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Waagenhersteller*in

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.560,- bis 2.640,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Waagenhersteller*innen fertigen mechanische, elektromechanische und elektronische Waagen an (z. B. Hebelwaagen, Feder- und Torsionswaagen, Brückenwaagen), bauen sie zusammen, justieren (genau einstellen), prüfen und eichen sie. Sie warten und reparieren die feinmechanischen Teile und kontrollieren mit Messinstrumenten die Genauigkeit der Waagen. Bei der Herstellung von Waagen kommen verschiedene Maschinen und handwerkliche Verfahren (z. B. Bohren, Feilen, Schleifen, Schneiden, Schweißen) zum Einsatz. Waagenhersteller*innen arbeiten in Werkstätten mit Berufskolleg*innen sowie mit anderen Fach- und Hilfskräften zusammen.

Waagenhersteller*innen stellen die unterschiedlichsten Arten von Waagen und Gewichten her. Neben der klassischen Küchen- oder Personenwaage gehören dazu Babywaagen oder Körperfettwaagen für den medizinischen Bereich, Prüf- und Kontrollwaagen für den Handel ebenso wie Laborwaagen, Apothekerwaagen, Präzisionswaagen, Großwaagen für die Industrie und den Handel und Kranwaagen, Fahrzeug- und Brückenwaagen.

Wo man arbeitet

Waagenhersteller*innen stellen die unterschiedlichsten Arten von Waagen und Gewichten her. Neben der klassischen Küchen- oder Personenwaage gehören dazu Babywaagen oder Körperfettwaagen für den medizinischen Bereich, Prüf- und Kontrollwaagen für den Handel ebenso wie Laborwaagen, Apothekerwaagen, Präzisionswaagen, Großwaagen für die Industrie und den Handel und Kranwaagen, Fahrzeug- und Brückenwaagen.

Bei der Erzeugung von Hebelwaagen stellen die Waagenhersteller*innen die einzelnen Hebel für die Hebelkombination aus Stahlprofilen her. Sie montieren die Lagerungen und Gewichte sowie die anderen Teile und setzen sie in ein Waagengehäuse ein. Anschließend justieren sie die Waage und belasten sie zur Probe in mehreren Schritten mit geeichten Gewichten bis zur vorgesehenen Höchstlast. Danach übergeben sie die Waage dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, wo die amtliche Eichung und Kontrolle durchgeführt wird.

Bei der Wartung und Reparatur von mechanischen Waagen wird zuerst die Gewichtsanzeige mit Prüfgewichten kontrolliert, um Abweichungen festzustellen. Danach zerlegen die Waagenhersteller*innen die Waage, reinigen die Bestandteile und tauschen schadhafte Komponenten aus. Sie reparieren defekte Hebel, Lagerungen oder Gehäuse, wobei sie die benötigten Ersatzteile mitunter auch selbst anfertigen. Nach den Reparatur- und Servicearbeiten bauen sie die Waage wieder zusammen, prüfen die Einstellungen und eichen sie.

Bei der Wartung von elektronischen Waagen überprüfen die Waagenhersteller*innen mit verschiedenen Messgeräten die elektrischen Kenngrößen (z. B. Spannung, Widerstand). Aus den Messwerten können sie mögliche Fehlerquellen ablesen. Mittels Schaltplan finden die Waagenhersteller*innen die schadhaften Bauteile und tauschen sie auf der Printplatte, auf der die elektronischen Elemente gelötet sind, aus.

Womit man arbeitet

Waagenhersteller*innen arbeiten mit verschiedenen Metallen und Kunststoffen. Zur Herstellung von Waagen bedienen sie unterschiedliche Maschinen zur Metall- und Kunststoffbearbeitung. Insbesondere in der Wartung und Reparatur setzen sie Werkzeuge und Feinwerkzeuge (z. B. Schraubenzieher, Schraubenschlüssel, Pinzetten, Lötgeräte, Klebepistolen) ein und verwenden Schmiermittel und Ersatzteile wie z. B. Federn, Bänder und Drähte. Um die Messgenauigkeit der Waagen einzustellen und Fehler zu beheben, verwenden sie Messgeräte (z. B. Oszillographen), Schaltpläne und Prüfgewichte.

Wie man arbeitet

Waagenhersteller*innen arbeiten in Werkstätten und Werkhallen von gewerblichen und industriellen Betrieben der Waagenherstellung. Sie arbeiten gemeinsam mit Berufskolleg*innen und anderen Fach- und Hilfskräften der Produktion. Im Servicebereich und in kleinen Reparaturwerkstätten haben sie Kontakt zu Kund*innen.

Was man macht
  • die einzelnen Hebelteile aus Stahlprofilen für Hebelwaagen anfertigen
  • spezielle Lagerungen wie z. B. „Schneiden“ und „Pfannen“ herstellen
  • die Einzelteile ins Waagengehäuse montieren
  • neu angefertigte Waagen justieren (feineinstellen)
  • die Waagen zur Eichung an das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen übergeben
  • Waagen warten und reparieren; regelmäßige Servicearbeiten durchführen
  • die Gewichtsanzeige kontrollieren und Abweichungen feststellen
  • die Bestandteile reinigen, schadhafte Einzelteile austauschen
  • die Lager einfetten, die Teile mit Rostschutzfarbe behandeln
  • elektronische Waagen mit verschiedenen Messgeräten (z. B. Oszillograph) überprüfen
  • dabei physikalische Kenngrößen wie z. B. Spannung, Widerstand messen und dokumentieren
  • Werkzeuge, Maschinen und Geräte warten und reinigen
  • Kund*innen und Auftraggeber*innen beraten und informieren
Für wen man arbeitet
  • Klein- und Mittelbetriebe des Waagenherstellergewerbes
  • Industriebetriebe der Waagenherstellung
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Waagenhersteller*innen fertigen mechanische, elektromechanische und elektronische Waagen an (z. B. Hebelwaagen, Feder- und Torsionswaagen, Brückenwaagen), bauen sie zusammen, justieren (genau einstellen), prüfen und eichen sie. Sie warten und reparieren die feinmechanischen Teile und kontrollieren mit Messinstrumenten die Genauigkeit der Waagen. Bei der Herstellung von Waagen kommen verschiedene Maschinen und handwerkliche Verfahren (z. B. Bohren, Feilen, Schleifen, Schneiden, Schweißen) zum Einsatz. Waagenhersteller*innen arbeiten in Werkstätten mit Berufskolleg*innen sowie mit anderen Fach- und Hilfskräften zusammen.

Waagenhersteller*innen stellen die unterschiedlichsten Arten von Waagen und Gewichten her. Neben der klassischen Küchen- oder Personenwaage gehören dazu Babywaagen oder Körperfettwaagen für den medizinischen Bereich, Prüf- und Kontrollwaagen für den Handel ebenso wie Laborwaagen, Apothekerwaagen, Präzisionswaagen, Großwaagen für die Industrie und den Handel und Kranwaagen, Fahrzeug- und Brückenwaagen.

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Mechanik, Elektronik
  • Elektrotechnik
  • Metallbearbeitungstechnik
  • Waagenherstellung
  • Werkzeug- und Gerätekunde
  • Arbeitsvorbereitung
  • Maschinen und Anlagenbedienung
  • CNC-Programmierung
  • Prüf- und Messtechnik
  • Qualitätssicherung
  • technische Dokumentation
Wie man sich weiterbilden kann

Waagenhersteller*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitutes (BFI) oder das Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) bieten zahlreiche Kurse und Lehrgänge zu relevanten technischen und kaufmännischen Themenbereiche an, z. B. Programmierung/Steuerung von CNC-Maschinen, Metallbearbeitungstechniken, Schweißkurse, Oberflächenschutz, neue Werkstoffe.

In Betrieben im Bereich der Wagenherstellung werden auch innerbetriebliche Kurse zur Schulung an neuen Maschinen und technischen Zusatzeinrichtungen oder neuer Verfahren und Methoden durchgeführt. Viele Betriebe bieten außerdem Zuliefer- und Servicebetrieben, Maschinen-, Hardware- und Software-Ausstattern die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • gutes Sehvermögen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Feinoptik (Lehrberuf)#
  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf)#
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Fahrradmechatronik (Lehrberuf)#
  • °Fahrzeugbautechniker*in#
  • °Feinoptik (Lehrberuf)#
  • °Industrial-Designer*in#
  • °Innovationstechniker*in#
  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf)#
  • °Maschinenbautechniker*in#
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#
  • °Metallgestalter*in#
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Produktentwickler*in#
  • °Uhrmacher*in – Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Mechatroniker für Elektronik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Mechatroniker für Büro- und EDV-Systemtechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die du selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst, brauchst du eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhältst du durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein:

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