucker und Laserinternanlagen. Für ihre planerischen Tätigkeiten kommen spezielle Planungs- und Konstruktionsprogramme zum Einsatz (z. B. CAD). Sie arbeiten mit unterschiedlichen Holzarten, Kunststoffen und Metallen und verwenden verschiedene Hilfsstoffe wie z. B. Leim, Klebstoffe, Schrauben und Nägel, Poliermittel, Lacke, Wachse.

Tischlereitechniker*innen tragen Arbeits- und Schutzkleidung und bei Tätigkeiten in der Produktion auch Schutzbrillen und falls erforderlich Mund- und Gehörschutz.

Wie man arbeitet

Tischlereitechniker*innen im Modell- und Formenbau arbeiten in Betrieben des Tischlereigewerbes, des Möbelbaus, der Holzverarbeitung, aber auch in Betrieben der Kunststoffverarbeitung, des Metall-, Maschinen-, Anlagen- und Werkzeugbaues usw. in Werkstätten, Produktionshallen und Planungsbüros. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, Kolleg*innen aus der Planung-, Entwicklung- und Konstruktion und verschiedenen technischen- und kaufmännischen Fachkräften (siehe z. B. °Produktentwickler*in#, °Konstrukteur*in (Lehrberuf)#, °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, °Gießereitechnik (Lehrberuf)#, °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#.

Tischlereitechniker*innen arbeiten üblicherweise zu geregelten Arbeitszeiten, Überstunden können erforderlich werden, wenn Deadlines für Produktions- und Liefertermine eingehalten werden müssen. Trotz Einsatz moderner Technologie und entsprechender Schutzvorkehrungen müssen sie bei Arbeiten in Werkstätten und Produktionshallen mit Staub- und Lärmbelastung rechnen und tragen daher erforderlichenfalls Augen-, Mund- und Gehörschutz.

Was man macht
  • technische Pläne und Werkzeichnungen lesen und mithilfe von Konstruktionssoftware wie CAD anfertigen
  • Formen, Modelle, Bauelemente und Werkzeuge auf Grundlage von Aufträgen planen und konstruieren
  • Modelle und Gussformen aus Holz, Metall oder Kunststoff nach Plänen und Werkzeichnungen herstellen
  • Werkstücke etwa durch Sägen, Schleifen, Fräsen, Drehen, Schweißen, Fügen, Leimen, Kleben etc. bearbeiten
  • Modellteile zusammenbauen, Modelle aufbauen, positionieren, montieren und sichern
  • Nachbearbeitungen und Oberflächenbehandlungen am fertigen Werkstück durchführen (z. B. Polieren, Lackieren, Schleifen, Schmiergeln, Versiegeln)
  • Qualitätskontrollen durchführen
  • an der Weiterentwicklung von Modellen und Formen mitwirken
Für wen man arbeitet
  • Tischlereibetriebe
  • Möbelindustrie
  • Betriebe der Holzverarbeitung
  • Betriebe der Metallverarbeitung, Maschinen-, Anlagen- und Werkzeugbau
  • Betriebe der Kunststoffverarbeitung
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Die Ausbildung im Lehrberuf Tischlereitechnik – Modell- und Formenbau ist ab 1.9.2022 möglich.

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Arbeitsvorbereitung
  • Werkstücke auf Basis von Aufträgen planen
  • Ideen, Skizzen, 2D-Zeichnungen bzw. 3D-Datensätze in Produktionsdatensätze umsetzen
  • Tischlereitechnik
  • Modellbau, Gussmodellbau, Formenbau, Prototypenbau
  • Formen für unterschiedliche Materialien und Modelle konstruieren, Teilungen, Schnitte und Trennebenen festlegen
  • Konstruktionen auf Umsetzbarkeit prüfen
  • CAD – Computer Aided Design
  • geeignete Möglichkeiten zur Modell-, Werkzeug- oder Prototypenherstellung auswählen
  • Holzbearbeitungstechniken
  • Maschinen-, Werkzeug- und Gerätekunde
  • Materialien- und Werkstoffkunde
  • Holzoberflächenbehandlung
  • Qualitätssicherung
  • digitales Arbeiten
  • nachhaltiges, energieeffizientes Arbeiten
Wie man sich weiterbilden kann

Tischlereitechniker*innen im Schwerpunkt Modell- und Formenbau sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie beispielsweise das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (BFI) bieten verschiedene Weiterbildungsveranstaltungen für holz- und metallverarbeitende Berufe (z. B. Holz- und Metallbearbeitungsmaschinen) oder zur Kunststofftechnik (z. B. Kunststoffschweißen, Klebetechnik) an.

In vielen Betrieben werden auch innerbetriebliche Kurse zur Schulung an neuen Maschinen und technischen Zusatzeinrichtungen oder neuer Verfahren und Methoden durchgeführt. Manche Betriebe bieten außerdem Zuliefer- und Servicebetrieben, Maschinen-, Hardware- und Software-Ausstattern die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • Unempfindlichkeit gegenüber Staub

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • Gefühl für Farben und Formen
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Faserverbundtechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Gießereitechnik – Eisen- und Stahlguss (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kunststoffverfahrenstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metallgießer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#
  • °Tischlerei – Allgemeine Tischlerei (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Tischlerei – Drechslerei (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Baustatiker*in#
  • °Bautechniker*in#
  • °Bodenleger*in (Lehrberuf)#
  • °Bühnenbildner*in#
  • °CAD-Techniker*in#
  • °Einrichtungsberater*in#
  • °Faserverbundtechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Gießereitechnik – Eisen- und Stahlguss (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Gießereitechnik – Nichteisenmetallguss (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Holzspielzeugmacher*in#
  • °Holztechniker*in#
  • °Innenausbauer*in#
  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstruktionstechniker*in#
  • °Kunststofftechniker*in#
  • °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kunststoffverfahrenstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metallgestalter*in#
  • °Metallgießer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Möbelbautechniker*in#
  • °Produktdesigner*in#
  • °Produktentwickler*in#
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#
  • °Qualitätssicherungstechniker*in#
  • °Raumgestalter*in#
  • °Tischlerei – Allgemeine Tischlerei (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Tischlerei – Drechslerei (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Verbundstofftechniker*in#
  • °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#
  • °Werkstofftechniker*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Tischler, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
  • Handwerk der Drechsler, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
  • Handwerk der Modellbauer, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

b) Freie Gewerbe:

  • Zusammenbau von Möbelbausätzen
  • Wagner
  • Erzeugung von kunstgewerblichen Zier- und Schmuckgegenständen aus unedlen Metallen, Draht, Gips, Beton, Holz, Horn, Kunststoff, Leder, textilen Materialien, Stroh, Papier und Glaselementen, Gemüse und Obst sowie durch Fädeln von Edelsteinen, Silber-, Glas-, Kunststoff- und Filzelementen und das Bemalen und das Verzieren von Holz, Keramik, Porzellan, Seide, Textilien, Billets und Wachswaren
  • Erzeugung von Spielzeug
  • Holzschuherzeuger

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE.:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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