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Tischlereitechnik – Planung

Lehrzeit
4 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.180,- bis 2.430,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Das Tischlerhandwerk hat sich in den letzten Jahren im Bereich der technischen Möglichkeiten rasant entwickelt. Dazu kommen immer höhere Anforderungen in der Gestaltung der Produkte (von Sesseln über Betten bis zu Schränken) und im Design.
Tischlereitechniker*innen im Schwerpunkt Planung entwerfen und planen Möbel und Einrichtungen unter Anwendung moderner Zeichenprogramme am Computer (CAD). Sie beraten ihre Kund*innen über Gestaltungsmöglichkeiten und Materialien, besprechen ihre Entwürfe und Pläne mit ihnen und stimmen sie mit den Vorstellungen der Kund*innen ab. Außerdem überprüfen sie die Qualität der Produkte (z. B. ob die Erzeugnisse einwandfrei funktionieren).

Tischlereitechniker*innen arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und anderen Fach- und Hilfskräften in Betrieben des Tischlergewerbes oder der Holz verarbeitenden Industrie und Möbelindustrie in Werkstätten, Produktionshallen und Planungsbüros und mitunter bei Kund*innen vor Ort.

Wo man arbeitet

Das Tischlerhandwerk zeichnete sich in den letzten Jahren durch eine außergewöhnliche Dynamik in der technischen Entwicklung aus. Davon sind sowohl die Entwicklung der Werkstoffe und deren Verarbeitung als auch erhöhte Anforderungen in den Bereichen Produktgestaltung und Design betroffen. Mit dem vierjährigen Lehrberuf Tischlereitechnik wurde die Lücke zwischen der dreijährigen Berufsausbildung im Lehrberuf Tischlerei (siehe °Tischlerei (Lehrberuf)#) und der schulischen bzw. universitären Techniker*innenausbildung geschlossen.

Tischlereitechniker*innen im Schwerpunkten Planung werden im technischen, organisatorischen und planerischen Bereich eingesetzt. Wesentliches Element ihrer Tätigkeit ist der Umgang mit CAD-Programmen, die sie für den Entwurf und die Zeichnung von Plänen einsetzen.

Tischlereitechniker*innen im Schwerpunkt Planung beraten ihre Kund*innen über Gestaltungsmöglichkeiten und Materialien. Sie fertigen Skizzen und Zeichnungen von Produkten an und wählen Hölzer und Werkstoffe je nach dem Verwendungszweck, der Funktion und den Kund*innenwünschen aus. Die Entwürfe und Pläne werden mit den Auftraggeber*innen (Kund*innen) besprochen und an deren Wünsche angepasst. Außerdem kalkulieren und erstellen sie Angebote. Speziell angefertigte Einzelstücke gehören ebenso zu ihren Produkten wie seriell (d. h. in großen Stückzahlen) produzierte Erzeugnisse.

Zu den Aufgabenbereichen von Tischlereitechniker*innen im Schwerpunkt Planung zählen jedoch nicht nur das Möbel-Design. Tischlereitechniker*innen sind auch im Innenausbau (Wand- und Deckenverkleidungen, Türen, Stiegen etc.) tätig. Sie übernehmen die Planung von Produktionsabläufen und organisatorische Aufgaben (z. B. Bestellen von Lieferungen, Planung und Organisation von Baustellen für den Bereich der Tischlereiarbeiten etc.). In der Produktion richten sie computergesteuerte Maschinen ein (CNC-Maschinen), programmieren, bedienen und überwachen diese und kontrollieren die Qualität der erzeugten Produkte.

Die erzeugten Produkte sind vielfältig: Möbel (Küchenmöbel, Wohnzimmermöbel, Büromöbel), Produkte der Bautischlerei (Erzeugung und Einbau von Fenster, Treppen und Türen) bis hin zu Konstruktionsteilen und Bausätzen für Fertigteilbauten aus Holz im Hochbau oder für Fertighäuser.

Womit man arbeitet

Tischlereitechniker*innen im Schwerpunkt Planung verwenden für ihre Arbeit neben traditionellen Tischlereiwerkzeugen und Maschinen (wie z. B. Hobel, Sägen, Schleifmaschinen, Fräsen, Zwingen) vor allem moderne CNC-gesteuerte Maschinen und Anlagen (z. B. CNC-gesteuerte Oberfräsen und Präzisionsmaschinen). Für ihre planerischen Tätigkeiten arbeiten sie an Computern mit speziellen Konstruktions- und Zeichenprogrammen (CAD). Zusätzlich zu ihrem Hauptmaterial Holz verwenden sie auch unterschiedliche Kunststoffe, Metalle und verschiedene Hilfsstoffe wie z. B. Leim, Klebestoffe, Schrauben und Nägel.

Tischlereitechniker*innen tragen Arbeits- und Schutzkleidung und bei Tätigkeiten in der Produktion auch Schutzbrillen und falls erforderlich Mund- und Gehörschutz.

Wie man arbeitet

Tischlereitechniker*innen im Schwerpunkt Planung arbeiten in Betrieben des Tischlereigewerbes oder der Holz verarbeitenden Industrie und Möbelindustrie in Werkstätten, Produktionshallen und Planungsbüros und teilweise auch direkt bei Kund*innen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen technischen- und kaufmännischen Fachkräften. Wenn sie beispielsweise auf Baustellen tätig sind, arbeiten sie gemeinsam mit Kolleg*innen aus dem Baubereich und der Innenraumplanung, siehe hierzu z. B. die Berufe °Architekt*in#, °Baumeister*in#, °Bodenleger*in (Lehrberuf)#, °Innenarchitekt*in#, °Raumgestalter*in# etc.

Tischlereitechniker*innen arbeiten üblicherweise zu geregelten Arbeitszeiten, Überstunden können erforderlich werden, wenn Liefer- und Montagetermine eingehalten werden müssen. Trotz Einsatz moderner Technologie und entsprechender Schutzvorkehrungen müssen sie bei Arbeiten in Werkstätten und Produktionshallen mit Staub- und Lärmbelastung rechnen und tragen daher erforderlichenfalls Augen-, Mund- und Gehörschutz.

Was man macht
  • Werkzeichnungen und technische Unterlagen lesen und anwenden
  • Pläne, Werkzeichnungen und Skizzen erstellen und bearbeiten
  • mit Hilfe branchenspezifischer Software Verkaufszeichnungen gestalten
  • an der Produkt- und Fertigungsentwicklung mitwirken
  • Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden planen und festlegen
  • erforderliche Materialien auswählen, beschaffen und überprüfen
  • Kund*innen- und Lieferant*innengespräche führen
  • Raumlösungen projektieren
  • Qualitätskontrollen durchführen; Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätsstandards beachten
Für wen man arbeitet
  • größere Betriebe des Tischlereigewerbes
  • Möbelindustrie
  • Betriebe der Holz verarbeitenden Industrie
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Für Maturantinnen und Maturanten besteht die Möglichkeit den Beruf im Rahmen der Duale Akademie zu erlernen.

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Arbeitsvorbereitung
  • Skizzen und fertigungsgerechte Konstruktionszeichnungen erstellen
  • Planung von Möbel und Bauelementen nach Kundenwunsch
  • Einrichtungskonzepte entwickeln
  • Tischlereitechnik
  • CAD – Computer Aided Design
  • Holzbearbeitungstechniken
  • Maschinen-, Werkzeug- und Gerätekunde
  • Materialien- und Werkstoffkunde
  • Holzoberflächenbehandlung und -veredelung
  • Qualitätssicherung
  • digitales Arbeiten
  • nachhaltiges, energieeffizientes Arbeiten
Wie man sich weiterbilden kann

Tischlereitechniker*innen im Bereich Planung sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie beispielsweise das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (BFI) bieten Kurse und Lehrgänge in verschiedenen relevanten Bereichen an, u. a. Fachkurse in CAD, CNC, Fräsen, Möbel- und Innenausbau, Restaurieren von historischen Stil- und Bauernmöbel, Holzoberflächenbehandlung, Holzdrechseln, Holzeinkauf und Holzerkennung.
Auch die jeweiligen Landesinnungen der Wirtschaftskammer bieten Seminare und Kurse über neue Techniken, Materialien und Produkte.

In vielen Betrieben werden auch innerbetriebliche Kurse zur Schulung an neuen Maschinen und technischen Zusatzeinrichtungen oder neuer Verfahren und Methoden durchgeführt. Manche Betriebe bieten außerdem Zuliefer- und Servicebetrieben, Maschinen-, Hardware- und Software-Ausstattern die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten beispielsweise Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige, z. B. im Bereich Holztechnik.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z. B. in Holztechnik oder Holzwirtschaft, Design).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • gute körperliche Verfassung
  • Unempfindlichkeit gegenüber Staub

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • mathematisches Verständnis
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Bootbauer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fassbinder*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fertigteilhausbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#
  • °Steinmetz*in (Lehrberuf)#
  • °Steinmetztechnik (Lehrberuf)#
  • °Tischlerei – Allgemeine Tischlerei (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Tischlerei – Drechslerei (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Wagner*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#
  • °Zimmerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Zimmereitechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Bootbauer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Bühnenbildner*in#
  • °Einrichtungsberater*in#
  • °Fassbinder*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fertigteilhausbau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Holzspielzeugmacher*in#
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Holztechniker*in#
  • °Innenausbauer*in#
  • °Konstruktionstechniker*in#
  • °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#
  • °Möbelbautechniker*in#
  • °Prozesstechnik (Lehrberuf)#
  • °Raumgestalter*in#
  • °Steinmetz*in (Lehrberuf)#
  • °Steinmetztechnik (Lehrberuf)#
  • °Tischlerei – Allgemeine Tischlerei (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
  • °Tischlerei – Drechslerei (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Verbundstofftechniker*in#
  • °Verfahrenstechniker*in#
  • °Wagner*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#
  • °Werkstofftechniker*in#
  • °Zimmerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Zimmereitechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Tischler, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
  • Handwerk der Drechsler, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
  • Handwerk der Modellbauer, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

b) Freie Gewerbe:

  • Zusammenbau von Möbelbausätzen
  • Wagner
  • Erzeugung von kunstgewerblichen Zier- und Schmuckgegenständen aus unedlen Metallen, Draht, Gips, Beton, Holz, Horn, Kunststoff, Leder, textilen Materialien, Stroh, Papier und Glaselementen, Gemüse und Obst sowie durch Fädeln von Edelsteinen, Silber-, Glas-, Kunststoff- und Filzelementen und das Bemalen und das Verzieren von Holz, Keramik, Porzellan, Seide, Textilien, Billets und Wachswaren
  • Erzeugung von Spielzeug
  • Holzschuherzeuger

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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