Versicherungskaufleute arbeiten in Betrieben der Versicherungswirtschaft. Sie werben Kund*innen an und beraten diese. Sie stellen Polizzen aus, prüfen Schadensfälle und bearbeiten Reklamationen. Versicherungskaufleute arbeiten mit modernen Informations- und Kommunikationssystemen und beachten dabei die Vorschriften des Datenschutzes und der Datensicherheit. Sie arbeiten im Team mit Kolleg*innen der Versicherungswirtschaft und haben je nach Einsatz im Innen- oder Außendienst Kontakt mit Versicherungsnehmer*innen. Bei der Bearbeitung von Schadensfällen stehen sie in Kontakt mit Polizeidienststellen, Feuerwehr und Sachverständigen.
Wo man arbeitet
Versicherungskaufleute sind in den verschiedenen Bereichen der Versicherungswirtschaft mit dem Abschluss, der Überprüfung und der Erfüllung von Versicherungsverträgen sowie den damit zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben befasst, z. B. Haftpflichtversicherung, Haushaltsversicherung, Kfz-Versicherung, Gebäudeversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherungen, Tierhalter*innenversicherung, Betriebs- und Geschäftsversicherungen.
Im Außendienst besuchen Versicherungskaufleute aktuelle und potentielle Kund*innen. Sie informieren und beraten diese über Möglichkeiten zur Absicherung gegen finanzielle Folgen verschiedenster Gefahren und Risiken (z. B. Krankheit, Unfall, Diebstahl oder Naturkatastrophen), aber auch über Vorsorgeprodukte (z. B. Lebensversicherungen). Sie schließen Versicherungsverträge ab und leiten die Daten der Kund*innen an den Innendienst weiter. Sie informieren die Kund*innen laufend über neue Versicherungsprodukte sowie Änderungen oder Anpassungsmöglichkeiten bei bestehenden Verträgen. Im Schadensfall unterstützen sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Versicherungen. Siehe dazu auch das Berufsprofil °Versicherungsfachmann / Versicherungsfachfrau (Außendienst)#.
Im Innendienst erledigen Versicherungskaufleute organisatorische Aufgaben. Sie übernehmen die von den Außendienstmitarbeiter*innen ausgestellten Versicherungsanträge und stellen die Versicherungsverträge (Polizzen) aus.
- Im Bereich Inkasso sind Versicherungskaufleute für die Überwachung und Überprüfung der regelmäßigen Einzahlungen von Versicherungsprämien zuständig. Sie mahnen säumige Kund*innen und verfassen dazu Mahnbriefe oder führen Telefonate. Bei erfolglosen Mahnverfahren bereiten sie den Antrag auf ein gerichtliches Einziehungsverfahren vor. Siehe dazu auch das Berufsprofil °Versicherungsfachmann / Versicherungsfachfrau (Inkasso)#.
- Im Schadensfall bearbeiten die Versicherungskaufleute der Abteilung Schadensreferat die eintreffenden Schadensmeldungen. Sie prüfen sie das Vorliegen der Voraussetzungen für Auszahlungen und ziehen soweit erforderlich Sachverständige als Schadensgutacher*innen hinzu. Siehe dazu auch das Berufsprofil °Versicherungsfachmann / Versicherungsfachfrau (Schadensreferate)#.
Außerdem führen Versicherungskaufleute im Innendienst den Schriftverkehr mit den Kund*innen und anderen Abteilungen, verwalten Kund*innenkarteien und Datenbanken, behandeln Reklamationen von Kund*innen und führen Statistiken über Kosten, Prämien und Vertragsbestand. Siehe dazu auch das Berufsprofil °Versicherungsfachmann / Versicherungsfachfrau (Innendienst)#.
Womit man arbeitet
Versicherungskaufleute verkaufen, verwalten und bearbeiten unterschiedliche Versicherungsleistungen. Dazu verwenden sie schriftliche Unterlagen, z. B. Versicherungsverträge, Schadensmeldungen, Antrags- und sonstige Formulare, Tariftabellen, Versicherungsbestimmungen, und setzten moderne Kommunikationsmittel ein, z. B. (Mobil-)Telefone, Internet, E-Mail, Videotelefonie- und Onlinemeeting-Tools.
Im Innendienst arbeiten Versicherungskaufleute vorwiegend in Büroräumen an Computerarbeitsplätzen, die mit Textverarbeitungssoftware (z. B. zum Erstellen von Dokumenten für den Schriftverkehr mit Kund*innen), Kalkulationsprogrammen (z. B. zur Prämienberechnung) sowie branchenspezifischer Software (z. B. zur Vertragserstellung) ausgestattet sind. Außerdem nutzen sie die üblichen Bürogeräte wie Drucker, Scanner und Kopiergeräte. Im Außendienst führen sie Laptops, Informationsbroschüren und Verträge mit sich, sodass sie Anfragen und Konditionen sofort prüfen können. Hier sind auch ein Führerschein und ein eigener PKW von Vorteil.
Ein wichtiges Arbeitsmittel für Versicherungskaufleute ist die eigene Person. Sicheres, kompetentes und vertrauenswürdiges Auftreten, Kund*innenorientierung und Kontaktfreude sind wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Berufsausübung.
Wie man arbeitet
Versicherungskaufleute arbeiten im Innendienst in Büroräumen der Zentrale von Versicherungsgesellschaften oder in den regionalen Versicherungsbüros. Dort erledigen sie vorwiegend Bildschirmarbeit. Im Außendienst besuchen sie ihre Kund*innen zu Hause und in Betrieben, kommen aber auch zu Lokalaugenscheinen an z. B. Unfallorte, um Schadensmeldungen zu prüfen. Außendienstmitarbeiter*innen müssen mobil sein und sind häufig in Dienstautos unterwegs.
Versicherungskaufleute arbeiten gemeinsam mit Berufskolleg*innen und mit anderen Expert*innen der Versicherungsbranchen (z. B. °Versicherungsmathematiker*in#, °Versicherungsvermittler*in#). Je nach Aufgabenbereich haben sie persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Kontakt zu den Versicherungsnehmer*innen (Kund*innen) sowie zu Behörden (z. B. bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen), zu Einsatzorganisationen (z. B. zur Polizei bei Schadensabwicklungen nach Unfällen, Diebstählen oder zur Feuerwehr) und zu Reparatur- und Servicebetrieben bei der Schadensabwicklung (z. B. Kfz-Werkstätten, Installationsbetrieben).
Versicherungskaufleute im Innendienst arbeiten hauptsächlich während der betriebsüblichen Bürozeiten, im Außendienst sind sie immer wieder auch am Abend und an Wochenenden tätig, um ihre Kund*innen dann zu erreichen, wenn diese zu Hause sind.
Was man macht
- den organisatorischen Schriftverkehr in der Verwaltung durchführen
- den versicherungsspezifischen Schriftverkehr in den Bereichen Kund*innenbetreuung und Schadensabwicklung durchführen
- Postein- und -ausgang, Ablage und Evidenz organisieren
- Karteien und Daten verwalten
- Statistiken über Kosten, Prämien, Vertragsbestand führen
- beim Verkauf von Versicherungsverträgen mitwirken
- Anträge bearbeiten und Versicherungspolizzen ausstellen
- Zahlungsverkehr, Mahnwesen und Reklamationswesen verwalten
- Kund*innenberatung und -betreuung
Für wen man arbeitet
Versicherungskaufleute sind bei Versicherungsgesellschaften oder Versicherungsvermittlungsbüros beschäftigt.
Wie man sich weiterbilden kann
Versicherungskaufleute sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) führen zu verschiedene relevanten Themen Weiterbildungsveranstaltungen durch, z. B. IT, betriebliches Rechnungswesen, Fremdsprachen. Die Bildungsakademie der Österreichischen Versicherungswirtschaft (BÖV) in Wien bietet berufsspezifische Kurse für Versicherungskaufleute an, z. B. Außendienstprüfung, Versicherungsenglisch.
Viele Versicherungsgesellschaften führen außerdem regelmäßig innerbetriebliche Schulungen insbesondere zu den eigenen Versicherungsprodukte, aber auch zu den Themen Kund*innenberatung/-betreuung usw. durch. Außerdem bieten zahlreiche größere Systemanbieter*innen laufend Produktschulungen an. Auch die laufende Lektüre von Fachpublikationen und Zeitschriften, die Teilnahme bei Messen, Veranstaltungen und Kongressen sowie besonders die Vernetzung in beruflichen Netzwerken (online und offline) ist für Versicherungskaufleute eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an Berufsbildenden Höheren Schulen (z. B. Handelsakademie). Mit dem Abschluss ist neben einer höheren Fachqualifikation die Matura verbunden, die ein Studium an Universitäten und Fachhochschulen ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insbesondere Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insbesondere Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Was du mitbringen solltest
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
- Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
- genaues und sorgfältiges Arbeiten
- selbstständiges Arbeiten
- Einsatzfreude
- Verantwortungsbewusstsein
- Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
- Lernbereitschaft
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
- gutes Sehvermögen (viel Lesen bzw. Arbeiten am Computer)
Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
- Anwendung und Bedienung digitaler Tools
- Datensicherheit und Datenschutz
- gute Deutschkenntnisse
- gute rhetorische Fähigkeit
- kaufmännisches Verständnis
- Zahlenverständnis und Rechnen
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
- Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
- Aufgeschlossenheit
- Bereitschaft zum Zuhören
- Kommunikationsfähigkeit
- Kontaktfreude
- Kritikfähigkeit
- Kund*innenorientierung
- Motivationsfähigkeit
- Verhandlungsgeschick
- Verkaufstalent
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
- Aufmerksamkeit
- Belastbarkeit / Resilienz
- Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
- Freundlichkeit
- Rechtsbewusstsein
- Selbstorganisation
- Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
- Verschwiegenheit / Diskretion
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
- gepflegtes Erscheinungsbild
- Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)
Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
- Informationsrecherche und Wissensmanagement
- Koordinationsfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Planungsfähigkeit
- systematische Arbeitsweise
- unternehmerisches Denken
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
- °Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
- °Drogist*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Einkäufer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Einzelhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Personaldienstleistung (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Reisebüroassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Speditionslogistik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Sportadministration (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Steuerassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
- °Assistent*in in der Sicherheitsverwaltung (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Bankangestellter / Bankangestellte#
- °Bankkaufmann / Bankkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Betriebsdienstleister*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buch- und Medienwirtschaft – Verlag (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Buchhalter*in#
- °Buchmacher*in#
- °Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2., 3. voll“
- °Controller*in#
- °Drogist*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Einkäufer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Einzelhandel (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Eventkaufmann / Eventkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Finanzberater*in#
- °Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Foto- und Multimediakaufmann / Foto- und Multimediakauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Hotel- und Gastgewerbeassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Hotel- und Restaurantfachmann / Hotel- und Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Hotelkaufmann / Hotelkauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Immobilienmakler*in#
- °Industriekaufmann / Industriekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Kanzleiassistent*in – Rechtsanwaltskanzlei (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Mobilitätsservice (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Personaldienstleistung (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Reisebüroassistent*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Risk Manager*in#
- °Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Speditionslogistik (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Sportadministration (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Steuerassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Versicherungsberater*in#
- °Versicherungsfachmann / Versicherungsfachfrau#
- °Versicherungsmathematiker*in#
- °Versicherungsvermittler*in#
- °Vertriebswirt*in#
- °Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf)#, „1., 2. voll“
- °Waffen- und Munitionshändler*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
- °Wirtschaftsprüfer*in#
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
WKO-Bildungspfade:
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
a) reglementierte Gewerbe: (Versicherungsvermittlung)
- °Versicherungsagent*in# (BGBl. II Nr. 96/2003, BGBl. II Nr. 39/2010, BGBl. II Nr. 156/2010)
- °Versicherungsmakler*in# (BGBl. II Nr. 156/2010, BGBl. II Nr. 97/2003)
- Beratung in Versicherungsangelegenheiten (BGBl. II Nr. 97/2003)
Informationen über den Berufszugang findest du auf den Seiten des Bundsgremiums der Versicherungsagent*innen oder des Fachverbandes der Versicherungsmakler*innen und Berater*innen in Versicherungsangelegenheiten.
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe
b) Rechtskraftgewerbe:
- gewerbliche Vermögensberatung (BGBl. II Nr. 87/2012)
Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. findest du unter Wirtschaftskammer Österreich – Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. findest du unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.
- Liste freier und reglementierter Gewerbe: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Gewerbetätigkeiten