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Zahnärztliche Fachassistenz

Lehrzeit
3 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.630,- bis 2.360,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Zahnärztliche Fachassistent*innen unterstützen Zahnärzt*innen bei fast allen Arbeiten im Rahmen der Betreuung und Behandlung von Patient*innen. Sie vereinbaren Behandlungstermine, empfangen die Patient*innen und bereiten alle notwendigen Instrumente und Materialien für die Behandlung vor. Während der Behandlung reichen sie die benötigten Instrumente, halten den Saugschlauch in Position, mischen Füllungen und helfen bei Röntgenaufnahmen und bei der Herstellung von Kieferabdrücken. Sie erstellen Patient*innenkarteien und wickeln die Abrechnungen mit den Krankenkassen und Patient*innen ab.
Zahnärztliche Fachassistent*innen arbeiten in den Ordinations-, Büro- und Laborräumen von Zahnarztpraxen im Team mit Berufskolleg*innen und den Zahnärzt*innen.

Wo man arbeitet

Zahnärztliche Fachassistent*innen assistieren Zahnärzt*innen bei der Behandlung von Patient*innen. Sie reichen die benötigten Instrumente wie z. B. Mundspiegel, Pinzetten, Tupfer und Sonden und bereiten Zahnfüllungen und Abdruckmaterialien vor. Bei Behandlungen und operativen Eingriffen sorgen sie mit einem Absaugschlauch (= Unterdruckpumpe) dafür, dass die Operationsstelle von Blut, Speichel und Zahnsplittern freigehalten wird.

Zahnärztliche Fachassistent*innen fertigen Röntgenaufnahmen an und sorgen für die Einhaltung aller Hygienestandards in der Zahnarztpraxis. Sie leiten Aufträge an zahntechnische Labors für Zahnersatz, Brücken, Stiftzähne etc. weiter und vereinbaren Termine für die Anfertigung des Zahnersatzes.

Zahnärztliche Fachassistent*innen führen aber auch organisatorische Arbeiten durch. Sie vereinbaren Behandlungstermine, führen die Patient*innenkarteien und erledigen die Abrechnung mit den Krankenkassen. Sie stellen Rechnungen für Privatzahlungen aus und bestellen Zahnbehandlungs- und Büromaterial. Das Ausmaß der Büro- und Verwaltungsarbeiten ist von der Größe und Art der Praxis (Privatpraxis oder Zahnklinik) abhängig. Darüber hinaus beraten sie die Patient*innen über richtige Ernährung, Mundhygiene, Zahnpflege und Gesunderhaltung bzw. Gesundung des Zahnfleisches.

Womit man arbeitet

Zahnärztliche Fachassistent*innen hantieren mit medizinischen Geräten wie z. B. Mundspiegel, Bohr- und Fräsaufsätzen, Sonden, Pinzetten, Tupfer, Unterdruckpumpen (Absaugschläuche) und Röntgenapparaten. Sie bereiten verschiedene Materialien wie z. B. Amalgam, Kunststoff und Porzellan für Füllungen und Abdrücke vor. Für Hygienearbeiten verwenden sie Sterilisierapparate und Desinfektionslösungen.

Für organisatorische und administrative Arbeiten benutzen Zahnärztliche Assistent*innen Computer sowie Telefonanlagen, Kopiergeräte, Drucker und Scanner und führen Kunden- und Lieferantenkarteien. Aus hygienischen Gründen (bessere Reinigungsmöglichkeit) tragen sie meistens einheitliche (oft weiße) Oberbekleidung aus Baumwolle oder Leinen.

Wie man arbeitet

Zahnärztliche Fachassistent*innen arbeiten in den Behandlungsräumen, Büro- und Warteräumen und Labors von Zahnarztpraxen, Zahn-Ambulatorien und Zahnkliniken. Sie arbeiten eng mit den Zahnärzt*innen (siehe °Zahnarzt / Zahnärztin#) sowie mit Berufskolleg*innen zusammen (siehe auch °Zahnärztlicher Assistent / Zahnärztliche Assistentin#) und haben Kontakt zu den Patient*innen. Sie haben außerdem Kontakt zu Zahntechniker*innen (siehe °Zahntechnik (Lehrberuf)#) und zu Mitarbeiter*innen von Krankenkassen.

Was man macht
  • bei allen Formen der Zahnbehandlungen (konservierend, chirurgisch, prothetisch, parodontologisch und kieferorthopädisch) und bei der Mundhygiene usw. assistieren und mitwirken
  • Patient*innen betreuen, beraten und gegebenenfalls auch beruhigen
  • Patient*innendaten aufnehmen und verwalten, Patient*innenkarteien führen
  • Behandlungstermine vereinbaren
  • verschiedene Laborarbeiten durchführen
  • Röntgenaufnahmen anfertigen
  • Patient*innen über Mundhygiene und vorbeugende Maßnahmen (Prophylaxe) beraten
  • Instrumente, Apparate und Einrichtungen pflegen, reinigen und desinfizieren
  • Büro-, Verwaltungs- und Abrechnungsarbeiten, insb. mit Krankenkassen durchführen
  • tägliche Terminplanung und Organisation durchführen
Für wen man arbeitet
  • Zahnarztpraxen
  • Zahnkliniken
  • Zahnambulatorien
Wie man sich weiterbilden kann

Zahnärztliche Fachassistent*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten insbesondere im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich Weiterbildungsmöglichkeiten an, die für Zahnärztliche Fachassistent*innen relevant sein können, z. B. in Buchhaltung, Kostenrechnung, Qualitätsmanagement usw., aber auch in einigen Bereichen von Gesundheit und Wellness oder sozialer und methodischer Kompetenzbereiche; siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Im zahnmedizinischen Bereich sind z. B. Ausbildungen zur Prophylaxeassistent*in oder Mundhygieniker*in möglich.
Informationen dazu bieten beispielsweise die Österreichischen Zahnärztekammern. Auch die Universitätskliniken für Zahnmedizin haben zum Teil geeignete Weiterbildungsangebote im Programm.

Viele Zahnarztpraxen führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen außerdem innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung im kaufmännischen oder wirtschaftsberuflichen Bereich bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (z. B. Handelsakademien, Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe) für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute Deutschkenntnisse
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • kaufmännisches Verständnis
  • medizinisches Verständnis

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Einfühlungsvermögen
  • Hilfsbereitschaft
  • interkulturelle Kompetenz
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung
  • Motivationsfähigkeit

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Selbstorganisation
  • Verschwiegenheit / Diskretion

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Hygienebewusstsein
  • Infektionsfreiheit

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • Organisationsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#
  • °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#
  • °Tierärztliche Ordinationsassistenz (Lehrberuf)#
  • °Zahntechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Zahntechnische Fachassistenz (Lehrberuf – auslaufend)#, „1. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Diplomierte*r medizinische*r Fachassistent*in (MFA)#
  • °Gipsassistent*in#
  • °Laborassistent*in (medizinisch)#
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#
  • °Medizintechnische*r Fachberater*in#
  • °Obduktionsassistent*in#
  • °Operationsassistent*in#
  • °Ordinationsassistent*in#
  • °Pflegeassistent*in#
  • °Pflegefachassistent*in#
  • °Pharmareferent*in#
  • °Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf)#
  • °Radiologietechnologe / Radiologietechnologin#
  • °Röntgenassistent*in#
  • °Tierärztliche Ordinationsassistenz (Lehrberuf)#
  • °Zahnarzt / Zahnärztin#
  • °Zahntechnik (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Zahntechnische Fachassistenz (Lehrberuf – auslaufend)#, „1. voll“
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

ALLGEMEINE HINWEISE

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. KünstlerIn, SchriftstellerIn, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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