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Zahntechnik

Lehrzeit
4 Jahre
Einstiegsgehalt nach der Lehre
ca. 1.630,- bis 2.340,- €
Berufskategorie
Hauptberuf

Zahntechniker*innen stellen technischen Zahnersatz her, wie z. B. Inlays (Gussfüllungen), Vollgusskronen, Keramikkronen, Brücken, Teilprothesen, Totalprothesen und Regulierungen. Sie ändern, ergänzen, reparieren und reinigen Zahnersatzstücke und Kieferregulierungen. Dabei bearbeiten sie in Feinarbeit unterschiedliche Materialien (Wachs, Gips, Keramik, Metalle, Kunststoff) und hantieren mit Spezialmessern (Skalpellen), Pinzetten, Pinseln. Außerdem verwenden sie CAD- und CAM-Programme, 3D-Drucker und bedienen computergesteuerte Fräsmaschinen.
Zahntechniker*innen arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleg*innen in zahntechnischen Labors von Betrieben des Zahntechnikergewerbes, bei Zahnärzten und -ärztinnen oder in den entsprechenden Abteilungen in Krankenhäusern.

Wo man arbeitet

Das Aufgabengebiet von Zahntechniker*innen erstreckt sich von der Verarbeitung von Gips, Keramik, Edel- und Nichtedelmetallen (z. B. Goldlegierungen) über Keramik bis hin zu High-Tech-Werkstoffen und Geräten. Diese werden speziell für den Einsatz in der Zahnmedizin entwickelt, z. B. computergesteuerte Aggregate, Werkstoffe aus der Weltraumforschung oder Laserfügetechnik. Zahntechniker*innen erzeugen alle Arten von Zahnersatz. Sie übernehmen von den Zahnärzt*innen digitale Daten (3D-Röntgen, Abformscan) oder einen Abdruck, den sie für den erforderlichen Zahnersatz oder die kieferorthopädische Regulierung digitalisieren. Sie fertigen totale oder partielle Zahnprothesen, Brücken, Kronen und Stiftzähne an und richten bei Kieferfehlbildungen Regulierungsapparate ein. Für die manuelle Erstellung von Abdrücken und Modellen werden Wachs und Gips, für den 3D-Druck spezielles Modell-Material verwendet. Der eigentliche Zahnersatz wird dann aus Keramik, Metall (z. B. Goldlegierung) oder Kunststoffen erzeugt.

Das Prothesenmodell wird meist von den Zahnärzt*innen an den Patient*innen ausprobiert, um Sitz und Biss zu überprüfen. Das Hauptgewicht der Tätigkeit der Zahntechniker*innen liegt in der handwerklich exakten Ausführung, weil die geringste Ungenauigkeit die einwandfreie Funktion des Zahnersatzes beeinträchtigt. Mit Fräsen und Absaugevorrichtungen werden unter dem Mikroskop kleinste Feinheiten am Zahnersatz herausgearbeitet. Mit dem Skalpell entfernen Zahntechniker*innen beim Modellieren des Zahnersatzes überschüssiges Material. Eine große Herausforderung besteht darin, die Form und Farbgebung so naturgetreu wie möglich an das übrige Gebiss anzupassen. Dazu tragen sie mit Pinseln hauchdünne Keramik- und Farbschichten auf den Zahnersatz auf, um die richtige Farbe und Form zu erhalten.

Neben den manuellen und maschinellen Arbeiten erstellen Zahntechniker*innen den Zahnersatz, Maßnahmen der Kieferorthopädie oder andere komplexe zahntechnische Produkte anhand von digitalen Computerprogrammen (CAD -, CAM-Software). Dafür benötigen sie Kenntnisse für das Erfassen, Bearbeiten und Aufbereiten sowie dem sicheren Übertragen zahntechnischer Daten. Mit den modernen Fertigungstechniken können auch kleinste Besonderheiten am Zahn und den Kauflächen gezeichnet und in die bestehenden Zahnreihen eingepasst werden. Von diesen Programmen werden automatisch computergesteuerte Fräsmaschinen aktiviert, die die Kronen, Brücken usw. aus einem Keramikblock (Zirkon) herausgefräst oder mit 3-Druckern Rohgerüste erstellt. Die Nachbearbeitung einschließlich der richtigen Farbgebung erfolgt dann wieder händisch.

Womit man arbeitet

Zahntechniker*innen verwenden unterschiedliche Werkstoffe (z. B. Wachs, Gips, zahnkeramische Massen, Edelmetalle wie z. B. Goldlegierungen, Kunststoffe). Diese Werkstoffe haben besondere Eigenschaften und müssen in sorgfältiger Handarbeit durch Modellieren, Gießen, Fräsen, Löten, Polieren und Pressen bearbeitet werden. Sie verwenden weiters Werkzeuge (z. B. Wachsmesser und Pinzetten, Skalpelle, Pinsel zum Auftragen von Farb- und Keramikschichten) und bedienen technische und elektronisch gesteuerte Geräte, Maschinen und Anlagen (z. B. Bohr- und Poliermaschinen, Fräsmaschinen, Mess- und Prüfgeräte). Weiters bedienen sie spezielle computergesteuerte zahntechnische Geräte, z. B. vollautomatisch Fräsen oder 3D-Drucker, die über digitale Computerprogramme (CAD-, CAM-Software) gesteuert werden.

Wie man arbeitet

Zahntechniker*innen arbeiten in Labors von zahntechnischen Betrieben und zahnärztlichen Praxen. Teilweise werden sie auch in Werkstätten und Labors der Dentalindustrie eingesetzt. Zahntechniker*innen arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen mit Zahnärzten/Zahnärztinnen (siehe °Zahnarzt / Zahnärztin#) und zahnärztlichen Assistent*innen (siehe °Zahnärztliche Fachassistenz (Lehrberuf)#, °Zahnärztlicher Assistent / Zahnärztliche Assistentin#) und haben fallweise auch Kontakt zu Patient*innen.

Was man macht
  • digitale Daten erfassen bzw. Abdrücke und Modelle digitalisieren
  • Zahnersatzstücke oder kieferorthopädische Maßnahmen zusammen mit Zahnärzt*innen mittels digitaler Modelle (CAD) planen
  • komplexe zahntechnische Produkte konstruieren und digitale Konstruktionen an die Fertigungstechniken anpassen
  • festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz manuell, maschinell und mit digitalen Fertigungstechniken (CAM) herstellen (Total- und Teilprothesen)
  • Zahnersatz aller Art ändern, ergänzen und instand setzen
  • kieferorthopädische und orthodontische Geräte anfertigen
  • Kronen und Brücken und deren Verblendung anfertigen
  • Reparaturen und Instandsetzungen durchführen
  • Arbeitsmodelle anfertigen und die Modelle in Spezialgeräte lagerichtig eingipsen
  • Material be- und verarbeiten, z. B. durch Beschleifen, Löten, Polieren, Biegen von Drähten, Feilen, Gipsen, Wachsen, Zementieren, Fräsen und Formen
  • die künstlichen Zähne anpassen
  • die im Mund sichtbaren Flächen mit Kunststoff oder zahnkeramischen Massen verblenden
  • zahntechnische Maschinen und Anlagen bedienen und pflegen
  • digitale Daten aufbereiten und sicher übertragen
Für wen man arbeitet
  • Klein- und Mittelbetriebe des Zahntechnikergewerbes
  • Zahntechnische Labors
  • Zahnärztliche Praxen von Kassenambulatorien oder Spitälern
  • Betriebe der Dentalindustrie
Wie man sich weiterbilden kann

Zahntechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten für Zahntechniker*innen an, z. B. in Teilbereichen der Medizintechnik, Metall- und Kunststoffverarbeitung, CAD, CNC-Technik, aber auch in Buchhaltung, Qualitätsmanagement usw., siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Viele Betriebe und Labors für Zahntechnik führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch. Die Bundesinnung der Zahntechniker bietet Informationen zu berufsspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten, insbesondere zur Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung an.

Im zahnmedizinischen Bereich sind außerdem die Österreichischen Zahnärztekammern sowie die Universitätskliniken für Zahnmedizin mögliche Anlaufstellen für geeignete Weiterbildungsangebote.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten auch facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Was du mitbringen solltest

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gutes Sehvermögen

 

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • chemisches Verständnis
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • Gefühl für Farben und Formen
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • medizinisches Verständnis
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

 

Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

 

Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Selbstorganisation
  • Sicherheitsbewusstsein

 

Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
  • Hygienebewusstsein
  • Infektionsfreiheit

 

Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?
  • systematische Arbeitsweise
Was es noch gibt
Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

  • °Hörgeräteakustiker*in (Lehrberuf)#
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#
  • °Orthopädieschuhmacher*in (Lehrberuf)#
  • °Orthopädietechnik (Lehrberuf)#
  • °Tierärztliche Ordinationsassistenz (Lehrberuf)#
  • °Zahnärztliche Fachassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Zahntechnische Fachassistenz (Lehrberuf – auslaufend)#, „1., 2., 3. voll“
Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

  • °Augenoptik (Lehrberuf)#
  • °Biomedizinische*r Analytiker*in#
  • °Ergotherapeut*in#
  • °Fach-Sozialbetreuer*in / Diplom-Sozialbetreuer*in#
  • °Hörgeräteakustiker*in (Lehrberuf)#
  • °Medizinproduktekaufmann / Medizinproduktekauffrau (Lehrberuf)#
  • °Medizintechniker*in#
  • °Medizintechnische*r Fachberater*in#
  • °Ordinationsassistent*in#
  • °Orthopädieschuhmacher*in (Lehrberuf)#
  • °Orthopädietechnik (Lehrberuf)#
  • °Pflegeassistent*in#
  • °Pflegefachassistent*in#
  • °Physiotherapeut*in#
  • °Tierärztliche Ordinationsassistenz (Lehrberuf)#
  • °Zahnarzt / Zahnärztin#
  • °Zahnärztliche Fachassistenz (Lehrberuf)#, „1. voll“
  • °Zahntechnische Fachassistenz (Lehrberuf – auslaufend)#, „1., 2., 3. voll“
Lehre und Matura

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Zahntechniker, BGBl. II Nr. 101/2003.

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

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