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Vermessungs- und Geoinformations-technik – Geoinformations-technik

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.960,- bis 2.080,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Vermessungs- und Geoinformationstechniker*innen im Schwerpunkt Geoinformationstechnik erstellen und aktualisieren Pläne (z. B. Stadtpläne), Landkarten (z. B. Wander- und Straßenkarten, Atlanten), Industriekarten und geologische Karten. Sie übernehmen geologische Daten von Satelliten- oder GPS-Messungen, werten sie aus und stellen sie mit unterschiedlichen kartografischen Techniken dar. Sie arbeiten mit speziellen Softwareprogrammen am Computer, zeichnen einzelne Kartenelemente, welche sie anschließend zusammen montieren und zur Vervielfältigung (Kopieren, Drucken) oder digitalen Weiterverarbeitung weiterleiten. Im Bereich der Kartenüberarbeitung bringen Geoinformationstechniker*innen bereits vorhandene Karten auf den aktuellen Stand, indem sie Veränderungen wie z. B. neue Straßen, Eisenbahnlinien oder Grenzen einarbeiten.

Geoinformationstechniker*innen arbeiten in kartografische Anstalten und Verlagen im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fachkräften z. B. aus dem Druckereibereich.

Wo man arbeitet

Im Bereich der Geoinformationstechnik und Kartografie fanden in den letzten Jahren tiefgreifende Modernisierungen statt. War früher die kartographische Tätigkeit durch manuelle Techniken wie Zeichnen und Gravieren geprägt, so steht heute die Bearbeitung, Gestaltung und Verwaltung digitaler Kartendaten am Computer mit Hilfe spezieller Softwareprogramme im Vordergrund.

Vermessungs- und Geoinformationstechniker*innen im Schwerpunkt Geoinformationstechnik erstellen unterschiedlichste thematische und topographische Karten wie z. B. Landkarten, geologische Karten, Atlanten, Stadtpläne, Industriepläne oder Wanderkarten zur Darstellung von Geländeformen, Straßen- und Wegverläufen, natürlichen und politischen Grenzen, Grundstücksgrenzen, Nutzungsformen, Bebauungen und Naturräumen usw.

Die Erstellung von Karten erfolgt unter Verwendung von Geodaten verschiedenster Art: Vermessungsdaten, Luftaufnahmen, Satellitenbildern, statistische Erhebungen oder amtliche Karten. Die Rohdaten und Fachinformationen (topographische und thematische Karteninhalte) werden von den Geoinformationstechniker*innen übernommen und bewertet, ob sie für die kartografische Verarbeitung geeignet sind. Sie interpretieren die Inhalte, werten sie für die Weiterverarbeitung aus und erstellen erste Kartenentwürfe. Mit Hilfe von Bildbearbeitungs- und Kartographiesystemen werden die Daten digital erfasst und weiter bearbeitet. Die Geoinformationstechniker*innen wenden dabei verschiedene Techniken an, um z. B. Höhenschichtlinien, Felsen und Geländedetails darzustellen. Sie stellen Geländeschummerungen her, das sind Flächentönungen, mit denen ein räumlicher Eindruck z. B. von Höhenunterschieden des Geländes erzeugt wird. Bei allen Arbeiten ist es wichtig, die jeweiligen Kartenelemente im richtigen Maßstab und den richtigen Maßstabsverhältnissen zueinander darzustellen. Die Darstellung der einzelnen Kartenelemente erfolgt nach einem Zeichenschlüssel, der die Symbole und Farben festlegt.

Nach dem Zeichnen erfolgt die Beschriftung der Karte. In einem Erläuterungsfeld werden mit Symbolen z. B. wirtschaftliche und geographische Gegebenheiten dargestellt. Sie bereiten die Entwürfe für die Weiterverarbeitung im Druck oder für die multimediale Verwendung vor und prüfen Druckvorlagen und Probedrucke (Proofs) auf mögliche Darstellungsfehler und Farbechtheit.
Immer öfter bereiten Geoinformationstechniker*innen ihre Produkte für die interaktive Verwendung in multimedialen Anwendungen vor.

Geoinformationstechniker*innen sind außerdem für redaktionelle Bearbeitung und Aktualisierung bestehender Karten zuständig. Sie prüfen Veränderungen z. B. in Straßen- und Wegverläufen, Siedlungen, Grundstücks- oder Landesgrenzen oder Geländeformationen und arbeiten diese in bestehendes Kartenmaterial ein. Häufig betreffen solche Anpassungen auch inhaltliche Veränderungen in thematischen Karten (z. B. neue oder aufgelassene Produktionsstandorte in Industriekarten). Sie verwalten und sichern alle Daten im Rahmen des Geodatenbankmanagements.
In der Praxis sind Geoinformationstechniker*innen oft auf einzelne Kartengruppen, z. B. Stadtpläne, Atlanten, Industriekarten oder auf bestimmte Bearbeitungsbereiche spezialisiert.

Womit man arbeitet

Vermessungs- und Geoinformationstechniker*innen im Schwerpunkt Geoinformationstechnik arbeiten vor allem mit Computern und speziellen Softwareprogrammen (Kartografie- und Bildbearbeitungssoftware), mitunter aber auch mit Zeichenstiften, Zeichenbrettern, Linealen, Tusche und Pinsel, Gravierutensilien, Farbsprühgeräten usw. Sie verwenden GPS-Messgeräte (Global Positioning System), Foto- und Digitalkameras, Lupen, Vergrößerungsgläser, hantieren mit Karten, Atlanten, Plänen, Kartenarchiven und führen, betreuen und verwalten Geodatenbankmanagementsysteme. Zur Beurteilung und Endkontrolle von Druckergebnissen arbeiten sie mit Prüfdrucks, sogenannten Proofs.

Wie man arbeitet

Vermessungs- und Geoinformationstechniker*innen im Schwerpunkt Geoinformationstechnik arbeiten in den Räumlichkeiten, Studios und Büros von kartografischen Anstalten und Instituten. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, Projektleiter*innen, verschiedenen Fachkräften z. B. aus dem Vermessungswesen (z. B. °Vermessungstechniker*in#), der EDV und zunehmend aus der Mediengestaltung (z. B. °Medienfachmann / Medienfachfrau – Grafik, Print, Publishing und audiovisuelle Medien (Audio, Video und Animation) (Lehrberuf)#) und haben Kontakt zu Mitarbeiter*innen von Druckereibetrieben (z. B. °Druckvorstufentechnik (Lehrberuf)#).

Unter Umständen unterstützen Geoinformationstechniker*innen auch bei der Aufnahme der Daten und sind dabei im Freien tätig.

Was man macht
  • Karten- und Vermessungsdaten von Satelliten, GPS (Global Positioning System), digitalen Fotografien usw. entgegennehmen und auswerten
  • die Geo- und Fachinformationen zur Implementierung in Kartographiesystemen bewerten
  • Kartendaten mit computergestützten Verfahren, Geoinformationssystemen, Kartographie- und Bildbearbeitungssystemen aufbereiten und darstellen
  • Kartenelemente mit computergestützten Verfahren maßstabsgetreu entwerfen, zeichnen, kolorieren
  • verschiedene Fein- und Korrekturarbeiten durchführen
  • Fach- und Geodaten zu aussagekräftigen Produkten zusammenstellen
  • Kartenelemente zusammenmontieren, Druckvorlagen herstellen (am Bildschirm erstellte Karten werden mit einem speziellen Scanner in die für die Druckformherstellung erforderlichen Druckvorlagen umgewandelt)
  • Vorlagen für die multimediale Umsetzung, insbesondere in interaktiven Anwendungen, vorbereiten
  • vorhandene Karten aktualisieren, neue Geodaten wie z. B. neue Verkehrswege, Siedlungen, Staatsgrenzen usw. einarbeiten
  • Daten im Rahmen des Geodatenbankmanagements verwalten und sichern
Für wen man arbeitet
  • kartografische Anstalten und Verlage
  • öffentlicher Dienst, z. B. Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
  • Ämter und Behörden der Landesplanung, des Städtebaus und der Raumplanung
Wie man sich weiterbilden kann

Vermessungs- und Geoinformationstechniker*innen im Schwerpunkt Geoinformationstechnik sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in vielen relevanten Bereichen Kurse und Lehrgänge an.

Herstellerfirmen führen in bestimmten Zeitabständen Schulungen durch, die Kenntnisse neuer Techniken im Reproduktionsbereich vermitteln. Im öffentlichen Dienst werden regelmäßig Kurse für Geoinformationstechniker*innen abgehalten.

Außerdem ist für Geoinformationstechniker*innen die laufende Lektüre von Fachzeitschriften (online und offline) und die Vernetzung bei Messen, Veranstaltungen und Kongressen und die Teilnahme an beruflichen Netzwerken (online und offline) eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an Berufsbildenden Höheren Schulen, insbesondere Höhere Technische Lehranstalten für Elektrotechnik.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (z. B. Geoinformationsmanagement) ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insbesondere Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gutes Sehvermögen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • Freihandzeichnen
  • gestalterische Fähigkeit
  • gute Beobachtungsgabe
  • guter Orientierungssinn
  • gutes Augenmaß
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Informationsrecherche und Wissensmanagement
  • Koordinationsfähigkeit
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Bautechnische Assistenz (Lehrberuf)#
  • °Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Technischer Zeichner / Technische Zeichnerin (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Baustatiker*in#
  • °Bautechniker*in#
  • °Bautechnische Assistenz (Lehrberuf)#
  • °Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Geograf*in#
  • °Geoinformationstechniker*in#
  • °Geotechniker*in#
  • °Kommunikationstechniker*in#
  • °Landschaftsplaner*in#
  • °Technischer Zeichner / Technische Zeichnerin (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Telematiker*in#
  • °Verkehrsplaner*in#
  • °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#
  • °Ziviltechniker*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

a) freie Gewerbe:

  • Kartografie
  • Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe

b) reglementierte Gewerbe:

  • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) (BGBl. II Nr. 89/2003; Novelle mit Art. 58 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

c) freie Berufe:

  • Zivilingenieur*in (Ziviltechniker*in)

Voraussetzung dafür ist die Zulassung zur und Ablegung der Ziviltechnikerprüfung. Siehe dazu das Berufsprofil °Ziviltechniker*in#.

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt / Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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