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Veranstaltungstechnik

Lehrzeit
3 1/2 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.620,- bis 2.490,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Veranstaltungstechniker*innen sind für die technischen Aufbauten und Anlagen zuständig, die bei Veranstaltungen aller Art benötigt werden (Theateraufführungen, Konzerte, Fest- und Sportveranstaltungen, aber auch Messen, Tagungen und andere größere Events usw.). Sie bauen die technischen Anlagen und Aufbauten auf Bühnen auf, installieren/montieren die Ton-, Licht- und Multimediaanlagen, führen Wartungs- und Reparaturarbeiten an den veranstaltungstechnischen Anlagen durch und sorgen während der Veranstaltungen für den reibungslosen Ablauf.

Bei ihrer Arbeit haben Veranstaltungstechniker*innen engen Kontakt mit dem gesamten Team, das für die jeweilige Produktion zuständig ist, sowohl mit Techniker*innen und Handwerker*innen wie auch mit Künstler*innen und anderen Kreativen (z. B. Regisseur*in, Kameraleute, Bühnenbildner*innen, Tontechniker*innen, Darsteller*innen, Musiker*innen).

Wo man arbeitet

Veranstaltungstechniker*innen stellen veranstaltungstechnische Aufbauten her und montieren sie. Dabei handelt es sich um Dekorationen, Podeste, Gerüste, Traversen, vor allem aber Beleuchtungs-, Beschallungs- und Multimediaanlagen usw. Ihre Arbeitsorte reichen von Theaterbühnen bis zu Großveranstaltungen im Freien. Sie achten auf das richtige Sichern, Transportieren und Lagern von Dekorationen, Geräten und Anlagen.

Für ihre Arbeit brauchen Veranstaltungstechniker*innen Kenntnisse im Bereich der Elektronik, der Elektrotechnik aber auch der Computer- und Digitaltechnik (z. B. sind Licht- und Tontechnikanlagen meist über Computer gesteuert). Sie schließen Kabelleitungen für Energieversorgung (steckfertige Energieverteilungen), Steuerungen, Beleuchtung und Beschallungen an, positionieren Mikrophone, montieren Projektionsgeräte (z. B. Scheinwerfer) und richten diese ein, bedienen Mischpulte und vieles mehr. Für all diese Arbeiten richten sie sich nach technischen Zeichnungen und Plänen (z. B. Schalt- und Anschlusspläne, aber auch Bühnenbildpläne, Beleuchtungspläne, Tontechnikpläne, Regiepläne).

Sie überprüfen genau die erstellte Energieverteilung und sorgen für einen störungsfreien Betrieb. Sollte doch einmal eine Störung, wie Stromausfall, Lichtausfall oder Tonstörungen auftreten, grenzen sie diese systematisch ein, finden die Ursache heraus und sorgen für eine rasche Behebung.
Während der Veranstaltungen bedienen sie alle bühnen- und szenentechnischen Einrichtungen, Beleuchtungs- und Projektionseinrichtungen sowie Beschallungseinrichtungen. Außerdem treffen sie die Auswahl der Spezialeffekte (Feuer-, Rauch- und Nebeleffekte) und sorgen für deren Einsatz.
Nach Ende der Veranstaltungen bauen die Veranstaltungstechniker*innen die Aufbauten, Dekorationen und sonstigen technischen Einrichtungen wieder ab, führen fallweise Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten daran durch, lagern sie oder transportieren sie zum nächsten Veranstaltungsort.

Je nach Größe der Veranstaltung sind Veranstaltungstechniker*innen für die technische Realisierung der gesamten Veranstaltung verantwortlich oder für bestimmte Teilbereiche. Sie unterstützen auch bei der organisatorischen Umsetzung der Veranstaltung, beispielsweise bei der Kalkulation und Dokumentation sowie bei der Projektabnahme.

Womit man arbeitet

Veranstaltungstechniker*innen arbeiten mit unterschiedlichsten bühnentechnischen Anlagen, wie z. B. Licht- und Tonanlagen, Nebelmaschinen, Hebevorrichtungen, Podeste und Gerüste. Sie bauen diese auf und bedienen sie. Bei Montagen hantieren sie hantieren mit unterschiedlichen Handwerkzeugen wie Schraubenzieher, Hammer, Bohrmaschinen, mit Transport- und Hebevorrichtungen, aber auch mit elektrotechnischen Messgeräten zum Auffinden von Fehlern und Störungen und sie bedienen digitale Steuerungen.

Für den richtigen Aufbau und die Bedienung der Anlagen lesen sie Schalt- und Anschlusspläne, aber auch Bühnenbildpläne, Beleuchtungspläne, Tontechnikpläne, Regiepläne usw. und Bedienungsanleitungen. Außerdem kennen sie die für den jeweiligen Veranstaltungsort wichtigen veranstaltungs- und sicherheitstechnischen Bestimmungen und sorgen für deren Einhaltung.

Speziell beim Auf- und Abbau großer bühnentechnischer Anlagen und Konstruktionen tragen sie Sicherheitsausrüstung wie Helme, Handschuhe und Sicherheitsschuhe und bei der Arbeit in größeren Höhen Seilsicherungen.

Wie man arbeitet

Die Arbeitsorte von Veranstaltungstechniker*innen können Theater-, Konzert- und Opernbühnen, Filmstudios, Konzerthäuser oder Messehallen sein, aber auch Veranstaltungen im Freien (z. B. im Rahmen von Festivals) gehören dazu. Je nach Auftraggeber*in und Unternehmen arbeiten sie auch an häufig wechselnden Einsatzorten. Bei Aufführungen (Theater, Oper) und Konzerten arbeiten Veranstaltungstechniker*innen auch am Abend und an Wochenenden. Zeitliche und örtliche Flexibilität ist deshalb eine ihrer wichtigsten persönlichen Eigenschaften.

Veranstaltungstechniker*innen arbeiten meist mit dem gesamten Team der jeweiligen Produktion bzw. Veranstaltung zusammen, sowohl mit dem technischen und handwerklichen Team als auch mit den Produktionsteams (Regisseur*in#, °Produktionsleiter*in#, °Kameramann / Kamerafrau#, °Lichttechniker*in#, °Tontechniker*in#, °Produktionsleiter*in#) und sie haben teilweise Kontakt zu den Künstler*innen.

Was man macht
  • veranstaltungstechnische Abläufe unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Grundsätze planen und durchführen
  • Infrastruktur und Sicherheit von Veranstaltungsstätten abschätzen und beurteilen
  • Proben und Vorstellungen in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Arbeitsgruppen (Teamarbeit)betreuen
  • Energieversorgung organisieren, bereitstellen und prüfen
  • Beleuchtungs- und Projektionseinrichtungen aufbauen, einrichten und bedienen
  • Beschallungseinrichtungen aufbauen, einrichten und bedienen
  • Aufbauten bei Veranstaltungen und auf Bühnen aufstellen, montieren und abbauen
  • teilweise auch Dekorationen aufbauen, abbauen, instand halten und lagern
  • Bühnen- und szenentechnische Einrichtungen bedienen
  • Spezialeffekte ausführen
  • Bild, Ton und Daten aufnehmen und übertragen
  • Fehler und Störungen rasch eingrenzen und beheben
  • einschlägige technische Regelwerke sowie alle für Veranstaltungen relevanten rechtlichen und sicherheitstechnischen Bestimmungen anwenden
Für wen man arbeitet
  • Konzertagenturen
  • Eventmanagement-Agenturen
  • Kulturmanagement-Agenturen
  • Messeveranstalter
  • Werbeagenturen
  • Theater, Musical-, Konzert- und Opernhäuser
  • Film- und Fernsehstudios
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Elektrotechnik, Elektronik
  • Veranstaltungstechnik
  • Audio- und Videotechnik
  • Tontechnik
  • Lichttechnik
  • Gerätekunde
  • IT (Hard- und Software, Betriebssysteme, Anwendungsprogramme)
  • Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Eventmanagement
  • Veranstaltungsrecht
  • Projektmanagement
  • Qualitätssicherung
Wie man sich weiterbilden kann

Veranstaltungstechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in vielen relevanten Bereichen Kurse und Lehrgänge an. Außerdem bietet beispielsweise die Österreichische Theatertechnische Gesellschaft mit der OeThG-Akademie eine berufsspezifisch Möglichkeit zur Weiterbildung an.

Außerdem ist für Veranstaltungstechniker*innen die laufende Lektüre von Fachzeitschriften (online und offline), die Vernetzung bei Messen, Veranstaltungen und Kongressen sowie die Beteiligung an beruflichen Netzwerken (online und offline) eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an, Höhere Technische Lehranstalten für Elektronik oder Elektrotechnik sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige für Elektronik oder für Veranstaltungs- und Eventtechnik.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (z. B. Event Engineering) ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gute körperliche Verfassung
  • Lärmunempfindlichkeit

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
  • Sicherheitsbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Koordinationsfähigkeit
  • Kreativität
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Elektrotechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Elektronik (Modullehrberuf)#, „1., 2. voll“
  • °Elektrotechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Elektrotechniker*in#
  • °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Eventmanager*in#
  • °Filmschnittmeister*in#
  • °Gebäudetechniker*in#
  • °Instandhaltungstechniker*in#
  • °Kameramann / Kamerafrau#
  • °Konstruktionstechniker*in#
  • °Kostümbildner*in#
  • °Lichttechniker*in#
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tonmeister*in#
  • °Tontechniker*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Technisches Büro – Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Mechatroniker für Elektronik, Maschinen- und Fertigungstechnik BGBl. Nr. II 69/2003
    (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

 

b) Rechtskraftgewerbe:

  • Elektrotechnik, BGBl. II Nr. 41/2003 (Novelle Art. 10 BGBl. II Nr. 399/2008).

Rechtskraftgewerbe sind regelmentierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbeehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

c) Freie Gewerbe:

  • Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen (Eventmanagement)
  • Erzeugung statisch nicht belangreicher Bühnendekorationen sowie Beschallungs-, Dekorations- und Beleuchtungstätigkeiten für Veranstaltungen mit Ausnahme der den Elektrotechnikern vorbehaltenen Tätigkeiten
  • Beratung über Lichteffekte und Ausleuchtungen, sowie Erstellung von Lichtkonzepten im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen unter Ausschluss der den Elektrotechnikern vorbehaltenen Tätigkeiten

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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