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Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechnik

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.750,- bis 2.970,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen dämmen haustechnische Anlagen und Industrieanlagen als Schutz gegen Wärmeverlust oder Erwärmung (z. B. von Kühlanlagen), gegen Brandgefahr oder Lärm-/Schallbelastung. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur effizienten Energienutzung und zum Umweltschutz wie auch zum Gesundheitsschutz.

Sie bringen Dämm- und Isolierstoffe, Trockenelemente und Blechteile an Rohrleitungen, Luftkanälen, Behältern und Anlagen an. Sie stellen Stütz- und Unterkonstruktionen für die Montage her, erzeugen Blech- und Kunststoffverkleidungen zum Schutz der Dämmungen und montieren diese. Die Dämmstoffe schneiden sie passgenau zu und bringen sie an den zu dämmenden Objekten an. Mit Brandschutzmaterialien verschließen sie beispielsweise Durchbrüche bei Brandabschnitten und zum Schallschutz bringen sie Kapselungen, Dämpfungen und Eindämmungen an.

Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen arbeiten sowohl in Werkstätten beispielsweise zu Vorbereitung der Blechteile als auch auf Baustellen, wo sie die Dämmungen montieren. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fachkräften des Baubereichs.

Wo man arbeitet

Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen stellen aus verschiedenen Materialien wie Schaumstoffen, Kautschuk, Glaswolle, Alufolien, Akustikplatten, Antidröhnfolien usw. und Beschichtungsmaterialien wie Gips, Bitumen, Baumwollbandagen Isolierungen und Dämmungen für verschiedenste haustechnische Anlagen und Industrieanlagen her. Damit vermeiden bzw. reduzieren sie den Wärmeverlust oder die Erwärmung von Kühlanlagen oder Tauwasserbildung an Kälteleitungen, und schützen gegen Brandgefahr oder Lärm- und Schallbelastung. Die effiziente Energienutzung und der Umweltschutz sind dabei ebenso ein wichtiges Ziel wie der Gesundheitsschutz.
Sie dämmen, isolieren und verkleiden Rohrleitungen und Rohrleitungssysteme, verschließen Durchlässe bei Brandschutzabschnitten oder stellen Isolierungen für Kühlvorrichtungen, Kühlanlagen, -leitungen und Abwasserleitungen her. Die gesamte Dämmung besteht dabei meist aus dem eigentlichen Dämmmaterial, Trockenelementen sowie Blechteilen zur Verkleidung. Ihre Arbeiten führen sie in Gewerbe- und Industrieanlagen, wie z. B. in Kraftwerken, Heiz- und Kühlanlagen und Produktionshallen, Lagerhallen, Verkehrsanlagen oder in haustechnischen Anlagen von Büro- und Wohngebäuden, Krankenhäusern, Einkaufszentren und Geschäften, Freizeitanlagen wie Kinos usw. durch.

Die Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen nehmen die Maße für die geplanten Dämm- und Isolierarbeiten, erstellen Werkskizzen und Zeichnungen und berechnen die Abmessungen und den Materialbedarf. Sie beschaffen die erforderlichen Materialien und richten die Baustelle ein, indem sie erforderliche Gerüste, Leitern, Aufstiegshilfen oder Arbeitsbühnen aufbauen und die Baustelle absichern. Sie bereiten den Untergrund für die jeweils erforderliche Dämmung vor und montieren Hilfs-, Stütz- und Unterkonstruktionen, auf denen die Dämm- und Isoliermaterialien angebracht werden.

Zur Verkleidung und Umhüllungen der Dämmungen werden aus unterschiedlichen Blechen in den Werkstätten Formteile hergestellt, die dann auf der Baustelle montiert werden. Bei der Herstellung der Formteile bedienen und steuern die Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen teils computergesteuerte Maschinen und Anlagen (CNC-Maschinen) wie Stanzmaschinen, Abkantpressen und Biegemaschinen, und setzen Tafel- und Schlagscheren, Sicken- und Bohrmaschinen, Schweiß- und Lötgeräte ein.
Auf der Baustelle schneiden sie die Dämmungen und Isolierungen passgenau zu, bringen sie an, bearbeiten die Oberflächen, bringen Beschichtungen auf, verkleben Übergänge und Nähte und montieren die Verkleidungen und Umhüllungen. Sie verschließen Durchlässe bei Brandschutzabschnitten mit Brandschutzmaterialen und führen Qualitätskontrollen durch, um mögliche Fehler und Mängel sofort zu erkennen und zu beheben. Die verschiedenen Materialien und Bauteile werden dabei beispielsweise durch Messen, Aufreißen, Zuschneiden, Bohren, Sägen, Feilen, Biegen, Abkanten, Runden, aber auch durch Schweißen mit Werkzeugen und Maschinen vorbereitet und zusammengebaut.

Zu den Aufgaben von Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen gehören außerdem die Beratung und Information ihrer Kundinnen und Kunden über Isoliertechniken und Dämmmaterialien sowie über Energiesparmaßnahmen und gesetzliche Umweltschutzbestimmungen.
Zum Teil spezialisieren sich Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen in ihrer Berufslaufbahn auf bestimmte Anwendungsbereiche, z. B. auf die Isolierung von Rohrleitungen, auf Schallisolierung, auf Brandschutz oder auf den Kühlzellenbau.

Womit man arbeitet

Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen arbeiten mit Isoliermaterialien und Dämmstoffen aller Art wie z. B. Schaumstoffe (PUR – Polyurethan), PIR – Polyisocyanurat, PE-Schaum) und Naturkautschuk zur Kälteisolierung, Glaswolle zur Wärmedämmung, Alufolien, Antidröhnfolien, Akustikplatten und mit Materialien für Beschichtungen wie z. B. Gips, Bitumen, Baumwollbandagen, Dachpappe, Korrosionsschutz, Drahtgeflechte, aber auch Farben. Sie hantieren mit Verbindungs-, Umhüllungs- und Verkleidungsblechen aus Stahl, Aluminium, Niroblechen oder mit Kunststoff zur Umhüllung der Leitungen.

Bei ihrer Arbeit benutzen Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen verschiedene Handwerkzeuge und Geräte wie z. B. Feilen, Sägen, Metallscheren, Schraubenzieher, Schneidbrenner, sowie Maschinen und Geräte, die häufig auch CNC-gesteuert sind, z. B. Stanzmaschinen, Abkantpressen, Biegemaschinen, Tafel- und Schlagscheren, Sicken- und Bohrmaschinen, Schweiß- und Lötgeräte oder Bördelmaschinen.

Für Büroarbeiten, Berechnungen, Kalkulationen und in der Kommunikation mit Kund*innen und Auftraggeber*innen und Lieferanten verwenden Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen Bürogeräte, Software und gängige Kommunikationsgeräte und -anwendungen (Mobiltelefone, E-Mail etc.).

Wie man arbeitet

Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen der Blechteile als auch auf Baustellen am Einsatzort bei ihren Auftraggeber*innen zur Montage der Dämmungen.

Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen arbeiten sowohl in Werkstätten und Werkshallen ihrer Betriebe wie auch auf Baustellen bzw. am Einsatzort bei ihren Kund*innen bzw. Auftraggeber*innen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, Teamleiter*innen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Baubereiches, siehe z. B. °Betonbau (Lehrberuf)#, °Hochbau (Lehrberuf)#, °Bautechniker*in# zusammen.

Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen arbeiten grundsätzlich zu den üblichen Normalarbeitszeiten. Zu Spitzenzeiten, etwa vor Abschluss eines Projektes, können auch Mehrarbeit und Überstunden erforderlich werden.

Was man macht
  • technische Zeichnungen, Skizzen und Verlegepläne lesen und interpretieren
  • Materialien auswählen, Arbeitsschritte und -methoden festlegen, Materialbedarf planen und Materialien beschaffen
  • Baustellen einrichten und absichern, Gerüste, Leitern, Arbeitsbühnen aufstellen
  • Untergrund vorbereiten und Stütz- und Unterkonstruktionen herstellen und montieren
  • Blechverkleidungen aus Stahlblech, Alublech oder Niroblech oder Verkleidungen aus Kunststoff zum Schutz der Dämmung herstellen
  • Formteile aus Blech aufmessen, zuschneiden, formen, montieren
  • dabei computergesteuerte Blechbearbeitungsautomaten, Drehmaschinen einstellen und bedienen (CNC-Maschinen)
  • Dämm-, Dichtungs- und Füllmassen zuschneiden und die allenfalls notwendigen Beschichtungen und Armierungen herstellen und montieren
  • Dämm- und Isolierstoffe an Rohren, Behältern usw. anbringen
  • dabei Techniken wie Anlegen, Ansetzen, Wickeln, Kleben, Verdrahten, Bandagieren anwenden
  • Dämmstoffmassen durch Schütten, Blasen, Stopfen, Einschäumen anbringen
  • Qualitätsprüfungen durchführen und etwaige Mängel beheben
  • Werkzeuge und Maschinen reinigen, warten und pflegen
  • Betriebsbücher, Arbeitsprotokolle, technische Unterlagen usw. führen
Für wen man arbeitet
  • Klein- und Mittelbetriebe für Kälte-, Wärme-, Schall- und Branddämmung, Isoliertechnikbetriebe
  • Bauunternehmen
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Bautechnik
  • Dämm- und Isoliertechnik
  • Bautechnisches Zeichnen
  • Skizzen fertigen (von Hand) und mit CAD (Computer Aided Design)
  • Dämm- und Isolierstoffe: Werkstoff- und Materialienkunde
  • Blech- und Metallbearbeitung
  • Dämm- und Isolierstoffmontage
  • Produktionstechnik (CNC-Maschinen)
  • Bedarfsplanung, Kalkulation
  • Arbeitsvorbereitung
  • Wartung und Reparatur
  • technische Dokumentation
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
Wie man sich weiterbilden kann

Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und soziale Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungsmöglichkeiten zu relevanten technischen und käufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themen bieten Kurse und Lehrgänge an Weiterbildungseinrichtungen wie beispielsweise dem Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und dem Berufsförderungsinstitut (BFI). Die Akademie für technische Gebäudeausrüstung in Wien bietet ebenfalls Weiterbildungsveranstaltungen an, die für Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechniker*innen relevant sein können.

klimaaktiv: Angebote rund um die Themenbereiche Energieeffizienz, Bauen und Energie, ökologisches/nachhaltiges Bauen, Bausanierung usw. können über die Webseite der klimaaktiv Bildungskoordination gefunden werden, einschließlich dem klimaaktiv e-Learning Tool: www.klimaaktiv.at/bildung.html

Auf der Webseite der Bauakademie Österreich (www.bauakdemie.at) finden Sie umfangreiche Informationen über die Zugangs- und Entwicklungsmöglichkeiten (Karrierewege) im Baubereich.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige, z. B. im Bereich Bautechnik.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Planungsfähigkeit
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Betonbau (Lehrberuf)#
  • °Betonbauspezialist*in (Lehrberuf)#
  • °Elektrotechnik – Elektro- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)#
  • °Fertigteilhausbau (Lehrberuf)#
  • °Hochbau (Lehrberuf)#
  • °Hochbauspezialist*in – Neubau (Lehrberuf)#
  • °Hochbauspezialist*in – Sanierung (Lehrberuf)#
  • °Installations- und Gebäudetechnik – Gas- und Sanitärtechnik (Modullehrberuf)#
  • °Installations- und Gebäudetechnik – Heizungstechnik (Modullehrberuf)#
  • °Installations- und Gebäudetechnik – Lüftungstechnik (Modullehrberuf)#
  • °Kälteanlagentechnik (Lehrberuf)#
  • °Sonnenschutztechnik (Lehrberuf)#
  • °Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Betonbau (Lehrberuf)#
  • °Betonbauspezialist*in (Lehrberuf)#
  • °Elektrotechnik – Elektro- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)#
  • °Energietechniker*in#
  • °Fassader*in#
  • °Fertigteilhausbau (Lehrberuf)#
  • °Gebäudetechniker*in#
  • °Hochbau (Lehrberuf)#
  • °Hochbauspezialist*in – Neubau (Lehrberuf)#
  • °Hochbauspezialist*in – Sanierung (Lehrberuf)#
  • °Innenausbauer*in#
  • °Installations- und Gebäudetechnik – Gas- und Sanitärtechnik (Modullehrberuf)#
  • °Installations- und Gebäudetechnik – Heizungstechnik (Modullehrberuf)#
  • °Installations- und Gebäudetechnik – Lüftungstechnik (Modullehrberuf)#
  • °Kälteanlagentechnik (Lehrberuf)#
  • °Sonnenschutztechnik (Lehrberuf)#
  • °Stuckateur*in und Trockenausbauer*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer, BGBl. II Nr. 99/2003 (Novelle mit Artikel 47 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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