Verfahrenstechniker*innen für die Getreidewirtschaft – Futtermittelhersteller*innen produzieren aus Rohstoffen pflanzlicher und mineralischer Herkunft Futter für Nutz-, Heim- und Zootiere und Wild. Sie prüfen und lagern die Rohstoffe, die Produktion selbst verläuft großteils vollautomatisiert. Hierbei steuern und kontrollieren sie die Anlagen und Maschinen. Produktionsvorgänge sind z. B. Vermahlen, Vermischen, Reinigen, Verwiegen, Pelletieren und Absieben. Futtermittelhersteller*innen arbeiten mit ihren Berufskolleg*innen und mit Maschinen- und Produktionstechniker*innen zusammen. Sie haben außerdem Kontakte zu den Mitarbeiter*innen aus der Laborabteilung sowie zu Kund*innen und Lieferant*innen.
Wo man arbeitet
Verfahrenstechniker*innen für die Getreidewirtschaft – Futtermittelhersteller*innen sind mit der Produktion von Futter für Nutz-, Heim- und Zootiere sowie für Wild aus Rohstoffen pflanzlicher und mineralischer Herkunft beschäftigt. Hierfür arbeiten sie mit hochentwickelter Maschinentechnik, EDV und Biochemie. Die Mischfutter werden an Handelsbetriebe oder direkt an Tierhalter*innen verkauft.
Das Tätigkeitsfeld von Futtermittelhersteller*innen ist sehr umfassend: Sie sind in den Bereichen der Rohstoffannahme und Lagerung, Produktionssteuerung, Maschineneinstellung, Anlagenwartung, im Labor (Qualitätskontrolle) sowie im Ein- und Verkauf (Vertrieb und Beratung) tätig.
Der gesamte Produktionsablauf in der Futtermittelproduktion ist automatisiert. Futtermittelhersteller*innen prüfen die Roh- und Hilfsstoffe, verwiegen und lagern diese. Sie steuern und überwachen die automatisierten Anlagen und Maschinen. Je nach gewünschtem Produkt wird nach eigenen Rezepturen der Vermischvorgang durchgeführt. Bei den hochtechnischen Produktionsanlagen beachten Futtermittelhersteller*innen alle produktionsbestimmenden Faktoren, wie z. B. Futtermittelgesetze oder Hygienebestimmungen. Im Labor führen sie Qualitätskontrollen durch. Weiters stellen sie die Einsatzbereitschaft der Werkzeuge, Geräte und Maschinen sicher. Dafür veranlassen sie notwendige Reparaturen oder führen sie selbst durch.
Womit man arbeitet
Verfahrenstechniker*innen in der Getreidewirtschaft – Futtermittelherstellung arbeiten mit pflanzlichen und mineralischen Rohstoffen (z. B. Getreideerzeugnisse, Hülsenfrüchte, Zuckerstoffe, Salze). Sie bedienen und überwachen halb- oder vollautomatische Produktionsanlagen, stellen diese ein und warten sie. Dazu verwenden sie Handwerkzeuge, elektronische Messgeräte und Ersatzteile.
Futtermittelhersteller*innen lesen Lebensmittelgesetze und Hygienevorschriften und kontrollieren die Einhaltung dieser Vorschriften in der Produktion. Bei Analysen im Labor hantieren sie mit Reagenzgläsern, Chemikalien und anderen modernen Laborgeräten. Für die Dokumentation der Ergebnisse verwenden sie Listen, Tabellen und Computer.
Wie man arbeitet
Futtermittelhersteller*innen arbeiten vor allem im Produktionsbereich, aber auch in Labors von Mühlen und Mischfutterbetrieben. Sie sind gemeinsam mit ihren Berufskolleg*innen und mit Maschinen- und Produktionstechniker*innen tätig und haben Kontakte zu den Mitarbeiter*innen aus der Laborabteilung (z. B. °Chemiker*in#) sowie zu Kund*innen und Lieferant*innen.
Manchmal kommt es trotz moderner Absauganlagen bei der Arbeit in Betrieben der Futtermittelwirtschaft noch immer zu Staubentwicklung. Bei der Arbeit tragen Futtermittelhersteller*innen daher gegebenenfalls Mundschutz und spezielle Sicherheitskleidung, denn die Hygienevorschriften müssen genau eingehalten werden.
Was man macht
- Produktionsvorgänge steuern und überwachen
- Ausrüstungen, Maschinen und Werkzeuge handhaben und instand halten
- Getreide, pflanzliche und tierische Eiweißprodukte, Mineralstoffe und sonstige Hilfs- und Zusatzstoffe sowie daraus hergestellte Erzeugnisse kontrollieren und behandeln
- Roh- und Hilfsstoffe annehmen, prüfen, lagern und für die Verarbeitung vorbereiten
- Erzeugnisse verwiegen, lagern und verpacken
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen
- Arbeitsaufträge von Kund*innen annehmen und besprechen, auf Umsetzbarkeit prüfen
Für wen man arbeitet
- Mühlen
- Mischfutterbetriebe
- Betriebe für Silo- und Speicheranlagen
- Mühlenbaubetriebe
Wie man sich weiterbilden kann
Verfahrenstechniker*innen der Getreidewirtschaft – Futtermittelherstellung sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungsmöglichkeiten zu verschiedenen relevanten Bereichen bieten unter anderem das Berufsförderungsinstitutes (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) mit Kursen für z. B. Betriebstechnik, Lebensmittel- und Biotechnologie, Lebensmittelrecht, Betriebswirtschaft, Lagerwirtschaft und dergleichen mehr. Auch in den Bereichen Hygiene, Qualitätssicherung, Lebensmittelsicherheit sind Fortbildungen sinnvoll.
Eine Reihe an Weiterbildungsveranstaltungen (fachspezifisch, aber auch z. B. zu Themen wie Hygiene, Produktmarketing, Lebensmittelrecht) bietet der Lebensmittel-Cluster Oberösterreich. Auch die Lebensmittelakademie des österreichischen Gewerbes ist eine mögliche Anlaufstelle für fachliche Weiterbildungen.
Viele Betriebe der Getreidewirtschaft und Getreideverarbeitung führen regelmäßig innerbetriebliche Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen vor Ort durchzuführen.
Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote in verwandten Berufen wie °Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)# kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an Berufsbildenden Höheren Schulen für Berufstätige (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs), z. B im Bereich Bio- und Lebensmitteltechnologie. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht, z. B. in Lebensmittel- und Biotechnologie, Verfahrenstechnik, Agrarwirtschaft oder Maschinenbau.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insbesondere Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Was du mitbringen solltest
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
- Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
- genaues und sorgfältiges Arbeiten
- selbstständiges Arbeiten
- Einsatzfreude
- Verantwortungsbewusstsein
- Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
- Lernbereitschaft
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
- gute körperliche Verfassung
- gute Reaktionsfähigkeit
- Lärmunempfindlichkeit
- Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen
- Unempfindlichkeit gegenüber Staub
Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- chemisches Verständnis
- gute Beobachtungsgabe
- technisches Verständnis
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Kommunikationsfähigkeit
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Aufmerksamkeit
- Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Sicherheitsbewusstsein
- Umweltbewusstsein
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
- Hygienebewusstsein
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- °Backtechnologie (Lehrberuf)#
- °Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung (Lehrberuf)#
- °Brau- und Getränketechnik (Lehrberuf)#
- °Chemieverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
- °Einzelhandel – Feinkostfachverkauf (Lehrberuf)#
- °Einzelhandel – Lebensmittelhandel (Lehrberuf)#
- °Glasverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
- °Koch / Köchin (Lehrberuf)#
- °Kunststoffverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
- °Labortechnik (Modullehrberuf)#
- °Landwirtschaft (Lehrberuf)#
- °Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Milchtechnologie (Lehrberuf)#
- °Molkerei- und Käsereiwirtschaft (Lehrberuf)#
- °Pharmatechnologie (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- °Agrartechniker*in#
- °Bäckerei (Lehrberuf)#
- °Backtechnologie (Lehrberuf)#
- °Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung (Lehrberuf)#
- °Biotechniker*in#
- °Brau- und Getränketechnik (Lehrberuf)#
- °Chemieverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
- °Einzelhandel – Feinkostfachverkauf (Lehrberuf)#
- °Einzelhandel – Lebensmittelhandel (Lehrberuf)#
- °Gentechnologe / Gentechnologin#
- °Glasverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
- °Koch / Köchin (Lehrberuf)#
- °Kunststoffverfahrenstechnik (Lehrberuf)#
- °Labortechnik (Modullehrberuf)#
- °Landwirt*in#
- °Landwirtschaft (Lehrberuf)#
- °Lebensmittelaufsichtsorgan (m./w./d.)#
- °Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Lebensmitteltechniker*in#
- °Milchtechnologie (Lehrberuf)#
- °Molkerei- und Käsereiwirtschaft (Lehrberuf)#
- °Pharmatechnologie (Lehrberuf)#
- °Süßwarenhersteller*in#
- °Verfahrenstechniker*in#
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
WKO-Bildungspfade:
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) reglementierte Gewerbe:
- Getreidemüller*in (BGBl. II Nr. 52/2003; Novelle mit Art. 17 BGBl. II Nr. 399/2008)
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe
b) freie Gewerbe:
- Erzeugung von Futtermitteln
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. findest du unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. findest du unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.
- Liste freier und reglementierter Gewerbe: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Gewerbetätigkeiten