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Vermessungs- und Geoinformations-technik – Vermessungstechnik

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.960,- bis 2.080,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Vermessungs- und Geoinformationstechniker*innen im Schwerpunkt Vermessungstechnik vermessen Landschaftsflächen wie Felder und Wiesen oder die Lage von Bauwerken. Die Messdaten werden für die Flächenwidmung, die Errichtung von Straßen und Bauwerken oder für die Klärung von Grundbesitzansprüchen benötigt. Bei den Vermessungsarbeiten im Freien kommen elektronische, optische und computergestützte Messgeräte zum Einsatz. Mit den erhobenen Messdaten werden im Innendienst Pläne und Karten erstellt.

Vermessungstechniker*innen arbeiten für Bauunternehmen, Ingenieur- und Ziviltechnikbüros sowie für Ämter und Behörden. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fachkräften.

Wo man arbeitet

Vermessungs- und Geoinformationstechniker*innen im Schwerpunkt Vermessungstechnik führen Lage- und Höhenvermessungen im Gelände durch und werten die gewonnenen Daten aus. Ihre Arbeit dient der Erstellung und Aktualisierung von Karten und Plänen. Die Vermessungsergebnisse werden für die Bodenstatistik, für die Flächenwidmung oder für die Planung von Straßen, Autobahnen und Bauwerken oder für die Klärung von Rechtsansprüchen auf Grundbesitz benötigt. Bei der Vermessungsarbeit im Außendienst arbeiten sie mit verschiedenen optischen, elektronischen und IT-unterstützten Messgeräten. Im Innendienst werden die Messdaten weiterverarbeitet.

Vermessungstechniker*innen fertigen Pläne und Skizzen an, häufig benützen sie dabei entsprechende Softwareprogramme (z. B. CAD). Manche Daten werden bei Behörden (Vermessungsamt, Grundbuchgericht, Baubehörden) eingeholt. Die Arbeit mit Vermessungsgeräten und Präzisionsgeräten erfordert ein hohes Konzentrationsvermögen und große Genauigkeit.
Zur Arbeit im Vermessungswesen gehören auch fundierte Kenntnisse über diverse Gesetzesbestimmungen (z. B. Bauordnung, Raumordnungsgesetz, Vermessungsgesetz).

Für weitere Informationen siehe auch das Berufsprofil °Vermessungstechniker*in#.

Womit man arbeitet

Vermessungs- und Geoinformationstechniker*innen im Schwerpunkt Vermessungstechnik arbeiten mit Winkelmessgeräten, Präzisionsnivelliergeräten und verschiedenen optischen und elektronischen Distanzmessgeräten und GPS. Auf Basis der gewonnenen Daten zeichnen und aktualisieren sie Karten und Pläne. Dabei kommen IT-Anlagen und spezielle Computerzeichenprogramme (CAD) und Berechnungsprogramme zum Einsatz. Sie verwenden Bürokommunikationsgeräte wie (Mobil-)Telefone, um mit Behörden und Auftraggeber*innen zu kommunizieren, und lesen und kennen facheinschlägige Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen.

Wie man arbeitet

Vermessungs- und Geoinformationstechniker*innen im Schwerpunkt Vermessungstechnik arbeiten im Außendienst im Freien, insbesondere auf Wiesen, Äckern und Feldern auf denen bestimmte Bauvorhaben wie z. B. Straßen- oder Autobahnbau, Gebäudebau oder die Erschließung von Siedlungsraum geplant sind. Im Innendienst arbeiten sie in Büros an Computerarbeitsplätzen. Sie arbeiten im Team mit °Architekt*in#nen, °Ziviltechniker*in#nen, °Verkehrstechniker*in#nen oder °Kulturtechniker*in#nen sowie mit Fach- und Hilfskräften des Vermessungswesens (z. B. °Vermessungsgehilfe / Vermessungsgehilfin#).
Sie haben Kontakt zu Kund*innen (z. B. Grundbesitzer*innen) sowie zu Mitarbeiter*innen von Bauunternehmen, Ämtern und Behörden.

Bei der Arbeit im Freien sind Vermessungstechniker*innen verschiedenen Witterungsverhältnissen wie Hitze, Kälte, Nässe, Wind sowie Lärm und Staub ausgesetzt. Außerdem ist in diesem Beruf eine gewisse Mobilität erforderlich, weil die Vermessungen an wechselnden Orten stattfinden.

Was man macht

Vorbereitung:

  • Auftrag im Team besprechen, Projekt planen, entsprechende Messgeräte auswählen
  • Arbeitsunterlagen beschaffen (Pläne, Karten, Katasterauszüge)

Vermessungsarbeit – Außendienst:

  • Lage- und Höhenmessungen, Distanz-, Strecken- und Richtungsmessungen im Gelände durchführen
  • mit Mess- und Aufnahmegeräten hantieren: z. B. Winkelmessgerät, Präzisionsnivelliergerät, optische, elektronische Distanzmessgeräte, GPS
  • Daten dokumentieren und Risszeichnungen ausführen
  • Gebäude, Bauwerke, Betriebsgelände vermessen
  • Baugelände abstecken und Markierungen anbringen
  • Feldvergleiche mit Karten und Luftbildern durchführen

Weiterverarbeitung und Verwaltung der Messdaten – Innendienst:

  • vermessungstechnische Berechnungen durchführen (Trigonometrie und geodätische Berechnungen)
  • spezielle Softwareprogramme zum Zeichnen von Plänen anwenden (z. B. CAD)
  • Messfehler ermitteln und korrigieren
  • Messdaten in Pläne und Karten einzeichnen
  • Messdaten in Register, Listen und Karteien eintragen
  • Datenerfassungsbelege für mathematische, statistische Zwecke erstellen
Für wen man arbeitet
  • öffentlicher Dienst (Bauamt, Amt für Eich- und Vermessungswesen)
  • Verkehrsbetriebe, z. B. Österreichische Bundesbahnen
  • Ingenieur- und Ziviltechnikbüros
  • Unternehmen mit Vermessungsabteilungen (Bauunternehmen, Kraftwerksgesellschaften)
Wie man sich weiterbilden kann

Vermessungs- und Geoinformationstechniker*innen im Schwerpunkt Vermessungstechnik sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitutes (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) bieten Kurse und Lehrgänge zu verschiedenen relevanten Themenbereiche.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an Berufsbildenden Höheren Schulen sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige, z. B. in den Bereichen Bautechnik (Hoch- und Tiefbau).
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation auch die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z. B. Vermessung und Geoinformation).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insbesondere Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • gutes Sehvermögen (viel Lesen bzw. Arbeiten am Computer)
  • Wetterfest

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Beobachtungsgabe
  • guter Orientierungssinn
  • gutes Augenmaß
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Informationsrecherche und Wissensmanagement
  • Koordinationsfähigkeit
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Technischer Zeichner / Technische Zeichnerin (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Bautechniker*in#
  • °Bautechnische Assistenz (Lehrberuf)#
  • °Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Geoinformationstechniker*in#
  • °Konstruktionstechniker*in#
  • °Landschaftsplaner*in#
  • °Mineur*in#
  • °Technischer Zeichner / Technische Zeichnerin (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Verkehrsplaner*in#
  • °Ziviltechniker*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise durch folgende reglementierte Gewerbe gegeben:

  • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) (BGBl. II Nr. 89/2003; Novelle mit Art. 58 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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