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Werkstofftechnik – Werkstoffprüfung (Modullehrberuf)

Lehrzeit
3 bzw. 3 1/2 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 2.460,- bis 2.570,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Die Ausbildung zum/zur Werkstoffprüfer*in erfolgt als Hauptmodul im Modullehrberuf °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#.

Werkstoffprüfer*innen ermitteln Werkstoffkennziffern und Werkstoffeigenschaften (z. B. Dichte, Dehnung, Zugfestigkeit, Härte, Hitze- und Kältebeständigkeit). Dabei wenden sie mit Messgeräten und Apparaten verschiedene Prüfverfahren an, dokumentieren die Prüfergebnisse und werten sie aus. Auf Grundlage dieser Tests und Prüfverfahren kann die Qualität von Werkstoffen (z. B. Metalle, Kunststoffe) verbessert werden.

Werkstoffprüfer*innen arbeiten in Betrieben verschiedener Branchen vorwiegend in Labors mit anderen Spezialist*innen und Fachkräften der Labor- und Werkstofftechnik sowie Produktion zusammen.

Wo man arbeitet

Werkstoffprüfer*innen führen mechanische, chemische und physikalische Prüfungen an Werkstoffen wie z. B. Eisen, Stahl, Aluminium oder Kunststoff durch. Gemeinsam mit Spezialist*innen (z. B. °Physiker*in#nen, °Chemiker*in#nen oder °Werkstofftechniker*in#nen) entwickeln sie Versuchsanordnungen und führen bestimmte Tests und Untersuchungen durch. Sie testen die Werkstoffe auf ihre Härte, Dichte, Belastbarkeit, Elastizität, Hitzebeständigkeit oder Druckfestigkeit.

Je nach Untersuchungszweck und Werkstoff werden verschiedene Prüfverfahren angewandt. Bei den zerstörenden Prüfverfahren unterziehen die Werkstofftechniker*innen den Werkstoff verschiedenen Zug-, Dehn-, Druck- und Zerreißproben. Bei spröden Werkstoffen (z. B. graues Gusseisen) führen sie z. B. Biegeversuche durch: Sie belasten den Probestab bis zum Bruch und errechnen anhand der gewonnenen Daten die Biegefestigkeit. Bei zerstörungsfreien (metallographischen) Prüfverfahren wird der innere Aufbau von Metallen und Legierungen untersucht. Mit Hilfe von Mikroskopen, Röntgenstrahlen oder Ultraschall werden mögliche Fehler (z. B. innere Risse, Sprünge, Brüche, Hohlräume) in den Werksstoffen festgestellt. Unterschieden werden auch noch magnetische, chemische, induktive und andere Prüfverfahren.

Werkstoffprüfer*innen dokumentieren die Messwerte in Protokollen oder stellen die Ergebnisse ihrer Tests in Tabellen und Diagrammen grafisch dar. Gemeinsam mit ihren Kolleg*innen werten sie die Daten aus und bestimmen die Anwendungsmöglichkeiten der geprüften Werkstoffe. Die Ergebnisse aus der Werkstoffprüfung bilden die Grundlage für Zertifizierungen (Ausstellung von Prüfbestätigungen) und die Verbesserung von Materialeigenschaften.

Werkstoffprüfer*innen sind häufig auf bestimmte Verfahren spezialisiert.

Womit man arbeitet

Werkstoffprüfer*innen arbeiten vor allem mit Werkstoffen aus Metall (Stahl, Eisen, Aluminium usw.) oder Kunststoff. Bei ihrer Tätigkeit setzen sie hochempfindliche Laborgeräte wie z. B. Mikroskope, Röntgen- und Ultraschallgeräte ein, ebenso wie Chemikalien, Prüfmagnete und verschiedenste Prüfmaschinen (z. B. Pendelschlagwerke, Pulsatoren, Temperaturkammern, Kühl- und Heizeinrichtungen). Unerlässlich für sämtliche Prüfvorgänge ist auch der Einsatz spezieller Prüf-Software und Computer.

Wie man arbeitet

Werkstoffprüfer*innen arbeiten überwiegend in Labors und Werkstätten von größeren Betrieben unterschiedlicher Branchen (z. B. metall- und kunststoffverarbeitende Industrie, Maschinenbau, Elektro- und Elektronikindustrie). Sie arbeiten im Team mit Spezialist*innen sowie mit anderen Fach- und Assistenzkräften der Labor- und Werkstofftechnik sowie der Produktion (z. B. °Chemiker*in#, °Physiker*in#, °Werkstofftechniker*in#, °Verfahrenstechniker*in#, °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, °Prozesstechnik (Lehrberuf)#).

Was man macht
  • Versuchsanordnungen für die Werkstoffprüfung entwickeln, planen und organisieren
  • mechanische, chemische und physikalische Prüfungen an metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen durchführen
  • Zug-, Dehn-, Druck- und Zerreißproben durchführen
  • metallographische Prüfverfahren (z. B. mit Röntgen, Ultraschall) durchführen
  • die Testergebnisse protokollieren und auswerten
  • die Daten in Form von Tabellen, Diagrammen darstellen
  • die Ergebnisse präsentieren und erklären, die Anwendungsmöglichkeiten der geprüften Werkstoffe bestimmen
  • Zertifizierungen (Ausstellung einer Prüfbescheinigung) vornehmen
Für wen man arbeitet

Beschäftigungsmöglichkeiten für Werkstofftechniker*innen bieten

  • Betriebe der Stahlindustrie und metallverarbeitenden Industrie,
  • Betriebe der Kunststoff- und Elektroindustrie,
  • Betriebe des Maschinen- und Fahrzeugbaus.
Ausbildungsinhalte / Was man lernt

Die Ausbildung zum/zur Werkstoffprüfer*in erfolgt als Hauptmodul im Modullehrberuf °Werkstofftechnik (Modullehrberuf)#.

Die Ausbildung zum/zur Werkstofftechniker*in umfasst verpflichtend die zweijährige Ausbildung im Grundmodul Werkstofftechnik und die einjährige Ausbildung im Hauptmodul Werkstoffprüfung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit zu einer halbjährigen Ausbildung im Spezialmodul Wärmebehandlung (siehe °Wärmebehandlungstechnik#).

Wie man sich weiterbilden kann

Werkstoffprüfer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Für Werkstoffprüfer*innen gibt es zahlreiche fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Kurse und Lehrgänge zu zahlreichen technischen und kaufmännischen Themen z. B. in den Bereichen technische Chemie, Physik, Werkstofftechnik, Metallbearbeitung, Kunststofftechnik an.

Viele Produktionsbetriebe führen regelmäßige Schulungen zu neuen Verfahren, Materialien, Maschinen und Prozessen durch oder ermöglichen Zulieferbetrieben die Einschulung und Vermittlung von Anwendungskenntnissen neuer Techniken oder Maschinen (z. B. digitale Steuerung).

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an Berufsbildenden Höheren Schulen, insbesondere an Höhere technische Lehranstalten.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (z. B. Werkstofftechnik, technische Chemie, technische Physik, Materialwissenschaften) ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insbesondere Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • gutes Sehvermögen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • chemisches Verständnis
  • gute Beobachtungsgabe
  • gutes Augenmaß
  • mathematisches Verständnis
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Kreativität
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Fertigungsmesstechnik – Produktmessung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Gießereitechnik (Lehrberuf)#
  • °Glasbautechnik (Modullehrberuf)#
  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#
  • °Labortechnik (Modullehrberuf)#
  • °Lackiertechnik (Lehrberuf)#
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#
  • °Metallgießer*in (Lehrberuf)#
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf)#
  • °Prüftechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Chemietechniker*in#
  • °Fertigungsmesstechnik – Produktionssteuerung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Fertigungsmesstechnik – Produktmessung (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Gießereitechnik (Lehrberuf)#
  • °Glasbautechnik (Modullehrberuf)#
  • °Glashüttentechniker*in#
  • °Konstrukteur*in – Maschinenbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Metallbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Stahlbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Konstrukteur*in – Werkzeugbautechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Kunststofftechniker*in#
  • °Kunststofftechnologie (Lehrberuf)#
  • °Labortechnik (Modullehrberuf)#
  • °Lackiertechnik (Lehrberuf)#
  • °Maschinenbautechniker*in#
  • °Material- und Verarbeitungstechniker*in#
  • °Messtechniker*in#
  • °Metallbearbeitung (Lehrberuf)#
  • °Metallgießer*in (Lehrberuf)#
  • °Metalltechnik (Modullehrberuf)#, „1. voll“
  • °Metallurg*in#
  • °Metallurgie und Umformtechnik (Lehrberuf)#
  • °Nanotechnologe / Nanotechnologin#
  • °Physiker*in für Technische Physik#
  • °Prüftechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Verbundstofftechniker*in#
  • °Werkstofftechniker*in#
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

a) reglementierte Gewerbe:

  • Kunststoffverarbeitung (Handwerk) (BGBl. Nr. II 66/2003; Novelle mit Art. 29 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 79/2003; Novelle mit Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau (früher: Schlosser) (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 79/2003; Novelle mit Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau (früher: Schmiede) (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 79/2003; Novelle mit Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Oberflächentechnik und Metalldesign (verbundenes Handwerk) (BGBl. Nr. II 71/2003; Novelle mit Art. 33 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

b) Rechtskraftgewerbe:

  • Chemische Laboratorien (BGBl. II Nr. 36/2003; Novelle mit Art. 6 BGBl. II Nr. 399/2008)

Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Chemischen Laboratorien bedarf es für die Herstellung von Chemikalien und Reagenzien oder zur Durchführung chemischer Analysen und chemischer Untersuchungen.

Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders / der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

c) freie Gewerbe:

  • Metall- und Eisengießen
  • Metall pressen
  • Aufbringen von partikelfreien nanotechnologischen Schutzschichten auf Oberflächen aller Art, unter Ausschluss der den Gewerben Oberflächentechnik, Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, Karosseriebautechnik und Lackierer vorbehaltenen Tätigkeiten

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

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