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Wagner*in

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.180,- bis 2.430,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Wagner*innen stellen Transport- und Beförderungsmittel (z. B. Leiterwagen, Fuhrwerke, Schlitten, Handwagen) landwirtschaftliche Geräte (z. B. Leitern, Rechen, Gabeln) oder Gartenmöbel aus Holz her und reparieren diese. Ein Großteil der ehemals von Wagner*innen hergestellten Produkte wird mittlerweile nur noch maschinell in Industriebetrieben erzeugt. Wagner*innen bearbeiten ihre Werkstücke mit verschiedenen Werkzeugen, Maschinen und Geräten (Bohrer, Sägen, Hobel etc.). Sie arbeiten vorwiegend in kleinen handwerklichen Betrieben mit Berufskolleg*innen und anderen Fach- und Hilfskräften zusammen.

Wo man arbeitet

Wagner*innen stellen Transport- und Beförderungsmittel, landwirtschaftliche Geräte sowie Gartenmöbel aus Holz her, warten und reparieren diese. Zu ihren Produkten zählen Leiterwagen, Handwagen, Schlitten, Leitern, Rechen, Heugabeln aber auch Gartenmöbel. Sie arbeiten nach technischen Angaben und Plänen und fertigen Werkzeichnungen selbst an. Sie berechnen die erforderliche Belastbarkeit und die Stärke von Achsen, Rädern, Kufen oder Balken. Dann wählen sie die Materialien (verschiedene Hölzer) und Hilfsmittel (Metallringe, Schrauben, Nieten, Nägel etc.) aus und fertigen das Werkstück unter Anwendung verschiedener holzbearbeitender Verfahren wie Sägen, Schneiden, Bohren, Fräsen, Hobeln oder Schleifen.

Für Rodelkufen oder gebogene Holzteile müssen ausschließlich astfreie, zähe Hölzer verwendet werden. Die Wagner*innen machen die zugeschnittenen Holzteile über Wasserdampf biegsam und spannen sie mit Schraubzwingen in die gewünschte Form. Nach vollständiger Durchtrocknung verarbeiten sie diese Teile dann zu Schlitten, Rädern oder Gabeln weiter.

Die Wagner*innen verbinden die Werkstücke mit verschiedenen Arten von Holzverbindungen wie z. B. Verzapfen, Verzahnen, Verleimen oder Verschrauben. Am fertigen Werkstück führen sie Oberflächenbehandlungen (z. B. Beizen, Lackieren oder Versiegeln) durch.

Womit man arbeitet

Wagner*innen arbeiten mit manuellen oder automatischen holzbearbeitenden Maschinen und Handwerkzeugen wie z. B. Sägen (Band- und Kreissägen, Handsägen), Bohr-, Fräs-, Hobel- und Schleifmaschinen oder Handbohrern, Handhobeln, Feilen, Schnitzereimesser, Stemmeisen, Schraubzwingen. Sie verwenden Hilfsstoffe wie Schrauben, Holzschrauben, Leime, Lacke, Imprägnier- und Beizmittel, Metallringe, Nägel und lesen Konstruktionszeichnungen oder fertigen diese selbst an.

Wie man arbeitet

Wagner*innen arbeiten in Werkstätten mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen, siehe z. B. °Tischlerei (Lehrberuf)#, °Tischlerei – Drechslerei (Lehrberuf)#. In kleinen und mittleren Betrieben haben sie auch häufig Kontakt zu Kund*innen.

Was man macht
  • Werkzeichnungen anfertigen
  • die erforderliche Belastbarkeit und Stärke von Achsen, Rädern oder Rodelkufen berechnen
  • die benötigten Hölzer und Materialien auswählen
  • die Einzelteile entsprechend der Werkzeichnung mit Band- und Kreissägen zuschneiden
  • die Werkstücke unter Anwendung verschiedener holzverarbeitender Verfahren wie z. B. Bohren, Hobeln, Sägen, Fräsen, Feilen, Nageln herstellen
  • die Werkteile durch verschiedene Arten von Holzverbindungen (z. B. Verzapfen, Verzahnen, Verleimen oder Verschrauben) verbinden
  • alle vorgefertigten Einzelteile zum fertigen Werkstück zusammensetzen
  • die Teile mit Hobel- und Schleifmaschinen glätten
  • Späne und Verunreinigungen beseitigen
  • Oberflächenbehandlungen durchführen, z. B. Glattschleifen, Imprägnieren, Lackieren, Beizen
  • Werkzeuge, Maschinen und Geräte reinigen und warten
Für wen man arbeitet
  • kleine handwerkliche Wagnerbetriebe (vorwiegend im ländlichen Raum)
  • Kunsthandwerksbetriebe
  • holzbe- und verarbeitende Gewerbe- und Industriebetriebe
Wie man sich weiterbilden kann

Wagner*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie beispielsweise das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (bfi) bieten Kurse und Lehrgänge in relevanten Themenbereichen an. Viele Unternehmen führen außerdem regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen oder Werkmeisterschulen für Berufstätige im bautechnischen Bereich. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Gefühl für Farben und Formen
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Umweltbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Fassbinder*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Karosseriebautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in (Lehrberuf)#
  • °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#
  • °Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#
  • °Metalldesign (Lehrberuf)#
  • °Skibautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tischlerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Zimmerei (Lehrberuf)#
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Fahrzeugbautechniker*in#
  • °Fassbinder*in (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Holzspielzeugmacher*in#
  • °Holztechnik (Modullehrberuf)#
  • °Holztechniker*in#
  • °Karosseriebautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in (Lehrberuf)#
  • °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#
  • °Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Land- und Baumaschinentechnik – Landmaschinen (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#
  • °Metalldesign (Lehrberuf)#
  • °Metallgestalter*in#
  • °Möbelbautechniker*in#
  • °Skibautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tischlerei (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tischlereitechnik – Planung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Tischlereitechnik – Produktion (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Zimmerei (Lehrberuf)#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

a) Freies Gewerbe:

  • Wagner
  • Zusammenbau von Möbelbausätzen

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe

b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Binder, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
  • Handwerk der Bootbauer, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
  • Handwerk der Drechsler, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008
  • Handwerk der Tischler, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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Bei der Lehrstellenbörse AMS & WKO kannst du dir offene Lehrstellen bei konkreten Betrieben anschauen. Schau auch mal hier rein:

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